Kita in Gefahr - Demo 21.03.2024 9:00 Uhr Landtag Kiel

Kitas in SH in Not - Ministerin Touré plant große Reform

Viele Eltern sind in Sorge: Personalbedingt müssen häufig Kitas schließen. Das zeigt zum Beispiel eine aktuelle Umfrage aus Lübeck. Die Landesregierung hat eine große Kita-Reform angekündigt.

Touré zu Kita-Finanzierung: Land wird neue Defizite nicht allein ausgleichen

Schleswig-Holsteins Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) will das System der Kindergärten reformieren und Familien ein verlässlicheres Angebot bieten. Allerdings geht es auch um Geld. Nicht nur Städte und Gemeinden befürchten Mehrkosten, sondern auch die Eltern.

 

www.kn-online.de/schleswig-holstein/toure-zur-kita-finanzierung-land-wird-defizite-nicht-allein-ausgleichen-IHXSDJUUFNGTLAMWQMD5SKFPDQ.html

Landesweite Probleme in Kitas durch neues Gesetz

Eigentlich sollte das Kita-Qualitätsgesetz alles besser machen. Zum Beispiel durch striktere Vorgaben beim Betreuungsschlüssel. Doch die Realität sieht anders aus. von Hauke von Hallern

Kita-Reform: Gewerkschaft GEW sagt Ministerin Touré den Kampf an

Die Finanzierung von Schleswig-Holsteins Kitas steht noch immer auf wackligen Beinen, und viele Eltern beklagen ein unzureichendes Angebot. Jetzt kündigt Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) eine Reform an. Unterstützung bekommt sie bisher kaum. Auch die Gewerkschaft GEW äußert Bedenken.

 

www.kn-online.de/schleswig-holstein/kita-reform-gewerkschaft-gew-sagt-ministerin-toure-den-kampf-an-ZLYCHPWUUFALPGGW26PBPBYSJY.html

Finanzierung unklar: Große Kita-Träger drohen mit Insolvenz

Ahrensburg. Kommen rechtliche Grundlagen für die Kinderbetreuung viel zu spät? FDP-Politiker fordert Rücktritt der Sozialministerin Aminata Touré.

Kita-Reform für SPD bereits gescheitert

Sozialministerin Aminata Touré plant eine große Kita-Reform. Doch ihre ersten Ankündigungen stoßen auf Kritik der SPD.

Das neue KiTa-Qualitätsgesetz: ein Fiasko?

Es soll eigentlich alles besser machen - das KiTa-Qualitätsgesetz. Doch die Realität sieht anders aus.

Die Stellungnahme bezieht sich sich auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG), der darauf abzielt, den im Gesetz festgelegten "Übergangszeitraum" um ein Jahr zu verlängern, sodass die Umstellung auf das sogenannte Zielsystem erst am 01.01.2026 erfolgen würde. Dieser Entwurf wird von den Kommunalen Landesverbänden abgelehnt, unabhängig von Diskussionen über das Zielsystem selbst.

Der Gesetzentwurf wird aus zwei Hauptgründen abgelehnt:

I. Vertrauensverlust und erhebliche finanzielle Mehrbelastung: Die Verlängerung des Übergangszeitraums ohne Umsetzung der Evaluationsergebnisse zum 01.01.2025 wird als Bruch des gesetzlich verankerten Versprechens betrachtet und führt zu finanziellen Belastungen für die kommunale Familie.

II. Erheblicher Verwaltungsmehraufwand: Die Verlängerung des Übergangszeitraums erfordert von den Standortgemeinden einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und führt zu weiteren Kosten.

Die Stellungnahme weist darauf hin, dass die vom Fachgremium vorgeschlagene Verlängerung der Datenerhebung nicht der Grund für den Gesetzentwurf ist, und es wird betont, dass die Kommunalen Landesverbände bereits im Juni 2022 auf die zu kurzen Erhebungszeiträume hingewiesen haben. Die Forderung nach einer Kompensation der finanziellen Belastungen für die Standortgemeinden wird betont.

Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände kritisieren die Entscheidung, den Übergangszeitraum zu Lasten der Kommunen zu verlängern, und argumentieren, dass das Land nicht angemessen vorgesorgt habe. Sie fordern eine Kompensation für die finanziellen Aufwendungen, die durch die Verlängerung des Übergangszeitraums entstehen.

Es wird eine faire Lösung gefordert, die die finanzielle Belastung der Kommunen nicht weiter erhöht.

Quelle: www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/02300/umdruck-20-02368.pdf

Ein Rückblick auf den Parlamentarischen Abend der Landeselternvertretung der KiTas in Schleswig-Holstein

Gestern Abend hatten wir, die Kreiselternvertretung Stormarn, die Gelegenheit, am Parlamentarischen Abend der Landeselternvertretung der KiTas in Schleswig-Holstein teilzunehmen. Dieses Treffen bot uns eine wertvolle Plattform für den Austausch mit Entscheidungsträgern aus der Landespolitik.

Ein Abend des Austauschs und der Vernetzung

In einer warmen und einladenden Atmosphäre trafen wir, Vertreter der Kreiselternvertretung Stormarn, auf wichtige Entscheidungsträger aus der Landespolitik. Das Zusammentreffen bot eine Plattform für offenen Austausch und effektive Vernetzung. Zwischen den Diskussionen und Gesprächen, begleitet von einem exzellenten kulinarischen Angebot, fanden wir Zeit, zu lachen, zu genießen und unsere Gedanken zu teilen.

Ein Abend des konstruktiven Dialogs

In einer angenehmen Atmosphäre, bei gutem Essen, haben wir uns mit anderen Elternvertretern und Politikern ausgetauscht. Unser Co-Vorsitzender Marco Heidorn konnte dabei ein wichtiges Gespräch mit dem Staatssekretär Johannes Albig führen. Solche Gespräche sind wichtig, um die Bedürfnisse und Anliegen unserer Kita-Kinder direkt an politische Entscheidungsträger heranzutragen.

Dank an die Teilnehmer

Wir möchten uns bei allen bedanken, die diesen Abend ermöglicht und zu einem Erfolg gemacht haben. Ein besonderer Dank geht an unsere Co-Vorsitzenden Maria Ahrends und Marco Heidorn, sowie an Ceyda Oguz und Christian Götz von der Landeselternvertretung, für ihren Einsatz und ihr Engagement.

Unser gemeinsames Ziel

Dieser Abend hat uns wieder gezeigt, wie wichtig es ist, zusammenzustehen und gemeinsam für die Interessen unserer Kinder zu kämpfen. Wir sind überzeugt, dass durch solche Veranstaltungen und den ständigen Dialog mit Entscheidungsträgern die bestmöglichen Bedingungen für die Entwicklung und das Wohlergehen unserer Kita-Kinder geschaffen werden können.

Lasst uns diesen Weg gemeinsam weitergehen und uns weiterhin für die Zukunft unserer Kinder einsetzen. Gemeinsam können wir Großartiges erreichen!

Liebe Kita-Eltern,

die Wahl der Kreiselternvertretung Stormarn hat stattgefunden und wir sind begeistert über das große Engagement, das wir erleben durften. Mit einem Mix aus langjährigen Erfahrungen und neuem Elan blicken wir einer spannenden Wahlperiode entgegen.

Unsere Kitas stehen weiterhin vor großen Herausforderungen, sei es durch massive Betreuungsausfälle aufgrund von Fachkräftemangel oder bevorstehende Elternbeitragserhöhungen. Doch wir sind zuversichtlich, dass wir diesen Herausforderungen gemeinsam begegnen können. 💪

"Gemeinsam gestalten wir den Weg für die kommende Generation!" Lasst uns gemeinsam den Kita-Alltag meistern und für eine bessere Zukunft unserer Kinder sorgen. 💡🌱

Für mehr Details über unsere Arbeit und Aktuelles, schaut auf unserer Homepage vorbei.

Lasst uns Hand in Hand arbeiten, für unsere Kinder und ihre Zukunft! 🤝❤️

Swipe durch, um einen exklusiven Einblick in die letzten Vorbereitungen unseres engagierten Teams zu bekommen. Die Räumlichkeiten sind bereit, die Stimmung ist auf dem Höhepunkt und die Motivation steht auf !

Jede Wahl ist ein neuer Anfang, ein neues Kapitel und eine Gelegenheit, den Unterschied zu machen. Und mit solch einem Team im Rücken sind wir sicher, dass alles reibungslos verlaufen wird.

Dankeschön an alle, die so hart arbeiten, um diesen Tag möglich zu machen!

Zeigt eure Unterstützung und drückt uns die Daumen für einen erfolgreichen Wahltag!

#KEVWahl2023 #Engagement #GemeinsamStark

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Als Eltern möchten wir alle das Beste für unsere Kinder!

Die Kindertagesbetreuung spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie gibt unseren Kindern die Chance, sich zu entwickeln, zu lernen und ihre Welt zu erkunden.

Aber was passiert, wenn die Kosten für diese wertvolle Erfahrung zu hoch sind?

In Schleswig-Holstein wissen wir, dass viele Familien vor dieser Herausforderung stehen. Elternbeiträge können eine massive Last sein, besonders für diejenigen, die es ohnehin schon schwer haben. Die hohen Kosten können den Zugang zur Betreuung verwehren und Familien zwingen, auf die benötigte Unterstützung zu verzichten. Stell dir vor, du musst dich zwischen dem Wohl deines Kindes und der Zahlung deiner Rechnungen entscheiden. Das ist eine Situation, die niemand erleben sollte.

Die Chancengleichheit unserer Kinder sollte niemals auf dem Spiel stehen. Jedes Kind hat ein Recht auf eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit! Es ist eine Frage der Fairness!

Schleswig-Holstein hat Schritte unternommen, um die Elternbeiträge – für niedrige bis mittlere Einkommen – zu reduzieren und in einigen Fällen sogar ganz zu streichen. Dies ist ein Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit. Es ist eine Anerkennung der Tatsache, dass alle Kinder gleich behandelt werden sollten und dass das Einkommen der Eltern kein ausschlaggebendes Hindernis für die Entwicklung eines Kindes sein sollte.

Dennoch gibt es noch viel zu tun. Die Reduzierung oder Befreiung von Beiträgen ist ein wichtiger erster Schritt, aber es muss mehr getan werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass jede Familie, unabhängig von ihrem Hintergrund oder ihrer finanziellen Situation, Zugang zu hochwertiger Kinderbetreuung hat.

Unsere Kinder sind unsere Zukunft! Es ist unsere Pflicht, ihnen die bestmöglichen Startchancen zu bieten. Und das beginnt mit der Sicherstellung, dass jede Familie die Kinderbetreuung leisten kann, die sie braucht. In Schleswig-Holstein sind wir auf dem richtigen Weg, aber wir dürfen jetzt nicht aufhören.

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass alle Kinder gleiche Chancen haben.

Mehr Informationen zum Antragsverfahren der verbesserten Sozialstaffel

Großartige Neuigkeiten!

Der Bund investiert gewaltige 136 Millionen Euro in unser Kita-System hier in Schleswig-Holstein. Das bedeutet, dass wir die bewährte Strategie - Qualitätssteigerung, kommunale Entlastung und Entlastung der Elternbeiträge - weiter voranbringen können. Ein wichtiger Schritt, um unseren Kindern die beste Bildung und Betreuung zu ermöglichen.

Ein herzliches Dankeschön an Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Sozialministerin Aminata Touré für ihre bemerkenswerte Unterstützung und ihren Einsatz für unsere Kinder und Familien.

Zusammen gestalten wir eine bessere Zukunft für Schleswig-Holstein!

#investitioninzukunft #besserekitas #schleswigholstein

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Liebe Eltern in Schleswig-Holstein, aufgepasst!

In den nächsten Jahren könnten späte Einschulungstermine und früh endende Kita-Verträge dazu führen, dass Dein Kind von der sogenannten „Augustlücke“ betroffen ist. Trotz des gesetzlichen Rechts auf einen Kita-Platz bis zum Schuleintritt, kann hier eine Betreuungslücke entstehen.

Aber keine Sorge, Du kannst etwas tun! Nimm das Gespräch mit der Leitung Deiner Kita auf und weise auf diese Situation hin. Bitte um eine Vertragsanpassung und bestehe auf einer schriftlichen Bestätigung. Informiere auch den zuständigen Kreis frühzeitig, idealerweise bis Mitte Februar, über Deinen Betreuungsbedarf, um sicherzustellen, dass Dein Kind seinen Platz behält: Bedarfsmeldung Kreis Stormarn.

Gute Nachrichten kommen aus der Gesetzgebung: Neue Regelungen im Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG SH) gewährleisten nun die Kita-Betreuung Deines Kindes bis zum ersten Schultag, selbst wenn dieser erst nach den Sommerferien liegt.

Ab Sommer 2024 sind alle Kitas dazu verpflichtet, diese erweiterte Betreuung anzubieten.

So gibt es Hoffnung am Horizont - bleib informiert und handle proaktiv!

Das Bundesprogramm 'Sprach-Kitas' hat seit 2016 die Sprachbildung in unseren Kindertagesstätten verbessert.

Gute Nachrichten für Eltern in Schleswig-Holstein: Ab dem 1. Juli 2023 wird dieses wertvolle Programm auf Landesebene weitergeführt!

Dieser Schritt unterstreicht die Bedeutung der Sprache als Bildungsgrundlage und als Türöffner zu Welt und Arbeitsmarkt, insbesondere für Kinder aus weniger gebildeten Familien oder für diejenigen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Dieses Landesprogramm bringt zusätzliche Fachleute in die Kitas, die den Alltag dort sprachlich bereichern, die Zusammenarbeit mit den Eltern stärken und sicherstellen, dass alle Kinder gleichermaßen einbezogen werden. Zusätzlich wird es spezielle Berater und eine Beratungsstelle für Sprachbildung geben, die helfen, das Programm kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Unterstützen wir unsere Kinder auf ihrem Sprachweg!

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Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

die jüngste Sitzung des Petitionsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags, in der das Thema Kita-Gebühren im Mittelpunkt stand, hat erneut die Notwendigkeit eines offenen und ehrlichen Dialogs über die finanzielle Belastung, die Kita-Gebühren für Familien darstellen, in den Vordergrund gerückt.

Die Petentin Alina Glüsing, die sich zusammen mit 9866 Mitzeichner*innen für die Abschaffung der Kita-Gebühren in Schleswig-Holstein einsetzt, und ein Sprecher des Sozialministeriums waren die Hauptredner in dieser intensiven Diskussion.

Glüsing, die mit einer persönlichen Geschichte ihre Beteiligung am Thema unterstrich, sprach über die finanzielle Belastung der Gebühren für Familien und die Ungleichheit, die diese hervorrufen. Sie argumentierte, dass die Abschaffung der Gebühren zu mehr Chancengleichheit führen würde, indem allen Kindern, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern, gleicher Zugang zu frühkindlicher Bildung ermöglicht würde.

Zusätzlich zu ihren Anmerkungen zur finanziellen Belastung, betonte Glüsing auch, dass eine Abschaffung der Gebühren dazu beitragen könnte, den Fachkräftemangel zu bekämpfen, indem Frauen die Rückkehr in den Beruf erleichtert würde. Sie wies darauf hin, dass die Kita-Gebühren im Vergleich zum bundesweit einheitlichen Kindergeld in Schleswig-Holstein besonders hoch sind und damit andere Bildungsangebote für Kinder limitieren.

Die Qualität der Kitas in Schleswig-Holstein war ein weiterer Punkt in Glüsings Rede. Sie betonte, dass die Abschaffung der Gebühren nicht zu einer Verschlechterung der Qualität führen würde, sondern vielmehr den Erziehern ermöglichen könnte, sich stärker auf die Betreuung der Kinder zu konzentrieren.

Der Ministeriumssprecher, der sich zur Kita-Reform äußerte, zeigte Verständnis für Glüsings Standpunkt und erläuterte die Maßnahmen, die im Rahmen der Kita-Reform 2020/21 eingeführt wurden. Diese Maßnahmen sollten eine Gleichbehandlung von Eltern sicherstellen und haben vielerorts bereits zu einer spürbaren Entlastung für die Eltern geführt.

Er ging auch auf Entlastungsmöglichkeiten ein, wie die Geschwisterermäßigung und soziale Ermäßigungen, und ermutigte Eltern, diese zu beantragen. Bezüglich der vollständigen Elternbeitragsfreiheit stellte er allerdings klar, dass diese Maßnahme das Land jährlich etwa 300 Millionen Euro kosten würde.

Die Diskussion wurde anschließend für Fragen der Abgeordneten geöffnet, die verschiedene Aspekte der Kita-Reform und Gebührenstruktur in Schleswig-Holstein zur Sprache brachten. Dabei wurden u.a. die Unklarheit über mögliche Senkungen der Kita-Gebühren, die Beteiligung der Opposition bei der Änderung der Kita-Gesetzgebung, das Fehlen von Daten zur Verteilung der verbesserten Sozialstaffel-Förderung und die steigenden Kosten für die Verpflegung in den Kitas thematisiert.

Die Sitzung endete ohne abschließende Entscheidung, aber mit der Zusage des Sozialministeriums, eine Abschätzung der Verwaltungskosten im Vergleich zur Befreiung von Kita-Gebühren vorzunehmen. Dies lässt darauf hoffen, dass die Debatte um die Abschaffung der Kita-Gebühren in Schleswig-Holstein noch nicht beendet ist.

Wir möchten Sie als Entscheidungsträger*innen daher dringend bitten, die Situation der Familien in Schleswig-Holstein ernst zu nehmen und das Anliegen der Beitragsfreiheit mit Nachdruck zu verfolgen. Es ist wichtig, dass sich nicht allein auf Maßnahmen wie der verbesserten Sozialstaffel "ausgeruht" wird, sondern dass eine umfassendere Lösung angestrebt wird, die zu einer wirklich gerechten und nachhaltigen Entlastung für alle Familien führt.

Die Frage der Kita-Gebühren ist mehr als eine finanzielle Frage; sie ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, der Chancengleichheit und der Gleichberechtigung. Die Abschaffung der Kita-Gebühren in Schleswig-Holstein wäre ein bedeutender Schritt in diese Richtung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen in dieser wichtigen Angelegenheit.

(Facebook-Beitrag)

Heute feiern wir den wertvollsten Schatz, den wir besitzen: unsere Kinder. Jeder von euch ist ein einzigartiges Wunder, das voller Neugier, Kreativität und unbegrenztem Potenzial ist. Heute ist euer Tag!

Mögen eure Träume hoch und weit fliegen wie Drachen im Wind. Mögen eure Abenteuerlust und Neugier nie enden. Mögt ihr immer den Mut haben, Fragen zu stellen und neue Dinge zu entdecken.

An alle Kinder - klein und nicht mehr so klein - heute ist euer Tag zum Strahlen. Also lacht, spielt, träumt, lernt und feiert, dass ihr die erstaunlichen kleinen Menschen seid, die ihr seid.

Lasst uns gemeinsam diesen besonderen Tag feiern und die Freude und das Lachen unserer Kinder ehren. Denn sie sind es, die unsere Welt zu einem besseren Ort machen.

Heute ist ein großer Tag für Dich und alle Eltern und Kinder in Schleswig-Holstein. Um 10.00 Uhr steht eine wichtige Sitzung des Petitionsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages an. Zwei engagierte Mütter haben es geschafft, eine Petition zur Abschaffung der Kita-Gebühren auf die Tagesordnung zu setzen.

Dieses Anliegen betrifft uns alle. Viele Familien sind von den hohen Kita-Gebühren stark belastet. Eine Abschaffung wäre ein großer Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit und eine Entlastung für alle Eltern.

Parla.Radio überträgt die Sitzung live. Du hast die Möglichkeit, die Diskussion und Entscheidungsfindung hautnah mitzuerleben. Schalte ein, verfolge das Geschehen und zeige Deine Unterstützung für diese wichtige Initiative.

Wir müssen als Gemeinschaft zusammenstehen und für die Rechte unserer Kinder kämpfen. Sei dabei, informiere Dich, diskutiere mit und lass uns gemeinsam Veränderung bewirken.

Hier geht's zum Live-Stream: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/parlaradio

#KitaGebührenAbschaffen #FürUnsereKinder #Bildungsgerechtigkeit

Liebe Eltern,

heute ist ein harter Tag für uns alle. Unser Anliegen, die Kita-Beiträge zu senken, hat einen Rückschlag erlitten. Der Änderungsantrag, der eine Beitragssenkung von über 10% forderte, wurde von den regierungsführenden Entscheidungsträgern abgelehnt. Das ist eine Enttäuschung, die wir alle teilen.

Wir hatten gehofft, dass die Landesregierung ihre im Koalitionsvertrag festgehaltene Zusage, die Elternbeiträge weiter zu reduzieren, einhalten würde. Stattdessen wurde heute gegen eine echte Entlastung für uns Eltern gestimmt. Die meisten Kita-Familien in Schleswig-Holstein müssen weiterhin die volle finanzielle Last tragen.

Parallel dazu haben zwei betroffene Mütter mit ihrer Petition für die Beitragsfreiheit in Kitas eine eindrucksvolle Bewegung ins Leben gerufen. Fast 10.000 Unterschriften wurden gesammelt - das ist mehr als das Zehnfache der zweitmeist unterstützten Petition seit 2017. Das zeigt ganz klar: Elternbeiträge sollen komplett abgeschafft werden!

Aber obwohl der norddeutsche Volkswille so deutlich ist, hat die Landesregierung heute die Chance verpasst, ihrer Zusage gerecht zu werden. Stattdessen bezieht sie sich auf eine verlängerte Regelung zur erweiterten Sozialstaffel, die nur wenige Familien finanziell entlastet.

Trotz dieser Enttäuschung lassen wir uns nicht entmutigen! Wir kämpfen weiter - für unsere Kinder und für eine gerechtere frühkindliche Bildungspolitik ohne Zugangsbeschränkungen.

Bleibt an unserer Seite, denn gemeinsam sind wir stark!

Wir brauchen Entlastung - und wir brauchen sie jetzt!

CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein haben mit ihrer Koalition 2022-2027 ein starkes Zeichen für Familien und Kinder gesetzt.

Seite 6 des Koalitionsvertrags verspricht: "Die Elternbeiträge werden weiter reduziert" - und genau das passiert jetzt!

Familienministerin Aminata Touré hat am 8. Mai eine wichtige Botschaft für alle Familien in Schleswig-Holstein verlauten lassen: die verbesserte soziale Ermäßigung für Kita-Beiträge wird bis zum Ende des Kita-Jahres 2024 verlängert. Dadurch werden Familien mit geringem Einkommen weiterhin entlastet. Sie bekräftigte: "Wenn zu Hause finanziell der Schuh drückt, darf das niemals zu Lasten der Kinder gehen". Dies ist ein starkes Statement für Familien in Schleswig-Holstein.

Und dann gibt es Dr. Heiner Garg, den kita-politischen Sprecher der FDP, der am 9. Mai einen Änderungsantrag zum Kindertagesförderungsgesetz eingereicht hat, um die Elternbeiträge sowohl für Krippe als auch für den Elementarbereich um über 10% zu senken.

Diese Chance zu nutzen und das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, liegt nun in den Händen unserer regierenden Parteien, CDU SH und Bündnis 90/Die GRÜNEN.

Als Kreiselternvertretung begrüßen wir diese Initiativen außerordentlich. Sie stellen eine realistische finanzielle Entlastung für Kita-Familien in Schleswig-Holstein dar und führen uns auf den Weg zur Beitragsfreiheit.

Wir möchten unseren herzlichen Dank an alle landespolitischen Entscheidungsträger*innen aussprechen, die sich für diese wichtigen Maßnahmen einsetzen, und appellieren an CDU und GRÜNE, Heiner Gargs Antrag als Chance zu sehen, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wahr werden zu lassen.

Die Beratungen zum Kindertagesförderungsgesetz finden diesen Freitag (12.5.) um 10.30 Uhr im Landtag statt. ParlaTV (http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/parlatv/) überträgt live ab 10.00 Uhr.

Seid dabei, wenn wegweisende Entscheidungen für die Kita-Kinder in Schleswig-Holstein getroffen werden!

Gemeinsam gestalten wir ein besseres Schleswig-Holstein für unsere Kinder!

"Wir können nicht alles ändern, aber wir können alle etwas ändern."

(Paul Watzlawick)

Liebe Eltern und Kita-Interessierte,

Eure Meinung ist gefragt!

Lasst uns gemeinsam die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein verbessern!

Gebt euer wertvolles Feedback zur KiTa-Situation im Rahmen der Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) ab. Eure Erfahrungen sind entscheidend, um positive Veränderungen in unseren Kitas zu bewirken!

📝 Nehmt an der Online-Elternbefragung teil – es dauert nur 10-15 Minuten. Diese Zeit ist gut investiert, denn wer kennt die Auswirkungen des Kita-Gesetzes besser als wir Eltern selbst?

⏰ Ihr habt bis zum 6. Mai 2023 Zeit, teilzunehmen.

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym, sodass eure Daten geschützt sind.

💬 Fragt bei euren Elternvertreter*innen in der Kita oder der Kita-Leitung nach dem Link zur Umfrage. Bitte teilt den Umfragelink auch mit anderen Kita-Eltern, damit wir gemeinsam für Veränderungen sorgen können!

Vielen Dank für eure Unterstützung – jede Stimme zählt!

Bei weiteren Fragen steht die Kreiselternvertretung gern zur Verfügung.

Aufruf zur Einigung im Tarifstreit der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaft ver.di

Liebe Eltern, kommunale Spitzenverbände und Gewerkschaft ver.di,

wir stehen heute an einem entscheidenden Punkt im Tarifstreit, der die Zukunft unserer Kindertageseinrichtungen und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte in diesen Einrichtungen betrifft. Es ist an der Zeit, gemeinsam einen Konsens zu finden, um den berechtigten Forderungen der Fachkräfte nach mehr Geld und besserer Personalausstattung nachzukommen.

Die Eltern haben Verständnis für die Anliegen der Fachkräfte und solidarisieren sich mit ihnen, denn sie wissen, wie wichtig qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen sind. Dennoch sind viele Familien am Limit ihrer Möglichkeiten angelangt, um Kita-Schließungen zu kompensieren. Wir können nicht länger zulassen, dass unsere Kinder und Familien unter dieser Situation leiden.

Wir rufen daher die kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaft ver.di auf, in die Verhandlungsrunde mit der Bereitschaft zur Einigung einzutreten. Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass der Tarifstreit so schnell wie möglich beigelegt wird. Weiterführende Streiks würden die ohnehin schon angespannte Situation verschärfen und Familien in Schleswig-Holstein zusätzlich belasten.

Lasst uns gemeinsam nach einer tragfähigen Lösung suchen, die sowohl den Bedürfnissen der Fachkräfte als auch den Interessen der Eltern und Kinder gerecht wird. Wir müssen uns darauf konzentrieren, die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen zu erhalten und zu verbessern, um den jüngsten Mitgliedern unserer Gesellschaft den bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen.

Mit der Hoffnung auf eine zeitnahe und faire Einigung im Tarifstreit der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaft ver.di appellieren wir an alle Beteiligten, den Dialog aufrechtzuerhalten und eine Lösung zu finden, die sowohl die Fachkräfte in den Kitas als auch die betroffenen Familien unterstützt.

Datenerhebung der KEV Stormarn zeigt einen durchschnittlichen Betreuungsausfall von 3,42 Wochenstunden je Stormarner Kita-Kind

Rede im Jugendhilfeausschuss des Kreises Stormarn vom 13. Februar 2023

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Ausschussmitglieder, liebe Gäste,

mein Name ist Kerstin Hinsch und ich bin beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss für die Kreiselternvertretung Stormarn. Mein fast 6jähriger Sohn erfährt eine Kürzung seines bedarfsgerechten Betreuungsumfangs von täglich zwei Stunden. Ich spreche aber nicht nur für meine Familie oder die meiner Kollegen in der Kreiselternvertretung, sondern ich spreche auch für die zahlreichen Familien in Stormarn, die ebenfalls von massiven Betreuungseinschränkungen unverschuldet betroffen sind.

Sehr geehrter Herr Lauterbach, Sie haben im Rahmen ihrer Funktion mitgeteilt, dass alle für eine Beitragsrückerstattung zuständig seien, nur nicht der Kreis. Auch haben Sie die Kreiselternvertretung aufgefordert, konkrete Daten vorzulegen, damit Sie die Notlage der Eltern beurteilen könnten. Dies möchten wir an dieser Stelle gern tun.

Seit Jahren wirkt sich ein Fachkräftemangel massiv auf die Betreuungssituation aus. Mit Freude hat die Kreiselternvertretung den Dringlichkeitsantrag der CDU für die heutige Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen. Mittel- und langfristig mag dieser Vorschlag die Nachwuchsgewinnung unterstützen. Initiativen, die jetzt entwickelt werden, greifen jedoch frühestens in zweieinhalb Jahren, wenn die PiA-Fachkräfte ihre Anerkennung als sozialpädagogische Assistenten erhalten. Eine kurzfristige Verbesserung der Betreuungssituation ist somit nicht absehbar.

So hat eine aktuelle Datenerhebung der Kreiselternvertretung Stormarn unter 942 Befragten aus 139 Kindertageseinrichtungen in Stormarn ergeben, dass der durchschnittliche Betreuungsausfall pro Kind bei 3,42 Wochenstunden liegt. Dies entspricht Stand 2021 einer durchschnittlichen Überzahlung für ausgefallene Kita-Betreuung im Krippenbereich von jährlich 295,80 Euro bzw. für den Elementarbereich von jährlich 232,20 Euro.

Per Kita-Gesetz ist geregelt, dass ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0 verpflichtend einzuhalten ist. Wenn notwendig kann eine Absenkung auf 1,75 bzw. 1,5 beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden. Von dieser Möglichkeit machen jedoch laut aktueller Bedarfsplanung des Kreises Stormarn lediglich 36 von möglichen 455 Kita-Gruppen Gebrauch.

Das Ziel jeglicher Bemühungen ist eine bedarfsorientierte, verlässliche Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder.

Seit fast einem Jahr steht die Kreiselternvertretung stellvertretend für die Stormarner Kita-Eltern mit Ihnen als Entscheidungsträger*innen in Austausch zum Thema Beitragsrückerstattung für ausgefallene Betreuungszeit. Es ist noch immer nichts passiert. Der Anspruch, bestmögliche Bedingungen für unsere Kinder zu schaffen, wurde und wird nicht erfüllt. Deswegen stellen sich die Eltern mittlerweile die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Politik.

Ich möchte drei Punkte aufzeigen, die sich auf das Thema Beitragsrückerstattung beziehen.

Als Erstes möchte ich darauf zu sprechen kommen, warum eine Beitragsrückerstattung gerecht und rechtens ist. Ich möchte als Zweites darlegen, warum diese eine wichtige Anreizwirkung hat und ich möchte als Drittes ausführen, warum die bisherigen Einwände unzutreffend sind.

Es ist ein Prinzip der Gerechtigkeit, dass wenn nicht geliefert wird, auch nicht gezahlt werden muss.

Es gibt einen klaren Rechtsanspruch gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und der sieht im Zweifel eine Kompensation bei Nichterfüllung vor. So stellt eine Beitragsrückerstattung eine Anreizwirkung dar, denn das kostet jetzt erstmal eine Menge Geld, aber es sorgt auch für einen nötigen Handlungsdruck. Und das Ziel ist nicht die Beitragsrückerstattung an sich, sondern die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Bildung und Betreuung unserer Kita-Kinder. Und genau dafür braucht es diesen finanziellen Schmerzpunkt.

Warum sind die bisherigen Einwände unzutreffend?

Die finanzielle Lage des Kreises Stormarn stellt sich gut dar, immerhin hat die Politik eine Absenkung der Kreisumlage beschließen können.

Der Betreuungsanspruch richtet sich gegen den Kreis als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe: Immerhin “bestellt” der Kreis bei den Trägern Betreuung für die Stormarner Kinder, und diese “Bestellung” sollte nicht auf die Familien abgewälzt werden und diese überfordern. Hier wird den Eltern Bildung und Betreuung ihrer Kinder vorenthalten und zugleich abverlangt. Das geht so nicht und schafft massive Unzufriedenheit bei den betroffenen Familien.

Die Kreiselternvertretung Stormarn fordert Sie als Entscheidungsträger*innen auf, sowohl ausreichend personelle Ressourcen beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu schaffen, um den Erfordernissen des Kindertagesförderungsgesetzes in vollem Umfang gerecht werden zu können, als auch eine Beitragsrückerstattung für ausgefallene Kita-Betreuung rückwirkend zum 01.01.2021 im Umfang eines durchschnittlichen Betreuungsausfalls von 3,42 Wochenstunden je Stormarner Kita-Kind zu leisten.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass eine qualitätsvolle frühkindliche Bildung einen gelingenden Übergang in die schulische Ausbildung fördert. Somit werden sowohl bewährte Werte wie Sicherheit, Stabilität und Familie bewahrt, als auch für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit gesorgt.

Für Nachfragen steht Ihnen die Kreiselternvertretung jederzeit zur Verfügung, denn wir werden beim Thema bedarfsgerechte Kita-Betreuung und Beitragsrückerstattung bei Nichterfüllung dranbleiben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Hamburger Abendblatt vom 15. Februar 2023

Lübecker Nachrichten vom 1. März 2023

Die Kreiselternvertretung Stormarn setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Kreis für ausgefallene Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten finanziell aufkommt. Wie ihr sicherlich mitbekommen habt, bleiben Eltern momentan auf den Kosten sitzen, wenn aufgrund fehlender Fachkräfte Betreuungsstunden ausfallen. Das kann für Familien eine enorme finanzielle Belastung darstellen.

Die Kreiselternvertretung hat nun Zahlen vorgelegt, die zeigen, dass der durchschnittliche Betreuungsausfall pro Kind bei 3,42 Wochenstunden liegt. Wir möchten, dass der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe hier seiner Verantwortung nachkommt und dafür sorgt, dass Familien nicht unverschuldet belastet werden.

Wir freuen uns, dass auch der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Frank Lauterbach (SPD), die große Not der Eltern versteht und nach Lösungen sucht, um die Betreuungssituation zu verbessern.

Hier ist der Link zum Artikel der Lübecker Nachrichten Online:

https://www.ln-online.de/lokales/stormarn/bad-oldesloe-wer-bezahlt-ausgefallene-kita-betreuung-in-stormarn-45V3VVMIR5ACLP5ULV74AFLN2Y.html?fbclid=IwAR3Xqlpcf1Fxph4fTKaU82HkeB8-wiYuzdFpvY5MES2mWehtuzu8dxxz3Fw

Wir werden weiterhin alles dafür tun, dass Familien in Stormarn eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung für ihre Kinder erhalten.

#kita #betreuung #fachkräftemangel #eltern #familie #jugendhilfe #stormarn #frühkindlichebildung #kreiselternvertretung #kinderbetreuung #kindererziehung #öffentlichejugendhilfe

Zur Petition

Liebe Eltern,

wir möchten heute über ein Thema sprechen, das uns sehr am Herzen liegt: #bildung. Wir denken, wir sind uns alle einig, dass Bildung ein #grundrecht sein sollte und für alle zugänglich sein muss. Nur so können wir #chancengleichheit in unserer Gesellschaft schaffen.

Dazu gehört auch die frühkindliche Bildung, die in den Kitas stattfindet. Leider gibt es in Schleswig-Holstein noch immer Kita-Gebühren, die für viele Familien eine finanzielle Belastung darstellen. Dabei ist es so wichtig, dass alle Kinder die gleichen #bildungschancen haben.

Andere Bundesländer haben es bereits vorgemacht und die Kita-Gebühren abgeschafft. Warum sollte das also nicht auch bei uns möglich sein? Wenn wir die Kita-Gebühren in Schleswig-Holstein abschaffen, könnte das Kindergeld für viele Familien endlich auch für Sportangebote oder Musikbildung genutzt werden.

Wir denken, wir sollten uns für die Abschaffung der Kita-Gebühren einsetzen und uns für mehr Chancengleichheit stark machen. Denn Bildung ist ein wichtiges Gut und sollte für alle zugänglich sein - unabhängig von der Landesgrenze.

Lasst uns gemeinsam für eine bessere Bildung und eine gerechtere Gesellschaft kämpfen!

#kitas #schleswigholstein #Kindergeld #familie #kinder #bildungsgerechtigkeit #elternvertretung

Der Landtag wolle am 23.02.2023 um 10.30 Uhr beschließen ...

Gemeinsamer Antrag der SPD, FDP und SSW

Der Landtag wolle beschließen:

Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, eine kostenlose Verpflegung für alle Kinder in KiTas und Kindertagespflege in SchleswigHolstein für das Jahr 2023 umzusetzen und damit die Eltern von den

Verpflegungskostenbeiträgen vollständig zu entlasten.

 

Beratung im Landtag: 23.02.2023 - 10.30 Uhr

ParlaTV überträgt live: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/parlatv/

 

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

als Interessenvertretung der Kita-Eltern in Stormarn wenden wir uns heute an Sie, um Ihre Unterstützung für ein wichtiges Anliegen einzuholen, dass viele Familien nicht nur im Kreis Stormarn, sondern im ganzen Bundesland betrifft.

Es geht um die Verpflegungskosten in den Kindertageseinrichtungen.

Die Kindertageseinrichtungen sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. In diesen Einrichtungen wird unseren Kindern nicht nur Bildung und Betreuung geboten, sondern auch eine gesunde und ausgewogene Ernährung.

Viele Familien sind aber mit den Kosten für diese Verpflegung überfordert. Die Verpflegungskosten in den Kindertageseinrichtungen können je nach Einrichtung und Träger stark variieren, sind oft sehr hoch und erhöhen sich stetig.

Deshalb appellieren wir an Sie als politische Entscheidungsträgerinnen und -träger, die Einführung einer landesweiten Verpflegungskostenübernahme zu unterstützen.

Der Zwischenbericht 2022 zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) Schleswig-Holstein, macht die Problematik deutlich. Die Datenerhebung zeigt, dass die durchschnittlichen Kosten für eine Mittagsmahlzeit in Kindertageseinrichtungen 2019 bei 1,45 Euro gelegen haben sollen. Allerdings zahlen Familien in der Realität oft mehr als das Doppelte, nämlich ca. 3,80 Euro pro Mittagsmahlzeit, sofern eine Subventionierung durch die Standortkommune ausbleibt.

Diese Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Kosten und den von den Familien gezahlten Kosten belastet Familien finanziell. Viele können sich die hohen Kosten nicht leisten und müssen auf die Verpflegung in den Einrichtungen verzichten oder die Mahlzeiten zu Hause vorbereiten.

Es darf jedoch nicht sein, dass Kinder aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern von der gesunden und ausgewogenen Ernährung ausgeschlossen werden. Die steigenden Nahrungsmittelpreise und die anhaltende Inflation führen zu immer weiter steigenden Verpflegungskosten. Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich und nicht zu verantworten.

Deshalb fordern wir als Elternvertretung die Einführung einer landesweiten Verpflegungskostenübernahme durch das Land. Eine einheitliche Kostenübernahme entlastet die Familien und stellt sicher, dass alle Kinder in Kindertageseinrichtungen eine gesunde und ausgewogene Ernährung erhalten. Gleichzeitig hilft dies auch den Einrichtungen, die Qualität der Verpflegung zu verbessern und die Bedürfnisse der Kinder besser zu erfüllen.

Darüber hinaus würde eine landesweite Verpflegungskostenübernahme dazu beitragen, die soziale Ungleichheit bei der Bildung zu verringern. Denn sie gibt Familien mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, ihre Kinder in den Kindertageseinrichtungen anzumelden und somit den Zugang zu wichtigen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sicherzustellen.

Wir appellieren daher an Sie als politische Entscheidungsträgerinnen und -träger, die Einführung einer landesweiten Verpflegungskostenübernahme zu unterstützen. Denn dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und besseren Zukunft für alle Kinder in unserem Bundesland.

Zum Facebookeintrag

Auslaufen des Erlasses über absonderungsersetzende Maßnahmen („Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positi-ven SARS-CoV-2-Tests“) I Hier Kindertagesbetreuung 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Lage im Zusammenhang mit COVID-19 hat sich erfreulicher Weise weiter entspannt. Das zuständige Gesundheitsministerium hat uns mitgeteilt, dass sowohl die Anzahl der Arztkonsultationen aufgrund einer akuten Atemwegsinfektion (ARE) als auch die Anzahl der stationären Aufnahmen mit schweren Atemwegsinfektionen (SARI) sich erstmals in der aktuellen ARE-Saison auf dem Niveau bewegen, das auch in vorpandemischen Zeiten zu diesem Zeitpunkt zu beobachten war. 

Auch gibt es laut Gesundheitsministerium keine Hinweise, dass die aktuell beobachteten Varianten mit schwereren Krankheitsverläufen einhergehen. Zudem zeichnet sich keine Entwicklung einer neuen besorgniserregenden Virusvariante ab, welche die inzwischen hohe Bevölkerungsimmunität umgehen könnte und aufgrund schwerer Verlaufsformen zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen würde. 

Dies alles sind sehr gute Nachrichten und sind das Ergebnis der enormen gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung des Corona-Virus in den zurückliegenden Jahren! 

Im Ergebnis bestand deshalb aus Infektionsschutzsicht keine Notwendigkeit, dass der Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positi-ven SARS-CoV-2-Tests des Landes SH über den 19.02.2023 hinaus zu verlängern. Dieses Vorgehen deckt sich mit der Haltung, die beim Corona-Expertenrat kommuniziert wor-den ist. Deshalb hat das Ministerium für Justiz und Gesundheit den aktuellen Erlass aus-laufen lassen. Für die Kindertagesbetreuung bedeutet dies, dass nun auch für diesen Be-reich das bisher geltende Betretungsverbot für infizierte Kinder aufgehoben ist. 

Sehr wichtig ist es mir an dieser Stelle noch einmal zu betonen: Auch weiterhin blei-ben kranke Kinder selbstverständlich zuhause und besuchen nicht ihre Kita – dies gilt grundsätzlich und für alle Erkrankungen. Dabei empfehlen wir, dass Kinder auch dann zuhause bleiben, wenn eher zufällig eine Covid-19-Infektion festgestellt wurde und das Kind symptomfrei ist. 

Ich möchte mich an dieser Stelle ein weiteres Mal ausdrücklich bei Ihnen für Ihr enormes Engagement bedanken – nur so ist es uns gelungen, in all den Jahren trotz Corona die Kindertagesbetreuung bestmöglich und in gemeinsamer Verantwortung umzusetzen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Thorsten Wilke 

Leiter des Landesjugendamtes 

Tarifstreit Öffentlicher Dienst

Solidarisierung mit den Streikenden - JA oder NEIN! - zur Umfrage

Liebe Stormarner Kita-Eltern,

für die Stadt Lübeck hat ver.di bereits am 14.02.2023 zum Streik im öffentlichen Dienst aufgerufen, welche (Teil-) Schließungen einzelner Kitas möglich machte (Elterninfo für Lübecker Kita-Eltern - ver.di).

Diesmal geht es um alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den Kommunen und beim Bund. Folgende Forderungen werden durch die ver.di-Mitglieder erhoben:

  • Steigerung der monatlichen Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch um 500 Euro im Monat!
  • Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen sollen 200 Euro mehr im Monat erhalten!
  • Laufzeit: zwölf Monate!
  • Unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreicher Ausbildung!

Die aktuellen Verhandlungen verlaufen sehr zäh und somit ist mit einer dritten Verhandlungsrunde im März zu rechnen, die einige Zeit andauern könnte. So hat die letzte große Tarifrunde zu streikbedingten Kita-Schließungen von bis zu 4 Wochen geführt.

Wir möchten wissen, wie die Kita-Eltern in Stormarn zu den aktuellen Tarifverhandlungen stehen.

Zur Umfrage

Was ist die Augustlücke?

Die Einschulungstermine liegen in den kommenden Jahren in Schleswig-Holstein sehr spät: Schulbeginn nach den Sommerferien ist jeweils am 28.08.2023, 02.09.2024 und 08.09.2025. Viele Kita-Verträge enden jedoch zum 31.07. vor Schuleintritt der Kinder – trotz Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bis zur Einschulung. Dadurch entsteht die sogenannte „Augustlücke“, in der Kindern kein Förder- und Betreuungsangebot durch die gewohnte Kita zur Verfügung gestellt ist – je nach Schließzeit der Kita sind dies bis zu 7 Wochen.

Rechtliche Lage

Gemäß Sozialgesetzbuch (§ 24 Absatz 3 SGB VIII) und Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein (§ 5 Absatz 2 KitaG SH) haben Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kita, wobei laut BMFSFJ und Sozialministerium SH Schuleintritt den Tag der Einschulung meint. Der Platzanspruch besteht dabei gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (Kreis Stormarn).

Der tatsächliche Platzbedarf wird durch die Einrichtungen in den Standortgemeinden des Kreises gedeckt, die in Kitas in kommunaler Trägerschaft oder der freien Träger Plätze anbieten. Dazu kommen noch Plätze in der Kindertagespflege.

In den Betreuungsverträgen mit den Trägern der einzelnen Kita sind jeweils die Betreuungszeiten geregelt und die Betreuung für Kinder endet in vielen Betreuungsverträgen am 31.07. im Jahr des Schuleintritts. Daraus ergibt sich die besagte Augustlücke in der Abdeckung des Bildungs- und Betreuungsanspruchs zum Schuleintritt.

Grundsätzlich muss zwischen dem Rechtsanspruch, der gegenüber dem Kreis besteht, und einer privatrechtlichen Vereinbarung in Form eines Betreuungsvertrags zwischen Eltern und Kita unterschieden werden. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, sollte der Kreis eigentlich darauf hinwirken, dass die privatrechtlichen Betreuungsverträge zwischen Eltern und Kitas, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz vollständig abdecken.

Was können betroffene Eltern tun?

Unsere ersten Ansprechpartner als Eltern sind die Einrichtungsleitungen in unseren Kitas. Wir müssen die Kitaleitungen für die Problematik sensibilisieren und klarstellen, dass ein Betreuungsvertrag mit Befristung bis zum 31.07. vor Schuleintritt den Rechtsanspruch nicht bis zum Schuleintritt erfüllt. Idealerweise passt Eure Einrichtung bzw. Euer Einrichtungsträger die Betreuungsverträge so an, dass Eure Kinder bis zum ersten Schultag in Eurer Kita betreut werden. Bitte denkt daran, dass nur eine schriftliche Vertragsverlängerung bis zur Einschulung mit Eurer Kita Euch Rechtssicherheit gibt.

In jedem Fall solltet Ihr Euren Platzbedarf zur Deckung der Augustlücke gegenüber dem Kreis anmelden. Wenn Ihr den Platzbedarf mit mindestens 3 Monaten Vorlauf beim Kreis ankündigt – d.h. in diesem Fall bis spätestens zum 30.04. – ist der Kreis verpflichtet Euch einen Platz zur Verfügung zu stellen. In den meisten Standortgemeinden des Kreises Stormarn finden allerdings ab Mitte Februar Platzvergabekonferenzen statt, sodass wir Euch dringend empfehlen, Euren Bedarf bis spätestens 15.02. anzumelden, da die Plätze ansonsten vergeben werden. Hierzu meldet Ihr Euren Bedarf am besten über das Kita-Portal für Eure Einrichtung an und schickt eine formlose Email an den Kreis oder verwendet unseren Vordruck "Bedarfsanmeldung Kreis Stormarn"

"Kleine Anfrage" des Landtagsabgeordneten Martin Habersaat (SPD)

14. Dezember 2022

Wichtige Fragen zum Thema Übergang Kita in die Grundschule:

  1. Wie viele Kinder sind in den Jahren 2023, 2024 und 2025 von diesem späten Übergang von der Kita in die Grundschule betroffen?
     
  2. Haben Eltern das Recht, ihr Kind bis zum letzten Tag vor der Einschulung in der Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen?
     
  3. Besteht die Gefahr, dass Kinder mit einem Anspruch auf einen Betreuungsplatz im Kindergarten diesen deshalb erst im September und nicht mit Beginn des neuen Kita-Jahres antreten dürfen?
     
  4. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um Eltern und Kita-Träger in dieser Frage zu unterstützen?
     
  5. Welche Überlegungen gibt es in der Landesregierung zur „Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen“, um „eine verlässliche Betreuung im Zeitraum bis zur Einschulung besser gewährleisten zu können“ (vgl. KN, 31.10.2022)
     
  6. Welche Möglichkeiten haben die Grundschulen, in dieser Lage zu helfen?
     
  7. Welche Möglichkeiten gibt es in Ganztagsangeboten an Grundschulen und wie sind diese über das Land verteilt?
     
  8. Wäre es denkbar, wegen dieser besonderen Lage das erst für 2024 geplante Recht auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule vorzuziehen? Wenn nein, warum nicht?

Die Antworten der Landesregierung findet ihr hier.

"Kleine Anfrage" des Landtagsabgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP)

20. Dezember 2022

Kaum hat das Jahr 2023 begonnen, steigen wieder in zahlreichen Kitas in Schleswig-Holstein die Verpflegungskosten – keine Überraschung angesichts einer dramatischen Preiserhöhung von Energie- und Lebensmittelpreisen.

Aber wie sollen Kita-Eltern die Preissteigerungen bei Verpflegungskosten finanzieren?

60 Euro finden der Großteil der Kita-Familien laut einer Umfrage der Landeselternvertretung Schleswig Holstein vom März 2022 angemessen.

Dank der kleinen Anfrage „Kita-Verpflegungskosten in Schleswig-Holstein" des Landtagsabgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) wissen wir, dass eine 6-Stunden-Betreuung von 92.999 Kindern (Stand vom 16.11.2022) in Schleswig-Holstein in Anspruch genommen wird und diese Kinder ein Verpflegungsangebot in den Kitas erhalten.

Die Kreiselternvertretung Stormarn appelliert an die Landesregierung und an die Entscheidungsträger*innen im Kreis Stormarn, dringend finanzielle Unterstützung bei Verpflegungskosten vor Ort für Kita-Eltern zu schaffen, um allen Kindern weiterhin eine Verpflegung in der Kita zu ermöglichen.

21. Dezember 2022

Die Kreiselternvertretung Stormarn berichtet zum Schreiben des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein:

Darin findest du wichtige Hinweise für Eltern mit geringem Einkommen, die von Januar bis Juli 2023 bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung durch eine entsprechende Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) deutlich entlastet werden.

Das Schreiben enthält für die Eltern Informationen zur Antragstellung, an wen sie sich dafür wenden müssen und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Um die Vergünstigung möglichst schnell zu erhalten, sollten Anträge ab sofort gestellt werden. 

Aus dem Schreiben von Ministerin Aminata Touré:

"Liebe Familien,

die stark ansteigenden allgemeinen Lebenshaltungskosten und drastischen Preissteigerungen bei den Energiekosten sind mit finanziellen Belastungen für Sie verbunden. Um sicherzustellen, dass sich alle die Kindertagesbetreuung im bisherigen Umfang weiter leisten können, erweitert das Land Schleswig-Holstein daher die Sozialermäßigung für Kita- Elternbeiträge. Der Landtag hat am 15. Dezember 2022 eine entsprechende Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) beschlossen.

Das heißt, von Januar bis Juli 2023 zahlen Familien mit geringem Einkommen weniger für die Kindertagesbetreuung. Außerdem wird der Kreis der Familien ausgeweitet, die ermäßigte KiTa-Elternbeiträge zahlen. Der Einsatz des Einkommens über der sog. Einkommensgrenze sinkt von 50 % auf 25 %.

Nehmen Sie diese Entlastung bitte in Anspruch und stellen Sie einen Antrag, wenn Sie berechtigt sein könnten. Vielfach erreichen Entlastungen Menschen nicht, weil sie keinen Antrag stellen.

(...)

Mehr erfahren

21.11.2022

Umstellung aus Klimaschutzgründen ?!

"(...) Mit Klimaschutz argumentiert auch der Kirchenkreis Hamburg-Ost: In seinen rund 80 Kitas soll künftig nur noch vegetarisches Essen auf den Tisch kommen.

(...)

Der Vorstoß kommt allerdings nicht bei allen gut an. "Viele Eltern haben das Gefühl, dass ihnen einen Entscheidung übergestülpt wird", sagt die Vorsitzende der Landeselternvertretung der Kitas, Kerstin Hinsch. Gemäß Kita-Gesetz hätten sie eigentlich rechtzeitig beteiligt werden müssen. Eltern hätten nun Sorge, dass andere Träger nachziehen.

(...)

Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt Fleisch in Maßen in Kitas

Zwar möchten Familien laut Hinsch bestmöglich die Umwelt schützen, gleichzeitig haben sie aber „das leibliche Wohl und die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder“ im Fokus. „Die DGE empfiehlt eine Integration von Fleisch, Wurst, Fisch und Eiern in Maßen“, sagt die Mutter. Meist habe sich daher in Kitas durchgesetzt, dass es pro Woche einmal Fleisch und Fisch zum Mittagessen gibt. (...)"

Zu den Kieler Nachrichten

02.11.2022

Die 94. Gesundheitsministerkonferenz hat im Frühjahr 2020 alle Bundesländer aufgefordert, für Zahnputzmöglichkeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen zu sorgen:

"Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz, sich dafür einzusetzen, dass insbesondere das tägliche Zähneputzen mit fluoridierter Zahnpasta als wirksamste Vorbeugung (Prophylaxe) gegen Karies in Kindergärten und Grundschulen als äußert wichtig anerkannt sowie möglichst umgesetzt wird und die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden."
 

Schleswig-Holstein hat mit Umsetzung des Kita-Reformgesetzes dafür gesorgt, dass pädagogische Fachkräfte täglich auf die Zahnpflege der Kita-Kinder achten (§19 Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein).

Wir haben uns gefragt, inwieweit dies tatsächlich täglich der Fall ist und haben eine entsprechende Umfrage in Scheswig-Holstein gestartet.
 
Die Ergebnisse erfahrt ihr hier.

29.10.2022

Die Kreiselternvertretung Stormarn hat sich neu aufgestellt.

Wir danken den ausgeschiedenen Mitgliedern für Ihr Engagement und freuen uns auf eine gelingende Zusammenarbeit im neuen Team.

Lasst uns beginnen!

Mehr Infos auf unserer Homepage.

Der dritte Herbst mit Corona – bestmögliche Sicherheit und Schutz in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung

6. Oktober 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,


auch nach über zwei Jahren ist das Corona-Virus nicht aus unserem Alltag verschwunden. Es erschwert weiterhin insbesondere das Zusammensein in den Gemeinschaftseinrichtungen und verlangt von uns besondere Aufmerksamkeit und Anstrengungen.

Gleichwohl haben wir in der Bekämpfung dieses Virus viel erreicht: Ein Großteil der Erwachsenen und auch Kinder sind zwischenzeitlich vollständig geimpft, auch haben wir notwendige Hygiene- und Schutzmaßnahmen gut eingeübt. Deshalb ist es uns nun möglich, trotz Infektionen die Kinderbetreuung im Land insgesamt aufrechtzuerhalten. Sorgen und Ängste nehmen wir dennoch sehr ernst. So haben Sie als Eltern, Fach- und
Leitungskräfte zuletzt auf dem KiTa-Gipfel am 19. August in Neumünster sehr deutlich gemacht, dass Sie auch weiterhin ein hohes Schutzniveau fordern – dabei haben einige ihren Wunsch geäußert, erneut Antigen-Selbsttests zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Deshalb ist es uns sehr wichtig, Ihnen auch weiterhin die bestmögliche Handlungssicherheit zu bieten. Dabei sehen wir es als unsere  Verantwortung, in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium und unter Berücksichtigung des heute vorliegenden Expert*innen-Wissens im Folgenden zu erläutern, mit welchen Maßnahmen wir am besten im Herbst und Winter vorgehen, damit wir die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein weiterhin sicher umsetzen können.

Ein gelingender Übergang von der Pandemie in die endemische Phase
Aktuell befinden wir uns in einem Übergang von der Pandemie in eine endemische Phase. Von einer Endemie spricht man in der Medizin, wenn die Krankheit fortwährend auftritt. Die Krankheit – in diesem Fall Covid-19 – verschwindet also nicht mehr vollstän-dig, sondern kann immer wieder aufkommen, wie zum Beispiel auch die Grippe. Dabei trifft das Virus allerdings mittlerweile auf eine weitgehend immunisierte Bevölkerung, die zum Großteil geimpft, genesen oder beides ist.

Die Berücksichtigung dieser Tatsache ist wichtig bei der Entscheidung darüber, welche Maßnahmen nun die richtigen sind. Aktuell ist nicht mehr die reine Infektionszahl ent-scheidend, sondern die Schwere der Erkrankungen und vor allem der Schutz vulnerab-ler Gruppen. Zu vulnerablen Gruppen gehören Personen, die aufgrund ihres Alters oder bestehender Vorerkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Deshalb braucht es auch weiterhin besondere Schutzmaßnahmen für den Pflege- und Eingliederungshilfebereich.

In den Kitas verhält es sich anders: In diesem Bereich geht es ganz vorrangig um eine verbindliche Prävention. Hierzu zählen die etablierten Hygienemaßnahmen wie u.a. das regelmäßige Händewaschen, die Oberflächendesinfektion und das Einhalten der Nie-setikette. Zudem ist eine verbindliche Weiterentwicklung und Berücksichtigung des ein-richtungsspezifischen Hygieneplans der Kita – als gesetzlich geregelte Anforderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – sehr wichtig. Und ganz besonders kommt es darauf an, dass die Erwachsenen sowie Kinder über fünf Jahre sich impfen lassen – eine Imp-fung ist weiterhin sehr wichtig, um das Risiko eine Ansteckung zu reduzieren und vor allem schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden.

Nur mit dieser Strategie können schwerwiegende Auswirkungen von Infektionserkrankungen wie Covid-19 verhindert werden.

Gezieltes Testen
Anlasslose, flächendeckende Testungen sind laut der Expert*innen auch für KiTa keine wirksame Schutzmaßnahme. Deshalb sollte davon abgesehen werden. Stattdessen ist ausschließlich ein zielgerichtetes, einzelfallbezogenes Testen, also vorrangig bei Symptomen und einem Ansteckungsverdacht, angezeigt – und am besten durch eine Ärztin / einen Arzt. Es geht also aktuell nicht mehr darum, jede einzelne Infektion zu erkennen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Hierfür hat sich zuletzt auch einhellig der Corona-Expertenrat ausgesprochen. Aus diesem Grund wird das Land auch keine weiteren Antigen-Selbsttests zur Verfügung stellen.

Anpassung des Schnupfenplans
Der sogenannte Schnupfenplan hat in den vergangenen zwei Jahren als wichtige Empfehlung des Landes dazu beigetragen, den Einrichtungen, Kindertagespflegestellen und Eltern bestmögliche Handlungssicherheit zu bieten.

Auf Grund der geänderten Lage ist dieser aber nicht mehr passend und deshalb ent-behrlich. Vielmehr sind bei Krankheitssymptomen folgende drei Grundsätze zu beachten:

  1. Grundsätzlich gilt: Kinder, die akut erkrankt sind, gehören nicht in ihre Kita oder Kindertagespflegestelle.
  2. Es ist eine Entscheidung der Eltern, ob und wann sie ihre Kinder bei einer Ärz-tin/ einem Arzt vorstellen.
  3. Es ist eine Entscheidung der Ärztin/ des Arztes, ob und welche Diagnostik sie veranlassen.

Diese einfachen Grundsätze passen zu den weiter oben ausgeführten Vorgehensweisen und sollen den Fachkräften und Eltern eine gute Orientierung im Alltag bieten. Dabei klappt der Umgang vor Ort mit einer (möglichen) Infektion sicherlich dort am besten, wo Fachkräfte und Eltern gut im Gespräch sind und sich im jeweiligen Einzelfall auf ein ge-meinsames Vorgehen verständigen.

Ich hoffe sehr, dass diese Informationen hilfreich sind für Sie. Sollte es zu Veränderungen kommen, z.B. durch eine neue Virusvariante, werden wir Sie, wie gehabt, umgehend über notwendige Planänderungen und mögliche Anpassungen informieren.

Abschließend möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen für Ihr großes Engagement bei der Umsetzung der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in besonderen Zeiten bedanken – ich bin sehr zuversichtlich, dass wir auch weiterhin die großen Herausforderungen gemeinsam erfolgreich meistern werden.

Bitte stellen Sie diese Informationen unbedingt auch den Eltern zur Verfügung, zum Beispiel durch Aushang oder Verteilung an die Eltern per E-Mail.

Vielen Dank und bleiben Sie weiter gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Wilke

Leiter des Landesjugendamtes

WAS BLEIBT AM ENDE ÜBRIG?

23. September 2022

Grundlegend begrüßt die Landeselternvertretung Schleswig Holstein (LEV) jedwede Art der finanziellen Familienentlastung, allerdings ist eine Entlastung für ALLE KITA-FAMILIEN wünschenswert.

In dem von Ministerin Touré vorgestellten Entlastungspaket profitieren Familien mit geringem Einkommen – eingestuft nach gesetzlichen Sozialstaffelregelungen.

Die Entlastungen für den Mittelstand sind für die LEV nur sehr unklar erkennbar, da die Einkommensgrenzen für die Berechtigung von Sozialstaffelleistungen nicht verschoben werden. Wer unterstützt die Familien, die, ggf. knapp, über den regional unterschiedlich liegenden Bemessungsgrenzen liegen?

Es wird sich also erst nach Ablauf der Gewährungsfrist (6 Monate) zeigen, wie viele Familie v. a. mit einem „mittleren Einkommen“ tatsächlich entlastet werden.

Ebenfalls erschließt es sich nicht, warum die Entlastungen für Familien bis zum 30.6. befristet werden und die zusätzliche finanzielle Förderung der Träger, Einrichtungen und Tagespflegepersonen bis zum 31.12.2023 läuft. Warum wird an dieser Stelle ein UNGLEICH BEHANDELT.

Viele Fragen bleiben unbeantwortet:

So zum Beispiel, was mit dem Rest der 20 Mio. Euro geschieht, die nicht über die zeitlich befristete Anpassung der Sozialstaffelregelung ausgeschöpft werden?

Bereits Gelder, welche im Haushalt für das Corona-Aufholpaket und § 59 KiTaG eingestellt sind, werden wohl bei weitem nicht vollständig abgerufen.

BLEIBT DAS GELD IM KITA-SYSTEM?

„Hoffentlich findet sich nach Ablauf der Genehmigungsfristen für das erwartungsgemäß nicht beanspruchte Geld tatsächlich eine Möglichkeit, „ALLE KITA-FAMILIEN“ zu entlasten. Immerhin tragen ja auch „ALLE KITA-FAMILIEN“ die weiterhin stark steigenden, gesamtgesellschaftlich bedingten, Lebenshaltungskosten.“ (Kerstin Hinsch, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung Schleswig Holstein)

22. September 2022

30. August 2022

Die Co-Vorsitzenden der (LEV), Sandra Moschell und Kerstin Hinsch, sind der Einladung von Familienministerin Aminata Touré zu einem intensiven Gedankenaustausch über KiTa-politische Themen gefolgt.

Im Fokus standen hierbei vor allem eine bedarfsgerechte Bereitstellung von KiTa-Plätzen vor dem Hintergrund des vorherrschenden Fachkräftemangels, aber auch finanzielle Entlastungen der Familien, welche durch gesamtgesellschaftliche Herausforderungen gezeichnet sind.

Wir danken Ministerin Aminata Touré und Staatssekretär Johannes Albig für diese Gelegenheit des konstruktiven Austauschs und einer Kommunikation auf Augenhöhe, und freuen uns auf weiterführende Gespräche, auch um tiefergehend zu reflektieren, was eine erfolgreiche Inklusion in den KiTas unterstützt.

Am 31. August tagt der Schleswig-Holsteinische Landtag. Auch Kita-Themen stehen ab 15.30 Uhr auf der Tagesordnung:

Die Sitzung kann auch via ParlaTV online mitverfolgt werden:

http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/parlatv/

+++ 15.30 Uhr +++

Zu den Dokumenten: https://www.landtag.ltsh.de/.../2022/to_20-003_08-22.pdf

Wie wichtig eine verlässliche Kita-Betreuung ist, und wie schwierig es ist, wenn sie nicht gegeben ist, spüren derzeit viele Familien.

Vielerorts werden regelmäßig Betreuungsstunden gekürzt - Betreuung kann nur eingeschränkt stattfinden - von frühkindlicher Bildung ist das Kita-System in Schleswig-Holstein vielerorts weit entfernt.

In den vergangenen Jahren wurden in vielen Gemeinden zahlreiche Kitas erweitert bzw. neue Kitas gebaut, um dem steigenden Bedarf an Kita-Plätzen gerecht zu werden.

Vielerorts Gruppen können Kita-Gruppen gar nicht betrieben werden, weil das notwendige Fachpersonal fehlt.

Hilfe bei der Kita-Platz-Suche bietet das Kita-Portal Schleswig-Holstein.

Sollte sich trotz alledem kein bedarfsgerechter Kita-Platz finden lassen, findet ihr beim Deutschen Gewerkschaftsbund bzw. auf unserer Info-Website zum Kita-Reform-Gesetz Informationen und Hinweise.

Viel Erfolg!

INFO-ONLINE-VERANSTALTUNG:

Elternvertretung in KiTas

18. August - 19.00-20.30 Uhr

Viele Themen haben uns über das letzte Kita-Jahr begleitet:

Teststrategien in der Corona-Zeit, Verpflegungskostenerhöhungen, aber vor allem auch massive Personal- und damit auch Betreuungsausfälle in den Einrichtungen. Weiterhin hat noch nicht jedes Kind in Schleswig-Holstein Zugang zu einer bedarfsgerechten Betreuung in einer Kita oder Kindertagespflegestelle.

Am 1. August startet das neue Kita-Jahr. Dies ist auch die Zeit, in der die Elternversammlungen und die Wahlen der Elternvertretungen stattfinden. Seit letztem Jahr neu hinzugekommen ist die Wahl der Delegierten zur Wahl der jeweiligen Kreiselternvertretung (KEV).

Eine funktionierende Elternvertretung kann vor Ort sehr hilfreich sein. So sind Elternvertreter nicht nur ein Sprachrohr in die Politik, sondern auch Multiplikatoren in die Elternebene.

Auf der Homepage der Kreiselternvertretung Stormarn stellen wir dir bereits umfangreiche Informationen zum Thema Elternvertretung in KiTas zur Verfügung.

Trotzdem wird sicherlich die eine oder andere Frage offen bleiben. Melde dich gern zu unserer INFO-VERANSTALTUNG an. Dort möchten wir gern auf deine konkreten Fragen rund um den KiTa-Alltag eingehen.

Elternvertretungen können nicht zaubern und alle Probleme auf einmal lösen. Wir als Kreiselternvertretung möchten dir aber gern die Gelegenheit geben, uns direkt deine Fragen rund um den KiTa-Alltag zu stellen. Den einen oder anderen Tipp können wir sicher geben.

Zur Anmeldung

12. Juli 2022

Die Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen sind im „Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG)“ §22 - Schließzeiten geregelt.
Danach darf eine Kita, welche fünf Tage pro Woche Betreuung anbietet planmäßig maximal zwanzig Tage im Kalenderjahr schließen. Dabei dürfen davon lediglich drei Tage außerhalb der Schulferien Schleswig-Holsteins liegen. Die maximale Zeitspanne einer Schließzeit am Stück darf nicht mehr als drei Wochen betragen.
Abweichend dürfen Einrichtungen mit weniger als vier Gruppen bis zu dreißig Tage schließen. Das gilt auch für größere Einrichtungen, jedoch nur, wenn dort während der Schließung die Förderung der Kinder in einer anderen Gruppe der KiTa sichergestellt ist. Gesetzliche Feiertage gelten generell nicht als reguläre Betreuungstage und werden somit nicht als Schließtage gezählt. Achtung! Gruppen- oder Einrichtungsschließungen an Heiligabend und Silvester werden hingegen als reguläre Schließtage gezählt, da es sich nicht um gesetzliche Feiertage handelt.

Gemäß „§ 32 Elternvertretung und Beirat" im KiTaG ist die Elternvertretung an den wesentlichen organisatorischen Entscheidungen einer KiTa rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu zählen ausdrücklich auch die Öffnungs- und Schließzeiten. Die schriftliche Stellungnahme der Elternvertretung an den Einrichtungsträger ist bei anschließenden Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen. Dabei hat der Einrichtungsträger auf einvernehmliche Lösungen hinzuwirken.

Mehr erfahren

8. Juli 2022

„Schuleintritt“ = 1. Schultag

In der Regel enden Betreuungsverträge in Kindertageseinrichtungen zum Ende des Kita-Jahres – am 31.07. –

§5 Abs. 2 Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein besagt, dass ein Kind bis zum "Schuleintritt" einen Anspruch auf Kita-Förderung hat. Die Norm folgt dem bundesgesetzlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung nach § 24 Absatz 3 SGB VIII. "Schuleintritt" meint dabei nicht den (abstrakten) Beginn des Schuljahres, sondern konkret den ersten Schultag.
 

Wichtig! – Kümmert euch rechtszeitig bereits zu Beginn des Vorschuljahres und sprecht mit euren Kita-Leitungen oder der Schule, um passende Lösungen für die Betreuungslücke zu finden.

Mehr erfahren zum Anspruch auf Kindertagesförderung in Schleswig-Holstein

Die Kreiselternvertretung hat lange dafür gekämpft, dass auch Schulkinder in der OGS bei der Geschwisterermäßigung anerkannt werden. Der Kreis Stormarn hat nach langen Diskussionen zugestimmt, die Ungerechtigkeit bei der Geschwisterermäßigung zu beheben und eine entsprechende Verordnung erlassen, die die OGS-Kinder den Hortkindern gleichermaßen berücksichtigt. Wie auch im Hort und in den Kindertagesstätten ist dem Kreis eine qualitative Betreuung und Förderung der Kinder wichtig. Daher wurde in der Fachplanungsgruppe entschieden, dass es auch für die OGS einen Mindeststandard in der Kinderbetreuung geben muss. 

Diese Mindestanforderung an die Kommunen sieht vor, dass pro Gruppe bis zu 22 Kinder mit einem Fachkräfteschlüssel von 1,0 betreut werden bzw. 1,5 bei „sonstigen Kräften“. Dies ist annähernd vergleichbar mit den Anforderungen an Kita und Hort. 

Seit Anfang Juni mehren sich die Rückmeldungen von Eltern aus einzelnen Kommunen, dass Ihnen die Berücksichtigung der Geschwisterkinder in Hort- und OGS verweigert wird. Der Grund dafür ist, dass die jeweilige OGS der Kommune die Mindestanforderungen nicht erfüllt und entweder zu große Schülergruppen oder zu wenige Fachkräfte hat. 

Das Problem liegt hier nicht an dem von Kreis vorgegeben Mindeststandard bei der Fürsorge und Betreuung unserer Kinder, sondern an der Fehlplanung und Fehlentwicklung in den jeweiligen Kommunen. Dort wurde in der Vergangenheit zu wenig in die Hort- und OGS-Betreuung investiert und „günstigere Nichtfachkräfte“ für große Gruppen eingestellt bzw. wurde nicht ausreichend versucht, offene Stellen nachzubesetzen. 

Der anhaltende Fachkräftemangel und die Nachwirkungen der Pandemie machen diese Versäumnisse nun deutlich.  

Betroffene Eltern sollten sich unbedingt an Ihre Kommune wenden (ggf. auch mit Hilfe der Elternvertreter der OGS) und dort die Problematik deutlich machen. 

Elternvertretung fordert entschlossenes Handeln der Träger und Stadtverwaltung

Erwartungen der Kreiselternvertretung Stormarn an die Landesregierung in Schleswig-Holstein

06. Juni 2022

Anlässlich andauernder Koalitionsverhandlungen potenzieller Regierungspartner Schleswig-Holsteins wendet sich die Kreiselternvertretung (KEV) Stormarn an landespolitische Entscheidungsträger*innen und stellt Herausforderungen und Perspektiven des KiTa-Systems in den Fokus.

„Die Kita-Reform war und ist ein wichtiges Projekt der nun alten und wahrscheinlich zum Teil neuen Landesregierung und längst überfällig gewesen. Leider stellt uns diese im Kreis Stormarn aktuell vor massive Herausforderungen. Die Betreuungseinschränkungen sind gravierend - die Folgen daraus abschätzbar: Kinderarmut, Bildungsarmut, Altersarmut v. a. bei Frauen, da diese überwiegend die Care-Arbeit leisten, zunehmende Engpässe auf dem Arbeitsmarkt im Bereich der Sozial- und Pflegeberufe, um nur einige zu nennen.“ fasst Maria Ahrends, Co-Vorsitzende der Kreiselternvertretung, zusammen.

Im Forderungspapier „Weiterentwicklung des KiTa-Systems aus Perspektive der KiTa-Eltern“ fokussiert die Kreiselternvertretung Erwartungen und Kernbedürfnisse Stormarner KiTa-Eltern.

„Die Wiederherstellung einer zuverlässigen, qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung ohne Zugangsbeschränkungen muss oberste Priorität haben. Kinder müssen in den Mittelpunkt der Überlegungen gestellt werden.“ meint Marco Heidorn, ebenfalls Co-Vorsitzender der Kreiselternvertretung. „Wir haben den potenziellen Koalitionspartner*innen gut zugehört. Wir wünschen uns, dass Sie uns ebenfalls zuhören, unsere Perspektive zur Weiterentwicklung des Kita-Systems wahrnehmen und diese in die Koalitionsverhandlungen einfließen lassen.“

„Kitabetrieb unter Pandemie-Bedingungen und ein „unfertiges“ KiTa-Reform-Gesetz“ mit prognostiziertem Fachkräftemangel hat deutlich gezeigt, wie sich unzureichende bzw. fehlende KiTa-Betreuung auswirkt.“ meint Maria Ahrends und appelliert an die landespolitischen Entscheidungsträger*innen, ihre eigenen Wahlversprechen einzuhalten bzw. auszubauen und für eine zuverlässige, qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung ohne Zugangsbeschränkungen zu sorgen.

Kreiselternvertretung Stormarn fordert kreisweite Beitragsrückerstattung für Betreuungsausfälle in Kitas

Pressemitteilung der Kreiselternvertretung Stormarn:

Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kreis Stormarn nicht mehr gegeben - Kreiselternvertretung Stormarn fordert kreisweite Beitragsrückerstattung für Betreuungsausfälle in Kitas

Bad Oldesloe, 01.06.2022

Im Jugendhilfeausschuss des Kreises Stormarn vom 30. Mai 2022 hat die Kreiselternvertretung (KEV) Stormarn die seit Monaten andauernden Betreuungsausfälle in Kindertageseinrichtungen auf Grundlage einer eigenständig initiierten Umfrage[i] unter Stormarner KiTa-Elternvertreter*innen zur Entwicklung der Betreuungseinschränkungen erneut zum Thema gemacht.

Möglichkeit hierzu ergab sich u. a. durch den einstimmig zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzten Tagesordnungspunkt „Offener Brief (der KEV Stormarn)[ii]“.

Maria Ahrends, Co-Vorsitzende der KEV Stormarn: „Wir haben versucht, deutlich zu machen, dass Betreuungseinschränkungen - salopp gesagt - nicht nur Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung der Eltern haben, sondern dass diese einen „bunten Strauß“ an persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen nach sich ziehen.“

Genannt wurden zum einen wirtschaftliche Konsequenzen wie Kinderarmut und Altersarmut v. a. bei Frauen – die Kompensation fehlender Betreuungszeit geht überwiegend mit Verkürzung der Arbeitszeit der Mütter einher. Folge hiervon sind nicht nur akute Einkommenseinbußen und später Renteneinbußen, auch das moderne Frauenbild in der Berufswelt wird um Jahre zurückgeworfen. Hinzu kommt, dass der Ukraine-Konflikt bereits massive Auswirkungen auf allgemeine Lebenshaltungskosten zeigt.

Zum anderen verschärft sich das Bild von Bildungsarmut durch Ausfall von pädagogisch wertvoller Betreuungszeit – ein Umstand, der sich bereits deutlich während Pandemie-bedingter Betreuungsausfälle zeigte.

„Wir sehen ganz klar, dass es sich bei den Betreuungsausfällen überwiegend nicht mehr um coronabedingte Ausfälle handelt, sondern dass diese durch den vorherrschenden und durch Abwanderung und Ruhestand zunehmenden Fachkräftemangel hervorgerufen werden. Einer Entlastung von Fachpersonal stehen wir grundsätzlich sehr positiv gegenüber – zwei Entlastungstage für eine Fachkraft bedeuten bei der aktuellen Fachkräftesituation aber auch zusätzliche Belastung für die übrigen Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen, da keine zusätzlichen Fachkräfte am Arbeitsmarkt verfügbar sind, die diese „Lücke“ kompensieren können – also droht zusätzlicher Betreuungsausfall! Aufgrund der langen Ausbildungszeit der Fachkräfte wird der Fachkräftemangel Jahre der Kompensation benötigen. Die alte und teilweise neue Landesregierung hat leider versäumt, entsprechende Fachkräfteoffensiven vorab und begleitend zu Erhöhungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels zu initiieren. Die Kreise und Kommunen blieben ebenfalls überwiegend wirkungslos - ein Ende des Elends ist kaum absehbar“, konstatiert Marco Heidorn, ebenfalls Co-Vorsitzender der KEV Stormarn.

Die anwesenden Entscheidungsträger*innen im Jugendhilfeausschuss zeigten sich aufgeschlossen gegenüber der Forderung der KEV Stormarn nach kreisweiter Beitragsrückerstattung aufgrund von Fachkräftemangel und werden diese nach Aussage des Ausschuss-Vorsitzenden Frank Lauterbach „intensiv in den Fraktionen beraten“. Vorab bestünde jedoch noch Klärungsbedarf, inwieweit das im offenen Brief beispielhaft benannte Kieler Erstattungsmodell tatsächlich für einen Landkreis anwendbar wäre. Diesbezüglich werde wohl zusätzlich der Landkreistag beratend hinzugezogen.

Die KEV Stormarn betont, dass die Wiederherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung und frühkindlichen Bildung für KiTa-Kinder oberste Priorität und Vorrang vor einer möglichen Beitragsrückerstattung hat. Da dies aktuell flächendeckend unmöglich erscheint, sollte zumindest der daraus resultierende Schaden für die Familien so gering wie möglich gehalten werden.

Der nächste Jugendhilfeausschuss tagt laut Kreistagssitzungskalender erst im Oktober. Es wird jedoch sofort eine Lösung benötigt, um Eltern, Träger und Kommunen zu entlasten. Sollte sich eine Lösung auf Kreisebene tatsächlich erst für Herbst oder später ergeben, bliebe den Eltern nichts anderes übrig, als direkt mit den Trägern in Verhandlungen zu treten. Nach Aussage des zuständigen Ministeriums ist der jeweilige Einrichtungsträger primärer Ansprechpartner, welcher gegenüber den anspruchsberechtigten Eltern einen privatrechtlichen Vertrag zu erfüllen hätte. Darüber hinaus stünden den Eltern zusätzlich rechtliche Schritte in Bezug auf das bestehende Vertragsverhältnis offen. Der generelle Anspruch auf bedarfsgerechte Förderung des Kindes richtet sich allerdings gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Einrichtungsträger sind verpflichtet, Betreuungsausfälle an den zuständigen Fachdienst 22 (Fachbereich 2) der Kreisverwaltung zu melden, jedoch empfiehlt es sich dringend für jede betroffene Familie, ebenfalls eine Meldung der Betreuungseinschränkung und des bestehenden tatsächlichen Betreuungsbedarfs vorzunehmen. Auf der Homepage der Kreiselternvertretung finden sich hierzu entsprechende Informationen und Mustervorlagen[iii].

Pressemitteilung zur kreisweiten Beitragsrückerstattung für Betreuungsausfälle in Kitas

19. Mai 2022

 

Pressemitteilung der Kreiselternvertretung Stormarn:

Kreiselternvertretung Stormarn fordert kreisweite Beitragsrückerstattung für Betreuungsausfälle in Kitas

Bad Oldesloe, 19.05.2022

Anlässlich andauernder Betreuungsausfälle in Kindertageseinrichtungen auf Grund von Fachkräftemangel wendet sich die Kreiselternvertretung (KEV) Stormarn an politische Entscheidungsträger*innen des Kreises Stormarn und bittet um Beitragsrückerstattung für nicht geleistete Betreuungszeit.

„Der Mangel an Fachkräften und den damit verbundenen Kürzungen der Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten haben ein erschreckendes Maß erreicht. Die Belastungen sind immens. Die fehlende Betreuungszeit muss kompensiert werden, in der Regel durch Verkürzung der Arbeitszeit, was zu finanziellen Verlusten in den Familien führt. Trotz Verminderung der Betreuungszeit bleiben die Elternbeiträge unberührt und die Eltern müssen den vollen Beitrag zahlen. Einen Anspruch auf Erstattung haben die Eltern nicht, da sich die Träger mit ihren Satzungen bzw. Betreuungsverträgen davor schützen. Somit kommt es zu einer doppelten Belastung für die Familien.“ argumentiert Maria Ahrends, Co-Vorsitzende der Kreiselternvertretung.

„Wir brauchen vertretbare Erstattungsmodelle, die sowohl für Familien als auch Einrichtungen und Träger funktionieren. Die Stadt Kiel bietet hierfür ein brauchbares Konzept an, welches auch für den Kreis Stormarn denkbar wäre.“ meint Marco Heidorn, ebenfalls Co-Vorsitzender der Kreiselternvertretung. „Wenn eine Beitragsrückerstattung durch Einrichtungsträger und Kommunen nicht leistbar ist, dann möge doch bitte der Kreis einspringen und die Elternbeiträge für ausgefallene Betreuungszeiten erstatten. Immerhin ist dieser auch für die Bedarfsdeckung verantwortlich und kommt seiner Aufgabe aktuell nur unzureichend nach.“

Steigende Energiepreise verschlechtern die finanzielle Situation der Familien, zusätzliche Entlastungstage für die Fachkräfte werden den Fachkräftemangel verschärfen.

Die Pandemie hat aufgezeigt, wie verheerend sich das Fachkräfte-Defizit darstellt – Betreuungseinbußen sind nach wie vor regelmäßig an der Tagesordnung.

„Nach zwei Jahren Kitabetrieb unter Pandemie-Bedingungen, Einführung eines reformierten KiTa-Gesetzes mit prognostiziertem Fachkräftemangel und zahlreichen Streiktagen benötigen Familien dringend Stabilität und Entlastung.“ meint Maria Ahrends und appelliert an die kita-politischen Entscheidungsträger*innen, schnell familienfreundliche Lösungen zu anzubieten.

Offener Brief der KEV Stormarn an kita-politische Entscheidungsträger*innen vom 14.3.2022 zum Download: https://www.kita-eltern-sh.de/fileadmin/KEV/Stormarn/user_upload/20220314_KEV_Stormarn_Offener_Brief_Kreis_Stormarn_Betreuungskostenrueckerstattung.pdf

 

 

Offener Brief an kreis-politische Entscheidungsträger*innen

14. Mai 2022

Sehr geehrter Herr Lauterbach, 

sehr geehrte Mitglieder im Jugendhilfeausschuss, 

sehr geehrte Fraktionsvorsitzende, 

 

der Fachkräftemangel in sozialen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten ist in ganz Schleswig-Holstein eklatant. Das im Jugendhilfeausschuss vom 28.02.2022 vorgestellte Schreiben an Dr. Heiner Garg ist Ausdruck dessen und spiegelt die Hilflosigkeit der Einrichtungen und Träger wider, eine pädagogisch wertvolle frühkindliche Bildung unserer Kinder zu gewährleisten. 

Seit Jahren wirkt sich dieser Fachkräftemangel massiv auf die Betreuungssituation, vor allem ab Herbst jeden Jahres, aus. Regelmäßige Fachkräfteausfälle bedingen eine massive Überlastung der noch vor Ort tätigen Fachkräfte. Diese kommen an ihre persönlichen Grenzen, genauso wie die Eltern - kurzfristig kommuniziert, stellen diese Betreuungsausfälle alle Beteiligten vor enorme organisatorische und ggf. auch finanzielle Herausforderungen. 

Die Ausbildung der Kitafachkräfte, seien es Erzieher*innen, sozialpädagogische Assistent*innen oder Heilpädagog*innen, nimmt mehrere Jahre in Anspruch. Eine Erleichterung der Arbeitssituation ist somit erst langfristig absehbar und nur, wenn ausreichende Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Berufsbilds (wie auch immer diese aussehen werden) erfolgen. 

In diesem Zeitabschnitt der „Attraktivitätssteigerung“ ist somit mit einer weiteren Verschärfung der Fachkräftesituation zu rechnen – sei es durch Abwanderung in andere Berufszweige, Zwangspausen (z. B. Burnout) oder der wohlverdiente Ruhestand, in den die Mitarbeitenden gehen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Beruf der Kita-Fachkraft Frauen-dominiert ist, darf nicht vernachlässigt werden, dass ein hoher Anteil von jungen Fachkräften ggf. auch durch Schwangerschaft und Elternzeit mittelfristig ersetzt werden muss. 

Auf zunehmenden Druck von Einrichtungen, Trägern, Gewerkschaften aber auch Eltern(vertretungen) wird das Thema Fachkräftemangel mittlerweile auch in der Landesverwaltung bzw. Landespolitik beraten – eine kurzfristige Verbesserung ist jedoch nicht absehbar – die Betreuungsausfälle sind massiv.  

Somit ist für die Eltern die Belastungsgrenze nicht nur erreicht, sondern sogar überschritten - sowohl organisatorisch als auch finanziell.  

Mittlerweile erhält die Kreiselternvertretung Stormarn zahlreiche Anfragen von betroffenen Eltern, die um Informationen bitten, wie Elternbeiträge für ausgefallene Betreuungszeiten erstattungsfähig sind. 

In der Regel haben die Träger in ihren Betreuungsverträgen bzw. (bei kommunalen Trägern) in den Satzungen eine Klausel implementiert, die bei außerordentlichen Schließungen (wie z. B. Krankheit) keine Beitragsrückerstattung vorsehen. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es in den meisten Einrichtungen so, dass der Stellenplan nicht vollbesetzt werden kann und somit Betreuungsausfälle bei krankheitsbedingtem Fachpersonal vorprogrammiert sind. Insofern kann nicht mehr von "außerordentlich", sondern von "voraussichtlich" gesprochen werden. Dies bildet viel Diskussions- und Eskalationsgrundlage vor Ort in den Einrichtungen. 

Die Stadt Kiel hat für den Fall von Betreuungseinschränkungen aufgrund von Personalmangel / Erkrankung des Personals / der Tagespflegeperson eine flächendeckende Regelung zur Gebührenerstattung getroffen.  

„(...) 

  1. Betreuungseinschränkungen aufgrund von Personalmangel / Erkrankung des Personals / der Tagespflegeperson: 
    Wenn Betreuungseinrichtungen / Tagespflegestellen bzw. Gruppen aufgrund von Personalmangel oder aufgrund von Erkrankung des Personals schließen müssen, können Sie als Eltern eine Gebührenerstattung bekommen, wenn Ihr Kind nicht oder nur eingeschränkt in der KiTa oder der Tagespflegestelle betreut wurde. Bitte dokumentieren Sie die Ausfallzeiten im laufenden Kitajahr bzw. Schuljahr. Dies gilt auch, wenn Kindertagespflegepersonen die Betreuung nicht oder nur teilweise aufrechterhalten können. 
     
  2. Erlass von Verpflegungskosten:
    Darüber hinaus können Sie auch einen Erlass der Verpflegungskosten beantragen, wenn ein Kind an mehr als 20 aufeinanderfolgenden Tagen nicht am Essen teilnimmt. Den dafür erforderlichen Antrag erhalten Sie in Ihrer Betreuungseinrichtung und bei Ihrer Tagespflegeperson. 

    Wenn Sie einen Antrag auf eine Gebührenerstattung stellen möchten, erhalten Sie das dafür notwendige Formular in Ihrer Einrichtung oder bei Ihrer Kindertagespflegeperson. Auf diesem Antragsformular müssen Sie alle Ausfallzeiten dokumentieren und nach Ende des Kindergarten- bzw. Schuljahres von Ihrer Einrichtungsleitung / Tagespflegeperson bestätigen lassen. Wenn das erfolgt ist, senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag direkt an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter in der Kita-Gebührenberechnung. 

    Wir haben dieses Verfahren gewählt, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Daher wird die Erstattung nicht monatlich, sondern einmalig für den gesamten Zeitraum nach Ende des Kita- bzw. Schuljahres erfolgen können. 

(...)“ (Entsprechende Dokumente hierzu befinden sich im Anhang dieser E-Mail.)

Diese Regelungen ersetzen nicht die fehlende frühkindliche Bildung und die sozialen Kontakte, die für die Kinder so wichtig sind, jedoch schafft diese Regelung zumindest eine finanzielle Entlastung der Eltern, die in Anbetracht der aktuellen gesellschaftlichen Gesamtsituation dringend geboten ist. 

Wir möchten Sie als Entscheidungsträger*innen bitten, eine solche Gebührenerstattung gemäß dem bereits etablierten Verfahren in Kiel auf Kreisebene in Stormarn zur Entlastung der Träger, Einrichtungen und Eltern zu prüfen, zu beraten und umzusetzen. 

 

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und verbleiben 

Freundliche Grüße

Maria Ahrends & Marco Heidorn

Offener Brief zum Download 

 

21.05. - 10.06.202

Erwartungen an die Landesregierung in Schleswig-Holstein

Mai 2022

Unsere Kernforderungen an die Landesregierung:

  1. Bestandsaufnahme zur Verpflegung in öffentlich finanzierten Einrichtungen
  2. Gesetzliche Verankerung von Mindeststandards für eine nachhaltige Verpflegung (Mehr Tier-, Klima- und Gesundheitsschutz - Faire Lieferketten - Novellierung des Vergabegesetzes)
  3. Entwicklung einer Ernährungsstrategie für öffentlich finanzierte Einrichtungen (100% Bio-Lebensmittel bis 2030 - Halbierung der Abfälle bis 2030 - Faire Preise und Bezuschussung des Essens an Kitas und Schulen)
  4. Förderprogramm „Bildung und Beratung für nachhaltige Verpflegung“ starten
  5. Erfolgskontrolle einplanen

Zum Positionspapier

Mehr erfahren auf der Homepage Agrar Koordination e. V.

15. Mai

- ein offizieller Gedenktag der Vereinten Nationen, der jährlich am 15. Mai stattfindet.

13. Mai 2022

Der Kreistag hat mit einer Änderung der „Satzung des Kreis Stormarns für eine Sozialstaffel“ beschlossen, Hort und offene Ganztagsschulen (OGS) im Rahmen der Geschwisterermäßigung gleichzustellen.
Die Berücksichtigung der OGS für die Sozialstaffel erfolgt ab dem 01.08.2022.
Die Kommunen begrüßen dies ausdrücklich. In der „Fachplanungsgruppe II“ wurden die Regelungen einvernehmlich entwickelt und finden sich nun in § 6 Absatz 2 der geänderten Satzung wieder.

Was bedeutet das für uns Eltern?

Ab dem 01.08.2022 erstreckt sich die Möglichkeit der Beitragsermäßigung ab dem 2. Kind nicht nur auf Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sondern auch auf Offene Ganztagsschulen.

Voraussetzungen für die Berücksichtigung der schulpflichtigen Kinder, die in der OGS betreut werden sind: 

  • mindestens 10 Stunden OGS-Förderung an 5 Tagen pro Woche,
  • die OGS bietet eine Mittagsverpflegung an,
  • ein Betreuungsangebot für die Hälfte der Ferienzeit und
  • ein Fachkräfteschlüssel von 1,0 und ein Kräfteschlüssel von mind. 1,5 für max. 22 Kinder muss eingehalten werden.

 
Hier findet Ihr den Beschluss im Überblick.

12. Mai / 13. Mai

Ver.di kündigt für den 12. und 13. Mai Warnstreiks in verschiedenen Landkreisen Schleswig-Holsteins an

Der NDR berichtet.

Mehr erfahren

Claus Christian Claussen

Tobias Koch

Lukas Kilian

Unsere Themen:

  • Beitragsfreiheit
  • kostenfreie Verpflegung mind. nach DGE-Standard
  • Vorschularbeit stärken
  • Gewinnung von qualifizierten Fachkräften
  • Inklusion verstetigen

Mehr erfahren

LASST EUCH FEIERN! ALLES GUTE ZUM MUTTERTAG

5. Mai 2022 - 17 - 19 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie herzlich zu unserer Online-Dialogveranstaltung 
„Gutes Essen für Schulen und Kitas in Schleswig-Holstein - Was kann die zukünftige Landesregierung tun?" einladen. Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 5.5.2022 von 17-19 Uhr.


Aktuell zwingen uns die Corona-Pandemie und der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine, unsere Erzeugung und Versorgung mit Lebensmitteln neu zu überdenken. Gleichzeitig steht unser Ernährungssystem vor weiteren enormen Herausforderrungen im Hinblick auf den Gesundheits-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz sowie im Hinblick auf faire Preise und Menschenrechte in Nahrungsmittellieferketten. 
 
Ein Hebel, diesen Herausforderungen zu begegnen, ist die nachhaltige Verpflegung in öffentlich finanzierten Einrichtungen. Allein die großen konsumierten Mengen in Kitas und Schulen, könnten – richtig ausgewählt - den Klima- und Umweltschutz immens voranbringen. Eine gesundheitsförderliche und umweltverträgliche Ernährung ist darüber hinaus auch Teil des staatlichen Bildungsauftrags. Kinder und Jugendliche sollten die Chance bekommen, in Kitas und Schulen nachhaltige Ernährungsgewohnheiten zu entwickeln.
 
Nicht allein die Kommunen, auch die Landespolitik kann Weichen für eine Gemeinschaftsverpflegung stellen, die erhöhten Standards für den Tier-, Klima- und Ressourcenschutz ebenso gerecht wird wie den Anforderungen für die Gesundheitsprävention und für faire Bedingungen in den Nahrungsmittel-Lieferketten. Wie kann die Landespolitik diesen notwendigen Wandel hin zu einem nachhaltigen Ernährungssystem spürbar voranbringen? Darüber möchten wir diskutieren!
 
Die Veranstaltung findet online über Zoom statt, die Teilnahme ist kostenlos. Das Programm finden Sie unten und im Anhang.
Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an: Zur Anmeldung hier klicken 
Die Zoom-Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
 
Kontakt: Julia Sievers, gutes-essen-macht-schule@agrarkoordination.de,
Tel.: 040/39 25 26
 
Die Veranstaltung findet statt im Rahmen des Projektes Gutes Essen macht Schule, mit dem wir u.a. Politiker*innen und Träger von Kitas und Schulen dazu anregen und dabei unterstützen, sich für eine nachhaltige Kita- und Schulverpflegung einzusetzen.

Weitere Informationen zum Projekt Gutes Essen macht Schule

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Programm
Donnerstag 5.5.2022, 17-19 Uhr


Moderation: Dr. Anke Butscher

17 Uhr       
Begrüßung und Einführung: Politik für eine nachhaltige Ernährung - Erwartungen an die Landesregierung
Julia Sievers, Agrar Koordination
Dr. Ina Walenda, Naturfreunde Schleswig-Holstein
Antje Edler, Eine Welt im Blick/BEI

17 Uhr 15        
Welche Handlungsoptionen für die Förderung einer nachhaltigen Ernährung in öffentlich finanzierten Einrichtungen gibt es auf landespolitischer Ebene?         
André Siedenberg, Jurist und Experte für nachhaltige Beschaffung

17 Uhr 40       
Nachhaltige Ernährung in öffentlichen Einrichtungen – wie gelingt das in Dänemark?
Interview mit Line Rise Nielsen, Food Policy Director, Copenhagen Food System Centre (in englischer Sprache)

18 Uhr         
Kurz-Input: Wie gelingt nachhaltiges Catering in der Praxis?
Kai Vormstein, Piratenkombüse (Caterer aus Lübeck) (angefragt)
 
18 Uhr 10
Podiumsdiskussion: Wie kann eine nachhaltige Ernährung in Kitas und Schulen auf landespolitischer Ebene vorangebracht werden?

Eka von Kalben, Bündnis 90/Die Grünen
Anette Röttger, CDU
Sandra Redmann, SPD
Sibylla Nitsch, SSW
Dennys Bornhöft, FDP (angefragt)       

18 Uhr 55            
Fazit

19 Uhr             
Ende der Veranstaltung

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zur Original-E-Mail: https://t779f7a95.emailsys1a.net/mailing/57/5196333/10385905/761/a4e3325907/index.html

 

Land passt Absonderungsregeln entsprechend den Empfehlungen des RKI an: Verkürzung der Absonderung auf fünf Tage

Quarantänepflicht von Haushaltsangehörigen wird aufgehoben

Zur Medieninformation des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

https://www.hl-live.de/text.php?id=151454

Gemäß Lübecker Nachrichten plant das Kieler Gesundheitsministerium, Absonderungsregeln Schleswig-Holsteins entsprechend der Vorgaben des RKI im Laufe der aktuellen Woche anzupassen.

 

Das Bundesgesundheitsministerium hat hierzu veröffentlicht:

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html#c23063)

02.05.2022

Empfehlung: Isolationspflicht wird verkürzt

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich auch künftig auf Anordnung des Gesundheitsamtes isolieren. Allerdings kann die Isolation nach fünf Tagen beendet werden. Das sehen die neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und BMG vor. „Sie sind Ausdruck unserer wissenschaftlichen Einschätzung, dass Corona gefährlich bleibt, dass aber nach Ansteckung mit einer Omikron-Variante die Inkubationszeiten und die Krankheitsverläufe kürzer sind“, sagte Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Die weiterhin geltende Isolationspflicht sei Ausdruck dafür, dass eine Corona-Infektion eine lebensgefährliche Erkrankungen auslösen könne und keine einfache Grippe sei.

„Die neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen sind eine Lösung mit Augenmaß. Damit kombinieren wir notwendige Vorsicht mit möglichen Erleichterungen.“ (Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach)

 

Die Empfehlungen basieren auf Beschlüssen von Bund und Ländern. Sie gelten als einheitlicher Mindeststandard, an dem sich die Länder orientieren.

Neue Isolations- und Quarantäneempfehlungen im tabellarischen Überblick (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/2_5_2022_Quarantaene-Isolierungsdauer.pdf)

 

28. April 2022

Die Co-Vorsitzenden der Landeselternvertretung Schleswig-Holstein, Kerstin Hinsch und Sandra Moschell, haben zum kita-politischen Austausch mit der Spitzenpolitik geladen. Dr. Heiner Garg (FDP), Thomas Losse-Müller und Birte Pauls (SPD), Monika Heinold und Eka von Kalben (Bündnis 90 / Die Grünen) und Ole-Christopher Plambeck (CDU) sind dieser Einladung gefolgt. 

  1. Die erste Leitfrage der Veranstaltung beschäftigte sich mit dem Thema Beitragsfreiheit für KiTa-Betreuung: „Mit welchen Schritten wird die gerechte und gleiche Chance der Kinder auf Bildung, Erziehung und Betreuung in den KiTas SHs in Bezug auf Elternbeitragsfreiheit erreicht?"
     
  2. Im Anschluss wurde direkt auf die nächste wichtige kita-politische Leitfrage übergeleitet: „Welche Veränderung, die Ihre Partei im 20. Landtag SHs erreichen möchte, führt zur größtmöglichen Weiterentwicklung des KiTa-Systems?“ 

Lasst uns gespannt sein, was die LEV berichten wird.

Medien-Information 28.04.2022

KIEL. Anlässlich der Landtagsbefassung zu den TOPs „Zweite Lesung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes sowie Geflüchtete ukrainische Familien mit Kleinkindern in gemeinsamer Verantwortung unterstützen – niedrigschwellige, frühpädagogische Betreuungsangebote schaffen sowie eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen ermöglichen“ betont Sozialminister Heiner Garg: „Das Land wird alle Anstrengungen unternehmen, damit die schutzsuchenden Menschen gut versorgt und betreut werden. Wir werden dafür Rahmenbedingungen in den unterschiedlichen Formen der Betreuung und Begleitung ukrainischer Familien schaffen.“

Zur Situation in der Ukraine und der Schutzsuchenden sagt Garg: „Die Lage in der Ukraine ist und bleibt dramatisch. Über zwei Monate nach dem Beginn des russischen Überfalls liegen Teile des Landes in Trümmern. Die russische Armee verübt Kriegsverbrechen gegen die ukrainische Zivilbevölkerung, für die die Situation immer schlimmer wird. Mehr als fünf Millionen Menschen sind wegen des Krieges bereits aus der Ukraine geflüchtet. Schätzungsweise mehr als 360.000 Schutzsuchende sind zu uns nach Deutschland und auch nach Schleswig-Holstein gekommen. Es sind in erster Linie Frauen und ihre Kinder, die bei uns Schutz suchen. Viele Frauen haben nahezu alles verloren und mussten ihre Partner, Freunde und Verwandte zurücklassen. Sie und die Kinder sind aus ihrer vertrauten Umgebung herausgerissen worden und haben während des Krieges oder auf ihrer Flucht unter Umständen grausame und traumatisierende Erfahrungen gemacht.“

Zu den niedrigschwelligen Maßnahmen des Landes zur Unterstützung schutzsuchender ukrainischer Familien folgender Überblick:

  • Das Land wird niedrigschwellige Maßnahmen für Familien mit Kindern ausbauen. Dafür stellt der Landtag 15 Millionen Euro bereit. „Mit diesen Mitteln legen wir ein umfassendes Förderprogramm für die örtlichen Träger der Jugendhilfe auf. Wir unterstützen sie dabei, mit geeigneten Einrichtungen wie den Familienzentren und Frühen Hilfen, Verbänden oder Sportvereinen in den Gemeinden vor Ort eine breit aufgestellte und am Bedarf orientierte Unterstützungslandschaft aufzubauen und weiterzuentwickeln“, kündigt Minister Garg an. Zu den Angeboten für Frauen mit kleinen Kindern gehören zum Beispiel Spielkreise und Eltern-Kind-Angebote, die eine gute Möglichkeit sein können, Kinder an die Kindertagesbetreuung heranzuführen. „Diese Angebote sind ganz bewusst als erste Phase und erster Anlaufpunkt für die Kinderbetreuung gedacht, denn diese Form des niedrigschwelligen Zugangs brauchen die Familien jetzt“, sagt Garg.

  • Das Land hat daher eine Richtlinie erarbeitet, die nach der bereits abgeschlossenen Anhörung zeitnah veröffentlicht wird. Aus dieser können Maßnahmen gefördert werden, die seit dem 1. März gestartet sind.

  • Es ist vorgesehen, dass die örtlichen Träger bei der Verteilung der Mittel besonders berücksichtigt werden, in deren Gebiet schutzsuchende Familien in Landesunterkünften untergekommen sind. Geplant ist angesichts der dynamischen Lage ein sehr flexibles und schnell umsetzbares Verfahren mit großen Spielräumen vor Ort. Die Kommunen können am besten entscheiden, welche Bedarfe bei ihnen bestehen und mit welchen Akteuren sie diese Strukturen schnell etablieren können.

  • Weiterhin sollen Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und Angebote zur Unterstützung zu den Regelsystemen gefördert werden. „Gerade die psychosoziale Unterstützung von schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine ist aufgrund ihrer möglicherweise traumatischen Erfahrungen sehr wichtig“, betont der Minister.

 

Zu den Maßnahmen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen folgender Überblick:

  • „Die schutzsuchenden Familien haben nach drei Monaten in Deutschland einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder der Kindertagespflege wie hier bereits lebende Familien. Was die Kitas oder Kindertagespflegestellen angeht, werden wir die Kommunen und freien Träger ebenfalls umfassend dabei unterstützen, die Betreuung der schutzsuchenden Kita-Kinder sicherzustellen“, sagt Minister Garg.

  • Befristet bis zum 31. Juli 2023 wird auf Antrag die Möglichkeit zugelassen, dass die Einrichtungen ihre Gruppen im Einzelfall um bis zu drei Plätze aufstocken können. „Bewusst haben wir die dazu notwendige gesetzliche Änderung befristet angelegt. Wir möchten damit deutlich machen, dass die qualitativen Errungenschaften der Kitareform dauerhaft erhalten bleiben“, betont Garg.

  • Die Entscheidung zur Erhöhung der Gruppengröße trifft der Einrichtungsträger vor Ort freiwillig. Er kann eine Ausnahmegenehmigung beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen. Zu beteiligen ist dabei unter anderem die Elternvertretung.

  • Die Platzzahlerhöhung wird an weitere Kriterien geknüpft: So prüft die Einrichtungsaufsicht vor der Zulassung je nach Einzelfall, ob die räumlichen Kapazitäten vorhanden sind und zusätzliche Kinder aufgenommen werden können. Der örtliche Träger prüft zudem, ob die Kinder in anderen Einrichtungen vor Ort untergebracht werden können und deshalb auf eine Ausweitung der Gruppengröße verzichtet werden kann. Zudem ist eine Aufstockung in Integrationsgruppen und Elementargruppen, in denen bereits mit einem abgesenkten Betreuungsschlüssel von 1,5 oder 1,75 Fachkräften im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung betreut wird, nicht möglich.

  • Um die Belastung für die Fachkräfte abzufedern, besteht eine weitere Bedingung darin, dass bei einer Erhöhung der Gruppengröße im Elementarbereich eine zusätzliche Kraft für mindestens die Hälfte der wöchentlichen Öffnungszeit der Gruppe beschäftigt werden muss. Diese „Helfende Hand“ soll die pädagogischen Fachkräfte entlasten.

  • „Die personelle Verstärkung ist in dieser Situation von sehr hoher Bedeutung. Denn das pädagogische Personal ist durch die Pandemie, die noch nicht vorbei ist, bereits sehr stark belastet. Deshalb ist es auch besonders wichtig, keinen Zwang auszuüben, sondern hier lediglich einen Möglichkeitsrahmen zu schaffen. Die Kitas verdienen unsere Wertschätzung für die bisherigen Anstrengungen und niemand sollte sich in dieser Situation rechtfertigen müssen, wenn von den Ausnahmen kein Gebrauch gemacht wird. Aber diejenigen, die auch noch diesen Beitrag leisten wollen, verdienen weitere Unterstützung und Wertschätzung“, erklärt Minister Garg.

Zur Medieninformation

Zum NDR

Medien-Information 27.04.2022

Bestehende Regeln zur Absonderung werden um zwei Wochen verlängert – Schleswig-Holstein erwartet Anpassung der Absonderungsregelungen auf Bundesebene

KIEL. Das Gesundheitsministerium hat gestern (26.04.) die bestehenden Regeln zur Absonderung nach positivem Corona-Test oder für Kontaktpersonen verlängert. Der bis zum 30.04. befristet gültige Absonderungserlass wird inhaltlich durch einen entsprechenden Erlass mit gleichen Regeln ersetzt, den das Ministerium heute herausgegeben hat und der bis zum 15.5. befristet ist. Diesen setzen die Kreise und kreisfreien Städte mit Hilfe von so genannten Allgemeinverfügungen um.

 

Maßgeblich für die gültigen Regeln sind die fachlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums, nach denen sich Schleswig-Holstein richtet. Eine Anpassung der Absonderungsregelungen ist auf Bundesebene nach Initiative der Gesundheitsministerkonferenz angekündigt und in Arbeit. Nach der Anpassung der Regelungen auf Bundesebene wird der jetzt verlängerte Erlass kurzfristig angepasst werden und sich nach Möglichkeit auf eine aktualisierte RKI-Empfehlung stützen. Änderungen können deshalb auch schon vor dem 15. Mai 2022 möglich sein.

Der gestern (26.4.) herausgegebene Absonderungserlass wird veröffentlicht unter http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse. Das Gesundheitsministerium wird zu möglichen Anpassungen informieren.

Die gültigen Regeln sind erläutert in den Fragen und Antworten unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Covid-19_und_Coronatests/regelungen_isolation_quarantaene.html

Verantwortlich für diesen Pressetext: Marius Livschütz I Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein I  Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministeriumwww.facebook.com/Sozialministerium.SHwww.twitter.com/sozmiSH und www.instagram.com/sozialministerium.sh

 

Zur Medieninformation

16. Dezember 2020

+++ Corona-Bekämpfungsverordnung zum Umgang mit der aktuellen infektionshygienischen Lage +++

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren informiert über die heute von der Landesregierung Schleswig-Holsteins (Schleswig-Holstein.de) beschlossenen Änderungen der Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung, welche Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft treten.

Das Anschreiben sowie die Liste der Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur, welche einen Anspruch auf Notbetreuung haben, teilen wir Euch hier.

Die aktualisierte Landesverordnung könnt ihr unter folgendem Link abrufen: kev.link/CORONA_LVO_14Dez

Wenn ihr Fragen habt oder Unterstützung benötigt schickt bitte eine E-Mail an die Kreiselternvertretung Stormarn: kev-stormarn@kita-eltern-sh.de

Wir versuchen dann Euch nach Kräften zu helfen. Bleibt bitte gesund und stark!

18.08.2021

„Sicher durch den Herbst und Winter“: Corona- Schutzmaßnahmen in KiTas

Welche aktuellen Auflagen und Empfehlungen für KiTas gibt es?

Wie sieht die aktuelle Quarantäne-Anordnung aus?

Wie lange muss mein Kind symptomfrei zu Hause bleiben?


Familien mit KiTa-Kindern werden all diese Frage noch einige Zeit lang begleiten.

Damit ihr nicht den Überblick verliert, stellen wir euch die aktuellsten Informationen immer auf unserer Homepage bereit.
 

Schützen wir weiterhin unsere Kinder!

Bauen wir einen Schutzkokon um sie herum!

Offene KiTas- aber sicher!

 

mehr erfahren

29. Mai 2021

+++ Vorliegende Informationen des Gesundheitsamtes zum Kita-Betrieb unter Pandemiebedingungen haben ausschließlich empfehlenden Charakter und sind rechtlich nicht verbindlich. +++

Seit dem 19. Mai 2021 sorgte die „Information zur Regelung Kita-Betreuung gemäß „Perspektivplan Kita“ des Landes SH vom 17.05.2021“ (kev.link/Info_19Mai21), herausgegeben vom Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn (Gesundheitsamt), für vielfältige Irritationen und Fragen.

Da diese zunächst unbeantwortet blieben, ergaben sich seither auch zahlreiche und teilweise weitreichende Konsequenzen aus der individuellen Auslegung und deren Umsetzungen dieser Fachinformation.

Die Einordnung der Information durch die Kreiselternvertretung Stormarn (KEV) war von Anfang an, dass es sich dabei ausschließlich um Empfehlungen handelte, welche KEINEN rechtlich bindenden Charakter besitzen. Leider war die Art und Weise, in der die Information abgefasst war denkbar ungeeignet um diesem empfehlenden Charakter Ausdruck zu verleihen. Vielmehr mussten viele Empfänger der Informationen, auf Grund des weisungsartigen Charakters der verwendeten Formulierungen, davon ausgehen, dass die beschriebenen Vorgehensweisen unmittelbar umzusetzen seien. In der Folge kam es zu drastischen Auswirkungen, die weder mit dem aktuellen Infektionsgeschehen noch mit der seit vielen Monaten verantwortungsvollen Ausgestaltung und Anwendung bestehender Hygienekonzepte in der absolut überwiegenden Anzahl der Stormarner Kindertageseinrichtungen in Einklang zu bringen sind. Unter anderem wurden Randzeitenbetreuungsangebote in Einrichtungen, wo diese nur gruppenübergreifend möglich sind, mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, obwohl die zugehörigen Kohorten bereits seit vielen Wochen oder gar Monaten in dieser Konstellation betreut wurden. In der Konsequenz mussten Familien der betroffenen Kinder nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten suchen. Wobei für viele erschwerend hinzukam, dass bei fehlender Alternativbetreuung, die Möglichkeiten zur Kompensation von Verdienstausfällen oder zur eigenständigen Betreuung nicht in Anspruch genommen werden konnten, da es sich bei der Information des Gesundheitsamtes um KEINE behördliche Anordnung handelt.
 

Dabei erscheint uns dieses Vorgehen offensichtlich auch nicht abgestimmt. Anders können wir uns weder den Zeitpunkt der Veröffentlichung noch deren Art und Weise erklären. So gab es, gerade in den Stormarner Kindertageseinrichtungen während der gesamten Pandemie nur sehr vereinzelte Covid-19-Ausbrüche und in den zurückliegenden Wochen überhaupt nur noch einzelne Infektionen, welche auf das häusliche bzw. familiäre Umfeld zurückzuführen waren. Dies ist uns Beleg dafür, dass die von den Einrichtungen und Trägern entwickelten Hygienekonzepte wirksam sind und eingehalten werden. Auch die Eltern zeigten sich während der gesamten Zeit zum weit überwiegenden Teil außerordentlich verantwortungsvoll und haben die Bemühungen für eine nachhaltige Eindämmung des Infektionsgeschehens stets unterstützt.
 

Da wir zunächst weder das Gesundheitsamt noch den für KiTas zuständigen Fachbereich der Kreisverwaltung Stormarn für eine Stellungnahme bzw. Einschätzung erreichen konnten, haben wir uns am zurückliegenden Pfingstmontag an den Kreis Stormarn und das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren gewendet (kev.link/Anfrage_KEV_24Mai21). Bereits am folgenden Tag wurde uns von dort signalisiert, dass man unserer Einschätzung sowohl in Bezug auf den ausschließlich empfehlenden als auch den rechtlich unverbindlichen Charakter der Information des Fachdienstes Gesundheit folgen würde. Diese Einschätzung wurde uns dann am Mittwoch zusätzlich schriftlich übermittelt (kev.link/Antwort_SozMin_26Mai21).
 

Nach einem vorausgegangenen Telefongespräch mit der Leiterin des Gesundheitsamtes Stormarn erhielten wir am Mittwochnachmittag die „Aktualisierte Information zur Regelung Kita-Betreuung gemäß „Perspektivplan Kita“ des Landes SH vom 17.05.2021“ des Gesundheitsamtes (kev.link/Info_26Mai21). In einigen von uns angesprochenen Punkten wurde diese Information im Vergleich zum Original entschärft. So lautet die Empfehlung nun, bei den Kontaktbeschränkungen unter anderem, dass die Betreuung, wo möglich, in festen Gruppen, stattfinden darf und das Personal möglichst in festen Gruppen tätig sein soll. Im Vergleich dazu waren diese Vorgehensweisen in der ursprünglichen Information noch ausgeschlossen worden. Darüber hinaus ist die „Empfehlung“, dass gruppenübergreifende Randzeitenbetreuung nicht gestattet sei, nicht mehr enthalten.
 

Hingegen blieben die Aussagen zu Abschlussveranstaltungen und Sonderveranstaltungen unverändert. Zu letzteren wird weiterhin an der Aussage festgehalten, dass die unzulässig sind.
 

Darüber hinaus vermissen wir weiterhin die deutliche Klarstellung, dass es sich bei ALLEN Aussagen, auch des aktualisierten Informationsschreibens, ausschließlich um Empfehlungen ohne rechtlich verbindlichen Charakter handelt. Daher möchten wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen.
 

Somit liegt es, wie bereits in den vergangenen Monaten, in der Verantwortung und Zuständigkeit der Einrichtungen und Träger, geeignete infektionshygienische Maßnahmen festzulegen und für die Einhaltung zu sorgen, damit ein gesicherter KiTa-Betrieb gewährleistet werden kann. Dies gilt unserer Ansicht nach gleichermaßen für mögliche Sonder- oder Abschlussveranstaltungen, welche in den KiTas durchgeführt werden könnten. Insbesondere in Anbetracht der weiteren Öffnungsschritte in Schleswig-Holstein ab dem 31. Mai 2021 (kev.link/Regeln_31Mai21), vor allem auch im Schul-, Freizeit- und Sportbereich, halten wir es für möglich und verantwortbar, dass Einrichtungen derartige Veranstaltungen durchführen. Es ist aus unserer Sicht nicht vermittelbar, dass für Kinder und Jugendliche, bis 25 Anwesende, Sport im Innenraum und, unabhängig vom Alter, bis 50 Anwesende im Freien ganz ohne Testpflicht möglich sein wird und Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 125, im Außenbereich sogar mit bis zu 250 Personen erlaubt sind, wenn diese Sitzplätze innehaben, ein Zirkusprojekt oder ein „Schuki-Rausschmiss“ dagegen weiterhin unzulässig sein sollen, auch wenn sich dabei an die gleichen Regeln gehalten wird.
Dabei gehen wir davon aus und setzen darauf, dass bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung, wie in der Vergangenheit, die infektionshygienischen Maßnahmen vollumfänglich und verantwortungsvoll berücksichtigt werden. Hilfestellung kann hier sicher auch das Veranstaltungsstufenkonzept des Landes geben (kev.link/Stufenkonzept_27Mai21). Wir, wo immer möglich, derartige Aktivitäten in den Außenbereich zu verlegen, die Veranstaltungsdauer und die Teilnehmerzahl auf ein Mindestmaß zu beschränken und im Vorfeld die einzuhaltenden Regeln allen Teilnehmern rechtzeitig bekannt zu geben.
 

Uns ist bewusst, dass die Pandemie, trotz sinkender Inzidenz, nicht vorbei ist. Gerade Familien mit Kindern ist es besonders wichtig, dass durch ein erneut ansteigendes Infektionsgeschehen es nicht wieder zu Einschränkungen der frühkindlichen Bildung kommt.  Deshalb sollte selbstverständlich vor jeder Veranstaltung auch überlegt und abgewogen werden, ob diese überhaupt oder nicht zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann. Nichtsdestotrotz ist es, aus unserer Sicht, NICHT erforderlich, generell alle Aktivitäten zu unterlassen. Wir vertrauen hier auch weiterhin auf die verantwortungsvolle Vorgehensweise der Einrichtungen und Einrichtungsträger in enger Abstimmung mit den Eltern in den Kindertageseinrichtungen.
 

Künftig wünschen wir uns von den Verantwortlichen im Kreis, dass derart weitreichende Informationen im Vorfeld mit allen zuständigen Institutionen und, wenn möglich, mit den Interessenvertretungen der Betroffenen abgestimmt werden, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen, wie im vorliegenden Fall, zu vermeiden.

03 . Mai 2021

+++ Verlässliche Planbarkeit bei allen Beteiligten nun zwingend erforderlich +++

So erfreulich die Nachricht für die Kinder und Familien in Stormarn ist, trägt sie doch weiter zu dem Chaos bei, welches um die Regelungen im KiTa-Bereich schon seit Jahresbeginn besteht. Eine neue Eskalationsstufe im Bezug auf die Nicht-Nachvollziehbarkeit wurde dann in der letzten Woche, auch durch die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes, erreicht.

Die gegenseitigen Schuldzuweisungen, wer für welche Einschränkungen zuständig ist, müssen dringend ein Ende finden. Positiv zu bewerten an der aktuellen Einschätzung des Kreises ist, dass bei den aktuellen Entscheidungen insbesondere auf das tatsächliche Infektionsgeschehen in den Einrichtungen abgestellt wird. Auch wenn die aus Elternsicht absolut zu begrüßende Entscheidung mit dem Perspektivplan des Landes nicht in Einklang zu bringen ist.

Für eine verlässliche Planbarkeit bei allen Beteiligten ist es daher nun zwingend erforderlich, die vielfältigen Regelungen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene zu synchronisieren, dass endlich Klarheit herrscht. Ganz besonders müssen die sog. flexiblen Faktoren bei der wöchentlichen Lagebewertung der Kreise mit dem Land transparent und nachvollziehbar gemacht werden.

19. Dezember 2020

+++ Elternmitwirkung lohnt und zahlt sich aus! +++

In der letzten Kreistagssitzung dieses Jahres stimmten die Kreistagsabgeordneten des

Kreis Stormarn einstimmig der Wiedereinführung der Geschwisterermäßigung von 70 Prozent für das erste Geschwisterkind zu.

Die Mehrbelastungen vieler Familien mit Geschwisterkindern, seit der Absenkung im August dieses Jahres, werden somit rückgängig macht.

Bei aller Freude über diesen Beschluss, können wir nicht umhin festzustellen, dass die

Kreiselternvertretung Stormarn (KEV) von Anfang an darauf hingewiesen hat, dass eine Absenkung der Ermäßigung sowohl der Geschwisterermäßigung als auch der Sozialstaffelleistungen für Familien mit geringen Einkommen nicht vorschnell und ohne Not hätte vorgenommen werden sollen. Dadurch hätten sowohl die langwierige Debatte, das Hin und Her für die Familien als auch zusätzlicher Aufwand in der Verwaltung vermieden werden können.

Auch wenn der jetzige Beschluss ein positives Signal ist, bleibt die Situation für zahlreiche Familien im Kreis angespannt. So sind gerade die Familien mit geringem Einkommen im Kreisgebiet häufig finanziell weiterhin schlechter gestellt als vor Beginn des Kindergartenjahres. Dazu kommt, dass die heute beschlossenen Änderungen zwar rückwirkend zum 1. August gelten, die Familien aber, aller Voraussicht nach, erst später im neuen Jahr mit entsprechenden Rückerstattungen rechnen werden können. Grund hierfür ist der Umstand, dass die Kreisverwaltung bis heute im Rückstand bei der Bearbeitung der Ermäßigungsanträge ist. Wie bereits berichtet (kev.link/JETZT_HANDELN), haben mindestens die Hälfte aller Antragsteller, auch nach teilweise mehr als sechs Monaten, keine Bescheide erhalten und zahlen somit häufig für alle Kinder der Familie die vollen Elternbeiträge. Dies wird auch aus den Zwischenergebnissen einer aktuellen Umfrage der KEV (kev.link/UMFRAGE_SOZIALSTAFFEL) nochmals deutlich. So geben inzwischen fast ein Drittel der teilnehmenden Familien an, dass sie das Fehlen der Ermäßigung vor enorme finanzielle Herausforderungen stellt. Hier besteht aus Sicht der Kreiselternvertretung Stormarn dringender Handlungsbedarf. Insbesondere, da gegen zahlungsunfähige Familien bereits Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet wurden und aktuell sowohl von freien als auch kommunalen Trägern angekündigt wird, dass die bisher gestundeten Beiträge oder die einseitig gewährten Ermäßigungen zurückgefordert werden, sollten die Familien bis Ende dieses Jahres die entsprechenden Bewilligungsbescheide nicht vorlegen können.

Wir bleiben also auch weiter für Euch dran!

Diese und weitere Informationen findet ihr auch auf unserer Website.

Für Fragen oder Unterstützung wendet Euch bitte an die Kreiselternvertretung Stormarn und schickt uns eine E-Mail an:

kev-stormarn@kita-eltern-sh.de

Wir versuchen dann Euch nach Kräften zu helfen. Bleibt bitte gesund und stark!

13. Dezember 2020

Während unser Ministerpräsident Daniel Günther noch am Freitag verkündete:

„Und es können sich die Menschen auch darauf verlassen, dass wir auch für die Betreuungsmöglichkeiten jetzt sorgen werden." 

Das heißt für uns in Schleswig-Holstein, dass die Kitas auch außerhalb der Schließzeiten geöffnet bleiben.“ und das Landesjugendamt des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren am selben Tag unisono an die Eltern, Fachkräfte und Kita-Leitungen dazu verlautbaren ließ: „Unser ausdrückliches Ziel ist es allerdings, am derzeitigen Angebotsumfang der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein festhalten zu können. ...

28. Oktober 2020

Vor nunmehr einem Monat (!) fand die letzte Sitzung des Jugendhilfeausschuss des Kreis Stormarn statt. Dort berichteten der Leiter des Fachbereiches Jugend, Schule und Kultur, Wilhelm Hegermann und der Leiter des Fachdienstes Familie und Schule (bit.ly/Familie_Schule), Stefan Dzyk, über den Bearbeitungsstand der Anträge zur Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung.

So waren bis zu diesem Datum nach seiner Auskunft ca. 3.800 Anträge bei der Kreisverwaltung eingegangen, davon waren 2.253 ins Fachprogramm eingepflegt und ca. 1.200 Anträge beschieden.

Bereits Anfang August hatte die Kreisverwaltung die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Antragsteller von einer Bearbeitungszeit von nicht unter sechs Wochen ausgehen müssten.

bit.ly/Rückststau_Antragsbearbeitung

Da die Antragsteller zu diesem Zeitpunkt keinerlei Rückmeldung weder zum Bearbeitungsstand noch zum Eingang ihrer Anträge erhielten und so häufig Schwierigkeiten hatten, ihren Trägern gegenüber wenigstens die Beantragung nachzuweisen, hatten wir uns dafür eingesetzt, dass die Verwaltung diese Praxis ändert. Seit dem 20. August werden nun Eingangsbestätigungen verschickt.

bit.ly/Regelung_Ermäßigungen

Uns erreichen seither jedoch weiterhin unzählige Anfragen zur Antragstellung und dem Bearbeitungsstand, sowie viele Hinweise auf irritierende Rückmeldungen aus der Kreisverwaltung. Beispielhaft möchten wir hier nur auf die (nicht korrekten) automatisch versendeten Abwesenheitsnotizen bei Kontaktaufnahme per E-Mail oder aber die nach wie vor schlechte telefonische Erreichbarkeit bei Nachfragen verweisen.

Häufig stehen die Antragsteller auf Grund der sehr langen Bearbeitungszeiten, von inzwischen teilweise mehr als 3 Monaten (!), vor schwerwiegenden finanziellen Problemen.

Auch wenn die Kreisverwaltung die Träger im Kreisgebiet zumindest schriftlich um Unterstützung und Rücksichtnahme gebeten hat, werden uns immer häufiger Fälle bekannt bei denen den Familien die vollen, also nicht ermäßigten, Elternbeiträge abverlangt oder gar abgebucht werden. In jüngster Zeit erfahren wir auch von ersten Fällen, in denen Träger Mahnungen verschicken oder gar Inkassounternehmen einschalten!

Aus Elternsicht ist es absolut nicht hinnehmbar, dass anspruchsberechtigte Familien die zum Teil gravierenden Folgen einer Entwicklung auszubaden haben, an der sie selbst keine Schuld tragen!

Wir hatten die Kreisverwaltung bereits am 29. September gebeten, die Öffentlichkeit über den Sachstand die Möglichkeiten der Antragsteller die Bearbeitung ihrer Anträge zu erleichtern und damit zu beschleunigen, zu informieren. Leider wurde diese Möglichkeit, trotz mehrfacher Nachfrage unsererseits, bisher nicht genutzt.

Wir haben weiterhin Verständnis für die schwierige Situation der Mitarbeiter*innen bei der Bewältigung der Antragsflut. Jedoch fordern wie die Kreisverwaltung nochmals auf, alle nur erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Bearbeitungszeit der Anträge nun endlich deutlich zu senken.

Die Träger und Kommunen möchten wir eindringlich bitten, wo dies nicht ohnehin schon gelebte Praxis ist, mit den Betroffenen gemeinsam nach Lösungen zu suchen, welche für alle Seiten akzeptabel sind. Dazu gehört vor allen Dingen die Unterstützung bei der Antragstellung (wo nötig) und das Zurückstellen von Mahnverfahren und Inkassomaßnahmen.

Solltet ihr Fragen oder Probleme bei der Antragstellung, mit eurem Träger, der Kreisverwaltung oder eurem Amt oder Kommune haben, meldet euch bei uns.

Wir melden uns dann bei euch und werden euch unterstützen, wo wir können.

Eure Kreiselternvertretung Stormarn

30. September 2020

Die Vollversammlung der Kreiselternvertretung Stormarn am 30. September 2020 begann um 19:45 Uhr im Kreistagssitzungssaal in Bad Oldesloe. Es fanden sich viele Eltern und Elternvertreter der Kitas aus Stormarn ein.

Es wurde über die allgemeinen Aufgaben der KreisElternVertretung (KEV) erzählt, zu denen auch die Mitarbeit in der LandesElternVertretung (LEV) und dem Jugendhilfeausschuss des Kreises gehört.

Beispiele aus den aktuellen Arbeitsthemen sind die neue Kita-Reform und die dadurch entstehenden Änderungen, wie die Mehrkosten der Geschwisterregelung, Verzögerung der Bearbeitung der Sozialstaffelanträge und durch Personalmangel folgende Gruppenschließungen.

Es wurde von dem letzten KEV-Jahr berichtet und rege diskutiert. Immer wieder kamen Fragen und Themen auf, die den Eltern bzw. Elternvertretern auf dem Herzen lagen. Es wurde immer wieder betont, dass viele von der KreisElternVertretung leider vorher noch nichts gehört haben.

 

Alle waren sich einig: dies soll sich nun ändern!

Zur Wahl der neuen Kreiselternvertretung für das Kindergartenjahr 2020/2021 stellten sich viele der Eltern bzw. Elternvertretern zur Verfügung. Sie wurden einstimmig in die "neue" KEV gewählt.

Die konstituierende Sitzung wurde nach Absprache gleich im Anschluss abgehalten.

Die aktuelle KEV Stormarn ist hier aufgeführt: https://www.kita-eltern-sh.de/kev/kreis-stormarn/ueber-uns/.

Es grüßt euch Saskia - "Neu"-Mitglied der KEV Stormarn

28. September 2020

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Stormarn tagte am 28.09.2020 im Kreistagssitzungssaal.

Unter anderem wurden auf Wunsch der KEV Stormarn Musterberechnungen zur Sozialstaffel seitens der Kreisverwaltung vorgestellt und durch uns in Form eines Dossiers "Berechnungen Sozialstaffel zur Umsetzung des Kita-Reform-Gesetzes 2020" ergänzt. 

Die Kernaussage der KEV Stormarn zum oben genannten Sachverhalt lautet hierbei:

"Bei Rückführung auf die bis zum 31.07.2020 gültigen Sozialstaffel- und Geschwisterermäßigungs-Leistungen wird sich für den Kreis Stormarn in diesem Bereich dennoch eine Reduzierung der bisher dafür aufgewendeten Mittel von mindestens 75% ergeben."

Um diese Kernaussage zu untermauern, haben wir im Rahmen unserer Möglichkeiten Daten erhoben, zusammengefasst und ausgewertet. Zusätzlich stellen wir für weitere Musterberechnungen ein entsprechendes Berechnungstool unter folgendem Link zur Verfügung:

bit.ly/TOOL_SOZIALSTAFFEL_KEV

Wir tun viel, um den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses die Konsequenzen ihrer Entscheidungen, in diesem Fall bezüglich der Änderung der Sozialstaffelsatzung, deutlich zu machen.

Unterstützt uns dabei, indem ihr regelmäßig die Sitzungen des Jugenhilfeausschusses besucht und eure Erfahrungen bezüglich beschlossener Maßnahmen schildert. 

Wir sind für Euch da.

Eure KEV Stormarn

20. August 2020

Auf Grund der Vielzahl der Erst- und Folgeanträge auf Ermäßigung der Kitabeiträge, die derzeit beim Fachdienst Familie und Schule (bit.ly/Familie_Schule) des Kreis Stormarn eingehen, kommt es zu einem Rückstau in der Bearbeitung von bis zu zwei Monaten. Der Kreis Stormarn hatte darauf in seiner Mitteilung vom 7. August 2020 (bit.ly/Rückststau_Antragsbearbeitung) hingewiesen und die Eltern gebeten, nach Möglichkeit erst dann die Anträge zu stellen, wenn alle zur Antragstellung benötigten Unterlagen vorliegen. Darüber hinaus wurde eine verlängerte Antragsfrist, abweichend von der in der entsprechenden Satzung genannten, bis Ende Oktober eingeräumt.

Bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Mitarbeiter*innen bei der Bewältigung der Antragsflut, sahen wir als Kreiselternvertretung (KEV) Stormarn diese Praxis als problematisch, da sie eine Rechtsunsicherheit mit der Möglichkeit des Verlustes berechtigter Ansprüche darstellte. Insbesondere, da die Kreisverwaltung die Erstellung von Eingangsbestätigungen zu den Anträgen zunächst rundweg ablehnte.

Es freut uns, dass die Kreisverwaltung unserer Forderung nach schriftlicher Bestätigung des Antragseingangs nun nachkommt. Somit wird es den Anspruchsberechtigten zumindest möglich auf die Träger zu zugehen, um mit diesen eine Regelung zur Aussetzung oder Stundung der Elternbeiträge bis zum vorliegen des entsprechenden Bescheides zu vereinbaren.

Aus unserer Praxis wissen wir von Familien, deren Träger die vollen Elternbeiträge, ohne Berücksichtigung eventueller Ermäßigungsansprüche, entweder in Rechnung stellen oder sogar ohne Ankündigung einfach eingezogen haben.

Ein Beispiel aus Hamberge wurde kürzlich in den Lübecker Nachrichten Stormarn berichtet: bit.ly/Kitabeiträge_falsch

Solltet Ihr anspruchsberechtigt sein, möchten wir Euch empfehlen, falls dies nicht schon geschehen ist, schnellstmöglich Kontakt mit Eurem Träger aufzunehmen. Informiert Ihn über die Situation und besprecht ein für Euch akzeptables Vorgehen.

AUF KEINEN FALL SOLLEN DIE VERZÖGERUNG BEI DER BEARBEITUNG ZU LASTEN DER ANSPRUCHSBERECHTIGTEN GEHEN. Die Eltern und Familien haben die Gründe dafür nicht zu verantworten!

Falls ihr noch keine aktuellen Gebührenbescheide ab 1. August 2020 erhalten habt, bittet Euren Träger darum und verweist darauf, dass ohne diesen ein Antrag auf Ermäßigung nicht bearbeitet werden kann. Besorgt alle nötigen Unterlagen für den Antrag und versendet die Unterlagen dann komplett an die Kreisverwaltung. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

Bitte beachtet, dass die Kulanz für die verspätete Abgabe der ERSTANTRÄGE drei Monate beträgt. Somit müssen diese bis spätestens 31. Oktober 2020 gestellt worden sein. Bei Folgeanträgen gilt die Dreimonatsfrist bereits durch die Satzung.

Solltet ihr Probleme bei der Antragstellung oder mit Eurem Träger haben, meldet Euch bei uns.

Eure Kreiselternvertretung Stormarn

Antragsdokument Sozialstaffel - Kreis Stormarn

Antragsdokument Geschwisterermäßigung - Kreis Stormarn

27.08.2020

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Medien-Information

27.08.2020

Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitszeichen bei Kindern angepasst

KIEL. Nach Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten, den Gesundheitsämtern und Beteiligten hat die Landesregierung die Empfehlungen vom 3. Juli 2020 zum Umgang mit Krankheitszeichen bei Kindern angepasst. Fachkräfte, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer müssen derzeit besonders aufmerksam sein und infektionshygienische Maßnahmen beachten. Die Landesregierung unterstützt dabei mit Empfehlungen, die laufend überprüft und bei Bedarf angepasst werden - so auch jetzt der sogenannte "Schnupfenplan". 

"Wichtig ist, dass dies Empfehlungen sind, Eltern aber eine verantwortliche Entscheidung für ihr Kind treffen wie in vorigen Jahren auch und sich im Zweifel Rat bei ihrer Ärztin, bzw. Arzt holen - nach telefonischer Anmeldung", so Gesundheitsminister Heiner Garg. 

Bildungsministerin Karin Prien: „Nach Rückkehr aus den Sommerferien und mit der Problematik der Reiserückkehrer war es uns wichtig, Verdachtsfälle an Schulen durch Kinder mit Erkältungssymptomen zu minimieren. Wir passen die Empfehlungen für die Schulen immer auf die aktuelle Lage an. Nach den ersten Schulwochen sollen Eltern jetzt im Herbst das Signal bekommen, das einfache Schnupfensymptome, wie sie im Herbst vermehrt auftreten, kein Grund sein müssen, dass Kinder nicht am Präsenzunterricht in Schulen teilnehmen können. Der Schnupfenplan ist Richtschnur für Eltern und Schulen.“

Die angepassten Empfehlungen: 

-  Ein leichter Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen – genauso wie leichter oder gelegentlicher schwacher Husten bzw. Halskratzen oder Räuspern – ist kein vorgegebener Ausschlussgrund für Kita und Schule. Eltern entscheiden auch abhängig vom allgemeinen Befinden ihres Kindes.  

- Kinder, bei denen die Symptome wie Husten bekannt sind und einer nicht-infektiösen Grunderkrankung wie z. B. Asthma zuzuordnen sind, können grundsätzlich ebenfalls weiterhin ihre Kita besuchen.

- Kinder mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, sollen ihre Kita / Schule nicht besuchen. Hierzu zählt:

  • Fieber ab 38°C
  • und/oder Muskel- und Gliederschmerzen
  • und/oder trockener Husten / Halsschmerzen
  • und/oder der Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns.

- Ob Kinder einen Arzt / eine Ärztin benötigt, liegt im Ermessen der Eltern. Bei Bedarf sollte telefonisch Kontakt mit dem Kinderarzt/-ärztin beziehungsweise aufgenommen werden oder die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.

- Zeigt ein Kind Symptome, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen und es wird kein Test durchgeführt, soll das Kind mindestens 24 Stunden wieder fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sein, bevor es wieder in seine Kita / Schule geht. Eine Bestätigung der Eltern braucht es nicht.

- Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen unterliegen, können grundsätzlich ihre Einrichtung besuchen - Abstandsgebote zu Erkrankten sollten dann wo immer möglich beachtet werden, auch im häuslichen Umfeld.

Zur Veranschaulichung finden Sie ein aktualisiertes Schaubild in der Anlage oder unter diesem LINK.

Verantwortlich für diesen Pressetext (Schule): David Ermes | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5805 | Telefax 0431  988- 5805 | E-Mail: mailto:pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de  

Verantwortlich für diesen Pressetext (Kita): Christian Kohl I Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein I Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail:mailto:pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de/ | Das Ministerium finden Sie im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de/sozialministerium;

http://www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder http://www.twitter.com/sozmiSH

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Presse/PI/2020/Corona/III_Schnupfenplan.html

07. August 2020

Als Kreiselternvertretung Stormarn haben wir Verständnis dafür, dass es in der derzeitigen Situation zu Verzögerungen bei der Abarbeitung der Anträge kommen kann.

Allerdings ist die Situation für viele Betroffene und Anspruchsberechtigte aus unserer Sicht deutlich schwieriger.

So hat sich zum Einen das Antragsverfahren für die Sozialstaffel komplett geändert. Anderseits müssen zur Beantragung Unterlagen beigebracht werden, welche den Anspruchsberechtigten teilweise noch gar nicht vorliegen konnten. So zum Beispiel die Gebührenbescheide der Träger.

Selbst auf konkrete Nachfrage wurde vielen Betroffenen von den Trägern mitgeteilt, dass diese erst noch erstellt werden müssten. Durch die Überschneidung des Inkrafttretens der neuen Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung am 1. August mit allen damit verbundenen Änderungen und dem, auf Grund des Bearbeitungsstaus beim Kreis Stormarn, Nichtvorliegen entsprechender Kostenübernahmebescheide kam es in zahlreichen Fällen bereits zur Abbuchung der nicht ermäßigten Elternbeiträge bzw. wurden die Betroffenen aufgefordert, die nicht ermäßigten Beiträge zu zahlen.

Da aus Sicht des Kreises diese Entwicklung bereits spätestens ab dem 19. Juni diesen Jahres abzusehen gewesen ist, hätten wir als Kreiselternvertretung Stormarn uns deutlich früher Gespräche zu diesem Thema mit den Trägern im Kreis gewünscht. Auch die Kommunikation und vor allem der Zeitpunkt wann diese erfolgte lässt einiges zu Wünschen übrig!

Zwar schreibt der Kreis Stormarn auf seiner eigens zum Thema eingerichteten Webseite

sohub.io/socz,

dass auf Grund "der dreimonatigen Kulanz bei Erstanträgen" "ein verspäteter Antragseingang unerheblich" sei, jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass dies zur Wahrung der Ansprüche der Betroffenen juristisch in keinem Fall ausreichend sein dürfte. Daher können wir allen Betroffenen und potentiell Anspruchsberechtigten nur dringend empfehlen, sämtliche Anträge auf Sozialstaffel- bzw. Geschwisterermäßigungen so früh wie möglich zu stellen, allerdings Erstanträge in jedem Fall bis spätestens zum Ablauf des Monats, in dem die Betreuung des Kindes VERTRAGLICH beginnt und Folgeanträge bis spätestens zum Ablauf des dritten Monats nach Ende des vorherigen Bewilligungszeitraums.

Anspruchsberechtigte sollen sich auch nicht davon abhalten lassen, Anträge zu stellen, weil Ihnen die Gebührenbescheide der Träger zur Antragstellung noch nicht vorliegen. Gleichzeitig sollten es Antragsteller nicht versäumen, den Träger der Tageseinrichtung oder die Tagespflegeperson über die Antragstellung zu informieren und um eine Aussetzung der Zahlung bis zum Bescheid durch den Kreis Stormarn bitten.

Bei weiteren Fragen steht Euch Eure Kreiselternvertretung Stormarn gerne zur Seite. Weitere Infos zum Thema findet Ihr auf unserer Seite.

Gerne schickt uns auch eine Nachricht an

kev-stormarn@kita-eltern-sh.de

7. August 2020

Hallo liebe Eltern,

Corona hat viel mit sich gebracht - auch die teilweise Verschiebung der viel publizierten Kita-Reform.

Trotzdem sollen seit 01.08.2020 folgende Elemente in den Kindertageseinrichtungen umgesetzt sein:

  1.  Sicherstellung der Teilnahme von Kindertageseinrichtungen an der Kita-Datenbank
  2.  Einsetzen des Fachgremiums auf Landesebene.
  3.  Umsetzung des Elternbeitragsdeckels
  4.  Umsetzung von landesweiter Geschwisterermäßigung und Sozialermäßigung
  5.  Gewährleistung des Wunsch- und Wahlrechts
  6.  Regelungen für die Kindertagespflege

Achtung: Bezüglich Punkt 4. hat sich das Antragsverfahren geändert!

Um die Geschwisterermäßigung bzw. Sozialermäßigung zu erhalten ist es notwendig, dass die Eltern die entsprechenden Anträge bei der Kreisverwaltung in Bad Oldesloe mit einem ab 01.08.2020 gültigen Gebührenbescheid einreichen.

Erfolgt dies NICHT, kann keine Ermäßigung durch den Träger gewährt werden und die vollen 100%-Beiträge werden pro Kind fällig.

Solltet ihr Fragen bzw. Probleme bezüglich der Antragstellung haben, wendet euch gerne an uns und schreibt uns eine Nachricht (kev-stormarn@kita-eltern-sh.de).

Eure Kreiselternvertretung

 

Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen - Rückstau bei der Antragsbearbeitung

17. März 2020

In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es gute ernste und solidarische Bemühungen die Familien und Eltern in dieser außerordentlichen Situation nicht allein zu lassen. KEV und LEV fordern hier jedoch eine bundeseinheitliche Regelung zur Unterstützung, wie es sie für die Wirtschaft bereits gibt. Konkret geht es hierbei um den Umgang mit der Erstattung von Kitagebühren, bezahlte Freistellung zur Kinderbetreuung und die Vermeidung von Verdienstausfällen.

Solange eine solche Regelung nicht existiert sehen wir jedoch auch das Land (Schleswig-Holstein.de) und die Kommunen in der Pflicht. Diese Krise darf nicht zu Lasten derer gehen, die unsere Wirtschaft stützen und das öffentliche Leben aufrechterhalten.

Gleichzeitig sehen wir diese Krise aber ebenso als Chance, dass die Politik erkennt, dass das Thema Kinderbetreuung mehr als zuvor in den Fokus der Gesellschaft rücken muss.

Wir hoffen sehr, dass in den nächsten Tagen nicht nur Schutzschilde und Pakete für Unternehmen geschnürt werden, sondern auch Familien und Eltern, denen aktuell sehr viel abverlangt wird, spürbar Hilfe zu Teil wird.

Eure KreisElternVertretung Stormarn


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Aktuelle Meldungen

Kita in Gefahr - Demo 21.03.2024 9:00 Uhr Landtag Kiel

Liebe Eltern, liebe Großeltern, liebe Leserinnen und Leser, wir wenden uns heute von der Kreiselternvertretung Stormarn mit einem Herzensanliegen an euch alle. Ob wir nun Eltern sind, Großeltern, Betreuer in Kindertagesstätten oder Arbeitgeber, eines vereint uns: Der Wunsch nach einer verlässlichen und bezahlbaren Betreuung für unsere Kinder. Es ist an der Zeit, dass wir uns gemeinsam für dringend notwendige Veränderungen im KiTaG engagieren. Am 21.03.2024 um 9 Uhr ist es soweit: Wir gehen gemeinsam auf die Straße, um vor dem Landtag in Kiel für die Zukunft unserer Kinder einzutreten. https://demo.kita-eltern-sh.de/

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Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände Zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes

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Gemeinsam für eine strahlende Zukunft unserer Kita-Kinder

Ein Rückblick auf den Parlamentarischen Abend der Landeselternvertretung der KiTas in Schleswig-Holstein

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🌟 Neuer Start mit frischen Gesichtern und vertrauten Begleitern! 🌟

Liebe Kita-Eltern,

die Wahl der Kreiselternvertretung Stormarn hat stattgefunden und wir sind begeistert über das große Engagement, das wir erleben durften. Mit einem Mix aus langjährigen Erfahrungen…

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