Anita Klahn

Stormarn-Nord

Wahlprüfsteine

„Chancengleichheit beginnt in der KiTa" – um dies zu bewerkstelligen, ist es unabdingbar, Zugangsbeschränkungen wie z. B. Elternbeiträge abzuschaffen. Nur dies ermöglicht es gleichermaßen Kindern aller sozialer Schichten, an der frühkindlichen Bildung teilhaben zu können und so einen qualitätsvollen Übergang in die schulische Ausbildung zu ermöglichen. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zur bedarfsgerechten beitragsfreien frühkindlichen Bildung in KiTas?

Mein politisches Engagement begann vor mehr als 20 Jahren aus der Forderung nach einem bedarfsgerechten Angebot und bezahlbarer Kinderbetreuung. Insofern bin ich stolz darauf, dass wir mit einem FDP-Sozialminister die große Kita-Reform angestoßen haben. Der erste Schritt zu bezahlbarer Kinder­betreuung sind die gedeckelten Elternbeiträge und darüber hinaus gibt es endlich in allen Kreisen eine Sozialstaffel für Familien im Leistungsbezug.

Grundsätzlich unterstütze ich persönlich die im Wahlprogramm der FDP formulierte Zielsetzung der vollständigen Beitragsfreiheit. Da dieses ehrlicherweise von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig ist, ist eine jährliche weitere Absenkung des aktuellen Beitragsdeckel um jeweils 10% ein akzeptabler Weg bis zur vollständigen Beitragsfreiheit.

Ich werde mich weiterhin auf kommunaler Ebene dafür einsetzen, dass Investitionen in den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen stattfinden, dass die Öffnungszeiten sich an dem Betreuungsbedarf der Familien orientieren.

Eltern orientieren sich häufig an dem Hamburger Modell. Dabei wird leider übersehen, dass die Qualitätsstandards dort niedriger als in Schleswig-Holstein sind und vor allem muss der Bedarf nachgewiesen werden. Erst daraus resultieren dann Stundenkontingente, die beitragsfrei oder -reduziert sind. Das ist aufwändig, nicht immer sachgerecht und vor allem für die Kinder im Sinne der Chancengerechtigkeit kein Ziel, welches ich für Schleswig-Holstein sehe.

„Ernährung ist Bildung" - so sollte auch die Verpflegung in KiTas kostenfrei sein. Denn eine Verpflegung in der KiTa kann viel mehr sein als nur Sattwerden. Es kann somit eine sehr wirkungsvolle, pädagogisch begleitete Ernährungsbildung erfolgen, die für alle Kinder, unabhängig ihrer sozialen Herkunft, eine Chancengleichheit sicherstellt. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zu qualitativen Mindestanforderungen an und Beitragsfreiheit von Verpflegung in KiTas?

Mit dem neuen Kita-Gesetz finden wir mit dem §30 erstmalig eine gesetzliche Anforderung zur Verpflegung bei angemessener Kostenbeteiligung der Eltern. Mit Satz 1 formulieren wir Ziele für die Ernährung. Das unterstütze ich.

§ 30 KitaG:

  1. Die angebotene Verpflegung muss ausgewogen sein und eine ausreichende Versorgung der Kinder mit Nährstoffen gewährleisten. Es sind energiearme Getränke bereitzustellen. Bedürfnisse von Kindern mit Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien sowie religiöse Essgewohnheiten sind angemessen zu berücksichtigen.
  2. Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass Kindern, die täglich sechs Stunden oder länger gefördert werden, eine Mittagsverpflegung zur Verfügung steht.
  3. Hortgruppen müssen eine Mittagsverpflegung sicherstellen, wenn die Verpflegung nicht über ein schulisches Angebot gewährleistet ist.

In der vorbereitenden Diskussion stand die Frage im Raum, ob es sinnvoll sei weitere Standards vorzugeben, wie z.B. regionale, saisonale oder frisch zubereitete Produkte vorzuschreiben. Ebenfalls wurde über vegetarische Ernährung als Ziel diskutiert.

Ich persönlich sehe es als unrealistisch an, den Einrichtungen mit ihren unterschiedlichen Familien und Essensgewohnheiten hier einschränkende Vorgaben zu machen, die im Zweifel eine Umsetzbarkeit erschweren, aber auch finanzielle Rahmen sprengen. Wichtig war und ist mir hier eine Kooperation der Elternschaft mit dem Einrichtungsträger und dem Kita-Personal. Unter Beachtung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sind sinnvolle und finanzierbare Ernährungskonzepte zu erarbeiten, die auch die Aufgabe erfüllen, Kindern einen Weg zur gesunden Ernährung zu vermitteln.  

Eine gänzlich beitragsfreie Verpflegung sehe ich kritisch, weil es auch um eine Wertschätzung des Nahrungsangebotes geht. Vielmehr ist hier mit der Kita-Reform aufgefallen, dass die Kommunen die bisherige Verpflegung sehr unterschiedlich subventioniert haben. Hier kommt es jetzt zur Klarheit. Wichtig ist mir dabei die Akzeptanz eines kindgerechten Essensangebotes sowie eine transparente Darstellung der tatsächlichen Verpflegungskosten. Hier ist eine starke Elternvertretung nötig.

Mein Engagement wird dahingehen, dass der Bund sich stärker in diese Finanzierung einbringt, insbesondere für Familien mit geringerem Einkommen. Dazu gehört die Kindergrundsicherung, aber auch mit Bundesmitteln finanzierte präventive Maßnahmen zur gesunden Ernährung, um z.B. Diabetes-Erkrankungen bei Kindern vorzubeugen.

Qualitative Mindestanforderungen bei der Vorschularbeit ermöglichen gleichermaßen allen Kindern einen qualitätsvollen Übergang in die schulische Ausbildung. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zu qualitativen Mindeststandards der vorschulischen Bildung in KiTas?

Anforderungen für den Übergang von Kita in Schule sind grundsätzlich in den Bildungsleitlinien für Kindertagesstätten aber auch im Schulgesetz abgebildet. In der nächsten Legislatur sollten diese m. E. überarbeitet werden. Mein Ziel war und ist es weiterhin, dass mehr Kommunen verbindlich Verträge mit den Einrichtungen zur Umsetzung abschließen. In den Städten findet hier wesentlich mehr statt als im ländlichen Raum. Dazu ist ein regelmäßiger Austausch zwischen Kita und aufzunehmender Schule nötig. Lehrstunden stehen hierfür zur Verfügung. Ziel muss sein, dass vor Ort eine Einigung erzielt wird, welche Kompetenzvermittlung in der Kita gewährleistet werden kann und wo die entwicklungsbegleitende und wissensvermittelnde Arbeit der Schule beginnt.

Alle Kinder profitieren davon, wenn sie mit ihren individuellen Eigenschaften an- und wahrgenommen werden. KiTas als erste Bildungseinrichtungen für Kinder haben Vorbildfunktion und vermitteln somit im Idealfall ein Verständnis von Diversität, das für Kinder den Grundstein zu einer toleranten und inklusiven Haltung legen kann. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zu qualitativen Mindeststandards und zusätzlichen finanziellen Mitteln zur flächendeckenden Verwirklichung von Inklusion in KiTas?

Die Erziehung zu einer grundsätzlichen toleranten Haltung, Eigenverantwortung und kritischem Denken sollte m.E. zu den Leitbildern einer jeder Einrichtung gehören. Damit sich aber mehr Einrichtungen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf öffnen, haben wir die Finanzierung und Errichtung der sogenannten Inklusionszentren auf den Weg gebracht. Für die Betreuung von Kindern mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf gibt es Standards. Allerdings bestehen individuelle Unterstützungsbedarfe, die nicht jede Einrichtung in vollem Umfang erstellen, dauerhaft vorhalten und anbieten kann. Hier möchte ich erreichen, dass jeder Träger schaut, und dafür ist auch das Beratungsangebot der Inklusionszentren gedacht, welche Standards er schaffen kann, die dann allen Kindern zugutekommen, wie z.B. barrierefreie Zugänge oder Rückzugsräume mit besonderer Ausstattung, aber auch entsprechende Fortbildungen für das Personal.

Auch hierfür werden dauerhaft höhere Finanzmittel als bisher gebraucht.

Der steigende Bedarf an KiTa-Plätzen steht im Widerspruch zur Zahl bereitstehender Fachkräfte im frühkindlichen Bildungsbereich. Welche Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung, dem Halten der Fachkräfte in den KiTas selbst und der Fachkräftequalifikation sehen Sie als Direktkandidat und wie sollen diese finanziert werden?

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass das Land mehr kostenfreie schulische Ausbildungsplätze geschaffen hat. Die Umsetzung von PiA war ein wichtiger Schritt, dass Berufsfeld Kinderbetreuung auch für diejenigen interessant zu machen, die auf ein eigenes Einkommen bereits in der Ausbildung wert legen oder sogar angewiesen sind.

Mir war es wichtig, dass die Berufsbilder Sozialpädagogische Assistenz (SPA) und Erzieher mit der Kita-Reform aufgewertet werden. Der mit der Reform angehobene Fachkraft-Kind-Schlüssel entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erstmalig gesetzlich festgelegte Verfügungszeiten und Leitungsfreistellungen sorgen dafür, dass die Arbeitsbelastung sinkt. Damit hoffen wir, dass nicht nur ältere Fachkräfte länger im Dienst bleiben. Durch längere Öffnungszeiten werden mehr Vollzeitstellen ermöglicht. Die bislang vorrangig angebotenen Teilzeitstellen waren insbesondere für Alleinverdiener unattraktiv.

Für die Zukunft würde ich mich für eine weitere Reduzierung des Fachkraft-Kind-Schlüssels einsetzen. Eine gesellschaftlich höhere Wertschätzung der Kinderbetreuung könnte über eine Kampagne erreicht werden. Wobei die beste Werbung für die Nachwuchsgewinnung zufriedene Fachkräfte, Eltern und glückliche Kinder sind.

Die vorgenommene Neuordnung der Finanzierungsstruktur halte ich für richtig. Für die tariflichen Einkommensstrukturen sind die Sozialpartner verantwortlich.

Die mehrheitliche Wahrnehmung der Eltern ist, dass Kinder aktuell von der Infektionsschutzstrategie ausgegrenzt werden. Die Folgen einer Corona-Infektion mit möglichen Langzeitfolgen und / oder einer verkürzten Lebenserwartung, vor allem bei Kindern mit Vorerkrankung, bleiben unreflektiert. Sehen Sie das genauso (ja / nein)? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

Nein, das nehme ich anders wahr. In allen Gesprächsrunden werden Maßnahmen und deren Auswirkungen für die Kinder intensiv diskutiert.

Zu Beginn der Pandemie mag ein anderer Eindruck entstanden sein. Allerdings waren durch die konsequente Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Schulen eine deutliche Kontaktreduzierung auch in der Erwachsenenwelt erreicht worden und damit eine Reduzierung der Infektionsübertragung. Damit verzögerte sich aber auch der Erkenntnisgewinn über Krankheitsverläufe bei Kindern. Erste internationale Studien ließen nur Annahmen zu.

Mit zunehmenden Erkenntnissen zu dem Erkrankungsverlauf, der Herstellung von Impfstoffen und der heutigen hohen Impfquote bei Erwachsenen, können Maßnahmen heute anders bewertet werden. Erkenntnisse aus Krankheitsverläufen von vorwiegend älteren Menschen lassen sich nicht auf die Kinder übertragen.

Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass trotz erster Forschungsarbeiten und Studien die wissen­schaftliche Aufklärungsarbeit im Zusammenhang von Kindern mit einer Covid-Erkrankung noch vor uns liegt. So halte ich es für richtig, dass hinsichtlich einer Impfempfehlung für Kinder vorsichtig agiert wird. Experten empfehlen nach wie vor als beste Infektionsschutzmaßnahme das Tragen von Masken.

Als Partner der jetzigen Regierungskoalition haben wir Projekte angeschoben, um für Kinder und Jugendliche die Folgen der Pandemie abzufedern.

Dr. Bernd Buchholz

Stormarn-Mitte

Wahlprüfsteine

 

„Chancengleichheit beginnt in der KiTa" – um dies zu bewerkstelligen, ist es unabdingbar, Zugangsbeschränkungen wie z. B. Elternbeiträge abzuschaffen. Nur dies ermöglicht es gleichermaßen Kindern aller sozialer Schichten, an der frühkindlichen Bildung teilhaben zu können und so einen qualitätsvollen Übergang in die schulische Ausbildung zu ermöglichen. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zur bedarfsgerechten beitragsfreien frühkindlichen Bildung in KiTas?

Unser Ziel ist die vollständige Beitragsfreiheit. Diesem Ziel sind wir in den letzten fünf Jahren einen großen Schritt näher gekommen: Eine Milliarde Euro wurde mobilisiert, um Elternbeiträge signifikant zu senken, Qualitätsstandards zu finanzieren und die Kommunen zu entlasten. Angesichts dieser Kraftanstrengung und den zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie, werden wir uns dem Ziel der vollständigen Beitragsfreiheit schrittweise nähern. Um die dafür nötigen Landeszuschüsse nachhaltig finanzieren zu können, braucht es eine seriöse Planung, wie das Ziel der vollständigen Beitragsfreiheit erreicht werden kann. Zunächst wollen wir den Beitragsdeckel in der U3-Betreuung auf das Niveau der Ü3-Betreuung absenken. In einem nächsten Schritt soll der gemeinsame Deckel in jedem weiteren Jahr um mindestens 10% abgesenkt werden.

„Ernährung ist Bildung" - so sollte auch die Verpflegung in KiTas kostenfrei sein. Denn eine Verpflegung in der KiTa kann viel mehr sein als nur Sattwerden. Es kann somit eine sehr wirkungsvolle, pädagogisch begleitete Ernährungsbildung erfolgen, die für alle Kinder, unabhängig ihrer sozialen Herkunft, eine Chancengleichheit sicherstellt. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zu qualitativen Mindestanforderungen an und Beitragsfreiheit von Verpflegung in KiTas?

Durch die neu in Kraft getretene KiTa-Reform konnten wir die Elternbeiträge spürbar absenken und somit wesentlich dazu beitragen, die Eltern bei den Kosten der Kinderbetreuung zu entlasten. Es ist weiterhin so, dass es bei den Verpflegungskosten einen angemessen Beitrag geben wird, der ausschließlich die Kosten im Bereich der Verpflegung abdeckt. Dabei können weiterhin verschiedene Modelle der Verpflegung gewählt werden – etwa die komplette Versorgung durch ein Cateringunternehmen oder das Zubereiten der Speisen vor Ort durch eine Hauswirtschaftskraft oder einen Koch bzw. eine Köchin. Wichtig ist dabei, dass die Elternvertretung und dem Beirat die Kalkulationen im Vorhinein offengelegt werden, damit Transparenz über die Kosten herrscht und im Einvernehmen aller Beteiligten über die Höhe der Beiträge entschieden werden kann.

Qualitative Mindestanforderungen bei der Vorschularbeit ermöglichen gleichermaßen allen Kindern einen qualitätsvollen Übergang in die schulische Ausbildung. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zu qualitativen Mindeststandards der vorschulischen Bildung in KiTas?

Mit der KiTa-Reform haben wir in vielen Bereichen einheitliche Standards geschaffen. So konnten wir sicherstellen, dass jede KiTa im Land bestimmte Mindest-Anforderungen erfüllen muss und auf diese Weise eine gute Qualität bei der Betreuung vorweisen kann. Dazu gehören auch Nachweise über eine entsprechende Qualifikation aller in einer Einrichtung tätigen pädagogischen Fachkräfte, bspw. für die Bereiche Sprachbildung, Gesundheit, Medien und Naturwissenschaften. Auch die pädagogische Fachberatung und die Kooperation mit Grundschulen und Förderzentren stellen sicher, dass der vorschulischen Bildung ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Wir wollen die bis 2025 laufende Evaluation der Kita-Reform nutzen, um festzulegen, in welchen Bereichen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden sollen. Dies betrifft auch die Vorschularbeit und die vorschulische Bildung.

Alle Kinder profitieren davon, wenn sie mit ihren individuellen Eigenschaften an- und wahrgenommen werden. KiTas als erste Bildungseinrichtungen für Kinder haben Vorbildfunktion und vermitteln somit im Idealfall ein Verständnis von Diversität, das für Kinder den Grundstein zu einer toleranten und inklusiven Haltung legen kann. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zu qualitativen Mindeststandards und zusätzlichen finanziellen Mitteln zur flächendeckenden Verwirklichung von Inklusion in KiTas?

Wir wollen uns der Weiterentwicklung der Inklusion in den KiTas stärker annehmen. Mit der KiTa-Reform wurden zwar bereits auch hier Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Verkleinerung der Gruppen für Kinder mit besonderen Förderbedarfen, dennoch sehen wir weiter Raum für Verbesserungen. Unser Ziel ist es, dass System KiTa so auszustatten, dass die Einrichtungen in der Lage sind, auch die besonderen Bedarfe mit abzudecken. Deshalb wollen wir interdisziplinäre Teams in regionalen Zentren bilden. Von dort aus können für die Einrichtungen individuell und situationsbezogen die nötigen Leistungen bereitgestellt werden, ohne dass die Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beantragen müssen.

Der steigende Bedarf an KiTa-Plätzen steht im Widerspruch zur Zahl bereitstehender Fachkräfte im frühkindlichen Bildungsbereich. Welche Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung, dem Halten der Fachkräfte in den KiTas selbst und der Fachkräftequalifikation sehen Sie als Direktkandidat und wie sollen diese finanziert werden?

Eine gute KiTa braucht motivierte Fachkräfte; dazu gehören in erster Linie attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Wir haben die Ausbildung zusätzlicher Fachkräfte bereits vorangetrieben, indem wir bspw. neue Ausbildungsformate wie die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) gestärkt haben. Wir wollen diesen Ansatz weiter ausbauen und zusätzliche Kapazitäten schaffen. Durch Qualifizierungsmaßnahmen und eine weitere Erhöhung der Praxisanteile wollen wir nicht nur die Qualität steigern, sondern auch die Arbeitsbedingungen in den KiTas schrittweise verbessern, um Fachkräften dauerhaft ein gutes Arbeitsumfeld zu bieten. Dazu gehört nicht nur eine praxisnahe Ausbildung, sondern im weiteren Verlauf auch das Aufzeigen und Anbieten von Perspektiven und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Die mehrheitliche Wahrnehmung der Eltern ist, dass Kinder aktuell von der Infektionsschutzstrategie ausgegrenzt werden. Die Folgen einer Corona-Infektion mit möglichen Langzeitfolgen und / oder einer verkürzten Lebenserwartung, vor allem bei Kindern mit Vorerkrankung, bleiben unreflektiert. Sehen Sie das genauso (ja / nein)? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

Nein. Seit Beginn der Pandemie stand und steht der Gesundheitsschutz aller an KiTa Beteiligten im Mittelpunkt der Überlegungen und war stets zentraler Teil, wenn es um den Beschluss der zu treffenden Schutz-Maßnahmen ging. Es gab immer eine sorgfältige Abwägungs-Entscheidung, die die Sicherheit und Gesundheit aller durchgehend mit eingeschlossen hat. Unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Entwicklung und der hohen Bedeutung und Wichtigkeit der Kinderbetreuung, ist das Offenhalten der KiTas aus unserer Sicht verantwortbar. Es gelten weiterhin strikte Regeln zum Schutz der Kinder, den Mitarbeitern und Eltern. Dazu gehören regelmäßige Testungen, das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung und Quarantäne-Regelungen.

Volker Dahms

Stormarn-Süd

Wahlprüfsteine

„Chancengleichheit beginnt in der KiTa" – um dies zu bewerkstelligen, ist es unabdingbar, Zugangsbeschränkungen wie z. B. Elternbeiträge abzuschaffen. Nur dies ermöglicht es gleichermaßen Kindern aller sozialer Schichten, an der frühkindlichen Bildung teilhaben zu können und so einen qualitätsvollen Übergang in die schulische Ausbildung zu ermöglichen. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zur bedarfsgerechten beitragsfreien frühkindlichen Bildung in KiTas?

Ich unterstütze eine bedarfsgerechte beitragsfreie frühkindliche Bildung. Da der Staat in einer Solidargemeinschaft organisiert ist, bedeutet "bedarfsgerecht beitragsfrei" für mich, dass frühkindliche Bildung in hoher Qualität zu angemessen, günstigen Preisen angeboten werden muss. Bürger mit geringen Einkommen sollten über eine Sozialstaffel der jeweiligen Kommune den Beitrag für die Kita bis auf Null reduziert bekommen können.

„Ernährung ist Bildung" - so sollte auch die Verpflegung in KiTas kostenfrei sein. Denn eine Verpflegung in der KiTa kann viel mehr sein als nur Sattwerden. Es kann somit eine sehr wirkungsvolle, pädagogisch begleitete Ernährungsbildung erfolgen, die für alle Kinder, unabhängig ihrer sozialen Herkunft, eine Chancengleichheit sicherstellt. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zu qualitativen Mindestanforderungen an und Beitragsfreiheit von Verpflegung in KiTas?

Die Ernährung der Kinder sollte in der Entscheidungsfreiheit der Eltern liegen. Gesunde Ernährung sehe ich durchaus als Bildungsauftrag der Kita an. Bei Teilnahme an der Verpflegung in der Kita halte ich einen Kostendeckungsbeitrag durch die Eltern für erforderlich. Wichtig ist mir dabei, dass man präventiv in diesem Bereich vorgeht und umfassend aufklärt, wie eine gesunde Ernährung aussieht, um potenziellen Auswirkungen wie beispielsweise der Adipositas, entgegenzuwirken. Letztendlich obliegt die Entscheidungsfreiheit aber den Eltern. Darüber hinaus sollten gesunde Ernährung und sportliche Betätigung zusammengedacht werden. Der Schlüssel zu gesunder Ernährung liegt deshalb nicht in Verordnungen, sondern in einer möglichst umfassenden Information der Eltern. Seit 2017 werden die Vernetzungsstellen im  Wege der Förderung von Projekten vom Bund unterstützt. Allerdings erhielt Schleswig-Holstein 2017 und 2018 keine finanzielle Unterstützung von Seiten des Bundes. Hier sollte auch einmal eine Überprüfung stattfinden, welche Gelder Schleswig-Holstein für präventive Maßnahmen zur Verfügung stehen bzw. mit welcher Unterstützung auch von Seiten des Bundes zu rechnen ist.

Zu den Verpflegungskosten generell haben sich die gesetzlichen Regelungen vom alten zum neuen KiTaG durch die KiTa-Reform nicht verändert. Bereits im alten KiTaG war festgelegt, dass die Personensorgeberechtigten nur einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen zu entrichten haben.

An der bisherigen Rechtslage hat sich daher nichts geändert, ebenso wenig an der praktischen Anwendung dieser Vorgaben. Eine konkrete Definition, welche Kosten zu den Verpflegungskosten zählen, gab weder das alte noch das neue KiTaG. Daher können auch weiterhin verschiedene Modelle der Verpflegung gewählt werden. Dieser Spielraum sollte jedoch nicht dazu führen, dass nunmehr alle, auch nur in entferntester Weise verpflegungsnahen, Kosten auf die Eltern umgelegt werden. Somit ist die Angemessenheit der Verpflegungskostenbeiträge weiterhin unbedingt zu gewährleisten und Transparenz über die Kosten zu schaffen!

Qualitative Mindestanforderungen bei der Vorschularbeit ermöglichen gleichermaßen allen Kindern einen qualitätsvollen Übergang in die schulische Ausbildung. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zu qualitativen Mindeststandards der vorschulischen Bildung in KiTas?

Ein wichtiger Schlüssel zur Inklusion ist, Vielfalt sichtbar werden zu lassen und die frühzeitigen Begegnungen zwischen allen Kindern zu ermöglichen. Es geht darum Kinder von Beginn an Gemeinsamkeiten und Unterschiede erleben und als Normalität erfahren zu lassen. Dieser Anspruch sollte in den Krippen und KiTas als Anspruch und oberstes Ziel gelten. Der unbefangene Kontakt der Kinder mit anderen Kulturen, Verhaltensweisen, Sprachen oder körperlichen Voraussetzungen sollte dabei gefördert und gemeinsame Spielsituationen umgesetzt werden, um die Inklusion zu verbessern. Es gibt dabei allerdings nicht die eine Konzeption für inklusive Kindertageseinrichtungen, denn jede Kindertageseinrichtung hat ihre eigenen Prämissen, ihre eigene konzeptionelle Ausrichtung, ihre individuellen Regeln und ihr spezifisches Engagement der einzelnen Mitarbeitenden. Daher geht es vielmehr darum auf sämtlichen Ebenen den inklusiven Prozess zu fördern. So geht es um die Reflexion der eigenen Einstellung und die Vermittlung gegenüber einer positiven Haltung gegenüber Anderssein. Darüber hinaus geht es um die Herstellung von gemeinsamen Spielsituationen und Handlungen innerhalb der Gruppe, die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team etc. auf der interaktionalen Ebene. Des Weiteren geht es um die Bereitstellung einer angemessenen Lernumgebung, die Öffnung gegenüber Eltern, Angehörigen, Familien etc. auf der institutionellen Ebene und auf der gesellschaftlichen Ebene ist die Positionierung gegenüber Diskriminierung erforderlich, um inklusive Prozesse zu fördern.

Alle Kinder profitieren davon, wenn sie mit ihren individuellen Eigenschaften an- und wahrgenommen werden. KiTas als erste Bildungseinrichtungen für Kinder haben Vorbildfunktion und vermitteln somit im Idealfall ein Verständnis von Diversität, das für Kinder den Grundstein zu einer toleranten und inklusiven Haltung legen kann. Wie positionieren Sie sich als Direktkandidat zu qualitativen Mindeststandards und zusätzlichen finanziellen Mitteln zur flächendeckenden Verwirklichung von Inklusion in KiTas?

Für die Fachkräftegewinnung sind gute Arbeitsbedingungen unablässig. Mit den qualitätssteigernden Maßnahmen durch die KiTa-Reform und deren Finanzierung trägt das Land einen wichtigen Teil dazu bei. Darüber hinaus werden weitere Ziele verfolgt, wie z.B. Verbesserung bei der Ausbildung, die künftig unabhängig vom Reformgesetz umgesetzt werden sollen.

Der steigende Bedarf an KiTa-Plätzen steht im Widerspruch zur Zahl bereitstehender Fachkräfte im frühkindlichen Bildungsbereich. Welche Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung, dem Halten der Fachkräfte in den KiTas selbst und der Fachkräftequalifikation sehen Sie als Direktkandidat und wie sollen diese finanziert werden?

Es ist Aufgabe der jeweiligen Träger, den Beruf der Erzieher/in in Sachen Rahmenbedingungen und Vergütung so attraktiv zu gestalten, dass genügend Fachkräfte von diesem Berufsbild angezogen werden. Der jeweiligen Kommune obliegt im Anschluss durch Defizitausgleich die Finanzierung der Kita.

Die mehrheitliche Wahrnehmung der Eltern ist, dass Kinder aktuell von der Infektionsschutzstrategie ausgegrenzt werden. Die Folgen einer Corona-Infektion mit möglichen Langzeitfolgen und / oder einer verkürzten Lebenserwartung, vor allem bei Kindern mit Vorerkrankung, bleiben unreflektiert. Sehen Sie das genauso (ja / nein)? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

Nein - als Vater von drei Kindern - eines davon in der Kita - teile ich diese "mehrheitliche Wahrnehmung" nicht. In der Anfangszeit der Pandemie war ich wie viele Elternteile von Kita-Schließungen betroffen. In Unkenntnis von "was kommt da auf uns zu" halte ich rückblickend diese Entscheidung für richtig. Im weiteren Verlauf wurde die Impfung das maßgebliche Instrument zur Pandemie-Bekämpfung. Bis heute fehlt - nach Abwägung aller Vor- und Nachteile - der ständigen Impfkommission eine Impfempfehlung für die ganz kleinen Kinder. Diesen Abwägungsprozess empfinde ich als ein sehr reflektiertes Vorgehen.