Beitragsrückerstattung bei Betreuungseinschränkungen durch Fachkräftemangel

Bericht der Kreiselternvertretung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.04.2023

„Sehr geehrte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses,

ich möchte heute eine dringende Bitte an Sie richten: Hören Sie auf die Stimmen der betroffenen Familien, die unermüdlich nach Unterstützung rufen. Wir, die Kreiselternvertretung Stormarn, schlagen eine pauschale Beitragserstattung von 300 Euro pro Jahr für jedes Kita-Kind im Kreis vor, um von Kita-Schließungen betroffene Familien in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Es geht um die finanzielle Entlastung von ca. 10.000 Kita-Kindern und deren Familien, die jeden Tag mit den Herausforderungen unzureichender Betreuung infolge des Fachkräftemangels kämpfen. Die jährlichen Kosten von ca. 3,2 Mio. Euro sind ein Ausdruck von Solidarität und Fürsorge für die betroffenen Familien.

Seit über einem Jahr setzen wir uns unermüdlich für das Thema Beitragsrückerstattung bei Betreuungsausfall im Jugendhilfeausschuss ein. Wir spüren, dass Sie als Mitglieder unsere Sorgen teilen, aber es reicht nicht, nur zuzuhören und Verständnis zu zeigen. Jetzt muss gehandelt werden!

Lassen Sie mich Ihnen ein Zitat von mir in Erinnerung rufen: "Es gibt einen klaren Rechtsanspruch gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und der sieht im Zweifel eine Kompensation bei Nichterfüllung vor." Es reicht nicht aus, dass der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf das Land Schleswig-Holstein oder die zuständigen Träger und Kommunen verweist. Wir brauchen konkrete Lösungen und keine Ausreden!

Liebe Mitglieder, heute sind Sie aufgerufen, eine mutige und mitfühlende Entscheidung für die Kita-Kinder und deren Familien zu treffen. Bitte lassen Sie uns nicht im Stich. Erkennen Sie die Dringlichkeit dieses Problems und ergreifen Sie entschlossene Maßnahmen, um den betroffenen Familien eine gerechte und angemessene Lösung zu bieten.

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, einen Unterschied zu machen." Kerstin Hinsch

 

Die Anträge der Kreiselternvertretung stießen auf unterschiedliche Meinungen innerhalb der verschiedenen Fraktionen:

Hendrik Holtz von der Linken unterstützte die Forderungen und betonte die Verantwortung des Kreises, während Bettina Spechtmeyer-Högel von der CDU die Ausarbeitung der Anträge lobte, jedoch verlässliche Betreuungszeiten statt finanzieller Entschädigung forderte. Thomas Bellizzi von der FDP sprach sich für ein differenzierteres Modell aus und wünschte sich, dass Städte und Gemeinden stärker in die Pflicht genommen werden.

Frank Lauterbach von der SPD sah rechtliche Bedenken und betonte, dass niemand die Anträge ablehnen wolle, aber weiterer Klärungsbedarf innerhalb der Fraktionen bestehe. Annette Schmitt von der AWO Stormarn forderte eine Änderung des KiTaG, da eine Absenkung des Fachkraft-Kind-Schlüssels auf 1,5 nicht zielführend sei. Matthias Nordmann von der CDU bemängelte die fehlende klare rechtliche Einordnung der Anträge, die daher zurückgestellt und in die Fraktionen zur Beratung zurückgegeben wurden. Petra Grüner von Bündnis 90/Die Grünen betonte die Wichtigkeit der Qualität in der Kinderbetreuung und dankte für die gute Ausarbeitung der Anträge.

Die Sitzung endete ohne eine finale Entscheidung, da die Anträge in die Fraktionen zur weiteren Beratung zurückgegeben und vertagt wurden. Es wurde deutlich, dass weitere intensive Beratungen erforderlich sind, um eine Lösung für die betroffenen Familien zu finden.

Der Personalmangel in Kitas in Schleswig-Holstein führt dazu, dass ganze Gruppen geschlossen werden müssen, was Eltern vor große Probleme stellt. Die Forderungen nach einer Erstattung der Kosten für die Ausfallzeiten werden lauter. In Kiel ist die Erstattung bereits seit dem Kitajahr 2018/19 möglich und hat in den vergangenen Jahren zu mehreren tausend Euro an Erstattungen geführt.

Im Kreis Stormarn fordern Elternvertreter eine pauschale Beitragserstattung von 300 Euro pro Jahr für jedes Kita-Kind, was den Kreis aktuell 3,2 Millionen Euro kosten würde. Die Landeselternvertretung der Kitas unterstützt diese Forderung und drängt auf eine verbindliche Grundlage für die Rückerstattung.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Sophia Schiebe betont, dass Eltern vor allem eine verlässliche Kita-Betreuung wollen und brauchen. Um den Erzieher-Beruf attraktiver zu machen, sei eine bezahlte Ausbildung nötig. Aktuell gibt es zwei Ausbildungssysteme: Die klassische Ausbildung, die nicht vergütet wird, und die Praxisintegrierte Ausbildung (Pia), die vergütet wird.

Die CDU-Politikerin Katja Rathje-Hoffman sieht in Pia einen "Gamechanger" und das Land hat im aktuellen Haushalt fünf Millionen Euro für 400 neue Pia-Plätze vorgesehen. Fachkräfte erwarten jedoch, dass der Fachkräftemangel weiter zunimmt und die Betreuungssituation kurzfristig nicht verbessert wird.

Sozialstaatssekretär Johannes Albig verspricht langfristig mehr Fachkräfte im System und eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels, um verlässliche Betreuung für Kinder zu gewährleisten.

Zum Artikel der Lübecker Nachrichten

Betroffene Eltern in Stormarn, wir stehen an eurer Seite!

Trotz unserer Bemühungen wurde die Forderung nach einer finanziellen Entschädigung von 300 Euro pro Jahr und Kind für ausgefallene Kita-Betreuungsstunden bisher nicht erfüllt. Die Kreiselternvertretung Kitas hat sich im Jugendhilfeausschuss eingesetzt, aber CDU und Grüne haben weiteren Beratungsbedarf angemeldet.

Wir sind enttäuscht und fordern Gerechtigkeit! Eltern müssen den Betreuungsnotstand allein bewältigen und die Kosten tragen.

Es ist an der Zeit, dass konkrete Lösungen gefunden werden und keine Ausreden mehr akzeptiert werden!

Lasst uns gemeinsam für unsere Kinder kämpfen!

Zum Beitrag des Hamburger Abendblatts

Liebe Eltern in Stormarn,

wir wissen, wie frustrierend und herausfordernd es ist, wenn unsere Kinder in der Kita keine kontinuierliche Betreuung erhalten. Die vielen Ausfalltage und zusätzlichen Stunden, die wir aufbringen müssen, um alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren, sind eine enorme Belastung für uns alle.

Wir als Kreiselternvertretung haben hart gearbeitet, um unsere Stimmen gehört zu machen und die Probleme öffentlich anzusprechen. Unser Vorschlag ist eine pauschale Entschädigung von 300 Euro pro Kind pro Kita-Jahr. Aber letztendlich geht es uns allen um eine langfristige Lösung, damit unsere Kinder die Betreuung erhalten, die sie verdienen.

Es ist Zeit für Veränderungen, denn unsere Kinder sind unsere Zukunft!

Zum Beitrag der Lübecker Nachrichten

1. Der Kreis Stormarn unterstützt von Kita-Schließungen betroffenen Familien durch eine pauschale Beitragserstattung in Höhe von 300 Euro pro Jahr pro Stormarner Kita-Kind.

Bad Oldesloe, 04.04.2023  

Die Kreiselternvertretung Stormarn beantragt für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.04.2023 folgenden Tagesordnungspunkt (TOP) aufzunehmen:  

Der Kreis Stormarn unterstützt von Kita-Schließungen betroffenen Familien durch eine pauschale Beitragserstattung in Höhe von 300 Euro pro Jahr pro Stormarner Kita-Kind. 

Eine durchgehende bedarfsgerechte Betreuung der Stormarner Kita-Kinder ist seit geraumer Zeit nicht mehr gegeben und kann durch Einrichtungsträger und dem lokalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch mittelfristig nicht gewährleistet werden. Eltern sind zur Beitragszahlung verpflichtet, ohne dafür eine entsprechende Betreuungs- und Bildungsleistung für ihre Kinder zu erhalten. Eine Beitragserstattung an Eltern wird von Kita-Trägern in der Regel ausgeschlossen. 

Zur rückwirkenden (zum 01.01.2021) / vorübergehenden finanziellen Entlastung der betroffenen Eltern beantragt die Kreiselternvertretung eine Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch den Kreis Stormarn für eine pauschale Erstattung von Elternbeiträgen. 

   

Begründung  

Problem:  

Es besteht in der Sicherstellung der frühkindlichen Bildung und Betreuung der Stormarner Kita-Kinder ein dringender Handlungsbedarf. Seit Jahren wirkt sich dieser Fachkräftemangel massiv auf die Betreuungssituation, vor allem ab Herbst jeden Jahres, aus. Regelmäßige Fachkräfteausfälle bedingen eine massive Überlastung der Eltern – kurzfristig kommuniziert, stellen diese Betreuungsausfälle alle Beteiligten vor enorme organisatorische und ggf. auch finanzielle Herausforderungen.  

Gemäß der Datenerhebung der Kreiselternvertretung Stormarn entfallen durchschnittlich 3,41 Betreuungsstunden pro Woche. 

Eine finanzielle Entschädigung ist im Regelfall vertraglich nicht vorgesehen und wurde bisher von den Einrichtungsträgern abgelehnt. Die Durchsetzung eines Erstattungsanspruchs ist nur durch den Rechtsweg möglich. 

Dies bedeutet, dass im Rahmen eines Rechtsstreits der Träger der örtlichen Jugendhilfe ggf. verpflichtet wäre, die Dokumentation über die tatsächlichen Ausfallzeiten aufgrund des Fachkräftemangels in der betroffenen / in den betroffenen Kitas vorzuhalten und darzulegen. 

Diese Datenbeschaffung und Auswertung übersteigen ggf. die aktuellen (personellen) Kapazitäten des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Vorhandene Fachkräfte der Verwaltung wären mit dieser Aufgabe gebunden und würden für weitere Verwaltungsaufgaben im Bereich der KiTa-Angelegenheiten nicht zur Verfügung stehen. 

Stellungnahme der Kreiselternvertretung:  

Die Kreiselternvertretung Stormarn hält daher eine freiwillige finanzielle Unterstützung des Kreises und eine Übernahme der Kosten für eine pauschale Beitragserstattung als Entschädigungsleistung für gerecht und angemessen, auch wenn der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht allein für den Fachkräftemangel und die daraus entstandenen Probleme verantwortlich ist. Hierzu verweist die Kreiselternvertretung auf die bereits im Jugendhilfeausschuss gegebenen Anregungen und auf den am 13.03.2023 gehaltenen Wortbeitrag von Kerstin Hinsch. 

Nachdem der Jugendhilfeausschuss und auch der Kreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe bereits mitteilten, dass eine Erhebung und Auswertung der Daten zu den Betreuungsausfällen die Möglichkeiten des Kreises übersteigen, hat die Kreiselternvertretung eigenständig recherchiert und Daten zu Betreuungsausfällen in den Stormarner KiTas erhoben [Anlage]. 

Eine Erstattung der tatsächlichen Beiträge, für die keine Leistungen erbracht werden konnten und können, bedarf eines immensen Verwaltungsaufwands für alle Beteiligten. Daher ist ein pauschaler Erstattungsbetrag geeignet und angemessen, den Eltern zumindest teilweise für ihre finanzielle, persönliche und berufliche Belastung zu entschädigen.  

Beschlussvorschlag:  

Diskutiert wird eine pauschale Beitragserstattung in Höhe von 300,00 Euro jährlich pro Kind für die Zeit von 2021 bis 2025. Die Beitragserstattung erfolgt an Familien, die jährlich mindestens einen KiTa-Beitrag in Höhe von 300,00 Euro in Eigenleistung erbracht haben.  

Finanzielle Auswirkungen:  

Im Kreis Stormarn werden aktuell 10.729 Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut. 

10.729 x 300,00 Euro = 3.218700,00 Euro pro Jahr 

Die Summe vermindert sich ggf. um den Betrag der Eltern, die Aufgrund von Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung selbst keine oder nur eine sehr geringe Beitragsleistung erbracht haben. 

 

Kerstin Hinsch  

(Mitglied im Jugendhilfeausschuss für die Kreiselternvertretung Stormarn) 

*Ergebnisse der Datenerhebung im Anhang des PDF-Dokuments

2. Finanzielle Unterstützung durch den Kreis Stormarn zur Übernahme der Differenzkosten des Sachkostenanteils bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 57 Absatz 3 Nr. 4 Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein (KitaG SH)

Die Kreiselternvertretung Stormarn beantragt für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.04.2023 folgenden Tagesordnungspunkt (TOP) aufzunehmen: 

Finanzielle Unterstützung durch den Kreis Stormarn zur Übernahme der Differenzkosten des Sachkostenanteils bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 57 Absatz 3 Nr. 4 Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein (KitaG SH). 

Für eine kurzfristige Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsumfangs für Stormarner Kita-Kinder beantragt die Kreiselternvertretung Stormarn eine Finanzierung / Teilfinanzierung für Differenzzahlungen an Stormarner Kita-Träger bei freiwilliger Absenkung des Fachkraft-Kind-Schlüssels auf 1,5 durch den Kreis Stormarn. 

Entsprechende Haushaltsmittel in 2023, 2024 und 2025 in Höhe von jeweils Alternative 1: 1.242.201 Euro jährlich bzw. Alternative 2: 2.854.658,04 Euro jährlich sind im Haushalt des Kreises Stormarn bereitzustellen. 

Begründung 

Problem: 

Gemäß Paragraph 57 Absatz 3 Nummer 4 des Kindertagesförderungsgesetzes Schleswig-Holstein ist es dem lokalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erlaubt, bis zum 31. Juli 2025 eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Diese kann angewendet werden, wenn in regulären Kindergarten- und Hortgruppen aufgrund von Fachkräftemangel der vorgeschriebene Betreuungsschlüssel von 2,0 nicht eingehalten werden kann. 

Die Ausnahmegenehmigung hat Einfluss auf die Höhe der Gruppenförderung: Der Sachkosten-Basiswert und der Gemeinkostenzuschlag, welche Teile des Sachkostenanteils im Gruppenfördersatz sind, werden derzeit basierend auf Vollzeitäquivalenten bzw. dem Anteil der Personalkosten berechnet. Daher beeinflusst ein niedrigerer Betreuungsschlüssel auch diese beiden Aspekte.  

Beispielrechnung (Quelle: MSJFSIG (MSGJFS– 4-2021)): 

Bei Angleichung des Sachkostenanteils an Gruppen mit einem abgesenkten Betreuungsschlüssel auf 1,5 im Vergleich zu Gruppen mit einem Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0 ist mit folgenden finanziellen Auswirkungen je Gruppe (Analogberechnung) zu rechnen: 

Beispielrechnung auf Grundlage einer Gruppenöffnungszeit von 35 Stunden pro Woche und 15 Schließtage pro Jahr  

  • Sachkostenbasiswert 
    Der Sachkostenbasiswert müsste für eine Angleichung bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung 1,5 um 286,75 Euro erhöht werden. 
     
  • Gemeinkostenzuschlag 
    Der Gemeinkostenzuschlag müsste für eine Angleichung bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung 1,5 um 372,22 Euro erhöht werden.  

Stellungnahme der Kreiselternvertretung: 

Die Kreiselternvertretung Stormarn hält eine Übernahme der Differenzkosten des Sachkostenanteils bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 57 Absatz 3 Nummer 4 KitaG SH für notwendig. Dies könnte dazu beitragen, Kita-Träger in Stormarn zu motivieren, trotz des anhaltenden Fachkräftemangels eine ausreichende Anzahl an Betreuungsstunden für Kita-Kinder in der Region anzubieten (siehe Beispieltabellei). Dadurch könnten Betreuungsausfälle aufgrund des Fachkräftemangels vermieden werden. 

Weiterhin fördert das Land Schleswig-Holstein sogenannte „Helfende Hände“ bei Einrichtungsträgern, die freiwillig den Betreuungsschlüssel auf 1,5 absenken (Der Landtag Schleswig-Holstein hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Drucksache 20/395 in der Fassung der Drucksache 20/477 verabschiedet. Siehe Änderungen § 57 Absatz 3 Nummer 4ii). Somit könnte bei finanzieller Förderung durch das Land Schleswig-Holstein kostenneutral personelle Entlastung durch „Helfende Hände“ geschaffen werden. 

Beschlussvorschläge: 

Diskutiert wurde eine Erhöhung des Sachkostenbasiswerts (Alternative 1), eine Erhöhung des Sachkostenbasiswerts und des Gemeinkostenzuschlags (Alternative 2) bzw. keine Erhöhung (Alternative 3).  

Alternative 1: 

Der Sachkostenbasiswert wird analog zur Beispielrechnung (Beispielrechnung auf Grundlage einer Gruppenöffnungszeit von 35 Stunden pro Woche und 15 Schließtage pro Jahr – 286,75 Euro pro Monat) für alle Regelkindergarten- und Regelhort-Gruppen durch freiwillige Ausgleichzahlung durch den Kreis Stormarn erhöht, sofern eine Ausnahmegenehmigung durch den Träger der Einrichtung für entsprechende Gruppenarten beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragt und durch diesen genehmigt wird.  

Alternative 2: 

Der Sachkostenbasiswert und Gemeinkostenzuschlag wird analog zur Beispielrechnung (Beispielrechnung auf Grundlage einer Gruppenöffnungszeit von 35 Stunden pro Woche und 15 Schließtage pro Jahr – Sachkostenbasiswert = 286,75 Euro pro Monat + Gemeinkostenzuschlag = 372,22 Euro) für alle Regelkindergarten- und Regelhort-Gruppen durch freiwillige Ausgleichzahlung durch den Kreis Stormarn erhöht, sofern eine Ausnahmegenehmigung durch den Träger der Einrichtung für entsprechende Gruppenarten beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragt und durch diesen genehmigt wird.  

Alternative 3: 

Keine Erhöhung 

 

Es besteht in der Sicherstellung der frühkindlichen Bildung und Betreuung der Stormarner Kita-Kinder ein dringender Handlungsbedarf. Seit Jahren wirkt sich dieser Fachkräftemangel massiv auf die Betreuungssituation, vor allem ab Herbst jeden Jahres, aus. Regelmäßige Fachkräfteausfälle bedingen eine massive Überlastung der Eltern – kurzfristig kommuniziert, stellen diese Betreuungsausfälle alle Beteiligten vor enorme organisatorische und ggf. auch finanzielle Herausforderungen. 

Um den jetzigen unbefriedigten Zustand mittelfristig zu minimieren soll der Kreis Stormarn die Stormarner Kita-Träger finanziell motivieren, den Fachkraft-Kind-Schlüssel in möglichen Gruppenkonstellationen während anhaltender Fachkräftemangelphasen auf 1,5 abzusenken. Es entstehen monatliche Kosten von schätzungsweise 286,75 Euro (Alternative 1) bzw. 658,97 Euro (Alternative 2) je berechtigter Gruppe. 

Viele Gemeinden können/wollen diese zusätzlichen Kosten nicht finanzieren. Die Kreiselternvertretung möchte ein weitestgehend bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicherstellen. Hierfür benötigen die Kita-Träger anscheinend zusätzliche finanzielle Mittel, um den Gestaltungsrahmen gemäß Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein vollumfänglich auszuschöpfen. 

Wir schlagen ein Pilotprogramm für den Zeitraum 2023-2025 vor. 

Der Kreis Stormarn fördert die Absenkung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in berechtigten Gruppen, sofern ein Kita-Träger eine Ausnahmegenehmigung gemäß §57 KitaG beantragt und diese vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bewilligt wird. 

Kinder, Eltern und Träger, sowie die Wirtschaft müssen Planungssicherheit haben und die frühkindliche pädagogische Erziehung muss den Stellenwert erhalten, den sie verdient hat. 

Finanzielle Auswirkungen: 

Alternative 1: 361 Gruppen* x 286,75 Euro Differenz x 12 Monate = 1.242.201 Euro jährlich 

Alternative 2: 361 Gruppen* x 658,97 Euro Differenz x 12 Monate = 2.854.658,04 Euro jährlich 

sind von der Verwaltung bereitzustellen. 

*Regelkindergarten- und Regelhortgruppen (Anzahl gemäß Bedarfsplanung Stormarn 2023 - Stand 24.10.2022): 305 + 34 + 1 + 20 + 1 = 361 

 

Kerstin Hinsch 

(Mitglied im Jugendhilfeausschuss für die Kreiselternvertretung Stormarn)  

Rede der Kreiselternvertretung Stormarn zum Thema "Betreuungseinschränkungen in Stormarner Kitas - Update" der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 13.02.2023.

13. Februar 2023

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Ausschussmitglieder, liebe Gäste,

mein Name ist Kerstin Hinsch und ich bin beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss für die Kreiselternvertretung Stormarn. Mein fast 6jähriger Sohn erfährt eine Kürzung seines bedarfsgerechten Betreuungsumfangs von täglich zwei Stunden. Ich spreche aber nicht nur für meine Familie oder die meiner Kollegen in der Kreiselternvertretung, sondern ich spreche auch für die zahlreichen Familien in Stormarn, die ebenfalls von massiven Betreuungseinschränkungen unverschuldet betroffen sind.

Sehr geehrter Herr Lauterbach, Sie haben im Rahmen ihrer Funktion mitgeteilt, dass alle für eine Beitragsrückerstattung zuständig seien, nur nicht der Kreis. Auch haben Sie die Kreiselternvertretung aufgefordert, konkrete Daten vorzulegen, damit Sie die Notlage der Eltern beurteilen könnten. Dies möchten wir an dieser Stelle gern tun.

Seit Jahren wirkt sich ein Fachkräftemangel massiv auf die Betreuungssituation aus. Mit Freude hat die Kreiselternvertretung den Dringlichkeitsantrag der CDU für die heutige Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen. Mittel- und langfristig mag dieser Vorschlag die Nachwuchsgewinnung unterstützen. Initiativen, die jetzt entwickelt werden, greifen jedoch frühestens in zweieinhalb Jahren, wenn die PiA-Fachkräfte ihre Anerkennung als sozialpädagogische Assistenten erhalten. Eine kurzfristige Verbesserung der Betreuungssituation ist somit nicht absehbar.

So hat eine aktuelle Datenerhebung der Kreiselternvertretung Stormarn unter 942 Befragten aus 139 Kindertageseinrichtungen in Stormarn ergeben, dass der durchschnittliche Betreuungsausfall pro Kind bei 3,41 Wochenstunden liegt. Dies entspricht Stand 2021 einer durchschnittlichen Überzahlung für ausgefallene Kita-Betreuung im Krippenbereich von jährlich 295,80 Euro bzw. für den Elementarbereich von jährlich 232,20 Euro.

Per Kita-Gesetz ist geregelt, dass ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0 verpflichtend einzuhalten ist. Wenn notwendig kann eine Absenkung auf 1,75 bzw. 1,5 beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden. Von dieser Möglichkeit machen jedoch laut aktueller Bedarfsplanung des Kreises Stormarn lediglich 36 von möglichen 455 Kita-Gruppen Gebrauch.

Das Ziel jeglicher Bemühungen ist eine bedarfsorientierte, verlässliche Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder.

Seit fast einem Jahr steht die Kreiselternvertretung stellvertretend für die Stormarner Kita-Eltern mit Ihnen als Entscheidungsträger*innen in Austausch zum Thema Beitragsrückerstattung für ausgefallene Betreuungszeit. Es ist noch immer nichts passiert. Der Anspruch, bestmögliche Bedingungen für unsere Kinder zu schaffen, wurde und wird nicht erfüllt. Deswegen stellen sich die Eltern mittlerweile die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Politik.

Ich möchte drei Punkte aufzeigen, die sich auf das Thema Beitragsrückerstattung beziehen.

Als erstes möchte ich darauf zu sprechen kommen, warum eine Beitragsrückerstattung gerecht und rechtens ist. Ich möchte als zweites darlegen, warum diese eine wichtige Anreizwirkung hat und ich möchte als Drittes ausführen, warum die bisherigen Einwände unzutreffend sind.

Es ist ein Prinzip der Gerechtigkeit, dass wenn nicht geliefert wird, auch nicht gezahlt werden muss.

Es gibt einen klaren Rechtsanspruch gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und der sieht im Zweifel eine Kompensation bei Nichterfüllung vor. So stellt eine Beitragsrückerstattung eine Anreizwirkung dar, denn das kostet jetzt erstmal eine Menge Geld, aber es sorgt auch für einen nötigen Handlungsdruck. Und das Ziel ist nicht die Beitragsrückerstattung an sich, sondern die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Bildung und Betreuung unserer Kita-Kinder. Und genau dafür braucht es diesen finanziellen Schmerzpunkt.

Warum sind die bisherigen Einwände unzutreffend? Die finanzielle Lage des Kreises Stormarn stellt sich gut dar, immerhin hat die Politik eine Absenkung der Kreisumlage beschließen können.

Der Betreuungsanspruch richtet sich gegen den Kreis als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe: Immerhin “bestellt” der Kreis bei den Trägern Betreuung für die Stormarner Kinder, und diese “Bestellung” sollte nicht auf die Familien abgewälzt werden und diese überfordern. Hier wird den Eltern Bildung und Betreuung ihrer Kinder vorenthalten und zugleich abverlangt. Das geht so nicht und schafft massive Unzufriedenheit bei den betroffenen Familien.

Die Kreiselternvertretung Stormarn fordert Sie als Entscheidungsträger*innen auf, sowohl ausreichend personelle Ressourcen beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu schaffen, um den Erfordernissen des Kindertagesförderungsgesetzes in vollem Umfang gerecht werden zu können, als auch eine Beitragsrückerstattung für ausgefallene Kita-Betreuung rückwirkend zum 01.01.2021 im Umfang eines durchschnittlichen Betreuungsausfalls von 3,41 Wochenstunden je Stormarner Kita-Kind zu leisten.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass eine qualitätsvolle frühkindliche Bildung einen gelingenden Übergang in die schulische Ausbildung fördert. Somit werden sowohl bewährte Werte wie Sicherheit, Stabilität und Familie bewahrt, als auch für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit gesorgt.

Für Nachfragen steht Ihnen die Kreiselternvertretung jederzeit zur Verfügung, denn wir werden beim Thema bedarfsgerechte Kita-Betreuung und Beitragsrückerstattung bei Nichterfüllung dranbleiben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Pressemitteilung der Kreiselternvertretung Stormarn

15. November 2022

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.11.2022 wurde der neue Kita-Bedarfsplan für das Jahr 2023 ohne Einwände der Politik beschlossen. Dies sorgte auf Seiten der Kreiselternvertretung für Verwunderung.  „Der Bedarfsplan soll die Bedarfe an Betreuungsplätzen im Kreis abbilden. Stattdessen wird lediglich das theoretische Angebot an Plätzen erfasst.“, so Kerstin Hinsch von der Kreiselternvertretung Stormarn. „Es gibt keine tatsächliche Bedarfserhebung, obwohl der Kreis verantwortlich ist, ausreichend Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen.“  

Die anwesenden Vertreterinnen der Einrichtungsträger (AWO, DRK, Lebenshilfe) bestätigten dies und sagten deutlich, dass das Angebot am Kita-Plätzen in Stormarn nicht ausreicht, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Grund dafür ist der anhaltende Fachkräftemangel.  

Wilhelm Hegemann, Leiter des Fachbereichs 2 Jugend und Schule Kreis Stormarn, bestätigte, dass der Beschluss des Bedarfsplans lediglich dazu dient, die Haushaltskosten zu kalkulieren, aber nicht die tatsächliche Situation in Stormarn zeigt.  

Auch eine weitere Entscheidung des Jugendhilfeausschusses enttäuscht die Stormarner Eltern.  

Aktuell schließen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine zeitnahe Unterstützung bei der kreisweiten Beitragsrückerstattung aus.  

"Wir sehen nicht, dass der Kreis für Fehler im System in die Bresche springen muss.“ machte der Ausschussvorsitzende Frank Lauterbach (SPD) deutlich: „Alle sind zuständig, nur nicht der Kreis!“ An die Eltern gewandt sagte er „Klärt es selbst mit den Kommunen und Trägern!“.  Außerdem fehle es den Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung weiterhin an konkreten Daten, um die Notlage der Eltern zu beurteilen. „Da ist die Kreiselternvertretung in der Verantwortung Zahlen zu liefern. Zu behaupten, Eltern seien finanziell stark betroffen, reicht nicht aus.“, so der SPD-Politiker weiter. Diese Äußerung stieß bei der Kreiselternvertretung auf Unverständnis, ist doch der Kreis Stormarn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Pflicht, im Benehmen mit den Kommunen eine auskömmliche Betreuung verlässlich sicherzustellen. 

Auch aus den anderen Fraktionen ist keine Hilfe für die Eltern zu erwarten. Das Thema ist zu komplex, um eine schnelle Entscheidung treffen zu können und vor allem sehen die Politiker nicht den Kreis in der Verantwortung. Die Fraktion der Grünen steht im Austausch mit anderen Kreisen, um landesweite Lösungsansätze zu finden, sieht aber derzeit die Einrichtungsträger in der Verantwortung.   

CDU und auch die FDP möchten das Augenmerk auf die Behebung des Fachkräftemangels legen – „Ein sehr langfristiges Ziel“, wie Maria Ahrends, Co-Vorsitzende der KEV Stormarn, findet: „Es wird mehrere Jahre dauern, bis Ausbildung und Beruf attraktiv genug sind, um ausreichend Fachkräfte zu haben. Eine kurzfristige Entlastung der Eltern ist dringend nötig.“           

Marco Heidorn, ebenfalls Co-Vorsitzender der KEV Stormarn, zeigte sich über die Anpassung der Voraussetzungen für OGS-Geschwisterermäßigung erleichtert: „Zumindest diese finanzielle Sorge können wir den Eltern nun nehmen. Die Ankündigung des Kreises, dass die offenen Anträge nun noch vor der Zustimmung des Kreistags bearbeitet werden, ist ein positives Signal an die Eltern.“ 

Pressemitteilung der Kreiselternvertretung Stormarn

6. Oktober 2022

Kaum Reaktion des Jugendhilfeausschusses auf Forderung der Kreiselternvertretung nach kreisweiter Beitragsrückerstattung bei Betreuungsausfällen 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) Stormarn am 05.10.2022 bat die Kreiselternvertretung (KEV) Stormarn um eine Stellungnahme zum offenen Brief vom 21.09.2022. 

Mehrfach hatte die KEV sehr eindrücklich auf die Vielzahl an pädagogischen und finanziellen Konsequenzen der Betreuungsausfälle hingewiesen und auf eine zeitnahe Lösung gedrängt.  

Allein diese blieb aus – „Die Mühlen mahlen langsam.“ betonte der Ausschussvorsitzende Frank Lauterbach mehrfach.  Die Mitglieder des JHA verstehen zwar, „dass die Eltern Beiträge für Leistungen zahlen, die nicht erbracht werden“ und deutete seine Zustimmung an, dass Beiträge erstattet werden sollten, jedoch könne eine zeitnahe Entscheidung nicht getroffen werden, da viele rechtliche Fragen zu klären seien. Dies wurde auch bereits in der Sitzung der Fachplanungsgruppe II am Tag zuvor deutlich gemacht. Außerdem fehle es an belastbaren Zahlen und Daten, in welchem finanziellen Rahmen sich die Erstattungen bewegen würden. 

Wilhelm Hegermann, Leiter des Fachbereich 2 (Jugend und Schule), teilte den Anwesenden mit, „dass auch keine belastbaren Zahlen lieferbar sind.“ 

Dem widersprach Marco Heidorn, Co-Vorsitzender der Kreiselternvertretung (KEV) Stormarn: “Die Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, Betreuungsausfälle an den Kreis zu melden und den Personalschlüssel für jede Betreuungsstunde zu dokumentieren. Zusammen mit der bekannten Beitragshöhe ließe sich sehr wohl der finanzielle Aufwand ermitteln.” 

„Aufgrund der Personalsituation ist es uns aber nicht möglich, die Daten zu prüfen und auszuwerten“ erwiderte daraufhin Hegermann. 

Der Ausschussvorsitzende beendete die Diskussion, indem er ankündigte, dass alle Gremien und Fraktionen das Thema auf der Agenda haben und nach kreativen Lösungen suchen werden.  

Heidorn zeigte sich nach der Sitzung enttäuscht: „Seit mehr als einem Jahr sind Kinder und Eltern unglaublichen Belastungen ausgesetzt, aber es gibt keine praxistauglichen Hilfestellungen. Die Mühlen im Kreis Stormarn mahlen so langsam, dass Sie uns Eltern zermürben werden“, so Heidorn weiter. 

Er hofft, dass Ende November endlich eine Entscheidung des Kreises vorliegt, denn es sollte ja bereits nach der Sitzung im Mai 2022 eine zeitnahe Entscheidung getroffen werden.

Pressemitteilung der Kreiselternvertretung Stormarn

29. September 2022

Bad Oldesloe, 29.09.2022   

Anlässlich der Sitzung des Jugendhilfeausschusses Stormarn am 05.10.2022 sendet die Kreiselternvertretung Stormarn einen offenen Brief an die Mitglieder und die Fraktionsvorsitzenden der Kreisparteien. 

Auf Hinwirken der Kreiselternvertretung (KEV) Stormarn diskutierten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (JHA) in der JHA-Sitzung vom 30. Mai 2022 eingehend über das Thema „Beitragsrückerstattung für nicht geleistete Betreuungszeit in Stormarner Kitas“. Die KEV bat hierbei um zeitnahe Erstattungslösungen auf Kreisebene. Die Fraktionen sagten eine intensive Erörterung der Thematik in den eigenen Fraktionen zu. 

Bis zum heutigen Zeitpunkt hat die KEV Stormarn keinerlei Kenntnis von Lösungsstrategien zu kreisweiten Beitragsrückerstattungen in den KiTas erlangt.  

Die KEV hatte in der vorangegangenen Sitzung sehr eindrücklich die Vielzahl an pädagogischen und finanziellen Konsequenzen der Betreuungsausfälle dargelegt und auf eine zeitnahe Lösung gehofft.  

Nun soll genau über dieses Thema und einer möglichen kreisweiten Beitragsrückerstattung nochmals im Jugendhilfeausschuss vom 05.10.2022 (19.00 Uhr – Sitzungsraum D 132 – Mommsenstraße 11, Bad Oldesloe) diskutiert und sich ein umfassender Überblick über die aktuelle Situation verschafft werden. 

„Von einer bedarfsgerechten, bedürfnisorientierten frühkindlichen Bildung und Betreuung kann in Stormarn nur bedingt die Rede sein. Vielerorts muss kurz- oder sogar langfristig Betreuungszeit eingeschränkt werden. Dazu kommt die unsichere finanzielle Lage der Familien aufgrund gesamtgesellschaftlicher Krisen. Jetzt eskaliert die Situation – die Lebenshaltungskosten steigen rasant und trotzdem müssen Familien für Betreuungsausfall Beiträge entrichten. Das sollte so nicht sein!“ stellt Björn Szeimys, Mitglied des Jugendhilfeausschusses der KEV Stormarn, fest. 

„Auch wenn der Kreis selbst kein direkter ‚Vertragspartner‘ für die Kita-Betreuung ist, so kann er doch mit Finanzhilfen für Ausgleich sorgen und sowohl Einrichtungsträgern als auch betroffenen Familien ggf. Existenzängste nehmen.“ meint Marco Heidorn, Co-Vorsitzender der KEV Stormarn. „Bedarfsgerechte frühkindliche Bildung ist gesamtgesellschaftliche Angelegenheit und Verpflichtung, der sich der Kreis stellen sollte.“ 

Betroffene Eltern sind bereits vielfach an Einrichtungen und Träger herangetreten, um Lösungen für Betreuungsausfälle und deren Beitragsrückerstattung zu finden. Nach Aussage des zuständigen Ministeriums sind die Einrichtungsträger primärer Ansprechpartner, welcher gegenüber den anspruchsberechtigten Eltern einen privatrechtlichen Vertrag zu erfüllen hat. Darüber hinaus stünden den Eltern zusätzlich rechtliche Schritte in Bezug auf das bestehende Vertragsverhältnis offen. Der generelle Anspruch auf bedarfsgerechte Förderung des Kindes richtet sich allerdings gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.  

Offener Brief der Kreiselternvertretung Stormarn

21. September 2022

Bad Oldesloe, 21.09.2022  

Sehr geehrter Herr Lauterbach, sehr geehrte Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (JHA), sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,   

wir möchten Ihnen an dieser Stelle ein Update zur aktuellen Kita-Betreuungssituation im Kreis Stormarn geben und Sie als Entscheidungsträger*innen des Kreises Stormarn um Hilfe bitten.   

Die Betreuungssituation hat sich, wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt, in den Einrichtungen weiterhin verschärft. Viele Einrichtungsträger haben bereits auf die vorliegenden Personalengpässe reagiert und die Betreuung kurzfristig oder dauerhaft eingeschränkt (zu den Medienbeiträgen). Wir verweisen hierbei auf die bereits von uns an Sie versendeten Dokumente (Offener Brief vom 14.03.2022, Datenerhebung der Landeselternvertretung und Kreiselternvertretung Stormarn). Zusätzliche Informationen kann hierzu sicherlich die zuständige Abteilung der Kreisverwaltung bereitstellen.    

Da diese Betreuungssituation sowohl für die Familien als auch für die Träger und Fachkräfte in den Einrichtungen, aufgrund der ohnehin schon eingeschränkten Betreuung und der ständigen Diskussionen um angemessene Beitragsrückerstattungen für nichtgeleistete Betreuung, sehr belastend ist, bitten wir Sie inständig, die Erörterung dieses Themas auf Kreisebene fortzuführen, auch wenn erwartungsgemäß eine Rückerstattung auf Trägerebene berechtigt wäre.   

Eine Lösung sollte im Sinne aller Beteiligten unbedingt zeitnah geregelt werden.   

Bedauerlicherweise haben wir im Zuge der Vorbereitungen für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 5. Oktober 2022 festgestellt, dass das Thema einer möglichen Beitragsrückerstattung für nichtgeleistete Betreuung in den Einrichtungen nicht auf der Tagesordnung abgebildet ist.    

Insofern ist die Kreiselternvertretung Stormarn – gern im Rahmen der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses – sehr dankbar, wenn hierzu das Meinungsbild der Ausschussmitglieder des Jugendhilfeausschuss des Kreises Stormarn dargelegt werden würde.   

Der nächste Corona-Herbst steht vor der Tür und zahlreiche gesamtgesellschaftliche Krisen, wie der Ukraine-Konflikt mit all seinen Auswirkungen, belasten die Familien zusehends. An der Stelle helfen die Entlastungspakete des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein nur bedingt.    

Der Deutsche Kinderschutzbund Stormarn stellt regelmäßig jährlich im September ein Fähnchen für jedes in Stormarn in Armut lebende Kind vor das Ahrensburger Schloss. Dieses Jahr sind es 7200 Fähnchen - 7200 Fähnchen zu viel, wie wir finden. Auch erwarten wir, dass diese Anzahl von Fähnchen vor allem auch in den nächsten Jahren deutlich ansteigen wird.   

Der Weg der Beitragsrückerstattung in den Einrichtungen direkt stellt sich als äußerst mühselig dar.  

Bitte helfen Sie als Entscheidungsträger*innen des Kreises Stormarn.    

Für Fragen steht die KEV Stormarn jederzeit zur Verfügung.   

 

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement.

Elternvertretung fordert entschlossenes Handeln der Träger und Stadtverwaltung

Kreiselternvertretung Stormarn fordert kreisweite Beitragsrückerstattung für Betreuungsausfälle in Kitas

Pressemitteilung der Kreiselternvertretung Stormarn:

Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kreis Stormarn nicht mehr gegeben - Kreiselternvertretung Stormarn fordert kreisweite Beitragsrückerstattung für Betreuungsausfälle in Kitas

Bad Oldesloe, 01.06.2022

Im Jugendhilfeausschuss des Kreises Stormarn vom 30. Mai 2022 hat die Kreiselternvertretung (KEV) Stormarn die seit Monaten andauernden Betreuungsausfälle in Kindertageseinrichtungen auf Grundlage einer eigenständig initiierten Umfrage[i] unter Stormarner KiTa-Elternvertreter*innen zur Entwicklung der Betreuungseinschränkungen erneut zum Thema gemacht.

Möglichkeit hierzu ergab sich u. a. durch den einstimmig zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzten Tagesordnungspunkt „Offener Brief (der KEV Stormarn)[ii]“.

Maria Ahrends, Co-Vorsitzende der KEV Stormarn: „Wir haben versucht, deutlich zu machen, dass Betreuungseinschränkungen - salopp gesagt - nicht nur Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung der Eltern haben, sondern dass diese einen „bunten Strauß“ an persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen nach sich ziehen.“

Genannt wurden zum einen wirtschaftliche Konsequenzen wie Kinderarmut und Altersarmut v. a. bei Frauen – die Kompensation fehlender Betreuungszeit geht überwiegend mit Verkürzung der Arbeitszeit der Mütter einher. Folge hiervon sind nicht nur akute Einkommenseinbußen und später Renteneinbußen, auch das moderne Frauenbild in der Berufswelt wird um Jahre zurückgeworfen. Hinzu kommt, dass der Ukraine-Konflikt bereits massive Auswirkungen auf allgemeine Lebenshaltungskosten zeigt.

Zum anderen verschärft sich das Bild von Bildungsarmut durch Ausfall von pädagogisch wertvoller Betreuungszeit – ein Umstand, der sich bereits deutlich während Pandemie-bedingter Betreuungsausfälle zeigte.

„Wir sehen ganz klar, dass es sich bei den Betreuungsausfällen überwiegend nicht mehr um coronabedingte Ausfälle handelt, sondern dass diese durch den vorherrschenden und durch Abwanderung und Ruhestand zunehmenden Fachkräftemangel hervorgerufen werden. Einer Entlastung von Fachpersonal stehen wir grundsätzlich sehr positiv gegenüber – zwei Entlastungstage für eine Fachkraft bedeuten bei der aktuellen Fachkräftesituation aber auch zusätzliche Belastung für die übrigen Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen, da keine zusätzlichen Fachkräfte am Arbeitsmarkt verfügbar sind, die diese „Lücke“ kompensieren können – also droht zusätzlicher Betreuungsausfall! Aufgrund der langen Ausbildungszeit der Fachkräfte wird der Fachkräftemangel Jahre der Kompensation benötigen. Die alte und teilweise neue Landesregierung hat leider versäumt, entsprechende Fachkräfteoffensiven vorab und begleitend zu Erhöhungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels zu initiieren. Die Kreise und Kommunen blieben ebenfalls überwiegend wirkungslos - ein Ende des Elends ist kaum absehbar“, konstatiert Marco Heidorn, ebenfalls Co-Vorsitzender der KEV Stormarn.

Die anwesenden Entscheidungsträger*innen im Jugendhilfeausschuss zeigten sich aufgeschlossen gegenüber der Forderung der KEV Stormarn nach kreisweiter Beitragsrückerstattung aufgrund von Fachkräftemangel und werden diese nach Aussage des Ausschuss-Vorsitzenden Frank Lauterbach „intensiv in den Fraktionen beraten“. Vorab bestünde jedoch noch Klärungsbedarf, inwieweit das im offenen Brief beispielhaft benannte Kieler Erstattungsmodell tatsächlich für einen Landkreis anwendbar wäre. Diesbezüglich werde wohl zusätzlich der Landkreistag beratend hinzugezogen.

Die KEV Stormarn betont, dass die Wiederherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung und frühkindlichen Bildung für KiTa-Kinder oberste Priorität und Vorrang vor einer möglichen Beitragsrückerstattung hat. Da dies aktuell flächendeckend unmöglich erscheint, sollte zumindest der daraus resultierende Schaden für die Familien so gering wie möglich gehalten werden.

Der nächste Jugendhilfeausschuss tagt laut Kreistagssitzungskalender erst im Oktober. Es wird jedoch sofort eine Lösung benötigt, um Eltern, Träger und Kommunen zu entlasten. Sollte sich eine Lösung auf Kreisebene tatsächlich erst für Herbst oder später ergeben, bliebe den Eltern nichts anderes übrig, als direkt mit den Trägern in Verhandlungen zu treten. Nach Aussage des zuständigen Ministeriums ist der jeweilige Einrichtungsträger primärer Ansprechpartner, welcher gegenüber den anspruchsberechtigten Eltern einen privatrechtlichen Vertrag zu erfüllen hätte. Darüber hinaus stünden den Eltern zusätzlich rechtliche Schritte in Bezug auf das bestehende Vertragsverhältnis offen. Der generelle Anspruch auf bedarfsgerechte Förderung des Kindes richtet sich allerdings gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Einrichtungsträger sind verpflichtet, Betreuungsausfälle an den zuständigen Fachdienst 22 (Fachbereich 2) der Kreisverwaltung zu melden, jedoch empfiehlt es sich dringend für jede betroffene Familie, ebenfalls eine Meldung der Betreuungseinschränkung und des bestehenden tatsächlichen Betreuungsbedarfs vorzunehmen. Auf der Homepage der Kreiselternvertretung finden sich hierzu entsprechende Informationen und Mustervorlagen[iii].

Pressemitteilung zur kreisweiten Beitragsrückerstattung für Betreuungsausfälle in Kitas

19. Mai 2022

 

Pressemitteilung der Kreiselternvertretung Stormarn:

Kreiselternvertretung Stormarn fordert kreisweite Beitragsrückerstattung für Betreuungsausfälle in Kitas

Bad Oldesloe, 19.05.2022

Anlässlich andauernder Betreuungsausfälle in Kindertageseinrichtungen auf Grund von Fachkräftemangel wendet sich die Kreiselternvertretung (KEV) Stormarn an politische Entscheidungsträger*innen des Kreises Stormarn und bittet um Beitragsrückerstattung für nicht geleistete Betreuungszeit.

„Der Mangel an Fachkräften und den damit verbundenen Kürzungen der Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten haben ein erschreckendes Maß erreicht. Die Belastungen sind immens. Die fehlende Betreuungszeit muss kompensiert werden, in der Regel durch Verkürzung der Arbeitszeit, was zu finanziellen Verlusten in den Familien führt. Trotz Verminderung der Betreuungszeit bleiben die Elternbeiträge unberührt und die Eltern müssen den vollen Beitrag zahlen. Einen Anspruch auf Erstattung haben die Eltern nicht, da sich die Träger mit ihren Satzungen bzw. Betreuungsverträgen davor schützen. Somit kommt es zu einer doppelten Belastung für die Familien.“ argumentiert Maria Ahrends, Co-Vorsitzende der Kreiselternvertretung.

„Wir brauchen vertretbare Erstattungsmodelle, die sowohl für Familien als auch Einrichtungen und Träger funktionieren. Die Stadt Kiel bietet hierfür ein brauchbares Konzept an, welches auch für den Kreis Stormarn denkbar wäre.“ meint Marco Heidorn, ebenfalls Co-Vorsitzender der Kreiselternvertretung. „Wenn eine Beitragsrückerstattung durch Einrichtungsträger und Kommunen nicht leistbar ist, dann möge doch bitte der Kreis einspringen und die Elternbeiträge für ausgefallene Betreuungszeiten erstatten. Immerhin ist dieser auch für die Bedarfsdeckung verantwortlich und kommt seiner Aufgabe aktuell nur unzureichend nach.“

Steigende Energiepreise verschlechtern die finanzielle Situation der Familien, zusätzliche Entlastungstage für die Fachkräfte werden den Fachkräftemangel verschärfen.

Die Pandemie hat aufgezeigt, wie verheerend sich das Fachkräfte-Defizit darstellt – Betreuungseinbußen sind nach wie vor regelmäßig an der Tagesordnung.

„Nach zwei Jahren Kitabetrieb unter Pandemie-Bedingungen, Einführung eines reformierten KiTa-Gesetzes mit prognostiziertem Fachkräftemangel und zahlreichen Streiktagen benötigen Familien dringend Stabilität und Entlastung.“ meint Maria Ahrends und appelliert an die kita-politischen Entscheidungsträger*innen, schnell familienfreundliche Lösungen zu anzubieten.

Offener Brief der KEV Stormarn an kita-politische Entscheidungsträger*innen vom 14.3.2022 zum Download: https://www.kita-eltern-sh.de/fileadmin/KEV/Stormarn/user_upload/20220314_KEV_Stormarn_Offener_Brief_Kreis_Stormarn_Betreuungskostenrueckerstattung.pdf

 

 

Offener Brief an kreis-politische Entscheidungsträger*innen

14. Mai 2022

Sehr geehrter Herr Lauterbach, 

sehr geehrte Mitglieder im Jugendhilfeausschuss, 

sehr geehrte Fraktionsvorsitzende, 

 

der Fachkräftemangel in sozialen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten ist in ganz Schleswig-Holstein eklatant. Das im Jugendhilfeausschuss vom 28.02.2022 vorgestellte Schreiben an Dr. Heiner Garg ist Ausdruck dessen und spiegelt die Hilflosigkeit der Einrichtungen und Träger wider, eine pädagogisch wertvolle frühkindliche Bildung unserer Kinder zu gewährleisten. 

Seit Jahren wirkt sich dieser Fachkräftemangel massiv auf die Betreuungssituation, vor allem ab Herbst jeden Jahres, aus. Regelmäßige Fachkräfteausfälle bedingen eine massive Überlastung der noch vor Ort tätigen Fachkräfte. Diese kommen an ihre persönlichen Grenzen, genauso wie die Eltern - kurzfristig kommuniziert, stellen diese Betreuungsausfälle alle Beteiligten vor enorme organisatorische und ggf. auch finanzielle Herausforderungen. 

Die Ausbildung der Kitafachkräfte, seien es Erzieher*innen, sozialpädagogische Assistent*innen oder Heilpädagog*innen, nimmt mehrere Jahre in Anspruch. Eine Erleichterung der Arbeitssituation ist somit erst langfristig absehbar und nur, wenn ausreichende Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Berufsbilds (wie auch immer diese aussehen werden) erfolgen. 

In diesem Zeitabschnitt der „Attraktivitätssteigerung“ ist somit mit einer weiteren Verschärfung der Fachkräftesituation zu rechnen – sei es durch Abwanderung in andere Berufszweige, Zwangspausen (z. B. Burnout) oder der wohlverdiente Ruhestand, in den die Mitarbeitenden gehen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Beruf der Kita-Fachkraft Frauen-dominiert ist, darf nicht vernachlässigt werden, dass ein hoher Anteil von jungen Fachkräften ggf. auch durch Schwangerschaft und Elternzeit mittelfristig ersetzt werden muss. 

Auf zunehmenden Druck von Einrichtungen, Trägern, Gewerkschaften aber auch Eltern(vertretungen) wird das Thema Fachkräftemangel mittlerweile auch in der Landesverwaltung bzw. Landespolitik beraten – eine kurzfristige Verbesserung ist jedoch nicht absehbar – die Betreuungsausfälle sind massiv.  

Somit ist für die Eltern die Belastungsgrenze nicht nur erreicht, sondern sogar überschritten - sowohl organisatorisch als auch finanziell.  

Mittlerweile erhält die Kreiselternvertretung Stormarn zahlreiche Anfragen von betroffenen Eltern, die um Informationen bitten, wie Elternbeiträge für ausgefallene Betreuungszeiten erstattungsfähig sind. 

In der Regel haben die Träger in ihren Betreuungsverträgen bzw. (bei kommunalen Trägern) in den Satzungen eine Klausel implementiert, die bei außerordentlichen Schließungen (wie z. B. Krankheit) keine Beitragsrückerstattung vorsehen. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es in den meisten Einrichtungen so, dass der Stellenplan nicht vollbesetzt werden kann und somit Betreuungsausfälle bei krankheitsbedingtem Fachpersonal vorprogrammiert sind. Insofern kann nicht mehr von "außerordentlich", sondern von "voraussichtlich" gesprochen werden. Dies bildet viel Diskussions- und Eskalationsgrundlage vor Ort in den Einrichtungen. 

Die Stadt Kiel hat für den Fall von Betreuungseinschränkungen aufgrund von Personalmangel / Erkrankung des Personals / der Tagespflegeperson eine flächendeckende Regelung zur Gebührenerstattung getroffen.  

„(...) 

  1. Betreuungseinschränkungen aufgrund von Personalmangel / Erkrankung des Personals / der Tagespflegeperson: 
    Wenn Betreuungseinrichtungen / Tagespflegestellen bzw. Gruppen aufgrund von Personalmangel oder aufgrund von Erkrankung des Personals schließen müssen, können Sie als Eltern eine Gebührenerstattung bekommen, wenn Ihr Kind nicht oder nur eingeschränkt in der KiTa oder der Tagespflegestelle betreut wurde. Bitte dokumentieren Sie die Ausfallzeiten im laufenden Kitajahr bzw. Schuljahr. Dies gilt auch, wenn Kindertagespflegepersonen die Betreuung nicht oder nur teilweise aufrechterhalten können. 
     
  2. Erlass von Verpflegungskosten:
    Darüber hinaus können Sie auch einen Erlass der Verpflegungskosten beantragen, wenn ein Kind an mehr als 20 aufeinanderfolgenden Tagen nicht am Essen teilnimmt. Den dafür erforderlichen Antrag erhalten Sie in Ihrer Betreuungseinrichtung und bei Ihrer Tagespflegeperson. 

    Wenn Sie einen Antrag auf eine Gebührenerstattung stellen möchten, erhalten Sie das dafür notwendige Formular in Ihrer Einrichtung oder bei Ihrer Kindertagespflegeperson. Auf diesem Antragsformular müssen Sie alle Ausfallzeiten dokumentieren und nach Ende des Kindergarten- bzw. Schuljahres von Ihrer Einrichtungsleitung / Tagespflegeperson bestätigen lassen. Wenn das erfolgt ist, senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag direkt an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter in der Kita-Gebührenberechnung. 

    Wir haben dieses Verfahren gewählt, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Daher wird die Erstattung nicht monatlich, sondern einmalig für den gesamten Zeitraum nach Ende des Kita- bzw. Schuljahres erfolgen können. 

(...)“ (Entsprechende Dokumente hierzu befinden sich im Anhang dieser E-Mail.)

Diese Regelungen ersetzen nicht die fehlende frühkindliche Bildung und die sozialen Kontakte, die für die Kinder so wichtig sind, jedoch schafft diese Regelung zumindest eine finanzielle Entlastung der Eltern, die in Anbetracht der aktuellen gesellschaftlichen Gesamtsituation dringend geboten ist. 

Wir möchten Sie als Entscheidungsträger*innen bitten, eine solche Gebührenerstattung gemäß dem bereits etablierten Verfahren in Kiel auf Kreisebene in Stormarn zur Entlastung der Träger, Einrichtungen und Eltern zu prüfen, zu beraten und umzusetzen. 

 

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und verbleiben 

Freundliche Grüße

Maria Ahrends & Marco Heidorn

Offener Brief zum Download 

 

Personalmangel und Schließung von Gruppen

Ansprechpartner beim Fachdienst 25 - Kindertagesbetreuung

Seit geraumer Zeit lesen und hören wir als KEV immer wieder, dass es Probleme mit der Personalausstattung in den Kitas gibt. Darum kommt es immer häufiger zu Schließungen von Betreuungsgruppen, weshalb Eltern vor der schwierigen Situation stehen, dass Ihre Kinder nicht betreut werden und sie selber Probleme haben Ihren Verpflichtungen gegenüber Ihren Arbeitgebern nachzukommen.

Grundsätzlich sollte man immer versuchen, eine Lösung mit den Trägern der Einrichtungen und der Standortgemeinde zu finden. Was viele jedoch nicht wissen, kann vor Ort keine Lösung gefunden werden und befindet man sich daher in einer akuten Notlage, ist der Fachdienst 25 - Kindertagesbetreuung des Kreises Stormarn Ansprechpartner, denn die Aufgabe für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Betreuungsplätze zu sorgen, obliegt dem Kreis.

Generell sollten ALLE Eltern von Schließungen betroffener Kinder dies IMMER der zuständigen Abteilung der Kreisverwaltung anzeigen. Nur so kann dort das Ausmaß der Probleme und gegebenenfalls auch eine lokale Konzentration festgestellt und gezielt gegengesteuert werden.

 


 

Der Ansprechpartner beim Fachdienst 25 - Kindertagesbetreuung

Fachdienstleitung:
Björn Dührkoop

Gebäude D, Raum D 109 
E-Mail: b.duehrkoop@kreis-stormarn.de


 

Für die Mitteilung von Gruppenschließungen und ggf. die Aufforderung zum Nachweis einer geeigneten Betreuung in einer akuten Notlage haben wir Euch ein entsprechendes Formular vorbereitet, dass Ihr nutzen könnt.

Das Dokument stellen wir euch zum Download zur Verfügung.

(Bei Verwendung von Acrobat Reader kann das Dokument direkt ausgefüllt werden.)

Der im KitaG genannte „Personalschlüssel 2,0“ (§ 26 KiTaG) ist, vereinfacht gesagt, die Regelung, dass jede Regelgruppe pro Tag durchgehend von 2 Fachkräften betreut werden muss. Dabei werden allerdings nicht die tatsächlich anwesenden Kinder berücksichtigt, sondern die für die Gruppe gemeldeten Kinder.

Diese Regelung soll für unsere Kinder eine qualitativ gute Betreuung garantieren und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte der Kita verbessern.

Durch Fachkräftemangel und Erkrankungen von Fachkräften ergeben sich für die Kitas große Herausforderungen bei der Umsetzung.
 

Was passiert, wenn nicht genug Fachkräfte in der Kita vorhanden sind?

Das KitaG ist ein Fördergesetz. Das heißt, die im Gesetz genannten Bestimmungen müssen erfüllt werden, damit die Kita bzw. der Träger der Kita Fördermittel (Gelder) zur Finanzierung der Kita erhält. Diese Gelder werden vom Land an die jeweilige Standortgemeinde ausgezahlt, die wiederum das Geld an die Einrichtung weiterleitet.

Wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden, kann das Land Schleswig-Holstein die Fördermittel kürzen oder streichen, was dazu führt, dass u. U. die Kosten für den Kitabetrieb nicht mehr gedeckt sind.

Weitere Regelungen, wie zum Beispiel, dass eine Kita geschlossen werden muss, wenn die Voraussetzungen für die Fördermittel nicht erfüllt sind, sind nicht im KitaG genannt.
 

Warum werden die Kita oder die Gruppe meines Kindes geschlossen?

Keine Kindertageseinrichtung bzw. keine Gruppe der Kita muss automatisch schließen, wenn sich z.B. eine Fachkraft krankmeldet und deshalb zeitweise der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten werden kann.

Die Kitaleitung bzw. der Träger der Kita muss aber gewährleisten, dass aus Sicherheitsgründen eine Mindestanzahl von Fachkräften vor Ort ist und die Aufsichtspflicht über die Kinder weiterhin gewahrt bleibt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die zuständige Aufsichtsbehörde informiert und die Kita bzw. die betroffene Gruppe ggf. vorübergehend geschlossen werden (Diese Regelung stammt aus dem Sozialgesetzbuch und galt schon vor dem KitaG).

Um der teilweise schwierigen Personalsituation gerecht zu werden, wurden im KitaG Ausnahmen genannt, damit die Fördermittel weiterhin gezahlt werden können:

  1. Ausnahme bei einer kurzfristigen Unterschreitung des Betreuungsschlüssels
    Für jede Gruppe der Kita gilt, dass der Betreuungsschlüssel von 2 Fachkräften pro Gruppe im Jahr für 15 % der Öffnungstage unterschritten werden darf, ohne dass es zu finanziellen Konsequenzen kommt. Bei z. B. 200 Öffnungstagen pro Jahr entspricht dies 30 Tagen, an denen die Kinder im Notfall mit weniger als 2 Fachkräften pro Gruppe betreut werden dürfen. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, bei Kitas mit mehreren Gruppen, die Fachkräfte so einzusetzen, dass sich die Unterschreitung gleichmäßiger verteilt und somit keine Gruppe von mehr als 15 % betroffen ist.
     
  2. Ausnahme bei einer längerfristigen Unterschreitung des Betreuungsschlüssels
    Bei langfristigem Fachkräftemangel (wenn z. B. nicht ausreichend Personal vor Ort zur Verfügung steht), besteht die Möglichkeit für die Kita-Einrichtung, eine Ausnahmegenehmigung für Elementar- und Hortgruppen beim Kreis zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung beinhaltet, dass ein Personaleinsatz von 1,5 Fachkräften anstatt 2 Fachkräften ausreichend für die Betreuung ist (diese Fachkräfteregelung entspricht derer vor Inkrafttreten des Kindertagesförderungsgesetztes). Voraussetzung ist, dass die Kita sich weiterhin bemüht, die offenen Stellen zu besetzen.


Betreuung in der sogenannten Randzeit

Neben den Regelgruppen zu den gängigen Kernzeiten (z. B. 8 - 16 Uhr) kann die Kita auch „Ergänzungs- und Randzeitengruppen“ (z. B. 7 - 8 Uhr oder 16 - 17 Uhr) einrichten. Hier werden Kinder individuell gefördert und die reguläre Gruppenzugehörigkeit ist aufgehoben. Für diese Gruppen gelten die gleichen (Förder-)Regeln wie für die „normalen“ Gruppen.

Bei einem Fachkräftemangel kann die Kita die Randzeitgruppen nutzen, um den Personalschlüssel nicht zu unterschreiten.

Stellt die Kita bzw. der Träger fest, dass zu bestimmten Uhrzeiten deutlich weniger Kinder in den Stammgruppen der Kita betreut werden als geplant, kann der Träger in Absprache mit der Gemeinde beim Kreis beantragen, dass für diese Kinder eine (gruppenübergreifende) Randzeitengruppe gebildet wird. So kann das Personal für mehrere Gruppen eingespart werden.

Bei dauerhaftem Personalmangel kann die Ausnahmegenehmigung für einen Personalschlüssel von 1,5 Fachkräften auch nur für die Randzeiten beantragt werden.

Die Kita kann neben den Randzeitgruppen auch „flexible Randzeitenangebote“ einrichten. Hier wird es der Kita ermöglicht, Kinder individuell zu fördern. Der Umfang ist auf 5 Wochenstunden begrenzt und soll helfen, kurzfristig auf einen veränderten Betreuungsbedarf der Eltern zu reagieren. Eine Genehmigung durch den Kreis ist hierfür nicht notwendig.

Für je 10 Kinder muss eine Fachkraft anwesend sein, wobei Kinder unter 3 doppelt und Kinder unter neun Monaten vierfach zählen. Die Fachkräfteanzahl wird also an die tatsächliche Kinderanzahl angepasst.

Sind weniger als 10 Kinder anwesend genügt altersunabhängig eine Fachkraft zur Betreuung der Kinder. Es muss lediglich eine weitere Betreuungskraft (ohne vorgeschriebene Qualifikation) in der Einrichtung anwesend sein.