Wissenswertes
Liebe Delegierte,
auf dieser Seite möchten wir nochmals auf die Wahl der Kreiselternvertretung eingehen und zusätzlich die Wahl der Landeselternvertretung erläutern.
Um offene Fragen zu beantworten, haben wir deshalb verschiedene Informationen bereitgestellt.
Für die Wahlen der Kreiselternvertretungen sind im Herbst dieses Jahres erstmals Delegierte in den Kindertagesenrichtungen gewählt worden, je Gruppe einer. (Elternvertreter*innen einer Gruppe können zugleich auch Delegierte der Gruppe sein.)
Dabei möchten wir vorsorglich darauf hinweisen, dass ausschließlich Delegierte die Kreiselternvertretungen wählen und selbst zur KEV wählbar sind (siehe § 4 Abs.1 KiTaG).
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) organisiert in Abstimmung mit der amtierenden Kreiselternvertretung die Wahl der Kreiselternvertretung.
Entweder werden die Einladungen zur Wahlveranstaltung ab 1. Oktober durch die Kreisjugendämter an die Kindertageseinrichtungen versendet und sollen dort an die Delegierten zur Wahl der Kreiselternvertretung weitergeleitet werden und / oder ihr erhaltet die Einladungen direkt von euren Kreiselternvertretungen.
Solltet ihr bisher keine Einladung erhalten haben, wendet euch gern an eure Kita-Leitung oder eure Kreiselternvertretung.
Sollte eine Teilnahme an der Wahlveranstaltung nicht möglich sein, ihr aber dennoch für die Kreiselternvertretung (KEV) kandidieren wollen, wendet euch zeitnah an eure zuständige Kreiselternvertretung. Sie werden euch die Details zur schriftlichen Kandidatur (Absichtserklärung) kurz erläutern.
Was eine KEV ist, was sie macht, welche Aufgaben sie hat und wie sie gewählt wird, erfahrt ihr auf unserer entsprechenden Internetseite Kreiselternvertretung der Kitas - Wahl.
§ 4 - Kindertagesförderungsgesetz
Kreiselternvertretungen und Landeselternvertretung
- Die Eltern wählen bis zum 31. Oktober jeden Jahres eine Kreiselternvertretung für jeden örtlichen Träger. Wahlberechtigt und wählbar sind die Delegierten nach § 32 Absatz 1 Satz 2 sowie Delegierte aus den Reihen der Eltern von im Gebiet des örtlichen Trägers in Kindertagespflege geförderten Kindern. Der örtliche Träger schafft ein geeignetes Verfahren zur Auswahl der Delegierten für die Kindertagespflege; die Kreise können die Durchführung auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die Kreiselternvertretung besteht aus bis zu zwölf Mitgliedern. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen vertreten sein. Die Kreiselternvertretung wählt aus ihren Reihen zwei Vorsitzende, darunter mindestens eine Frau. Der örtliche Träger organisiert die Wahl und meldet die gewählte Kreiselternvertretung an die Landeselternvertretung und an das Ministerium. Er beteiligt die Kreiselternvertretung bei wesentlichen die Kindertagesförderung betreffenden Fragen. Jede Kreiselternvertretung entsendet zwei Delegierte in die Wahlversammlung zur Landeselternvertretung.
- Die Wahlversammlung wählt aus ihrer Mitte bis zum 30. November jeden Jahres die Landeselternvertretung. Die Landeselternvertretung besteht aus bis zu sechzehn Mitgliedern. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen vertreten sein. Die Landeselternvertretung wählt aus ihren Reihen zwei Vorsitzende, darunter mindestens eine Frau. Das Ministerium organisiert die Wahl und beteiligt die Landeselternvertretung bei wesentlichen die Kindertagesförderung betreffenden Fragen.
- Den Kreiselternvertretungen und der Landeselternvertretung soll jeweils mindestens ein Elternteil angehören, dessen Kind in Kindertagespflege gefördert wird. Die Kreiselternvertretungen und die Landeselternvertretung können sich Geschäftsordnungen geben. Ihre Mitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
- Das Land fördert die Tätigkeiten der Landeselternvertretung sowie der Kreiselternvertretungen nach Maßgabe des Haushalts. Das Ministerium unterstützt die Landeselternvertretung auf Anfrage beratend.
Was ist eine Landeselternvertretung (LEV) und welche Aufgaben hat sie?
Die Landeselternvertretung (LEV) Schleswig-Holsteins vertritt per Gesetz alle Eltern von Kindern, die an der frühkindlichen Bildung in Form einer Betreuung in KiTas im Bundesland Schleswig-Holstein teilnehmen. Darüber hinaus vertritt die LEV auch alle Eltern von Kindern, die einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung durch die Betreuung in KiTas in Schleswig-Holstein gemäß § 24 SGB VIII haben, diesen aber noch nicht in Anspruch nehmen oder nehmen können.
Die Landeselternvertretung nimmt die Vertretung von Elterninteressen aus sämtlichen Bereichen der KiTa-Arbeit u.a. gegenüber Pädagogen, Trägerverbänden, Behörden und politischen Vertreter*innen und ihr daraus resultierendes Mitwirkungsrecht nach § 4 Abs. 2 „Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG)“ auf Landesebene wahr. Dazu gehören insbesondere die Mitarbeit in den entsprechenden Gremien (Landesjugendhilfeausschuss, Mitgliedschaft in der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) und den Fachausschüssen Kommunikation, Recht, Struktur und Veranstaltung, KiTa-Fachgremium für Finanzen und Qualität, Arbeitsgemeinschaft Inklusion, Arbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe, Schulelternbeirat, PQD, Kita-Aktionsbündnis, etc.) sowie die Information und Auskunft für Kreiselternvertretungen und Eltern bezüglich ihrer Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten in ihren KiTas und in ihren Kreisen.
Darüber hinaus pflegt die Landeselternvertretung Kontakte zu den Trägerverbänden, Behördenvertreter*innen, Verwaltungsangestellten, Einrichtungsleitungen sowie politischen Vertreter*innen aller Fraktionen des schleswig-holsteinischen Landtages.
Die Landeselternvertretung ist beratendes Gremium der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hinsichtlich aller Fragen, die die Betreuung und Erziehung von Kindern in KiTas in Schleswig-Holstein betreffen.
Die Landeselternvertretung plant, organisiert und veranstaltet gemeinsam mit anderen Institutionen oder auch in eigener Verantwortung Seminare und Vorträge zu relevanten Themen im Bereich der KiTa.
Die Landeselternvertretung wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren bei wesentlichen die Kindertagesförderung betreffenden Fragen beteiligt.
Wahl der Landeselternvertretung Schleswig-Holstein
Jede Kreiselternvertretung entsendet zwei Delegierte in die Wahlversammlung zur Landeselternvertretung.
Die Landeselternvertretung besteht aus bis zu sechzehn Mitgliedern. Frauen und Männer sollen dabei zu gleichen Teilen vertreten sein. Im Anschluss wählt die Landeselternvertretung aus ihren Reihen einen Vorstand und zwei Vorsitzende, darunter mindestens eine Frau. Der Landeselternvertretung soll mindestens ein Elternteil angehören, dessen Kind in Kindertagespflege gefördert wird.
Beteiligt euch und gestaltet KiTa aktiv mit!
Wir freuen uns, euch kennenzulernen und mit euch zusammen viel für die Eltern von KiTa-Kindern in Schleswig-Holstein zu erreichen.
Eure amtierende Landeselternvertretung Schleswig-Holstein
Sollten sich nicht alle Fragen beantworten lassen, könnt ihr uns auch gern eine E-Mail an newsletter@kita-eltern-sh.de schreiben.
Alle weiteren relevanten Informationen bezüglich eures Landkreises / kreisfreien Stadt findet ihr hier: