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um 9 Uhr

Zusammen laut werden!

FAQ´s

Anfang jeden Kitajahres (ab dem 01.08) bis zum 30.09. lädt die Kita zusammen mit der bisherige Elternvertretung zum Elternabend in jeder Kitagruppe ein. Die Wahl der Elternvertretung (meist 2 Personen pro Kitagruppe) findet auf dem Elternabend statt. Jedes Elternteil eines Kitakindes hat die Möglichkeit sich zur Wahl zu stellen. Pro Kitakind haben die Eltern eine Stimme.

Elternvertreter vertreten u. a. Die Interessen der Eltern (ihrer Gruppe) gegenüber der Kita. Elternvertreter vermitteln gegebenenfalls zwischen Eltern und Kita (-leitung).

Alle Elternvertreter wählen aus Ihren Reihen die/den 1. und 2. Vorsitzende/n, welche die gesamte Elternschaft der Kita gegenüber der Kitaleitung.

 

Alle Elternvertreter wählen aus Ihren Reihen ein/e Beiratsvorsitzende/n und eine/n stellvertretende Beiratsvorsitzende/n, welche zu den Beiratssitzungen des Kitaträgers eingeladen werden und dort Anhörungsrecht haben. D.h. Auf den Beiratssitzungen können die Beiratsvorsitzenden Meinungen äußern und Einfluß auf den Kitaträgern nehmen.

Anfang jeden Kitajahres (ab dem 01.08) bis zum 30.09. lädt die Kita zusammen mit der bisherige Elternvertretung zum Elternabend in jeder Kitagruppe ein. In jeder Kitagruppe wird ein/e Delegierte/r für die Kreiselternvertretung gewählt.

Alle Delegierten werden zur Vollversammlung der Kreiselternvertretung mit Wahl der Mitglieder der Kreiselternvertretung in der Zeit vom 01.10. bis zum 31.10. eingeladen. Die Aufgabe der Delegierte ist die Wahl der Mitglieder (maximal 12 Personen) der Kreiselternvertretung aus allen Delegierten, d.h. Jede/r Delegierte/r kann sich als Kandidat zur Wahl als Mitglied der Kreiselternvertretung stellen. Die Wahl findet in Präsens statt, die Vertretung eines/r Delegierten durch eine andere Person ist nicht vorgesehen. Für die Kandidatur zur Wahl als Mitglied der Kreiselternvertretung kann bei Abwesenheit des/r Delegierten vorab eine Absichterklärung per Email gestellt werden, dadurch kann die Person auch in Abwesenheit zum Mitglied der Kreiselternvertretung gewählt werden. Weitere Aufgaben hat ein/e Delegierte/r nicht.

Kita-Betreuung bis zum 1. Schultag für Schulanfänger!?

Späte Sommerferien: in diesem Jahr vom 22.07. bis zum 31.08.2024

Im Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein steht dazu im Paragraph 5 Absatz 2:

(2) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von täglich mindestens fünf Stunden. ...

 

Die Anfrage einer Kreiselternvertretung dazu wurde vom Sozialministerium so beantwortet:

"Die von Ihnen zitierte Norm folgt dem bundesgesetzlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung nach § 24 Absatz 3 SGB VIII. "Schuleintritt" meint dabei nicht den (abstrakten) Beginn des Schuljahres, sondern konkret den ersten Schultag."

 

Mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) vom 12.05.2023 wird die Betreuung der Vorschulkinder über den 31.07. bis zum Schuleintritt (eines jeden Jahres) gewährleistet. Diese Änderung greift ab dem 01.01.2024 also in diesem Jahr.

 

Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein am 14. Mai 2023

Was wollen die Parteien für Eltern von Kitakindern tun?

Wir bedanken uns bei allen Parteien für die Antworten.

Wir werden darauf gegebenenfalls Bezug nehmen.

Die Antworten der Parteien sind hier veröffentlichen.

 

Erweiterung der Sozialermäßigung für KiTa-Elternbeiträge ab 1. Januar 2023

Für mehr Informationen auf die Überschrift klicken!

Flyer der Kreiseltern- vertretung

Alle Informationen über die Kreiseltern- vertretung für Euch!

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