Geschwisterermäßigung KiTa

24. Mai 2022

Die Kreiselternvertretung hat lange dafür gekämpft, dass auch Schulkinder in der OGS bei der Geschwisterermäßigung anerkannt werden. Der Kreis Stormarn hat nach langen Diskussionen zugestimmt, die Ungerechtigkeit bei der Geschwisterermäßigung zu beheben und eine entsprechende Verordnung erlassen, die die OGS-Kinder den Hortkindern gleichermaßen berücksichtigt. Wie auch im Hort und in den Kindertagesstätten ist dem Kreis eine qualitative Betreuung und Förderung der Kinder wichtig. Daher wurde in der Fachplanungsgruppe entschieden, dass es auch für die OGS einen Mindeststandard in der Kinderbetreuung geben muss. 

Diese Mindestanforderung an die Kommunen sieht vor, dass pro Gruppe bis zu 22 Kinder mit einem Fachkräfteschlüssel von 1,0 betreut werden bzw. 1,5 bei „sonstigen Kräften“. Dies ist annähernd vergleichbar mit den Anforderungen an Kita und Hort. 

Seit Anfang Juni mehren sich die Rückmeldungen von Eltern aus einzelnen Kommunen, dass Ihnen die Berücksichtigung der Geschwisterkinder in Hort- und OGS verweigert wird. Der Grund dafür ist, dass die jeweilige OGS der Kommune die Mindestanforderungen nicht erfüllt und entweder zu große Schülergruppen oder zu wenige Fachkräfte hat. 

Das Problem liegt hier nicht an dem von Kreis vorgegeben Mindeststandard bei der Fürsorge und Betreuung unserer Kinder, sondern an der Fehlplanung und Fehlentwicklung in den jeweiligen Kommunen. Dort wurde in der Vergangenheit zu wenig in die Hort- und OGS-Betreuung investiert und „günstigere Nichtfachkräfte“ für große Gruppen eingestellt bzw. wurde nicht ausreichend versucht, offene Stellen nachzubesetzen. 

Der anhaltende Fachkräftemangel und die Nachwirkungen der Pandemie machen diese Versäumnisse nun deutlich.  

Betroffene Eltern sollten sich unbedingt an Ihre Kommune wenden (ggf. auch mit Hilfe der Elternvertreter der OGS) und dort die Problematik deutlich machen. 

13. Mai 2022

Der Kreistag hat mit einer Änderung der „Satzung des Kreis Stormarns für eine Sozialstaffel“ beschlossen, Hort und offene Ganztagsschulen (OGS) im Rahmen der Geschwisterermäßigung gleichzustellen.
Die Berücksichtigung der OGS für die Sozialstaffel erfolgt ab dem 01.08.2022.
Die Kommunen begrüßen dies ausdrücklich. In der „Fachplanungsgruppe II“ wurden die Regelungen einvernehmlich entwickelt und finden sich nun in § 6 Absatz 2 der geänderten Satzung wieder.

Was bedeutet das für uns Eltern?

Ab dem 01.08.2022 erstreckt sich die Möglichkeit der Beitragsermäßigung ab dem 2. Kind nicht nur auf Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sondern auch auf Offene Ganztagsschulen.

Voraussetzungen für die Berücksichtigung der schulpflichtigen Kinder, die in der OGS betreut werden sind: 

  • mindestens 10 Stunden OGS-Förderung an 5 Tagen pro Woche,
  • die OGS bietet eine Mittagsverpflegung an,
  • ein Betreuungsangebot für die Hälfte der Ferienzeit und
  • ein Fachkräfteschlüssel von 1,0 und ein Kräfteschlüssel von mind. 1,5 für max. 22 Kinder muss eingehalten werden.

 
Hier findet Ihr den Beschluss im Überblick.

19. Dezember 2020

+++ Elternmitwirkung lohnt und zahlt sich aus! +++

In der letzten Kreistagssitzung dieses Jahres stimmten die Kreistagsabgeordneten des

Kreis Stormarn einstimmig der Wiedereinführung der Geschwisterermäßigung von 70 Prozent für das erste Geschwisterkind zu.

Die Mehrbelastungen vieler Familien mit Geschwisterkindern, seit der Absenkung im August dieses Jahres, werden somit rückgängig macht.

Bei aller Freude über diesen Beschluss, können wir nicht umhin festzustellen, dass die

Kreiselternvertretung Stormarn (KEV) von Anfang an darauf hingewiesen hat, dass eine Absenkung der Ermäßigung sowohl der Geschwisterermäßigung als auch der Sozialstaffelleistungen für Familien mit geringen Einkommen nicht vorschnell und ohne Not hätte vorgenommen werden sollen. Dadurch hätten sowohl die langwierige Debatte, das Hin und Her für die Familien als auch zusätzlicher Aufwand in der Verwaltung vermieden werden können.

Auch wenn der jetzige Beschluss ein positives Signal ist, bleibt die Situation für zahlreiche Familien im Kreis angespannt. So sind gerade die Familien mit geringem Einkommen im Kreisgebiet häufig finanziell weiterhin schlechter gestellt als vor Beginn des Kindergartenjahres. Dazu kommt, dass die heute beschlossenen Änderungen zwar rückwirkend zum 1. August gelten, die Familien aber, aller Voraussicht nach, erst später im neuen Jahr mit entsprechenden Rückerstattungen rechnen werden können. Grund hierfür ist der Umstand, dass die Kreisverwaltung bis heute im Rückstand bei der Bearbeitung der Ermäßigungsanträge ist. Wie bereits berichtet (kev.link/JETZT_HANDELN), haben mindestens die Hälfte aller Antragsteller, auch nach teilweise mehr als sechs Monaten, keine Bescheide erhalten und zahlen somit häufig für alle Kinder der Familie die vollen Elternbeiträge. Dies wird auch aus den Zwischenergebnissen einer aktuellen Umfrage der KEV (kev.link/UMFRAGE_SOZIALSTAFFEL) nochmals deutlich. So geben inzwischen fast ein Drittel der teilnehmenden Familien an, dass sie das Fehlen der Ermäßigung vor enorme finanzielle Herausforderungen stellt. Hier besteht aus Sicht der Kreiselternvertretung Stormarn dringender Handlungsbedarf. Insbesondere, da gegen zahlungsunfähige Familien bereits Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet wurden und aktuell sowohl von freien als auch kommunalen Trägern angekündigt wird, dass die bisher gestundeten Beiträge oder die einseitig gewährten Ermäßigungen zurückgefordert werden, sollten die Familien bis Ende dieses Jahres die entsprechenden Bewilligungsbescheide nicht vorlegen können.

Wir bleiben also auch weiter für Euch dran!

Diese und weitere Informationen findet ihr auch auf unserer Website.

Für Fragen oder Unterstützung wendet Euch bitte an die Kreiselternvertretung Stormarn und schickt uns eine E-Mail an:

kev-stormarn@kita-eltern-sh.de

Wir versuchen dann Euch nach Kräften zu helfen. Bleibt bitte gesund und stark!

28. Oktober 2020

Vor nunmehr einem Monat (!) fand die letzte Sitzung des Jugendhilfeausschuss des Kreis Stormarn statt. Dort berichteten der Leiter des Fachbereiches Jugend, Schule und Kultur, Wilhelm Hegermann und der Leiter des Fachdienstes Familie und Schule (bit.ly/Familie_Schule), Stefan Dzyk, über den Bearbeitungsstand der Anträge zur Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung.

So waren bis zu diesem Datum nach seiner Auskunft ca. 3.800 Anträge bei der Kreisverwaltung eingegangen, davon waren 2.253 ins Fachprogramm eingepflegt und ca. 1.200 Anträge beschieden.

Bereits Anfang August hatte die Kreisverwaltung die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Antragsteller von einer Bearbeitungszeit von nicht unter sechs Wochen ausgehen müssten.

bit.ly/Rückststau_Antragsbearbeitung

Da die Antragsteller zu diesem Zeitpunkt keinerlei Rückmeldung weder zum Bearbeitungsstand noch zum Eingang ihrer Anträge erhielten und so häufig Schwierigkeiten hatten, ihren Trägern gegenüber wenigstens die Beantragung nachzuweisen, hatten wir uns dafür eingesetzt, dass die Verwaltung diese Praxis ändert. Seit dem 20. August werden nun Eingangsbestätigungen verschickt.

bit.ly/Regelung_Ermäßigungen

Uns erreichen seither jedoch weiterhin unzählige Anfragen zur Antragstellung und dem Bearbeitungsstand, sowie viele Hinweise auf irritierende Rückmeldungen aus der Kreisverwaltung. Beispielhaft möchten wir hier nur auf die (nicht korrekten) automatisch versendeten Abwesenheitsnotizen bei Kontaktaufnahme per E-Mail oder aber die nach wie vor schlechte telefonische Erreichbarkeit bei Nachfragen verweisen.

Häufig stehen die Antragsteller auf Grund der sehr langen Bearbeitungszeiten, von inzwischen teilweise mehr als 3 Monaten (!), vor schwerwiegenden finanziellen Problemen.

Auch wenn die Kreisverwaltung die Träger im Kreisgebiet zumindest schriftlich um Unterstützung und Rücksichtnahme gebeten hat, werden uns immer häufiger Fälle bekannt bei denen den Familien die vollen, also nicht ermäßigten, Elternbeiträge abverlangt oder gar abgebucht werden. In jüngster Zeit erfahren wir auch von ersten Fällen, in denen Träger Mahnungen verschicken oder gar Inkassounternehmen einschalten!

Aus Elternsicht ist es absolut nicht hinnehmbar, dass anspruchsberechtigte Familien die zum Teil gravierenden Folgen einer Entwicklung auszubaden haben, an der sie selbst keine Schuld tragen!

Wir hatten die Kreisverwaltung bereits am 29. September gebeten, die Öffentlichkeit über den Sachstand die Möglichkeiten der Antragsteller die Bearbeitung ihrer Anträge zu erleichtern und damit zu beschleunigen, zu informieren. Leider wurde diese Möglichkeit, trotz mehrfacher Nachfrage unsererseits, bisher nicht genutzt.

Wir haben weiterhin Verständnis für die schwierige Situation der Mitarbeiter*innen bei der Bewältigung der Antragsflut. Jedoch fordern wie die Kreisverwaltung nochmals auf, alle nur erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Bearbeitungszeit der Anträge nun endlich deutlich zu senken.

Die Träger und Kommunen möchten wir eindringlich bitten, wo dies nicht ohnehin schon gelebte Praxis ist, mit den Betroffenen gemeinsam nach Lösungen zu suchen, welche für alle Seiten akzeptabel sind. Dazu gehört vor allen Dingen die Unterstützung bei der Antragstellung (wo nötig) und das Zurückstellen von Mahnverfahren und Inkassomaßnahmen.

Solltet ihr Fragen oder Probleme bei der Antragstellung, mit eurem Träger, der Kreisverwaltung oder eurem Amt oder Kommune haben, meldet euch bei uns.

Wir melden uns dann bei euch und werden euch unterstützen, wo wir können.

Eure Kreiselternvertretung Stormarn

28. September 2020

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Stormarn tagte am 28.09.2020 im Kreistagssitzungssaal.

Unter anderem wurden auf Wunsch der KEV Stormarn Musterberechnungen zur Sozialstaffel seitens der Kreisverwaltung vorgestellt und durch uns in Form eines Dossiers "Berechnungen Sozialstaffel zur Umsetzung des Kita-Reform-Gesetzes 2020" ergänzt. 

Die Kernaussage der KEV Stormarn zum oben genannten Sachverhalt lautet hierbei:

"Bei Rückführung auf die bis zum 31.07.2020 gültigen Sozialstaffel- und Geschwisterermäßigungs-Leistungen wird sich für den Kreis Stormarn in diesem Bereich dennoch eine Reduzierung der bisher dafür aufgewendeten Mittel von mindestens 75% ergeben."

Um diese Kernaussage zu untermauern, haben wir im Rahmen unserer Möglichkeiten Daten erhoben, zusammengefasst und ausgewertet. Zusätzlich stellen wir für weitere Musterberechnungen ein entsprechendes Berechnungstool unter folgendem Link zur Verfügung:

bit.ly/TOOL_SOZIALSTAFFEL_KEV

Wir tun viel, um den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses die Konsequenzen ihrer Entscheidungen, in diesem Fall bezüglich der Änderung der Sozialstaffelsatzung, deutlich zu machen.

Unterstützt uns dabei, indem ihr regelmäßig die Sitzungen des Jugenhilfeausschusses besucht und eure Erfahrungen bezüglich beschlossener Maßnahmen schildert. 

Wir sind für Euch da.

Eure KEV Stormarn

20. August 2020

Auf Grund der Vielzahl der Erst- und Folgeanträge auf Ermäßigung der Kitabeiträge, die derzeit beim Fachdienst Familie und Schule (bit.ly/Familie_Schule) des Kreis Stormarn eingehen, kommt es zu einem Rückstau in der Bearbeitung von bis zu zwei Monaten. Der Kreis Stormarn hatte darauf in seiner Mitteilung vom 7. August 2020 (bit.ly/Rückststau_Antragsbearbeitung) hingewiesen und die Eltern gebeten, nach Möglichkeit erst dann die Anträge zu stellen, wenn alle zur Antragstellung benötigten Unterlagen vorliegen. Darüber hinaus wurde eine verlängerte Antragsfrist, abweichend von der in der entsprechenden Satzung genannten, bis Ende Oktober eingeräumt.

Bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Mitarbeiter*innen bei der Bewältigung der Antragsflut, sahen wir als Kreiselternvertretung (KEV) Stormarn diese Praxis als problematisch, da sie eine Rechtsunsicherheit mit der Möglichkeit des Verlustes berechtigter Ansprüche darstellte. Insbesondere, da die Kreisverwaltung die Erstellung von Eingangsbestätigungen zu den Anträgen zunächst rundweg ablehnte.

Es freut uns, dass die Kreisverwaltung unserer Forderung nach schriftlicher Bestätigung des Antragseingangs nun nachkommt. Somit wird es den Anspruchsberechtigten zumindest möglich auf die Träger zu zugehen, um mit diesen eine Regelung zur Aussetzung oder Stundung der Elternbeiträge bis zum vorliegen des entsprechenden Bescheides zu vereinbaren.

Aus unserer Praxis wissen wir von Familien, deren Träger die vollen Elternbeiträge, ohne Berücksichtigung eventueller Ermäßigungsansprüche, entweder in Rechnung stellen oder sogar ohne Ankündigung einfach eingezogen haben.

Ein Beispiel aus Hamberge wurde kürzlich in den Lübecker Nachrichten Stormarn berichtet: bit.ly/Kitabeiträge_falsch

Solltet Ihr anspruchsberechtigt sein, möchten wir Euch empfehlen, falls dies nicht schon geschehen ist, schnellstmöglich Kontakt mit Eurem Träger aufzunehmen. Informiert Ihn über die Situation und besprecht ein für Euch akzeptables Vorgehen.

AUF KEINEN FALL SOLLEN DIE VERZÖGERUNG BEI DER BEARBEITUNG ZU LASTEN DER ANSPRUCHSBERECHTIGTEN GEHEN. Die Eltern und Familien haben die Gründe dafür nicht zu verantworten!

Falls ihr noch keine aktuellen Gebührenbescheide ab 1. August 2020 erhalten habt, bittet Euren Träger darum und verweist darauf, dass ohne diesen ein Antrag auf Ermäßigung nicht bearbeitet werden kann. Besorgt alle nötigen Unterlagen für den Antrag und versendet die Unterlagen dann komplett an die Kreisverwaltung. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

Bitte beachtet, dass die Kulanz für die verspätete Abgabe der ERSTANTRÄGE drei Monate beträgt. Somit müssen diese bis spätestens 31. Oktober 2020 gestellt worden sein. Bei Folgeanträgen gilt die Dreimonatsfrist bereits durch die Satzung.

Solltet ihr Probleme bei der Antragstellung oder mit Eurem Träger haben, meldet Euch bei uns.

Eure Kreiselternvertretung Stormarn

Antragsdokument Sozialstaffel - Kreis Stormarn

Antragsdokument Geschwisterermäßigung - Kreis Stormarn

07. August 2020

Als Kreiselternvertretung Stormarn haben wir Verständnis dafür, dass es in der derzeitigen Situation zu Verzögerungen bei der Abarbeitung der Anträge kommen kann.

Allerdings ist die Situation für viele Betroffene und Anspruchsberechtigte aus unserer Sicht deutlich schwieriger.

So hat sich zum Einen das Antragsverfahren für die Sozialstaffel komplett geändert. Anderseits müssen zur Beantragung Unterlagen beigebracht werden, welche den Anspruchsberechtigten teilweise noch gar nicht vorliegen konnten. So zum Beispiel die Gebührenbescheide der Träger.

Selbst auf konkrete Nachfrage wurde vielen Betroffenen von den Trägern mitgeteilt, dass diese erst noch erstellt werden müssten. Durch die Überschneidung des Inkrafttretens der neuen Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung am 1. August mit allen damit verbundenen Änderungen und dem, auf Grund des Bearbeitungsstaus beim Kreis Stormarn, Nichtvorliegen entsprechender Kostenübernahmebescheide kam es in zahlreichen Fällen bereits zur Abbuchung der nicht ermäßigten Elternbeiträge bzw. wurden die Betroffenen aufgefordert, die nicht ermäßigten Beiträge zu zahlen.

Da aus Sicht des Kreises diese Entwicklung bereits spätestens ab dem 19. Juni diesen Jahres abzusehen gewesen ist, hätten wir als Kreiselternvertretung Stormarn uns deutlich früher Gespräche zu diesem Thema mit den Trägern im Kreis gewünscht. Auch die Kommunikation und vor allem der Zeitpunkt wann diese erfolgte lässt einiges zu Wünschen übrig!

Zwar schreibt der Kreis Stormarn auf seiner eigens zum Thema eingerichteten Webseite

sohub.io/socz,

dass auf Grund "der dreimonatigen Kulanz bei Erstanträgen" "ein verspäteter Antragseingang unerheblich" sei, jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass dies zur Wahrung der Ansprüche der Betroffenen juristisch in keinem Fall ausreichend sein dürfte. Daher können wir allen Betroffenen und potentiell Anspruchsberechtigten nur dringend empfehlen, sämtliche Anträge auf Sozialstaffel- bzw. Geschwisterermäßigungen so früh wie möglich zu stellen, allerdings Erstanträge in jedem Fall bis spätestens zum Ablauf des Monats, in dem die Betreuung des Kindes VERTRAGLICH beginnt und Folgeanträge bis spätestens zum Ablauf des dritten Monats nach Ende des vorherigen Bewilligungszeitraums.

Anspruchsberechtigte sollen sich auch nicht davon abhalten lassen, Anträge zu stellen, weil Ihnen die Gebührenbescheide der Träger zur Antragstellung noch nicht vorliegen. Gleichzeitig sollten es Antragsteller nicht versäumen, den Träger der Tageseinrichtung oder die Tagespflegeperson über die Antragstellung zu informieren und um eine Aussetzung der Zahlung bis zum Bescheid durch den Kreis Stormarn bitten.

Bei weiteren Fragen steht Euch Eure Kreiselternvertretung Stormarn gerne zur Seite. Weitere Infos zum Thema findet Ihr auf unserer Seite.

Gerne schickt uns auch eine Nachricht an

kev-stormarn@kita-eltern-sh.de