Handlungsleitfaden: Schließungen wegen Personalmangel
Kita fällt aus – was können wir Eltern tun?
Mit diesem Leitfaden möchten wir Euch ein paar Tipps geben, wie Ihr verfahren könnt, wenn die Betreuungszeiten durch den Träger eingeschränkt werden oder gar ausfallen, z. B. aufgrund von Personalmangel.
Grundlagen:
Es besteht ein Betreuungsanspruch heraus aus dem mit dem Träger geschlossenen Betreuungsvertrag, ggf. auch weitere Regelungen in der Satzung o. ä. Darüber hinaus besteht ein gesetzlicher Anspruch aus dem §24 Abs. 2 SGB VIII.
Was tun, wenn die Kita geschlossen ist?
....oder die Kitagruppe....
Vorgehen:
Wir empfehlen eine genaue Protokollierung der ausgefallenen Stunden. Einen Musterbogen findet ihr hier cloud.elternlobby.de/s/k6J696cqrwfN49G
Für das weitere Vorgehen empfehlen wir ein sogenanntes „Eskalationsstufenmodell“ mit folgenden Stufen. Dabei sollte jedoch stets der sachliche Dialog im Vordergrund stehen. Ansprechpartner für den Träger ist der Beiratsvorsitz der Elternvertretung. Daher sollte dieser auch den Prozess leiten.
Eskalationsstufe 1 – Anschreiben des Trägers
Um den Anspruch beim Träger geltend zu machen, ist dieser Mangel schriftlich beim Träger anzuzeigen. Hierbei ist der Empfang sicherzustellen, bspw. durch eine Eingangsbestätigung. In diesem Schreiben sind zur Untermauerung des Mangels die protokollierten Ausfallzeiten zu erwähnen. Das oben gezeigte Musteranschreiben gibt es hier: cloud.elternlobby.de/s/k6J696cqrwfN49G
Eskalationsstufe 2 – Beiratssitzung
Auf der mindestens einmal jährlich abzuhaltenden Beiratssitzung sind die Missstände zur Sprache zu bringen. Dem Haushaltsentwurf und dem Stellenplanentwurf (sofern dieser zu geringe Personalressourcen beinhaltet, insbesondere fehlende Vertretungskräfte) ist nicht zuzustimmen.
Eskalationsstufe 3 – Ansprache in der Trägerversammlung
Je nach Trägerart (Kommune, Religionsgemeinschaft, Zweckverbandsversammlung etc.) ist der Missstand anzusprechen. Um größtmögliche Wirksamkeit zu erzielen, ist es sinnvoll die Entscheidungsträger bzw. Abstimmungsberechtigten im Vorfeld zu kontaktieren und zu informieren, damit sie problembewusster werden und auch die Hintergründe verstehen. Ein kurzes Ansprechen in der Versammlung reicht i. d. R. nicht aus, da nicht alle mündlich vorgetragenen Informationen so schnell aufgefasst werden können.
Eskalationsstufe 4 – Einschaltung der Medien und Presse
Keiner wünscht sich eine negative Presse bzw. Öffentlichkeitsdarstellung. Daher ist es sinnvoll, wenn sich die Entscheidungsberechtigten in der Trägerversammlung nicht um eine Abstellung der Missstände bemühen, die Medien einzuschalten. Hier ist es wichtig, alle Informationen der Presse sachlich aufzubereiten und eine schriftliche Dokumentation der Missstände und des bisher Geschehenen zu übergeben. Neben der Presse bietet sich auch eine Kontaktaufnahme zu den Radio- und Fernsehmedien an.
Eskalationsstufe 5 – Ergreifen rechtlicher Schritte
Aufgrund der unter „Grundlagen“ bestehenden Ansprüche ist das Einklagen des Anspruches möglich. Hier empfiehlt sich dann die Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes. Bzgl. der Kosten kann geprüft werden, ob Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann. Hier ist das vorgehen i. d. R. dann:
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Außergerichtliches Anschreiben durch den Rechtsbeistand
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Einklagen des Rechtsanpruchs
Beitragsrückerstattung bei Schließzeiten
...ein Thema, was viele Eltern interessiert...
Beitragrückerstattung wegen außerplanmäßigen Schließzeiten ist ein Thema, was viele Eltern bewegt:
Die KiTa hat unerwartet geschlossen, die Eltern müssen eine Ersatzbetreuung für die Kleinen finden oder Ihren Alltag umorganisieren.
Der KiTabeitrag ist trotzdem voll zu zahlen.
Bei vielen Eltern stößt das auf Unverständnis!
Wir haben uns als Kreiselternvertretung für Euch mit diesem Thema auseinandergesetzt:
Generell ist es so, dass die Themen Beitragsrückerstattung und Schließzeiten im Betreuungsvertrag Eurer KiTa geregelt ist. D. h. der Vertrag, den Ihr mit dem Träger Eurer KiTa geschlossen habt, ist für Euch verbindlich! Wenn dort eine Beitragsrückerstattung ausgeschlossen ist, habt Ihr auch keinen Anspruch darauf.
Die Änderung eines solchen Vertrages kann vom Beiratsvorsitzender*m auf der Beiratssitzung beantragt werden. Dies sollte bereits im Vorwege der Beiratssitzung und schriftlich geschehen.
Genereller Hinweis:
Wir als Kreiselternvertretung möchten hier an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung zu diesen Verfahren durchführen dürfen. Wir werden jedoch nach der Recherche weiterer Grundlagen die hier beschriebenen Verfahren ergänzen und aktualisieren.
Handlungsleitfaden: Wahlen der Elternvertretung und Delegierten in der KiTa
Mit diesem Leitfaden möchten wir Euch ein paar Tipps geben für die Wahlen der Elternvertreter/innen und Delegierten in der KiTa.
Grundlagen:
Kindertagesförderungsgesetz § 32 "Elternvertretung und Beirat" Abs. 1 und § 4 "Kreiselternvertretungen und Landeselternvertretungen" Abs. 1.
Wahltermin:
Bis zum 30. September eines jeden Jahres ist die Wahl durchzuführen.
Einberufung und Organisation der Wahl:
Der Einrichtungsträger lädt zur Elternversammlung ein. Zu allen weiteren Elternabenden lädt die Elternvertretung ein.
Wahldurchführung:
Die Anzahl der zu wählenden Elternvertreter/innen ist nicht vorgegeben. Es kann innerhalb der einzelnen Gruppe gewählt werden oder innerhalb der gesamten Einrichtung. Es müssen mindestens so viele Vertreter/innen gewählt werden wie es Gruppen gibt (nicht mitzurechnen sind Ergänzungs- und Randzeitgruppen). Es muss vorher festgelegt werden, wie viele Elternvertreter/innen je Gruppe gewählt werden sollen. Außerdem muss pro Gruppe ein/e Delegierte/r (zur Kreiselternvertretung) gewählt werden. Diese/r Delegierte kann auch zugleich Elternvertreter/in sein, muss es aber nicht!
Es empfiehlt sich folgendes Wahlvorgehen:
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Bildung eines Wahlvorstandes (Wahlleiter und Stimmzähler)
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Abstimmung, ob die Wahl offen oder geheim durchgeführt werden soll
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Kandidaten werden vorgeschlagen und werden gefragt, ob sie sich zur Wahl stellen
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Kandidaten stellen sich vor
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Wahlabstimmung (offen oder geheim), je Kind haben die Eltern eine Stimme. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Ja-Stimmen auf sich vereint
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Frage an die gewählten Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen
Zu wählende Funktionen (aus der Gruppe der Elternvertreter):
Nach der Wahl der Elternvertreter/innen wählen diese aus ihrem Kreis heraus auf der konstituierenden Sitzung folgende Funktionen (Verfahren s. o.):
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Sprecher/Vorsitzenden der Elternvertretung
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Stv. Sprecher/Vorsitzenden der Elternvertretung
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Beirat
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stv. Beirat
Die Elternvertreter/innen und Delegierten in der Kita sind gewählt!
Und jetzt?
Die neuen Elternvertreter/innen in den Kitas und die Ämter in den Elternvertretungen sind gewählt worden:
Wozu sind diese Ämter wichtig?
1. und 2. Vorsitzende/r repräsentieren die gesamte Elternschaft der Kita gegenüber der Kitaleitung. Dies ist im Kindertagesförderungsgesetz KiTaG 32 Absatz 2 beschrieben.
Beiratsvorsitzende/r und Vertreter/in werden zu den Beiratsstitzungen des Kitaträgers eingeladen und haben ein Anhörungsrecht gegenüber dem Träger. Dies ist ein sehr wichtiger Posten, da dort direkt Meinung und Einfluß auf den Träger genommen werden kann! Beispielsweise kann angeregt werden, eine Betragsrückerstattung aufgrund von Kitaschließungen in der Kitasatzung zu verankern. Dies ist im KiTaG § 32 Absatz 3 verankert.
Schriftführer/in ist wichtig, um Protokolle der Sitzungen der Elternvertretung der Kita zu erstellen. Da erfahrungsgemäß nicht immer alle Elternvertreter/innen an einer Sitzung teilnehmen können, ist es sinnvoll Protokolle für alle zu schreiben und zur Verfügung zu stellen.
Nur die gewählten Delegierten sind auf der Vollversammlung der Kreiselternvertretung (KEV) wahlberechtigt und als Mitglied zur KEV wählbar. Auf der Vollversammlung der KEV, die bis zum 31. Oktober in jedem Jahr stattfindet, werden bis zu 12 KEV Mitglieder gewählt.
Videokonferenzen der KEV
monatliches virtuelles Zusammentreffen
Einmal pro Monat wird von der KEV eine Videokonferenz abgehalten.
In 2 Stunden werden aktuelle Punkte besprochen, thematisiert und Vorgehensweisen dazu geplant.
Wir möchten das "Sprachrohr" für alle Eltern und KiTakinder im Kreisgebiet sein.
Eine enge Zusammenarbeit mit der Landeselternvertretung bei kreisübergreifenden Themen findet statt.
Aktuelle Meldungen
Umfrage zum Thema Kita Gebühren im Kreis Herzogtum Lauenburg
Im Kreis Herzogtum Lauenburg, wurden durch die Elternvertreter, ab Februar 2019, Umfragezettel zum Thema Kitagebühren und Schließzeiten verteilt. Erfragt wurde die Meinung bezüglich eines optimalen, fairen, sowie maximal noch ertragbaren Elternbeitrages. Außerdem die Anzahl der Schließtage, die Eltern für fair erachten.
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