Jugendhilfeausschuss
Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte erledigt, hat der Jugendhilfeausschuss (JHA) ein Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Mit dieser verantwortlichen Beteiligung von engagierten Bürgern sowie Fachkräften der Jugendhilfe entsteht eine "Zweigliedrigkeit der Behörde Jugendamt", die einzigartig in der deutschen Verwaltungsstruktur ist. Die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses binden das Handeln der Jugendamtsverwaltung.
Informationen über die Arbeit und Zusammensetzung des JHA sind auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt zu finden:
Die nächsten Sitzungstermine des JHA werden bei Kenntnis bekannt gegeben.