+++ BEHÖRDLICHE EMPFEHLUNG REICHT AUS +++
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Kinderkrankentagen wurde heute im Bundestag angenommen. Darin wurde nun zusätzlich ausdrücklich aufgenommen, dass der Anspruch auch bei Vorliegen einer behördlichen EMPFEHLUNG besteht!
+++ KINDERKRANKENTAGE +++
Für ALG I Empfänger*innen
„... für das Kalenderjahr 2021 besteht der Anspruch auf Leistungsfortzahlung für jedes Kind längstens für 20 Tage, bei alleinerziehen-den Arbeitslosen längstens für 40 Tage; Arbeitslosengeld wird insgesamt für nicht mehr als 45 Tage, für alleinerziehende Arbeitslose für nicht mehr als 90 Tage fortgezahlt ...“
Für alle anderen gesetzlich Versicherten
„…der Anspruch auf Krankengeld [besteht] … für das Kalenderjahr 2021 für jedes Kind längstens für 20 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 40 Arbeitstage. Der Anspruch … besteht für Versicherte für nicht mehr als 45 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 90 Arbeitstage. Der Anspruch … besteht … auch dann, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde … vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten … untersagt wird, oder wenn von der zuständigen Behörde … Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder das Kind auf Grund einer behördlichen EMPFEHLUNG die Einrichtung nicht besucht ...“
So richtig aus der Sicht der Landeselternvertretung Schleswig Holstein sowie der Bundeselternvertretung der Kinder in Kitas und Kindertagespflege - BEVKi diese Maßnahme ist, um Familien in bestimmten Situationen zu entlasten, so weist sie doch einige Schwächen auf, die noch behoben werden müssen. Dies gilt zum einen für alle nicht gesetzlich versicherten Kinder, deren Eltern keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Darüber hinaus trifft dies auch auf den Umstand zu, dass Familien, welche die Regelung in Anspruch nehmen, nun, entgegen der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (kev.link/BMFG_KiKG), sich nun eben doch nicht OHNE FINANZIELLE VERLUSTE ZU HAUSE UM DIE KINDER KÜMMERN können.
Damit diese Maßnahme angenommen wird und Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die konkreten Informationen zur Umsetzung mit dem Inkrafttreten bei ALLEN Beteiligten (Arbeitgeber, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, aber auch Krankenkassen und Versicherten) vorliegen.
+++ DAS KANN NUR DER ANFANG SEIN +++
Das Landesjugendamt veröffentlicht die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung und ihre Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe.
Erwähnung finden Maßnahmen, welche die Familien in Schleswig-Holstein "in diesen besonders schwierigen Zeiten bestmöglich unterstützen" sollen.
Axel Briege dazu:
"Kinderkrankentage mit Gehaltseinbußen sind nicht die versprochenen Zusatzurlaubstage. Ein Lockdown, bei dem nur die Kinder ausgesperrt werden und die Unternehmer alter Schule ihre Mitarbeiter weiter am Arbeitsplatz erwarten dürfen, ist nichts anderes als halbherzig."
Yvonne Leidner:
"Nach neun Monaten Pandemie gibt es immer noch keine Konzepte für Kinder und Familien. Kinder sind unverhältnismäßig hart von allen Maßnahmen betroffen und haben Eltern, die an der Belastungsgrenze angekommen oder z. T. weit darüber hinaus sind."
https://cloud.elternlobby.de/s/wXcx5q7c49tSWnN
Pressemitteilungen & Stellungnahmen der LEV zur MPK / E-Mail an Daniel Günther / Corona in SH NDR 1 Welle Nord Hörer fragen, Günther antwortet
Offener Brief der LEV an Daniel Günther vom 03.01.2021
Pressemitteilung der LEV zum MPK am 05.01.2021
Stellungnahme der LEV zur MPK per E-Mail an Daniel Günther vom 12.12.2020
Pressemitteilung Landeselternvertretung (LEV) vom 13.12.2020
Pressemitteilung zur Umsetzung des MPK Beschluss vom 14.12.2020
Corona in SH: NDR 1 Welle Nord Hörer fragen, Günther antwortet vom 14.12.2020
Schreiben an die Eltern vom Sozialministerium
Die folgenden Schriftstücke stammen von Herrn Minister Dr. Garg sowie Frau Laux vom Sozialministerium .
Schreiben von Minster Dr. Garg
Offener Brief der LEV
Antwort auf den Lübecker Brandbrief
Als Antwort auf den "Lübecker Brandbrief", ein offenes Schreiben der Lübecker Elternvertretung an die Politik, wurde das folgende Schreiben von Herrn Staatsekretär Dr. Matthias Badenhop verfasst.
Zusammenfassendes sinngemäßes "Zitat":
Die Landesförderung steigt von ca. 2000 auf 4400€ pro Kind. Bei der Diskussion vor Ort kann es deshalb nicht um Kürzungen gehen, sondern darum , für welche Zwecke diese weiteren, zusätzlichen Mittel in den KiTa Bereich eingebracht werden können..."
Im Brandbrief brachten die Eltern Ihre Befürchtungen zum Ausdruck, das sich durch die Reformen des neuen KitaG eine Minderung der Betreuungsqualität in den Kitas bei einer gleichzeitigen Kostenxplosion ergeben könnte.
Kita-Vision 2025 - Was ist das?
Mit „Kita-Vision 2025“ stellen wir als Landeselternvertretung Schleswig-Holstein eine zentrale Frage in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Wie soll die Kita im Jahre 2025 aussehen?
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Interessante Informationen zur Elternarbeit und darüber hinaus findet Ihr hier.