Wahl der Elternvertretung und Delegierten zur Wahl der Kreiselternvertretung

01.08. - 30.09. jeden Jahres

Bewegte Zeiten liegen hinter uns - bewegte Zeiten liegen vor uns.

Wir möchten Sie als Eltern und KiTa-Leitungen in Ihrer Einrichtung gern bei der Gestaltung des Kita-Alltags unterstützen.

Als nächstes „großes“ Event in Ihrer Einrichtung stehen die Wahlen der Elternvertretungen und der Delegierten zur Wahl der Kreiselternvertretung an.

Um Sie bei der Organisation und Durchführung der Wahl zu unterstützen, haben wir verschiedene Mustervorlagen für die Gruppenelternversammlung in Präsenz- und als Onlineveranstaltung zusammengestellt.

Diese sind ausschließlich als Beispiel zu verstehen und von Ihnen an die individuellen Gegebenheiten anzupassen. Selbstverständlich können Sie bestehende, eigene Vorlagen auch entsprechend ergänzen oder eigene Erklärungen erstellen und nutzen.

In den allermeisten Fällen werden die Eltern einer Gruppe zunächst die Gruppenelternvertretung wählen. Dabei empfiehlt sich die Wahl von zwei Elternvertreter*innen je Gruppe. So ist in jedem Fall eine Stellvertretung gewährleistet. Die so gewählten Elternvertretungen der Gruppen bilden die Gesamtelternvertretung der Einrichtung, aus deren Mitte ein*e Sprecher*in und eine Stellvertretung gewählt werden. 

Für die Wahlen der Kreiselternvertretungen sind im Herbst dieses Jahres erstmals zusätzlich die Delegierten zu wählen, je Gruppe einer. Elternvertreter*innen einer Gruppe können zugleich auch Delegierte der Gruppe sein.

​​​​​​​Wie unterscheiden sich Elternvertretungen und Delegierte?

Die Elternvertretung agiert und wirkt auf Einrichtungsebene. Sie vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Einrichtungsträger. (siehe §32 Abs.2 KiTaG)

Die Delegierten wählen die Kreiselternvertretungen und sind selbst zur KEV wählbar. (siehe §4 Abs.1 KiTaG). Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) organisiert die Wahl der Kreiselternvertretung und benötigt ebenfalls die Kontaktdaten der KEV-Delegierten zur Versendung der Einladungen.

Elternvertreter*innen können zugleich auch Delegierte und in Beiräten der Einrichtungen aktiv sein.

Im Anschluss an die Wahl der Elternvertretung und Delegierten zur Wahl der Kreiselternvertretung sollen die Kontaktdaten an die Landes- und Kreiselternvertretung gemeldet werden. Hierzu wird auf der Homepage der Landeselternvertretung eine Meldemaske zur Verfügung gestellt, die ausschließlich zur Meldung der Elternvertretung und Delegierten zur Wahl der Kreiselternvertretung zu nutzen ist (entsprechende Häkchen EV und Delegierte*r sind zu setzen).

Hier werden auch Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Meldung der Elternvertretungen gegeben. Die FAQs werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

​​​​​​​Was ist die rechtliche Grundlage für die Meldung der Elternvertretung und der Delegierten?

Mit dem 1. Januar 2021 trat das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) in Kraft, welches bereits am 12. Dezember 2019 vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedet wurde. Mit dem Inkrafttreten gelten zum Teil geänderte Bestimmungen bei der Elternmitwirkung. Dazu gehört auch die Neuerung, dass es Fördervoraussetzung ist, dass gemäß §32 Abs.1 KiTaG die Einrichtungsträger die gewählte Elternvertretung und die gewählten Delegierten mit deren Kontaktdaten an die Kreis- und Landeselternvertretung zu melden haben.

Konkret lautet die maßgebliche gesetzliche Regelung: "Der Einrichtungsträger gestaltet gemeinsam mit den Eltern das Wahlverfahren. Er meldet die gewählte Elternvertretung und die gewählten Delegierten mit den Kontaktdaten an die Kreis- und Landeselternvertretung."

​​​​​​​Jede Einrichtung benötigt ihre individuellen Zugangsdaten!

Für die Anmeldung sind die Kita-ID sowie das zugehörige Passwort, welche Ihrer Einrichtung vom zuständigen Ministerium in den Vorjahren mitgeteilt wurden, zu verwenden. Sollte die Kita-ID nicht verfügbar sein, kann diese in jedem Fall beim zuständigen Einrichtungsträger erfragt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für die Einrichtung ihre eigene Kita-ID in Erfahrung zu bringen, wenn sie die Kita-Datenbank selbst nutzt, was eigentlich regelmäßig der Fall sein sollte. Sollte das Zugangspasswort "verloren" gegangen sein, fordern Sie bitte ein neues Passwort in Form eines Passwortreset an.

​​​​​​​Wann muss die Meldung der Elternvertretung und Delegierten erfolgt sein?

Das KiTaG bietet mit seiner Regelung gemäß §32 Abs.1 Satz 6 keinen Interpretationsspielraum: "Er [der Einrichtungsträger; Anm.] meldet die gewählte Elternvertretung und die gewählten Delegierten mit den Kontaktdaten an die Kreis- und Landeselternvertretung." 

Damit hat die Meldung zu erfolgen, sobald es gewählte Elternvertretungen und/oder Delegierte gibt. Im Übrigen entbindet das nicht Vorhandensein einer Elternvertretung oder einer nicht ausreichenden Zahl von Elternvertreter*innen nicht von der Meldepflicht! Vielmehr kann in einem solchen Fall die Verletzung weiterer Fördervoraussetzungen vorliegen. 

Sämtliche gewählte Elternvertreter*innen einer Einrichtung sind zu melden. Es reicht nicht, lediglich Sprecher*innen der gesamten Einrichtung und deren Stellvertretung zu melden. Sind Elternvertreter*innen in mehr als einer Gruppe einer Einrichtung gewählt, dann sind sie für jede Gruppe in der Sie als Elternvertreter*in gewählt wurden zu melden. Auch stellvertretende Elternvertretungen sind in der Meldemaske als Elternvertretungen zu melden.

Für Kindertageseinrichtungen mit offener Arbeit, gelten die vorgenannten Vorschriften entsprechend. Die Grundlage hierfür bildet §27 KiTaG Abs.1. Maßgeblich ist somit die Anzahl der geförderten Gruppen der Einrichtung.

​​​​​​​Müssen die Eltern ihre Einwilligung zur Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten geben?

Wichtig: Vor künftigen Wahlen zur Elternvertretung und Delegation ist es erforderlich, die Kandidat*innen vor der Wahl darüber zu belehren, dass eine Annahme der Wahl die Übermittlung der personenbezogenen Daten gemäß §32 Abs.1 KiTaG implizit einschließt. Eine Einwilligung seitens der Gewählten ist dann nicht mehr erforderlich.

Eine Muster-Information kann hier heruntergeladen werden. Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellte Muster-Vorlage ist ausschließlich als Beispiel zu verstehen und ist von der jeweiligen Einrichtung oder dem jeweiligen Träger an die individuellen Gegebenheiten anzupassen! Selbstverständlich können Träger und Einrichtungen bestehende, eigene Erklärungen auch entsprechend ergänzen oder eigene Erklärungen erstellen und nutzen.

Sofern gewählte Elternvertreter*innen Bedenken bezüglich der Übermittlung ihrer Daten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) an die Landes- und Kreiselternvertretung äußern, entbindet dies NICHT von der Erfüllung der geltenden Fördervoraussetzungen.

Aus unserer Erfahrung ist es in diesen Fällen oft hilfreich, die Elternvertretungen über die tatsächlichen Aufgaben, die mit der Elternbeteiligung verbundenen Chancen und Möglichkeiten, die Häufigkeit und den Inhalt der zu erwartenden Kommunikation als auch nochmals über den Umfang und die Art der zu übermittelnden personenbezogenen Daten aufzuklären. Gerne bieten wir als zuständige Kreiselternvertretung dabei unsere Hilfe an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Mitarbeitenden der Kreiselternvertretung der KiTas in Stormarn ehrenamtlich tätig sind. Daher kann es etwas dauern, bis wir Ihre Fragen persönlich beantworten.

Wir hoffen, dass wir Ihnen den organisatorischen Einstieg ins neue Kita-Jahr etwas erleichtern können. 

Info-Flyer für Elternvertreter

Wahl der Elternvertretung und der Delegierten zur Wahl der Kreiselternvertretung

MUSTERVORLAGEN

Wir hoffen, dass die Elternversammlungen zur Wahl der Elternvertretung in einer Präsenzveranstaltung vor Ort stattfinden können. Hierfür stellen wir Ihnen Mustervorlagen zum Download bereit.

Wichtig: Diese sind ausschließlich als Beispiel zu verstehen und von Ihnen an die individuellen Gegebenheiten anzupassen. Selbstverständlich können Sie bestehende, eigene Vorlagen auch entsprechend ergänzen oder eigene Erklärungen erstellen und nutzen.

Information nach Art. 13 DSGVO
Bitte beachten: Das Dokument "Information nach Art. 13 DSGVO" wurde zuletzt am 02.08.2021 geändert!

Aktuelle Meldungen

Kita in Gefahr - Demo 21.03.2024 9:00 Uhr Landtag Kiel

Liebe Eltern, liebe Großeltern, liebe Leserinnen und Leser, wir wenden uns heute von der Kreiselternvertretung Stormarn mit einem Herzensanliegen an euch alle. Ob wir nun Eltern sind, Großeltern, Betreuer in Kindertagesstätten oder Arbeitgeber, eines vereint uns: Der Wunsch nach einer verlässlichen und bezahlbaren Betreuung für unsere Kinder. Es ist an der Zeit, dass wir uns gemeinsam für dringend notwendige Veränderungen im KiTaG engagieren. Am 21.03.2024 um 9 Uhr ist es soweit: Wir gehen gemeinsam auf die Straße, um vor dem Landtag in Kiel für die Zukunft unserer Kinder einzutreten. https://demo.kita-eltern-sh.de/

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