Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände

Die Stellungnahme bezieht sich sich auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG), der darauf abzielt, den im Gesetz festgelegten "Übergangszeitraum" um ein Jahr zu verlängern, sodass die Umstellung auf das sogenannte Zielsystem erst am 01.01.2026 erfolgen würde. Dieser Entwurf wird von den Kommunalen Landesverbänden abgelehnt, unabhängig von Diskussionen über das Zielsystem selbst.

Der Gesetzentwurf wird aus zwei Hauptgründen abgelehnt:

I. Vertrauensverlust und erhebliche finanzielle Mehrbelastung: Die Verlängerung des Übergangszeitraums ohne Umsetzung der Evaluationsergebnisse zum 01.01.2025 wird als Bruch des gesetzlich verankerten Versprechens betrachtet und führt zu finanziellen Belastungen für die kommunale Familie.

II. Erheblicher Verwaltungsmehraufwand: Die Verlängerung des Übergangszeitraums erfordert von den Standortgemeinden einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und führt zu weiteren Kosten.

Die Stellungnahme weist darauf hin, dass die vom Fachgremium vorgeschlagene Verlängerung der Datenerhebung nicht der Grund für den Gesetzentwurf ist, und es wird betont, dass die Kommunalen Landesverbände bereits im Juni 2022 auf die zu kurzen Erhebungszeiträume hingewiesen haben. Die Forderung nach einer Kompensation der finanziellen Belastungen für die Standortgemeinden wird betont.

Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände kritisieren die Entscheidung, den Übergangszeitraum zu Lasten der Kommunen zu verlängern, und argumentieren, dass das Land nicht angemessen vorgesorgt habe. Sie fordern eine Kompensation für die finanziellen Aufwendungen, die durch die Verlängerung des Übergangszeitraums entstehen.

Es wird eine faire Lösung gefordert, die die finanzielle Belastung der Kommunen nicht weiter erhöht.

Quelle: www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/02300/umdruck-20-02368.pdf

Eure Kreiseltern- vertretung für:
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