Wissenswertes

KiTa-Platz trotz
Rechtsanspruch?
Aktuelle Meldungen und Presse
Positionierung der Landeselternvertretung zu kostenlosen Testungen im Kita-Bereich
In der aktuellen Situation ist es, aus Sicht der Landeselternvertretung der KiTas in Schleswig-Holstein enorm wichtig, dass ALLEN Mitarbeitenden in Krippen, Kitas und Horten sowie Kindertagespflegepersonen dauerhaft MINDESTENS zweimal pro Woche die Möglichkeit zur kostenlosen Testung erhalten.
Mehr erfahrenHandreichung zur Umsetzung des § 59 KiTaG - Die Landeselternvertretung empfiehlt eine generelle Beitragsfreiheit in der frühkindlichen Bildung
Das Sozialministerium hat eine Handreichung veröffentlicht zur Erstattung von Elternbeiträgen bei Betrieb der Kindertageseinrichtungen unter Pandemiebedingungen. Diese Handreichung erscheint für einen Großteil der betroffenen Eltern undurchsichtig und wenig nachvollziehbar. Wir haben die wichtigsten Facts zur Handreichung des Sozialministeriums zur Umsetzung des §59 KiTaG zusammengefasst: ...
Mehr erfahrenBehördliche Empfehlung reicht aus
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Kinderkrankentagen wurde heute im Bundestag angenommen. Darin wurde nun zusätzlich ausdrücklich aufgenommen, dass der Anspruch auch bei Vorliegen einer behördlichen EMPFEHLUNG besteht!
Mehr erfahrenDas kann nur der Anfang sein
Das Landesjugendamt veröffentlicht die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung und ihre Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe.
Erwähnung finden Maßnahmen, welche die Familien in…
Mehr erfahren"Schleswig-Holstein bundesweiter Spitzenreiter"
Pressemitteilung der LEV vom 5. März 2021
Gesetzlich verankerte Meldung der Elternvertretungen wird zum Erfolgsmodell
Mit dem Inkrafttreten des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) am 1. Januar 2021, haben auch einige wesentliche Neuerungen im Bereich der Elternmitwirkung und -mitbestimmung Einzug gehalten. Die herausragendste Änderung ist dabei sicher, dass es nun unabweisbare Fördervoraussetzung für jede Kindertageseinrichtung ist, die gewählten Elternvertreter*innen mit ihren Kontaktdaten sowohl an ihre jeweilige Kreis- als auch an die Landeselternvertretung Schleswig Holstein (LEV) zu übermitteln.