Wichtige Themen in der Aktuellen Tagespresse

Erwartungshaltung der LEV an KiTa-politische Ziele und Inhalte im Koalitionsvertrag

→ Hier zur Erwartungshaltung der LEV (PDF)

Hast du das Gefühl, dass noch etwas fehlt? Beteilige dich gerne an dem nächsten Arbeitsschritt der LEV und schreibe uns deine Anmerkungen an vorstand@kita-eltern-sh.de.

„KiTas offen – aber sicher: LEV fordert mehr Fingerspitzengefühl für die Bedürfnisse der KiTa-Kinder“

Pressemitteilung der Landeselternvertretung SH - 07.01.2022

Die Belastungsgrenzen sind für viele Familien überschritten. Die Omikron-Variante nimmt überhand und verbreitet sich rasant in der Bevölkerung. Teststrategien, Hygiene- und Kontaktauflagen bestimmen den Alltag.

In den Kindertageseinrichtungen werden für eine Testung der KiTa-Kinder dreimal wöchentlich Antigen-Nasal-Schnelltest kostenfrei vom Land zur Verfügung gestellt. Dafür ist die Landeselternvertretung sehr dankbar. Dennoch bleibt das nasale Testen für einen Großteil der KiTa-Kinder unangenehm oder ohne eine Handlung gegen den Kindeswillen undurchführbar.

„Die Lebenssituationen unserer Schützlinge müssen gesehen werden. Ich wünsche mir eine bestmögliche Optimierung für die Menschen, die ohne unsere gesellschaftliche Behutsamkeit einer lebensbedrohlichen Gefahr ausgesetzt werden. Kein einziges Kind darf mit seinen Bedarfen marginalisiert werden. Kinder und ihre Familien leiden unter der Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sowie unter dem Verlust einer stabilen und sicheren Betreuung, Erziehung und Bildung. Die Lebensqualität der Menschen steht momentan in einer sehr engen Wechselbeziehung. Das Kindeswohl liegt mit in der Verantwortung der Erwachsenen – jede einzelne Entscheidung muss mit diesem Bewusstsein getroffen werden!“, reflektiert Sandra Moschell, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung.

Die Landeselternvertretung nahm bereits vor Weihnachten, nach den ersten Berichten über das Omikron-Virus, wieder Gespräche mit dem zuständigen Ministerium auf. Mit der Delta-Variante mehrten sich im Herbst bereits Ausbrüche und Gruppenschließungen in den KiTas des Landes – eine Entwicklung, die die eingeschränkte Betreuungslage durch den akuten Personalmangel noch weiter verstärkte.

In einigen anderen Bundesländern werden bereits seit mehreren Monaten weitere Möglichkeiten genutzt, um durch sichere Teststrategien ein Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Hierbei werden u. a. sog. PCR-Lolli-Pool-Tests zur Verfügung gestellt, welche vom RKI als mögliches Testinstrument empfohlen werden. Dieses Verfahren bewährt sich vor allem deshalb, weil schon frühzeitig auch bei asymptomatischen Krankheitsverläufen kleinste Viruslasten bezüglich Coronainfektionen erkannt werden können – ein klarer Vorteil gegenüber den Antigentests, die in Schleswig-Holstein angewendet werden, welche valide Ergebnisse lediglich bei korrekter Anwendung und hohen Viruslasten liefern.

Während für die Schulen seit Mittwoch strengere Standards für den Schulstart am 10. Januar eingeführt worden sind, bleiben weitere Maßnahmen für KiTas weitestgehend unerwähnt.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass in solch einem dynamischen Infektionsgeschehen gleiche Maßnahmen ausreichend sein sollen, die für Inzidenzwerte unter 100 bereits unzureichend wirkten.

„KiTa-Eltern fühlen sich zurückgelassen und brauchen einen Weg aus der Hilflosigkeit. Sie sorgen sich sowohl um die aktuelle und langfristige Gesundheit ihrer Kinder als auch darum, wie sie den Ansprüchen des Arbeitgebers gerecht werden können. Viele Eltern sind sehr besorgt und behalten ihre Kinder freiwillig zuhause. Für diese Eltern sollte eine Beitragsfreistellung in Betracht gezogen werden. Eine Durchseuchungsstrategie widerspricht dem Grundsatz der LEV: Offene KiTas – aber sicher!“ meint Kerstin Hinsch, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung.

Ein Impfangebot steht den KiTa-Kindern erst ab fünf Jahren zur Verfügung. Auch ist eine permanente Maskenpflicht bei KiTa-Kindern aufgrund einer notwendigen Sprachbildung weiterhin auszuschließen.

„Die Betreuungsangebote müssen aufrechterhalten bleiben. Wir möchten aber, dass alle Eltern ihr Kind mit einem guten, kindeswohl-orientierten, Gefühl in den Einrichtungen abgeben können. Die Quarantänen, die nach Testdatum zeitversetzt in den Familien angetreten werden, provozieren zusätzliche Unwägbarkeiten. Wenn eine vierköpfige Familie im 2-Tagesabstand positiv getestet wird und die Eltern sich als letztes angesteckt haben, werden wir mit Omikron und den absehbaren Impfdurchbrüchen bald einen inoffiziellen Lockdown im Land verzeichnen. Erst betreuen die Eltern ihre Quarantäne-Kinder und dann sitzen sie selbst noch tagelang zuhause – das kann nicht funktionieren, vor allem nicht in Familien mit mehr als zwei (kleinen) Kindern“, meint Antje Gerbener, Mitglied im Vorstand der Landeselternvertretung und Mutter von fünf Kindern im Alter von 1-11 Jahren.

Die Landeselternvertretung beharrt darauf, dass der schützende Kokon um die KiTa-Kinder herum gefestigt wird. Dazu sollte in den KiTas zu folgenden Maßnahmen verpflichtet werden:

  • Früh- und Kindheitspädagogik unter freiem Himmel
  • regelmäßiges, angemessenes Lüften
  • kostenfreie Corona-Ag-Tests bei allen Kontaktpersonen zum Kind, insbesondere für pädagogische Fachkräfte und Eltern
  • Maskenpflicht für alle Kontaktpersonen außerhalb der Sprachbildung
  • Impfangebot für alle Mitarbeitenden (inklusive aller frühestm.glichen, empfohlene Auffrischungen)

Des Weiteren sollte ab sofort die Durchführbarkeit folgender Aktionen bewertet werden:

  • Betreuung in festen Gruppen (konsequente Einhaltung Kohorten)
  • Einsatz von Luftfilteranlagen bei mangelnden Lüftungsm.glichkeiten, zu hohen Inzidenzen oder zu kalten Temperaturen
  • Impfpflicht für alle Mitarbeitenden

Wer sich ein „WEITER SO“ für den zu lockeren Umgang mit der Ansteckungsgefahr von Corona unter Kindern und KiTa-Mitarbeitenden wünscht, braucht mehr Fingerspitzengefühl für die Bedürfnisse unserer Schützlinge!

 

im Auftrag für die LEV S-H

Kerstin Hinsch und Sandra Moschell (Co-Vorsitzende LEV S-H)

In knapp der Hälfte aller Kitas in SH steigt der Preis oder sinkt die Qualität des Essens

Pressemitteilung der Landeselternvertretung SH - 10.11.2021

Die LEV hat im vergangenen Reformprozess des neuen KiTa-Gesetzes immer wieder darauf hingewiesen, dass die weiterhin nicht gedeckelten Elternbeiträge für Verpflegung dazu führen können, dass die Verpflegungskosten pro Kind und Monat ohne konkreten Grund erhöht werden und der Elterndeckel für die KiTa-Gebühren dadurch umgangen werden könnte.

Befürchtungen, dass die Erhöhung der Verpflegungskosten zur Kompensation gedeckelter Beiträge genutzt wird, scheinen sich zu bewahrheiten. Laut Umfrage unter den Elternvertreter*innen in Schleswig-Holstein wurden diese nun in knapp der Hälfte der Kindertageseinrichtungen zur Wahrheit.

In 47 Prozent von über 3200 Rückmeldungen wurden die Verpflegungskosten in der Kindertageseinrichtung bereits erhöht oder ist eine Erhöhung angekündigt. Auffällig ist hierbei das Süd-Ost-Gefälle, wobei der Kreis Stormarn mit 75 % absoluter Spitzenreiter bei den (angekündigten) Erhöhungen ist.

Die Verpflegungskosten werden dabei entweder direkt durch die Anhebung des Beitrages oder indirekt durch Reduzierung des Angebotes erhöht. So wurde der LEV häufig zurückgemeldet, dass zum Beispiel das Frühstück oder die Obstpausen nicht mehr im Regelsatz einkalkuliert sind und extra finanziert bzw. Von den Eltern mitgegeben werden müssen.

Auch über die Qualität der Mittagsverpflegung gibt es mittlerweile häufiger negative Rückmeldungen. Wie wichtig jedoch eine gesunde, ausgewogene sowie bedarfsgerechte Ernährung für die kindliche Entwicklung ist, hat die LEV bereits in ihrer Stellungnahme vom 05.09.2021 zum Thema „Beitragsfreie, gesunde Ernährung in KiTas“ dargelegt.

Es zeigt sich insgesamt ein gravierendes Ungleichgewicht im Land, sowohl in der Finanzierung, in der finanziellen Belastung der Familien als auch in der Qualität der Verpflegung.

Viele Eltern haben keine Kenntnis davon, dass sie unter Umständen Anspruch auf Transferleistungen (z. B. das Bildungspaket) haben und wissen daher nicht, wie sie die Verpflegungskosten aufbringen sollen. Auch im mittleren Einkommensbereich sind Erhöhungen von bis zu 60 Prozent monatlich nur schwer zu stemmen.

Kerstin Hinsch, LEV-Vorstand und verantwortlich für die Umfrage der LEV: „Im Bereich der Verpflegung erleben wir gerade eine zunehmende Verschärfung der sozialen Ungerechtigkeit. Kinder dürfen nicht nur dann gesund und ausgewogen ernährt werden, wenn es der Geldbeutel der Eltern zulässt. Gesunde Ernährung muss als Bildungsauftrag und damit gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt werden.“

Beispielhaft wurde erklärt, dass Familien durch die Erhöhung der Verpflegungskosten insgesamt einen höheren Beitrag an die Kindertageseinrichtung zahlen sollen als vor der KiTa-Reform. Dabei haben sich im Rahmen der KiTa-Reform an den Regelungen zu den Verpflegungskosten keinerlei Änderungen ergeben, die eine Neukalkulation oder gar eine Erhöhung der Verpflegungskosten notwendig machen.

„Insgesamt soll auch die Verpflegung und die Ernährungsbildung in der KiTa für unsere Kinder kostenfrei sein. Denn hier wird bereits der Grundstein für die Gesundheitsfürsorge der Kinder gelegt. Gesunde Kinder werden zu gesunden Erwachsenen“, ergänzt Sandra Moschell – ebenfalls Mitglied des LEV-Vorstands.

Zusätzlich zu dem Problem der Erhöhung erhält die LEV Rückmeldungen, dass die Erhöhung ohne die gesetzlich verankerte Elternbeteiligung vorgenommen wird und zum Teil wenig bis gar nicht nachvollziehbar ist. Yvonne Leidner, Co-Vorsitzende der LEV, erklärt dazu: „Für uns als Elternvertreter*innen ist es völlig inakzeptabel, dass die Verpflegungskosten komplett intransparent sind und die Eltern nicht ausreichend in den Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Damit wird ggf. geltendes Recht gebrochen.“

im Auftrag für die LEV S-H

Kerstin Hinsch

Vorstand LEV S-H

„Bildungsnotstand droht - Eltern und Gewerkschaften machen sich gemeinsam stark für bessere Arbeitsbedingungen in der frühkindlichen Bildung“

Gemeinsame Stellungnahme der Landeselternvertretung SH und ver.di - 07.11.2021

 

Ein Spitzengespräch zwischen der Landeselternvertretung (LEV) und den Spitzen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) fördert gemeinsame Ziele zutage und beendet eine alte Debatte.

Es muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden, im Bereich frühkindlicher Bildung die höchstmögliche Qualität zur Verfügung zu stellen und den beteiligten Fachkräften ein gutes Arbeitsumfeld zu bieten, welches gleichzeitig den Bedürfnissen der Kinder entspricht. Stressfrei, liebevoll, zuverlässig mit ausreichend Zeit für Zuwendung - um den Kindern das Ur-Vertrauen, welches sie so dringend benötigen, auch zu gewähren.

Hierzu gibt es volle Einigkeit zwischen den Elternvertreter*innen und der Gewerkschaft.

"Für uns ist klar, Kinder sind unser wertvollstes Geschenk. Und unsere Zukunft. Für sie darf nur das Beste gut genug sein!" so Yvonne Leidner, Co-Vorsitzende der LEV.

„Bildung muss kostenfrei für die Familien sein. Nicht nur in Schule und Uni", so Axel Briege, Co-Vorsitzender der LEV. „Einen Zusammenhang zwischen Qualität und Elternbeitrag gibt es nicht! Sonst müssten Schule und Uni ja auch schlecht sein! Das ist also Quatsch!"

Auch insoweit besteht nun Konsens im Gespräch zwischen Elternvertreter*innen und der Gewerkschaft.

In der Kinder- und Jugendhilfe werden dringend Fachkräfte benötigt. Dafür müssen die bestehenden Ausbildungssysteme sowie die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen deutlich attraktiver gestaltet werden. Statt hier die richtigen Weichen zu stellen, sollen nun in Schleswig-Holstein Vorgaben für das Fachpersonal in Kitas gelockert und Anlern-Kurse installiert werden.

„Diese falschen Entwicklungen müssen umgehend gestoppt werden. Sie gehen am langen Ende zu Lasten der Kinder, der Eltern und des Fachpersonals. Das können und wollen wir nicht akzeptieren" so Susanne Schöttke, Landesleiterin von ver.di Nord.

„Wir brauchen einen großen Wurf und nicht ein solch hilfloses Kleinklein der Politik, die zudem meint, in wichtigen Planungsrunden Eltern und Gewerkschaften außen vor lassen zu können. Als ver.di stehen wir mit den Elternvertretungen Seite an Seite und sind bereit, mit der Politik und allen Beteiligten den vielen strukturellen Mängeln den Kampf anzusagen. Die berechtigten Interessen von Kindern, Eltern und Fachkräften gehen Hand in Hand" so Schöttke weiter.

Auf dieser Basis werden die Eltern mit Unterstützung von ver.di Nord am 18.11.21 gemeinsam auf die Straße gehen, um mit und für ihre Fachkräfte die Stimme zu erheben.

Kita-Fachkräfte sind trotz ihrer hohen Motivation mit ihren Arbeitsbedingungen unzufrieden und drohen in andere Bereiche abzuwandern, wenn es zum Dauerzustand wird, dass Fachkräfte für zu viele Kinder zuständig sind. Aus Sicht von ver.di besteht dringender Handlungsbedarf. Anlern-Kurse sind hierbei der falsche Weg. Es braucht eine einschlägige Ausbildung, um qualifizierte pädagogische Arbeit leisten und dem Anspruch auf eine hochwertige Bildungs- und Erziehungsarbeit gerecht werden zu können. ver.di macht sich für die Neugestaltung der Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in stark und hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet für ein bundesweit einheitliches Ausbildungsgesetz für den Beruf staatlich anerkannte*r Erzieher*in.

Die Bildungsarbeit mit unseren Kindern braucht eine fundierte Ausbildung. Allerdings stehen sowohl Eltern als auch Arbeitnehmervertreter*innen jederzeit zu Gesprächen bereit, um gemeinsam einen Mittelweg und Bereiche, in denen Unterstützung gewährt werden kann, zu finden.

Das System wird ohne schnelles Handeln implodieren: Mit unvorhersehbaren katastrophalen Folgen für Gesellschaft, Familien und last but not least für die Wirtschaft.

Die Landesregierung, Trägerverbände und Kommunen sind gut beraten, dieses Angebot in den anstehenden Gesprächen zu nutzen und nicht in alte Muster zu verfallen und nur diejenigen an den Tisch zu bitten, die unsere Steuergelder verwalten. Kernpunkt aller Gedankenspiele müssen die Bedürfnisse unserer Kinder im Einklang mit guten Arbeitsbedingungen für unsere Fachkräfte sein.

 

im Auftrag für die LEV S-H

Yvonne Leidner und Axel Briege

Vorsitz LEV S-H

 

Für verdi.Nord

Frank Schischefsky –

Pressesprecher - ver.di Landesbezirk Nord

 

Beitragsfreie, gesunde Ernährung in KiTas

Stellungnahme der Landeselternvertretung SH - 05.09.2021

Fazit

Bildung soll in Deutschland beitragsfrei sein - so sollte auch die Verpflegung in KiTas beitragsfrei sein. Denn eine Verpflegung in der KiTa kann viel mehr sein, als nur Sattwerden. Es kann hier eine sehr wirkungsvolle, pädagogisch begleitete Ernährungsbildung erfolgen, die für alle Kinder, unabhängig ihrer sozialen Herkunft, eine Chancengleichheit sicherstellt.

Wenngleich die Pflege und Erziehung der Kinder gemäß Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Recht und Pflicht der Eltern sind, so hat auch der Staat gemäß Artikel 7 Abs. 1 Grundgesetz einen eigenen Erziehungsauftrag, indem ihm das gesamte Schulwesen unter Aufsicht gestellt ist.

Ernährungsbildung hat vor allem dann einen positiven Einfluss auf Kinder, wenn sie von Anfang an zu den Bildungsauftrag der KiTas gehört und so gut wie möglich theoretisch und vor allem praktisch vermittelt wird.

Verantwortung tragen sollten über die Eltern und KiTa-Leitungen hinaus auch Kommunen, Länder und Bund.

Das Bewusstsein für eine nachhaltige, gesunde Ernährung hat sich erweitert und Defizite beleuchtet, die es für die Zukunft zu reduzieren gilt.

In vielen KiTas wird schon eine große Menge getan, um den hier genannten Faktoren einer unter anderem gesunden, inklusiven und klimaneutralen Ernährung gerecht zu werden. Aber um allen Kindern das gleiche Recht einzuräumen, ist ein Ernährungssystemwandel notwendig. Dazu kann in den KiTas ein großer Beitrag geleistet werden. Univ.-Professor Dr. José Martínez ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAEG) beim BMEL[1] und bestätigt die These, dass ein Ernährungswandel möglich und notwendig ist: „Der Staat ist in seinem Verantwortungsbereich Schule und Kita berechtigt und aktuell sogar aufgrund der erheblichen Defizite verpflichtet, seiner Erziehungsaufgabe aktiv durch die Errichtung und Pflege einer nachhaltigen Schul- und Kitaversorgung nachzukommen“.[2] Beispielgebend kann hier die Entwicklung in Saarland benannt werden. So berichtet Christoph Bier, Leiter des Referates Ernährung im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dass der DGE-Qualitätsstandard 2013 verpflichtend für Kitas eingeführt wurde.
 

1. Einführung

Welche Ernährung wünschen sich Eltern für ihre Kinder? Welche Verpflegung sollte in den KiTas[3] bereitgestellt werden? Wie wird sichergestellt, dass Kinder ihr Recht auf eine gesunde Ernährung und auf Grundkenntnisse über ihre Ernährung wahrnehmen dürfen?[4] Am 05. April 1992 ist das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ für Deutschland in Kraft getreten. Artikel 24 beschäftigt sich mit den Faktoren, die für die Verwirklichung, dass jedes Kind in Deutschland das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit erreichen kann, elementar sind. Die Nahrungsaufnahme spielt hier eine große Rolle, denn die Ernährung beeinflusst die Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Menschen.[5]
 

2. Faktoren der Ernährung

DGE-Standard

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) möchte die Gesundheit der Bevölkerung positiv beeinflussen, indem sie über Ernährung aufklärt, die Qualität in Ernährungsberatung und -erziehung sichert und eine vollwertige Ernährung fördert. Die Empfehlungen entstehen aus wissenschaftlichen Bewertungen heraus. Für KiTas gibt es die Möglichkeit, die DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung einzuhalten und sich diesen Beitrag zu einer guten Ernährung mit einem FIT KID-Logo für Kitas zertifizieren zu lassen. Frühstück und Zusatzverpflegungen könnten über ein Zusatzmodul ebenfalls zertifiziert werden. Darauf aufbauend wäre auch eine Zertifizierung im Bereich der nachhaltigen Verpflegung möglich.

D-A-CH-Referenzwerte für Nährstoffzufuhr

Die Richtlinien der DGE-konformen Ernährung bauen unter anderem auf den D-A-CH-Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr in der jeweiligen Altersgruppe auf.[6] Hierbei wird eine ungefähre tägliche Menge zur Zufuhr von Energie und Nährstoffen empfohlen.

Leitlinien der DGE zur Fett- und Kohlenhydratzufuhr

Die Richtlinien der DGE-konformen Ernährung beruhen auch auf den evidenzbasierten Leitlinien zur Fett- und Kohlenhydratzufuhr.4 Hierbei spielen die Zusammenhänge zwischen Nahrungsfetten und Fettsäuren sowie zwischen der Menge und Qualität von Kohlenhydraten und der daraus resultierenden Gesundheit beziehungsweise Krankheit (u.a. Diabetes mellitus Typ 2, Herz-Kreislauferkrankungen, Fettstoffwechselstörungen) eine große Rolle.

Nachhaltigkeit

Auch die Nachhaltigkeit findet im DGE-Standard ihren Platz. Bewertet wird hierbei die Gesundheit (höhere Lebenserwartung, mehr Wohlbefinden etc.), Soziales (Mindeststandards durch Wertschöpfungsketten), die Umwelt (Schutz von Umwelt und Klima) und das Tierwohl (Tierwohl unter Beachtung ethischer Ansprüche der Gesellschaft).[7]

Klimaessen

Als Beispiel für die Anwendung von Klimaessen ist Flensburg zu nennen. Das Ziel der Stadt ist es, bis 2050 klimaneutral zu werden. Zu dieser Mission gehören auch Catering-Unternehmen, die KiTa-Essen ausliefern, welches klimaschonende Mahlzeiten beinhaltet. Durch ein Piktogramm auf den Speiseplänen wird angezeigt, welche Gerichte fast klimatechnisch unbedenklich sind.[8]

Regionale Kost

Feste Vorgaben für einen regionalen Anteil der Nahrungsmittel kann ein Gewinn sein. Der DGE-Standard gibt hier keine Mindestforderungen vor und es würde somit eine Ergänzung darstellen, lange Transportwege zu vermeiden und somit den Energieverbrauch und Kosten zu reduzieren sowie die einheimische Wirtschaft zu fördern.[9]

Nutri-Score

Seit 2020 kann der Nutri-Score in Deutschland rechtssicher von allen Herstellern verwendet werden. Der Nutri-Score sorgt beim Einkaufen für eine schnelle Orientierung, welche Produkte innerhalb einer bestimmten Gruppe in Bezug auf ihre Nährwerte besser zusammengesetzt sind.[10] Es kann so zu einer gesunden, ausgewogenen Ernährung motiviert werden, da die Wahrnehmung des grün hinterlegten „A“s  sehr intuitiv ist. Den Kindern zu erklären, wie sie am Nutri-Score gute Nahrungsmittel erkennen können, trägt schon einen positiven Teil zur Ernährungsbildung bei.

Räumlichkeiten

Durch die gemeinsamen Mahlzeiten wird das soziale Miteinander gefördert. Hierfür sind geeignete Räumlichkeiten, verlässliche Essenszeiten und eine ausreichende Ausstattung elementar.

Wahlmöglichkeit

Geschmäcker sind verschieden und können sich entwickeln. In einigen KiTas Schleswig-Holsteins wird den Kindern bei der Verpflegung eine Wahl ermöglicht sowie eine Bewertung nach dem Essen. Eine einfache Methode, um gleichzeitig den Kindeswillen zu berücksichtigen und somit der Wahrung zwei weiterer Kinderrechte Platz und Raum zu geben.[11] Eine Bewertung kann altersangepasst zum Beispiel durch Bilderkarten (grüner, gelber, roter Smiley) erfolgen. Hier kann Partizipation gelebt werden.

Um den Kindern Kriterien zu erklären, nach denen sie neben ihrem Geschmack wählen können, ist es wichtig, dass verlässliche Informationen bereitgestellt werden, zum Beispiel darüber, wie gesund ein Essen ist.

Inklusion

KiTa-Verpflegung kann auch einen Beitrag zur Inklusion leisten. Vielfältige Lebensbedingungen von Kindern und die damit einhergehende Heterogenität können Lern- und Bildungsgelegenheiten bieten. Unterschiedliche soziale, kulturelle und emotionale Erfahrungen sind auch im Hinblick auf Essen und Trinken ein Erfahrungsschatz. Wer sich mit diesem Thema beschäftigt, stößt sicher auch auf die Lebensmittelkategorien „halal“ oder „helal“, welche im Islam für „erlaubte / zulässige“ Lebensmittel stehen.[12] Auch bei Nahrungsmittelallergien und Lebensmittelunverträglichkeiten muss genau hingeschaut und angepasst werden.[13] Chancengleichheit für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil, unabhängig der sozialen Herkunft der Kinder, ist bedingungslos wünschenswert.

 

im Auftrag für die LEV S-H

Sandra Moschell

Vorstandsmitglied LEV S-H

zur Pressemitteilung


[1] BMEL = Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

[3] KiTas = Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

[4] vgl. Artikel 24 Abs. 2 (c und e) UN-Konvention über die Rechte des Kindes

[11] vgl. Artikel 12 und 13 UN-Konvention über die Rechte des Kindes

Die Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina bestätigt die Landeselternvertretung in ihren Forderungen

Pressemitteilung der Landeselternvertretung SH - 25.06.2021

Um dem Motto der Landeselternvertretung „offene KiTas – aber sicher“ gerecht zu werden, fehlen weiterhin Finanzmittel und Konzepte.
Die elterliche Einschätzung der Folgen für ihre Kinder stimmt mit den Ergebnissen der Leopoldina Stellungnahme „Kinder und Jugendliche in der Coronavirus-Pandemie: psychosoziale und edukative Herausforderungen und Chancen“ vom 21. Juni 2021 überein.
So ist das Offenhalten von Bildungseinrichtungen unter Berücksichtigung geeigneter Schutzmaßnahmen besonders wichtig.
Da die Inzidenzzahlen stetig sinken, können die meisten Kinder in Schleswig-Holstein mittlerweile am „Regelbetrieb unter  Pandemiebedingungen“ teilnehmen und somit ihre Kindheit wieder mit einem angemessenen Maß an sozialer Teilhabe erleben.
Die Landeselternvertretung warnt jedoch weiterhin vor der Gefahr, dass nun, ähnlich wie im letzten Sommer, die Zeit ungenutzt bleibt, Konzepte für das sichere Offenhalten der frühkindlichen Bildungseinrichtungen weiter zu entwickeln.
Des Weiteren ist es fundamental, dass entstandene Defizite in der Entwicklung der Kinder genau beobachtet werden. Die Erfüllung der Bedürfnisse und Bedarfe der Kinder gilt als höchste Priorität. Dazu zählen zum Beispiel vollumfängliche Unterstützungsmaßnahmen für Kinder, die einen pandemiebedingten oder durch die Pandemie verstärkten Förderbedarf entwickelt haben.
Auch Kinder, dessen Bildung ohne staatliche Förderung erfolgt, sollten hinsichtlich ihrer Wünsche und Verluste in Folge der Pandemie genau begutachtet werden.

„Die Pandemie hatte in vielfältiger Hinsicht Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, vor allem in den Bereichen Bildung, soziale Interaktion und sozioemotionale Entwicklung, körperliche Aktivität sowie psychisches Wohlbefinden.“1
Auch die Landeselternvertretung kann aus elterlichen Schilderungen bestätigen, dass ein Teil der Kinder Defizite in der Sprachentwicklung, im psychosozialen Bereich, in den motorischen Fähigkeiten und im häuslichen Umfeld entwickelt hat. Es ist auf eine Kompensation dieser entstandenen Rückstände hinzuwirken.

Die Pandemie hat noch einmal verdeutlicht, dass die Kinder ausreichend gut qualifiziertes Personal in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen benötigen.
Zudem zeigt sich, wie wichtig der Aspekt der Sprachförderung in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen ist. Durch das neue KiTa-Gesetz ist verankert, dass alle Fachkräfte eine Fortbildung zum Thema „alltagsintegrierte Sprachförderung“ absolvieren müssen und dadurch keine zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen mehr finanziert werden müssen.2
Durch die Pandemie konnten jedoch nicht genügend Fachkräfte geschult werden, so dass die Landeselternvertretung hier zwingend die Weiterfinanzierung der bislang stattfindenden Fördermaßnahmen fordert.

Den Familien und insbesondere den Kindern sind im weiteren Pandemieverlauf keine weiteren Belastungen und Solidaritätsaufforderungen zuzumuten.
Zielgerichtete Maßnahmen für KiTa-Kinder, wie zum Beispiel eine Priorisierung bei der Öffnung von Schwimmhallen, sollten weiter ausgebaut werden. Eine Transparenz, wieviel Geld vom Bundes-Corona-Aufholprogramm3 tatsächlich für Kinder im KiTa-Alter genutzt wird, ist wünschenswert.
Wie können die Entscheider*innen auf der einen Seite ruhigen Gewissens Fußballfans zu Tausenden feiern lassen oder Volksfeste planen, während Kinder immer noch unter Einschränkungen zu leiden haben, z.T. noch keinen „normalen“ Alltag leben dürfen und immer noch Sorgen haben müssen, dass ihre Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wieder schließen müssen, da eben nicht alles für einen sicheren Betrieb unternommen wurde?
Die Landeselternvertretung erwartet zum Beginn des neuen KiTa-Jahres fertiggestellte, weiterentwickelte Schutzkonzepte, die gleichzeitig das Ende des „Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen“ mitdefinieren. Konzepte dieser Art brauchen unter anderem kindgerechte, freiwillige Selbsttests, umfangreiche, kostenfreie Selbsttests für die Eltern und bei Bedarf weiterführende Schutzmaßnahmen wie der Einsatz von Luftfilteranlagen.
Offene Fragen brauchen Antworten: Wie lange sollen Kinder noch in Kohorten betreut werden? Wie lange bleiben gruppenübergreifende Angebote noch aus, ohne Perspektive? Zudem sollte überlegt werden, ab wann es verantwortbar ist, dass die Fachkräfte keine Masken mehr nutzen müssen, damit wieder eine adäquate, alltagsintegrierte Sprachförderung für alle Kinder möglich ist. Zeitgleich müssen aber auch Konzepte entwickelt werden, wie im Bereich der frühkindlichen Bildungseinrichtungen während einer vierten Welle gehandelt wird.

„Eine Schließung der Einrichtungen und die Einordnung der Kinder nach Relevanz der Eltern ist nicht weiter hinnehmbar“, so Yvonne Leidner, Co-Vorsitzende der LEV SH.

Alle Familien haben mehr als ein ganzes Jahr eine gewaltige solidarische Leistung erbracht und bisher keinen Gegenwert dafür erhalten. Der politische Umgang mit Familien in der Zeit der Corona-Pandemie wird vermutlich einen bleibenden Einfluss auf die anstehenden Wahlen mit sich ziehen.
Die Handhabung der Erstattung der Elternbeiträge hat beispielsweise erneut gezeigt, dass lieber viel Geld und Zeit in Bürokratismus und Verwaltung investiert wird, anstatt die Familien wirklich die gesamte Pandemie hindurch ausreichend finanziell zu entlasten. Durch die Regelung mussten Familien, deren Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb lediglich ein bis zweimal in der Woche die Kindertageseinrichtung besuchen konnten/ durften den kompletten Monatsbeitrag inkl. Verpflegungskosten zahlen, während im Notbetrieb auch die Eltern nichts zahlen mussten, die das Angebot der Notbetreuung täglich genutzt haben/ nutzen mussten.

Axel Briege, Co-Vorsitzender der LEV: „Die Landeselternvertretung vertritt den Standpunkt, dass jegliche frühkindliche Bildung kostenfrei werden muss – denn nur so entsteht mittelfristig Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit.“

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Yvonne Leidner und Axel Briege
(Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung Schleswig-Holstein)


1 Vgl. Leopoldina (21.06.2021): Ad-hoc-Stellungnahme “Kinder und Jugendliche in der Coronavirus-Pandemie: psychosoziale und edukative Herausforderungen und Chancen“, S. 6

2 Vgl. KiTaG § 16 Ergänzende Förderung

3 „Mit dem zwei Milliarden Euro starken "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona" sollen Kinder und Jugendliche nach der Corona-Pandemie die bestmöglichen Chancen auf gute Bildung und persönliche Entwicklung erhalten“ (https://www.bmbf.de/de/kinder-und-jugendliche-nach-der-corona-pandemie-staerken-14371.htm, 05.05.2021l)

„Austausch unter Erziehungspartnern - Landesfamiliengipfel vom 16.06.2021“

Pressemitteilung der Landeselternvertretung Schleswig-Holstein - 17. Juni 2021

Am 16.06.2021 fand der Landesfamiliengipfel zum Thema „Offene KiTas – Aber sicher“, organisiert von der Landeselternvertretung der Eltern von KiTa-Kindern in Schleswig-Holstein, statt.

In einer insgesamt sehr freundlichen, übereinstimmenden Atmosphäre trafen sich Eltern mit Erziehungspartner*innen (Träger, Verwaltung, Leitungen, pädagogische Fachkräfte und Gewerkschaft) zu einem ersten informativen Austausch auf Augenhöhe!

So äußerte sich ein KiTa-Leiter positiv überrascht über die freundliche und konstruktive Arbeitsstimmung dieser Veranstaltung, welche einen durchweg sehr positiven Eindruck hinterlassen hat.
Durch eine, vor der Veranstaltung stattgefundene, Blitzumfrage, wurden verschiedene Meinungen und Ideen präsent und in der Diskussion erörtert.
So ist zum Beispiel das Sicherheitsempfinden der Teilnehmenden in der aktuellen Zeit der Corona-Pandemie innerhalb der KiTas in Schulnoten nur mit 2,88 bewertet worden. Kein Traumwert für die massiven Einschränkungen, welcher Eltern und Kinder ausgesetzt waren, und die brutalen Belastungen für das Personal im zurückliegenden Jahr!

Es wurden Faktoren wie Impfstrategie, Maskenpflicht, technische Lüftungsgeräte zur Hygieneunterstützung besprochen, die sowohl Kinder als auch Eltern in der Zukunft benötigen, um ein gutes, sicheres Gefühl im Zusammenhang mit der Betreuung und Bildung in den KiTas zu haben. Im Gegenzug wurden wichtige Ecksteine zur Gewährung der Kinder- und Familienrechte abgesteckt.
Die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen im Kontext der gesamtgesellschaftlichen Pandemiebekämpfung wurde von den Teilnehmenden hinterfragt.
„Es sollte um Kinder, durch eine Kombination aller möglichen Maßnahmen, ein schützender Kokon gebildet werden (Cocooning). Eine erneute KiTa-Schließung ist unter allen Umständen zu vermeiden.” so Yvonne Leidner, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung der KiTa-Eltern in Schleswig-Holstein.

Folgende Faktoren sind wichtig, um KiTas auf Dauer offen halten zu können:

  • Hygienekonzepte bleiben besonders wichtig, so wären zum Beispiel Lollitest mit Poolauswertung flächendeckend wünschenswert
  • Testungen für alle Beteiligten - gesamtgesellschaftlich solidarisch finanziert
  • schnellstmögliche Impfungen für alle Beteiligten möglich machen
  • Bildung und Betreuung verlässlich und dauerhaft sicherstellen - Schließungen sind nicht weiter angemessen
  • soziale Teilhabe für Kinder

Alle waren sich weitgehend einig:
Frühkindliche Bildung, aber auch die liebevolle Betreuung durch unsere Erziehungspartner*innen, verdient als gesamtsolidarische Aufgabe mehr Augenmerk und viel mehr Wertschätzung. Durch teilweise nicht nachvollziehbare Maßnahmen und deren Auswirkungen zeigten sich in den vergangenen Monaten bestehende Strukturdefizite – eine Herausforderung, die es dringend zu bewältigen gilt.

“Niemals wieder dürfen KiTa-Schließungen als Mittel der Wahl zur Pandemie-Bekämpfung in Erwägung gezogen werden. Genug ist nun genug!“ geht Axel Briege, Co-Vorsitzender der Landeselternvertretung der KiTa-Eltern in Schleswig-Holstein, noch einen Schritt weiter und erwartet zukünftig von allen gesellschaftlichen Bereichen absolute Solidarität, wie sie von den Eltern in der Vergangenheit auch bereitwillig erbracht wurde!

Zu den Umfrageergebnissen ->

Landesfamiliengipfel - 16.06.2021 - OFFENE KITAS - ABER SICHER!

Pressemitteilung der Landeselternvertretung SH - 13.06.2021

Thema: Offene Kitas - aber sicher Austausch, Erfahrungssammlung und Aussicht der vor Ort beteiligten Erziehungspartner*innen

Die Landeselternvertretung Schleswig-Holstein lädt zu einer offenen Austausch- und Diskussionsrunde ein, die im Rahmen einer Online-Konferenz stattfindet und zusätzlich auf der Facebook-Seite der LEV gestreamt wird.

Hierbei sollen sowohl die Erfahrungen der letzten Monate, als auch neue Ideen zum Umgang mit Corona im KiTa-Alltag gesammelt werden

Axel Briege, Co-Vorsitzender der Landeselternvertretung Schleswig-Holstein:
“Diese Krankheit wird uns noch lange begleiten - wir brauchen neue Ideen, um im Alltag der frühkindlichen Bildung damit umzugehen. Eine erneute Ausgrenzung unserer Jüngsten und die damit einhergehende massive Benachteiligung von Familien darf niemals wieder Mittel der Wahl sein!”

Es haben sich bereits knapp 200 Eltern und Erziehungspartner*innen (Trägervertreter*innen, Leitungskräfte, Fachkräfte, Verwaltungsbeamte) angemeldet. Aus diesem Grund wird die Veranstaltung zweiteilig stattfinden müssen.
Ein Teil wird in Form einer Online-Podiumsdiskussion/ Austauschrunde mit einer repräsentativen Auswahl an Vertreter*innen aller Erziehungspartner*innen stattfinden und der weitere Teil in Form eines Livestreams mit der Möglichkeit, über die Kommentarfunktion ggf. einen Beitrag in die Diskussionsrunde einzubringen. Zusätzlich werden alle angemeldeten Teilnehmer*innen gebeten, an einer Umfrage zum Thema teilzunehmen.

“Wir sind sehr gespannt, aber vor allem zuversichtlich, dass wir aus dem Erfahrungsschatz der Beteiligten neue Impulse für Kind- und Familien-gerechte Corona-Strategien in den Kitas gewinnen können”, äußert sich Yvonne Leidner, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung erwartungsvoll.

Die Familien und insbesondere die Kinder haben unvorstellbare Belastungen und Einschränkungen auf sich genommen und damit maßgeblich zum jetzigen Erfolg in der Bewältigung der Pandemie beigetragen, die mittel- und langfristigen Folgen dieser Maßnahmen sind dabei noch nicht abzusehen.

Axel Briege: “Es darf nie wieder dazu kommen, dass den Kindern und Familien so viel abverlangt werden muss. Wir sind alle gefragt, rechtzeitig neue Lösungen zu durchdenken und zu formulieren, die auch bei eventuell wieder steigenden Infektionszahlen greifen.”

Die LEV lädt alle Interessierten, selbstverständlich inklusive Pressevertreter*innen zum
Landesfamiliengipfel ein.

Anmeldemöglichkeit unter www.kita-eltern-sh.de
Livestream: Landeselternvertretung Schleswig Holstein | Facebook

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Yvonne Leidner und Axel Briege
(Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung Schleswig-Holstein)

OFFENE KITAS - ABER SICHER!

Pressemitteilung der Landeselternvertretung SH - 19.03.2021

Die LEV nimmt besorgt zur Kenntnis, dass sich das Infektionsgeschehen wieder schleichend steigert.

Um das Versprechen der Landesregierung

- KiTas zuerst zu öffnen und zuletzt zu schließen -

verantwortlich einhalten zu können, ist es bei einem Ausbruchsgeschehen vor allem wichtig, dass ALLE Beteiligten zeitnah Testmöglichkeiten erhalten und dadurch Infektionsketten umgehend unterbrochen werden. Zusätzlich muss es transparente Quarantänemaßnahmen geben, die für alle verständlich und verhältnismäßig sind. Unverständlich bleibt aber nach wie vor, dass nach einem Jahr Pandemie nicht bereits alle möglichen Maßnahmen ausgeschöpft wurden, um den Kindern und Fachkräften in den Einrichtungen ein möglichst sicheres Miteinander zu ermöglichen.

Axel Briege, Co-Vorsitzender der LEV: „Kinder, Eltern, Einrichtungen und Träger versuchen seit einem Jahr ihr Bestmöglichstes, es ist jedoch endlich konsequente Unterstützung vom Land und vom Bund nötig.“

Wir fordern erneut:

  • Bereitstellung von ausreichend Schutzmaterialien für alle Fachkräfte
  • umfassende Testkonzepte für ALLE Beteiligten (z.B. tägliche Testmöglichkeiten für Fachkräfte und Eltern, geeignete Testmethoden für Kinder)
  • Lüftungsanlagen und Einsatz von Luftfiltern
  • spezielle Schutzkonzepte für Risiko-behaftete Kinder und KiTa-Mitarbeiter*innen
  • existenzsichernde Unterstützung für ALLE Eltern, die ihr Kind nicht betreuen lassen können oder wollen (z.B. ist die Erweiterung der „Kindkrank-Tage“ bei vollständiger Nutzung für die Betreuung eines Kindes bereits Ende Februar aufgebraucht und zusätzlich nicht für alle Eltern nutzbar)
  • Erstattung der Elterngebühren bei Nichtinanspruchnahme der Betreuung

Vor allem aber darf es keine „Achterbahn-Fahrt“ in Bezug auf KiTa-Öffnungen und KiTa-Schließungen geben. Hier müssen umgehend verlässliche Perspektiven her. Vor allem bedarf es weiterhin konstruktiver und regelmäßiger Austauschmöglichkeiten aller Beteiligten – sowohl auf Kita-Ebene, als auch auf Kreis- und Landesebene müssen Lösungen erarbeitet und umgesetzt werden. Nur durch Transparenz können Maßnahmen und Einschränkungen akzeptiert und umgesetzt werden.

Des Weiteren ist es nicht weiter zu akzeptieren, dass im Rahmen des KiTa-Perspektivplanes immer den gleichen Kindern ihr Recht auf frühkindliche Bildung verwehrt wird. Die Kinder, die gemäß Stufe 3 des Perspektivplanes als letztes wieder in die Einrichtung dürfen, sind auch die ersten, die wieder zu Hause bleiben müssen. Kindern, bei denen zum Beispiel nur ein Elternteil arbeiten geht wird suggeriert, dass sie weniger wichtig sind als Kinder mit zwei berufstätigen Elternteilen oder dass ihre Eltern einen „falschen“, da nicht systemrelevanten, Beruf ausüben. Die Bedarfe der Vorschulkinder werden anders als beim Kita-Stufenplan im Sommer 2020 nicht mehr berücksichtigt. Kinder mit einem kleinen Geschwisterkind zu Hause müssen ebenfalls am meisten und am längsten unter den Einschränkungen leiden, obwohl doch in unserer Gesellschaft alle Kinder den gleichen Stellenwert haben sollten.

Yvonne Leidner, Co-Vorsitzende der LEV: „Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, unsere Kinder zu schützen und die frühkindlichen Bildungseinrichtungen für ALLE so sicher wie möglich zu gestalten – ohne Wenn und Aber!“

Offene Kitas – aber sicher

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Yvonne Leidner und Axel Briege
(Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung Schleswig-Holstein)

Pressemitteilung der Landeselternvertretung der KiTas Schleswig-Holstein - 8. März 2021

Beharrlichkeit der Lübecker Elternvertretung zahlt sich aus: Platzanmeldung von Eltern über das Kitaportal für Kommunen Schleswig-Holsteins rechtsverbindlich

Axel Briege, Vorstand der Landeselternvertretung der Kitas in Schleswig-Holstein: „Der konstruktiven Beharrlichkeit der Kreiselternvertretung Lübecks ist es zu verdanken, dass seit dem 03.03.2021 die Platzanmeldung über das Kitaportal für alle Eltern Schleswig-Holsteins rechtsverbindlich ist. Diese Auskunft erhielt die Lübecker Kreis- und Stadtelternvertreterin Juleka Schulte-Ostermann schriftlich auf ihre Nachfrage vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein.“

Hintergrund der Anfrage waren unterschiedliche und gleichermaßen vertretbare Rechtsauffassungen, ob die Anmeldung über das Kitaportal rechtlich ausreichend sei oder aber Eltern auch immer eine zusätzliche schriftliche Anmeldung beim örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe vornehmen mussten.

Kreis- und Stadtelternvertreterin Juleka Schulte-Ostermann erklärt hierzu: „Die Frage der Rechtsverbindlichkeit spielt für die Eltern eine große Rolle, die trotz angemeldeten Betreuungsbedarf nicht fristgerecht den Rechtsanspruch ihres Kindes erfüllt bekommen und daher den Klageweg beschreiten müssten, um den Betreuungsanspruch des Kindes sowie gegebenenfalls ihre Verdienstausfälle bei der betreffenden Kommune geltend machen zu können. Vor Gericht entscheidend ist hierbei auch immer die Frage, ob eine rechtsverbindliche Anmeldung vorliegt, an der sich wiederum die Frist der Kommune bemisst, bis wann der angemeldete Betreuungsplatz zur Verfügung stehen muss. Durch die bisher bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen wäre im Falle einer Klage von Eltern das gesamte Verfahren unnötig erschwert gewesen. Ich freue mich daher, dass dieser Punkt nun landesweit geklärt werden konnte.“

Axel Briege: „Viele Eltern meldeten in der Vergangenheit ihren Betreuungsbedarf nur über das Kitaportal an, weil sie glaubten, die Anmeldung sei auf jeden Fall rechtsverbindlich. Sie konnten nicht wissen, dass dies unter Umständen von Gerichten anders gesehen wird. Wenn sie nun keinen Betreuungsplatz erhielten und den Klageweg prüften, führte die Feststellung der unterschiedlichen Rechtsauffassung zu erheblichen Belastungen der Eltern. Die Kreiselternvertretung Lübecks hat dieses Problem nun erfolgreich aus der Welt geschaffen.“

Nachfolgend im Wortlaut die schriftliche Auskunft des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein gegenüber der Kreis- und Stadtelternvertretung Lübeck vom 03.03.2021:

„Es geht hier um die Geltendmachung des Rechtsanspruches auf Betreuung nach dem SGB VIII bzw. aus dem neuen KiTaG. Das KiTaG setzt für diesen Anspruch voraus, dass der örtliche Träger (Kreis, kreisfreie Stadt, Stadt Norderstedt) spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Betreuungsbeginn von dem Betreuungswunsch in Kenntnis gesetzt worden ist (Bedarfsanmeldung vgl. § 5 Abs. 5 Satz 2). Auf diese Weise soll dem örtlichen Träger Zeit gegeben werden, den Rechtsanspruch durch die Vermittlung eines Betreuungsplatzes an die Eltern zu erfüllen. Erst diese Benachrichtigung löst eine Rechtsverbindlichkeit aus.

Dem örtlichen Jugendhilfeträger räumt das KiTaG jedoch ein, die Daten aus der Voranmeldung über die Kita-Datenbank u.a. zum Zweck der Vermittlung und Rechtsanspruchserfüllung zu verarbeiten (vgl. § 3 Abs. 6 Ziffer 1 KiTaG). Der örtliche Träger hat also durch Einsichtsrechte die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Wartelistenkinder zu verschaffen. Er wird unserer Auffassung nach also parallel zum Kita-Träger über den Betreuungswunsch in Kenntnis gesetzt, wenn Eltern ihr Kind im Kita-Portal voranmelden. Auch ohne ausdrückliche Regelung liegt es daher nahe, die Voranmeldung über das Kita-Portal gleichzeitig als Inkenntnissetzen nach § 5 Abs. 5 S. 2 KiTaG zu verstehen.

Die Anmeldung im Kitaportal, die für die Eltern nach wie vor freiwillig und unverbindlich ist, gilt folglich als eine Benachrichtigung bzw. Kenntnisnahme des örtlichen Trägers, die Rechtsgültigkeit entfaltet. Es ist daher nicht erforderlich, dass die Eltern sich gesondert an den örtlichen Jugendhilfeträger wenden. Den örtlichen Trägern wird eine entsprechende Auslegung zur Verfügung gestellt werden.“

Mit freundlichen Grüßen,
Gezeichnet Yvonne Leidner und Axel Briege
Vorsitzende der Landeselternvertretung Schleswig-Holstein

"Schleswig-Holstein bundesweiter Spitzenreiter"

Gesetzlich verankerte Meldung der Elternvertretungen wird zum Erfolgsmodell

Pressemitteilung der LEV vom 5. März 2021

Bei der Unterstützung und Anerkennung der Elternvertretungen der KiTas sind die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und das Sozialministerium, unter der Führung von Minister Heiner Garg, bundesweit alleiniger Spitzenreiter. Auf diese Vorreiterrolle können alle Akteure zu Recht stolz sein. Zugleich gilt es nun, das Erreichte weiter zu verankern und auszubauen.

Mit dem Inkrafttreten des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) am 1. Januar 2021, haben auch einige wesentliche Neuerungen im Bereich der Elternmitwirkung und -mitbestimmung Einzug gehalten. Die herausragendste Änderung ist dabei sicher, dass es nun unabweisbare Fördervoraussetzung für jede Kindertageseinrichtung ist, die gewählten Elternvertreter*innen mit ihren Kontaktdaten sowohl an ihre jeweilige Kreis- als auch an die Landeselternvertretung Schleswig Holstein (LEV) zu übermitteln.

Kerstin Hinsch vom Team EV-Meldung und Mitglied des Vorstandes der LEV ist überzeugt: „Dies wird die kreis- und landesweite Elternarbeit spürbar voranbringen. Kann so doch erstmals ein umfassender Informationsaustausch mit und zwischen den unterschiedlichen Ebenen der gesetzlich verankerten Elternvertretungen erreicht werden.“

Zahllose ehrenamtliche Nachtarbeitsstunden der LEV-Mitglieder sind in den vergangenen Monaten und Wochen in die nun für alle Einrichtungen verfügbare, hochprofessionelle Lösung geflossen.

„Wir haben, im stetigen Austausch mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, ein standardisiertes Verfahren entwickelt, welches es den Trägern und Einrichtungen erlaubt, diese verbindliche Meldung möglichst einfach und sicher vorzunehmen. Die vielen, vielen Arbeitsstunden haben sich gelohnt, wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis.“, zeigt sich Tom Winter (LEV-Delegierter, KEV Stormarn, Hauptverantwortlicher im Team EV-Meldung) stolz.

Auf dem gemeinsamen Internetportal der LEV und der Kreiselternvertretungen www.kita-eltern-sh.de können die Einrichtungen ab sofort in einfachen Schritten die Kontaktdaten eingeben und übermitteln. Die hierzu benötigten individuellen Zugangsdaten wurden vom Ministerium bereits an die Einrichtungen übermittelt.

Bei Fragen rund um die Meldung der Elternvertretungen und bei eventuellen Problemen in der Anwendung steht den Kita-Leitungen und Trägern das Team EV-Meldung unterstützend zur Seite. Kontakt zu den Ehrenamtlern kann per E-Mail aufgenommen werden. Darüber hinaus wird ein FAQ auf der Meldeseite zur Verfügung gestellt, welches ständig erweitert werden soll.

Hinsch, auch hauptverantwortlich für Rückfragen zur Meldemaske: „Besonders freut es uns, dass das Angebot bereits intensiv genutzt wird, so haben bereits in der ersten Woche fast zwanzig Prozent der mehr als 1.800 Einrichtungen ihre Meldungen vorgenommen. Bei nur 40 Rückfragen können wir sagen: Die Anmeldemaske funktioniert.“

Für die Arbeit der LEV und der Kreiselternvertretungen ist es elementar, direkt mit allen Elternvertreter*innen in den Dialog treten zu können. Rechte, Aufgaben und Pflichten der Elternvertretungen sind bei den Beteiligten vor Ort oftmals nur unzureichend bekannt, da es bisher schwierig war, alle zu erreichen.

Wie wichtig Informationen und der Austausch auf Augenhöhe zwischen allen Parteien sind, zeigt sich gerade auch in den Zeiten der Pandemie mit ihren zahlreichen Herausforderungen und bei der Umsetzung der Kita-Reform. Aufgeklärte und gut informierte Elternvertretungen und Eltern sind bei der Bewältigung dieser Aufgaben genauso wichtig wie die Fachkräfte und Kitaleitungen in den Einrichtungen.

„Gut informierte und besonnene Elternvertretungen können im Schulterschluss mit unseren Erziehungspartnern bei den politischen Entscheidungsträgern das Beste für die frühkindliche Bildung in den Einrichtungen und damit für unsere Kinder erreichen.“, so Axel Briege, Co-Vorsitzender der LEV: „Mit Wissen ausgestattete Elternvertretungen vor Ort sind gute Partner für die Kitas!

Fast zeitgleich zum Start des Meldeverfahrens geht am 3. März 2021 auch die neue Internetseite der Kreis- und Landeselternvertretung online. Hier können Eltern und Elternvertretungen nun übersichtlich und im neuen Design sowohl wichtige Informationen zu den aktuellen Tätigkeiten der Kreis- und Landeselternvertretung als auch zu den Themen KiTa-Gesetz, Elternmitwirkung, KiTa-Vision und Rechtsanspruch erhalten.

Yvonne Leidner, Co-Vorsitzende der LEV: „Chancengleichheit beginnt in der KiTa. Für die Umsetzung und bestmögliche Gestaltung dieses Leitsatzes engagieren sich alle Elternvertreter*innen seit Jahren. Daher freut es uns sehr, dass dieser nun endlich auch Einzug auf unserer Homepage hält.“

 

Mit freundlichen Grüßen,

gezeichnet

Yvonne Leidner und Axel Briege

Vorsitzende der Landeselternvertretung SH

Offener Brief an Ministerpräsident Daniel Günther

zur Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Februar 2021

Sehr geehrter Ministerpräsident Daniel Günther,

in Anbetracht der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und Ihrem vorgelegten Perspektivplan möchten wir, die Landeselternvertretung Schleswig-Holstein, heute erneut unser Wort an Sie richten.

Für die Eltern und Kinder in Schleswig-Holstein ist es von größter Wichtigkeit, dass die Perspektiven, die Sie ihnen mit dem Perspektivplan suggeriert haben, auch umgesetzt werden. Ein Aufschieben von angekündigten Maßnahmen durch Beschlüsse auf Bundesebene betrachten wir als inakzeptabel. Daher fordern wir Sie eindringlich auf, den Perspektivplan in Schleswig-Holstein entsprechend der genannten Grundbedingungen umzusetzen.

Es wäre den Familien in Schleswig-Holstein nicht zu erklären, warum der von Ihnen entwickelte Plan und die dadurch implizierten Hoffnungen und Planungen erneut verworfen bzw. aufgeschoben werden.

Als Verhandlungsergebnis aus der MPK und dem anhängigem Kabinettsverfahren fordern wir als Landeselternvertretung Schleswig-Holstein folgendes:

Umsetzung des KiTa-Perspektivplanes:

Eine Öffnung der KiTas gemäß Perspektivplan in Abwägung der Landkreis-basierten Inzidenzwerte (eine Verschärfung der Maßnahmen soll laut Perspektivplan Landkreis-basiert erfolgen).

  • Für Transparenz und Klarheit bei allen Beteiligten muss es eine eindeutige Definition des „dynamischen Faktors“ geben.
  • Klare Regelungen, welche Faktoren zu einer Verschärfung der Maßnahmen führen – eine Inzidenz-basierte Karenzzeit sollte Berücksichtigung finden, um „Fahrstuhl-Effekte“ zu vermeiden.
  • Bei der Anwendung von Inzidenzen, sowohl bei Lockerung als auch bei Verschärfung der Maßnahmen, muss immer zwischen einem diffusen Ausbruchsgeschehen und einem klaren „Hotspot“ unterschieden werden: KiTas dürfen nicht automatisch schließen, weil es einen größeren Ausbruch in einem Betrieb, Krankenhaus o.ä. gegeben hat.

Sollte das Land Schleswig-Holstein weiterhin an einem Landesinzidenz-Wert im Perspektivplan festhalten, erwarten wir folgerichtig eine sofortige Umstellung auf den Regelbetrieb, da der Kita-Perspektivplan eine Rückkehr in den Regelbetrieb bei einem Inzidenz-Wert 21 Tage lang unter 100 vorsieht. In Schleswig-Holstein lag der Landes-Inzidenz-Wert einmalig am 09.01.2021 über 100. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum diese „21-Tage-Regelung“ erst ab einem festgelegten Datum (14.02.2021) Anwendung finden soll.

Weitere Aspekte in folgenden Bereichen sind ebenfalls für uns unabdingbar:

Kindertagesbetreuung unter Pandemiebedingungen

  • Planungssicherheit für Träger, Einrichtungen und Eltern durch konkrete und nachvollziehbare Konzepte
  • Umsetzung von Hygieneplänen inkl. Betreuung in festen Kohorten (soweit realisierbar)
  • flankierende Maßnahme zum größtmöglichen Schutz aller Beteiligten in den KiTas: (nach deutschem Standard genormte) FFP2-Masken für alle Mitarbeiter*innen in den KiTas, Testkonzepte für regelmäßige Schnelltest in den KiTas inkl. personelle Unterstützung zur Testung oder Selbsttestmöglichkeiten
  • Finanzierung der flankierenden und dringend notwendigen Maßnahmen durch Bund und Land
  • Entlastung der Fachkräfte vor Ort durch Helfer-Konzepte, z.B. Helfende Hände
  • Damit Inklusion weiter gelingen kann, müssen Kinder mit erhöhtem Förder- und Pflegebedarf oder mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, besonders berücksichtigt werden: es werden besondere Schutzkonzepte benötigt, damit auch diese Kinder so sicher wie möglich die frühkindlichen Bildungseinrichtungen besuchen können.
  • eine offene, evidenz-basierte Diskussion über Nutzen und Kosten von Lüftungsanlagen in allen Gruppenräumen
  • KiTa- oder Gruppenschließungen bzw. Einschränkungen obliegen dem Gesundheitsamt oder dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe; direkte Ansprechpartner*innen müssen für jede Kita-Leitung jederzeit erreichbar sein
  • Prüfung eines Betreuungsanspruchs obliegt im Verdachtsfall einer unrechtmäßigen Betreuung lediglich legitimierten Behörden

 

Elternbeiträge:

  • Beitragsfreiheit bei Nicht-Inanspruchnahme der Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb und in der Notbetreuung
  • Wegfall bzw. Kostenerstattung der Verpflegungskosten bei Nicht-Inanspruchnahme der Verpflegung in der KiTa
  • rückwirkende Erstattungen der halben Dezember-Elternbeiträge
  • weitere finanzielle Unterstützung und existenzsichernde Maßnahmen für Eltern und Familien bei KiTa- oder Gruppenschließungen oder bei einer Rückkehr in den Notbetrieb
  • sollten Eltern zur Verbesserung des Infektionsschutzes unter Pandemie-Bedingungen entscheiden, ihre Kinder im häuslichen Umfeld zu betreuen, müssen auch für diese Familien weiterhin alle finanziellen und existenzsichernde Maßnahmen gewährt werden

Für Gespräche und nähere Erläuterungen stehen wir Ihnen gern auch kurzfristig zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Yvonne Leidner und Axel Briege

(Vorsitzende Landeselternvertretung Schleswig-Holstein)

Das Onlineportal Frühe Chancen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Eure Kreiseltern- vertretung für:
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