Augustlücke

Überbrücke die "Augustlücke": Neue Regelungen sichern Deinem Kind einen Kita-Platz bis zum Schuleintritt!

27.06.2023 - Update

Liebe Eltern in Schleswig-Holstein, aufgepasst!

In den nächsten Jahren könnten späte Einschulungstermine und früh endende Kita-Verträge dazu führen, dass Dein Kind von der sogenannten „Augustlücke“ betroffen ist. Trotz des gesetzlichen Rechts auf einen Kita-Platz bis zum Schuleintritt, kann hier eine Betreuungslücke entstehen.

Aber keine Sorge, Du kannst etwas tun! Nimm das Gespräch mit der Leitung Deiner Kita auf und weise auf diese Situation hin. Bitte um eine Vertragsanpassung und bestehe auf einer schriftlichen Bestätigung. Informiere auch den zuständigen Kreis frühzeitig, idealerweise bis Mitte Februar, über Deinen Betreuungsbedarf, um sicherzustellen, dass Dein Kind seinen Platz behält: Bedarfsmeldung Kreis Stormarn.

Gute Nachrichten kommen aus der Gesetzgebung: Neue Regelungen im Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG SH) gewährleisten nun die Kita-Betreuung Deines Kindes bis zum ersten Schultag, selbst wenn dieser erst nach den Sommerferien liegt.

Ab Sommer 2024 sind alle Kitas dazu verpflichtet, diese erweiterte Betreuung anzubieten.

So gibt es Hoffnung am Horizont - bleib informiert und handle proaktiv!

"Augustlücke" trotz Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz"

Was ist die Augustlücke?

Die Einschulungstermine liegen in den kommenden Jahren in Schleswig-Holstein sehr spät: Schulbeginn nach den Sommerferien ist jeweils am 28.08.2023, 02.09.2024 und 08.09.2025. Viele Kita-Verträge enden jedoch zum 31.07. vor Schuleintritt der Kinder – trotz Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bis zur Einschulung. Dadurch entsteht die sogenannte „Augustlücke“, in der Kindern kein Förder- und Betreuungsangebot durch die gewohnte Kita zur Verfügung gestellt ist – je nach Schließzeit der Kita sind dies bis zu 7 Wochen.

Rechtliche Lage

Gemäß Sozialgesetzbuch (§ 24 Absatz 3 SGB VIII) und Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein (§ 5 Absatz 2 KitaG SH) haben Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kita, wobei laut BMFSFJ und Sozialministerium SH Schuleintritt den Tag der Einschulung meint. Der Platzanspruch besteht dabei gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (Kreis Stormarn).

Der tatsächliche Platzbedarf wird durch die Einrichtungen in den Standortgemeinden des Kreises gedeckt, die in Kitas in kommunaler Trägerschaft oder der freien Träger Plätze anbieten. Dazu kommen noch Plätze in der Kindertagespflege.

In den Betreuungsverträgen mit den Trägern der einzelnen Kita sind jeweils die Betreuungszeiten geregelt und die Betreuung für Kinder endet in vielen Betreuungsverträgen am 31.07. im Jahr des Schuleintritts. Daraus ergibt sich die besagte Augustlücke in der Abdeckung des Bildungs- und Betreuungsanspruchs zum Schuleintritt.

Grundsätzlich muss zwischen dem Rechtsanspruch, der gegenüber dem Kreis besteht, und einer privatrechtlichen Vereinbarung in Form eines Betreuungsvertrags zwischen Eltern und Kita unterschieden werden. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, sollte der Kreis darauf hinwirken, dass die privatrechtlichen Betreuungsverträge zwischen Eltern und Kitas, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz vollständig abdecken.

Was können betroffene Eltern tun?

Unsere ersten Ansprechpartner als Eltern sind die Einrichtungsleitungen in unseren Kitas. Wir müssen die Kitaleitungen für die Problematik sensibilisieren und klarstellen, dass ein Betreuungsvertrag mit Befristung bis zum 31.07. vor Schuleintritt den Rechtsanspruch nicht bis zum Schuleintritt erfüllt. Idealerweise passt Eure Einrichtung bzw. Euer Einrichtungsträger die Betreuungsverträge so an, dass Eure Kinder bis zum ersten Schultag in Eurer Kita betreut werden. Bitte denkt daran, dass nur eine schriftliche Vertragsverlängerung bis zur Einschulung mit Eurer Kita Euch Rechtssicherheit gibt.

In jedem Fall solltet Ihr Euren Platzbedarf zur Deckung der Augustlücke gegenüber dem Kreis anmelden. Wenn Ihr den Platzbedarf mit mindestens 3 Monaten Vorlauf beim Kreis ankündigt – d.h. in diesem Fall bis spätestens zum 30.04. – ist der Kreis verpflichtet, Euch einen Platz zur Verfügung zu stellen. Hierzu meldet Ihr Euren Bedarf am besten über das Kita-Portal für Eure Einrichtung an und schickt eine formlose Email an den Kreis oder verwendet unseren Vordruck "Bedarfsmeldung Kreis Stormarn".