Hier möchten wir die wichtigsten Neuigkeiten im Kitabereich an die Eltern weitergeben
11.06.2026 Geschwisterermäßigung: Wichtige Entwicklung für Familien im Kreis Steinburg
In unserem vorherigen Beitrag (Neue Regelung zur Geschwisterermäßigung ab August 2026) haben wir über die geplante Änderung bei der Geschwisterermäßigung im Kreis Steinburg informiert. Nach der ursprünglich vorgesehenen Regelung wären Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege weiterhin gemeinsam berücksichtigt worden. Kinder in schulischen Betreuungsangeboten wären davon jedoch getrennt betrachtet worden.
Für Familien hätte das bedeutet: Besucht ein Kind eine Kindertagesstätte und ein weiteres Kind die schulische Betreuung, wären diese Kinder bei der Geschwisterermäßigung künftig nicht mehr gemeinsam berücksichtigt worden.
Aus Sicht der Kreiselternvertretung Steinburg war genau das problematisch. Familien organisieren ihren Alltag nicht nach Betreuungssystemen oder Zuständigkeiten. Betreuungskosten entstehen in einer Familie gemeinsam – unabhängig davon, ob ein Kind in der Kita, in der Kindertagespflege oder in der schulischen Betreuung betreut wird.
Nun gibt es eine wichtige und erfreuliche Entwicklung.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg hat am 03.06.2026 einen gemeinsamen Änderungsantrag der Kreistagsfraktionen von CDU, BLS, Bündnis 90/Die Grünen und SPD einstimmig angenommen.
Mit diesem Änderungsantrag soll die ursprünglich vorgesehene Einschränkung angepasst werden. Kinder, die ein schulisches Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, sollen künftig wieder bei der Geschwisterermäßigung für Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege berücksichtigt werden, sofern ein entsprechender Betreuungsbedarf nachgewiesen werden kann.
Was bedeutet das für Familien?
Für Familien mit mehreren Kindern in unterschiedlichen Betreuungsformen ist das eine wichtige Nachricht.
Besucht zum Beispiel ein Kind eine Kindertagesstätte und ein weiteres Kind die schulische Betreuung, sollen beide Kinder künftig wieder gemeinsam bei der Geschwisterermäßigung berücksichtigt werden können, wenn der entsprechende Betreuungsbedarf vorliegt.
Damit wird ein zentraler Punkt aufgegriffen, den viele Eltern in den vergangenen Wochen deutlich gemacht haben:
Eine Familie bleibt eine Familie.
Es macht im Familienalltag keinen Unterschied, ob Betreuungskosten durch Kita, Kindertagespflege oder schulische Betreuung entstehen. Entscheidend ist, was Familien insgesamt zahlen müssen.
Gerade mit Blick auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ist diese Frage wichtig. Schulische Betreuungsangebote werden für viele Familien weiter an Bedeutung gewinnen. Für viele Eltern sind sie eine wichtige Voraussetzung, um Familie, Beruf und Alltag miteinander vereinbaren zu können.
Wenn schulische Betreuung immer wichtiger wird, müssen auch die Entlastungsregelungen dazu passen.
Familien stehen bereits unter Druck
Der Änderungsantrag ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass viele Familien im Kreis Steinburg bereits jetzt finanziell belastet sind.
Steigende Lebenshaltungskosten, Betreuungskosten, Beiträge, Fahrtkosten und weitere Ausgaben kommen an vielen Stellen gleichzeitig zusammen. Gerade Familien mit mehreren Kindern merken solche Belastungen besonders deutlich.
Deshalb ist es richtig, bei politischen Entscheidungen genau hinzusehen, ob zusätzliche Belastungen entstehen und ob bestehende Entlastungen erhalten bleiben können.
Aus unserer Sicht ist die Anpassung der geplanten Regelung deshalb ein wichtiger Schritt. Sie verhindert zusätzliche Belastungen und sorgt dafür, dass die Geschwisterermäßigung näher an der tatsächlichen Familiensituation bleibt.
Rückmeldungen aus der Elternschaft haben Wirkung gezeigt
Für uns als Kreiselternvertretung Steinburg zeigt diese Entwicklung auch, wie wichtig die Rückmeldungen aus der Elternschaft waren.
Viele Eltern haben uns ihre persönliche Situation geschildert, ihre Betreuungssituation erklärt und deutlich gemacht, welche zusätzliche Belastung durch die ursprünglich geplante Regelung auf sie zugekommen wäre.
Diese Rückmeldungen haben sichtbar gemacht, was eine abstrakte Regelung konkret im Familienalltag bedeuten kann. Aus einem Satz in einer Richtlinie wird für Eltern schnell eine echte finanzielle Belastung.
Auch die aus der Elternschaft gestartete Petition hat dazu beigetragen, das Thema sichtbar zu machen.
Dafür möchten wir uns ausdrücklich bedanken.
Danke an alle Eltern, die sich bei uns gemeldet, ihre Erfahrungen geteilt, Gespräche geführt, Nachrichten geschrieben oder das Thema öffentlich begleitet haben.
Warum diese Anpassung richtig ist
Die ursprünglich vorgesehene Trennung der Systeme hätte viele Familien schlechter gestellt, obwohl sich an ihrer tatsächlichen Familiensituation nichts geändert hätte.
Betreuungskosten entstehen nicht getrennt nach Verwaltungszuständigkeiten. Sie entstehen in einer Familie. Deshalb muss auch die Entlastung so gestaltet sein, dass sie diese Familiensituation berücksichtigt.
Gerade Familien mit mehreren Kindern brauchen verlässliche, nachvollziehbare und faire Regelungen. Die bisherige gemeinsame Betrachtung von Kita, Kindertagespflege und schulischer Betreuung war aus unserer Sicht näher an der Lebensrealität der Familien.
Deshalb begrüßen wir, dass die praktischen Auswirkungen auf Familien nun stärker berücksichtigt werden sollen.
Positiv ist auch, dass der Änderungsantrag von mehreren Fraktionen gemeinsam eingebracht und im Jugendhilfeausschuss einstimmig angenommen wurde. Das zeigt, dass das Thema ernst genommen wurde.
Wie geht es weiter?
Die einstimmige Empfehlung des Jugendhilfeausschusses ist ein wichtiger Schritt. Abschließend muss jedoch noch der Kreistag über die Richtlinie entscheiden.
Wir werden den weiteren Verlauf aufmerksam begleiten und transparent darüber informieren, sobald eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Für Familien ist wichtig: Nach aktuellem Stand gibt es eine klare politische Empfehlung, die ursprünglich vorgesehene Einschränkung der Geschwisterermäßigung anzupassen. Kinder in schulischer Betreuung sollen künftig wieder bei der Geschwisterermäßigung für Kinder in Kita und Kindertagespflege berücksichtigt werden können, wenn ein entsprechender Betreuungsbedarf nachgewiesen ist.
Das ist eine gute Nachricht für viele Familien im Kreis Steinburg.
Für uns als Kreiselternvertretung bleibt klar: Familien brauchen faire, verlässliche und verständliche Entlastungsregelungen. Die Geschwisterermäßigung muss sich an der tatsächlichen Familiensituation orientieren und nicht daran, welchem Betreuungssystem ein Kind zugeordnet ist.
14.05.2026 Neue Regelung zur Geschwisterermäßigung ab August 2026: Was sich für Familien im Kreis Steinburg ändert
Der Kreistag Steinburg hat am 19. März 2026 eine Änderung bei der Ermäßigung von Elternbeiträgen in der Geschwisterermäßigung beschlossen. Die neue Regelung soll ab dem Betreuungsjahr 2026/2027 gelten und betrifft damit Betreuungsangebote ab dem 01. August 2026.
Aus Sicht der Kreiselternvertretung Steinburg ist diese Änderung für viele Familien von großer Bedeutung. Besonders betroffen können Familien sein, die mehrere Kinder in unterschiedlichen Betreuungssystemen haben, zum Beispiel ein Kind in der Kindertagesstätte und ein weiteres Kind in der schulischen Betreuung.
Hinweis zur Informationslage:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind die neuen Richtlinien und Beschlussunterlagen noch nicht öffentlich auffindbar. Eltern finden bei eigener Recherche daher möglicherweise noch die bisherigen Regelungen. Die Kreiselternvertretung informiert auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen, da die Änderung ab dem 01. August 2026 für viele Familien relevant werden kann.
Was bisher gilt
Bisher werden im Kreis Steinburg bei der Geschwisterermäßigung alle Kinder einer Familie gemeinsam berücksichtigt. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Kinder eine Kindertagesstätte, eine Kindertagespflege oder ein schulisches Betreuungsangebot besuchen.
Für Familien bedeutet das eine systemübergreifende Entlastung. Entscheidend ist die tatsächliche Familiensituation und nicht die Frage, in welchem Betreuungssystem sich das jeweilige Kind befindet.
Ein Beispiel:
Besucht ein Kind eine Kindertagesstätte und ein älteres Geschwisterkind die schulische Betreuung, werden beide Kinder bislang gemeinsam für die Geschwisterermäßigung berücksichtigt.
Was sich ab dem 01. August 2026 ändert
Ab dem Betreuungsjahr 2026/2027 wird diese gemeinsame Betrachtung geändert.
Künftig gilt nach den uns vorliegenden Informationen:
- Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege werden weiterhin gemeinsam berücksichtigt.
- Kinder in schulischen Betreuungsangeboten werden davon getrennt betrachtet.
- Ein Kita-Kind und ein Geschwisterkind in schulischer Betreuung zählen künftig nicht mehr gemeinsam für die Geschwisterermäßigung.
Für viele Familien wird dies zu höheren Betreuungskosten führen. Wie stark eine Familie betroffen ist, hängt von der jeweiligen Betreuungssituation, der Anzahl der Kinder und den konkret anfallenden Beiträgen ab.
Warum diese Änderung Familien besonders trifft
Familien organisieren ihren Alltag nicht getrennt nach Zuständigkeiten oder Betreuungssystemen. Sie tragen alle Betreuungskosten gemeinsam.
Dabei können die Beiträge je nach Betreuungsform unterschiedlich hoch sein. Für die monatliche Haushaltsplanung macht es aber keinen Unterschied, ob die Kosten durch Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder schulische Betreuung entstehen. Entscheidend ist, welche Gesamtsumme eine Familie am Ende zahlen muss.
Aus Elternsicht ist deshalb wichtig:
Wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden, sollte eine Familie als Einheit betrachtet werden. Die Entlastung sollte sich an der tatsächlichen Familiensituation orientieren und nicht daran, welchem Betreuungssystem ein Kind zugeordnet ist.
Gerade Familien mit mehreren Kindern brauchen verlässliche, nachvollziehbare und faire Entlastungen. Die bisherige, institutionsübergreifende Geschwisterermäßigung hat die Lebensrealität vieler Familien besser abgebildet.
Bedeutung für kinderreiche Familien im Kreis Steinburg
Familien mit mehreren Kindern tragen häufig gleichzeitig mehrere Betreuungskosten. Gerade dann ist eine verlässliche Geschwisterermäßigung wichtig.
Ein Bericht der Landesregierung Schleswig Holstein zur Situation kinderreicher Familien zeigt, dass Familien mit drei oder mehr Kindern finanziell häufiger stärker belastet sind als Familien mit einem oder zwei Kindern.
Auch für den Kreis Steinburg enthält der Bericht konkrete Zahlen. Im Jahr 2023 gab es im Kreis Steinburg 1.501 Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern. Davon waren 361 Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern. Das waren 24,1 Prozent aller Familien mit minderjährigen Kindern im Kreis Steinburg. Damit liegt Steinburg leicht über dem landesweiten Durchschnitt.
Diese Zahlen machen deutlich:
- Entlastungen für Familien mit mehreren Kindern sind kein Randthema.
- Viele Familien mit mehreren Kindern stehen finanziell besonders unter Druck.
- Zusätzliche Betreuungskosten können für diese Familien spürbare Auswirkungen haben.
Aus Sicht der Kreiselternvertretung sollte eine Familie als Ganzes betrachtet werden. Ob ein Kind in der Kindertagesstätte, in der Kindertagespflege oder in der schulischen Betreuung ist, ändert nichts daran, dass die Kosten gemeinsam von derselben Familie getragen werden.
Geschwisterermäßigung ist ein wichtiges Instrument
Der Bericht der Landesregierung stellt ausdrücklich dar, dass insbesondere kinderreiche Familien von Geschwisterermäßigungen profitieren. Gleichzeitig wird beschrieben, dass örtliche Träger über die gesetzliche Regelung hinausgehende Ermäßigungen treffen können, die auch schulpflichtige Kinder berücksichtigen.
Genau eine solche weitergehende Regelung gab es bisher im Kreis Steinburg. Die institutionenübergreifende Berücksichtigung von Kindern in Kindertagesstätte, Kindertagespflege und schulischer Betreuung war aus Sicht der Kreiselternvertretung ein familienfreundlicher und lebensnaher Ansatz.
Mit der nun beschlossenen Änderung wird diese gemeinsame Betrachtung eingeschränkt. Das bewerten wir kritisch.
Einordnung mit Blick auf den Ganztagsanspruch
Ab August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Zunächst betrifft dies Kinder der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch jeweils um eine Klassenstufe erweitert, sodass ab August 2029 alle Grundschulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben.
Damit werden schulische Betreuungsangebote für Familien künftig noch wichtiger.
Ganztags- und Betreuungsangebote sind für viele Eltern keine freiwillige Zusatzleistung. Sie sind eine wichtige Voraussetzung dafür, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.
Sie leisten außerdem einen wichtigen Beitrag zu:
- sozialer Teilhabe
- Bildungschancen
- Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Verlässlichkeit im Familienalltag
Der Bericht der Landesregierung betont außerdem, dass Elternbeiträge nicht dazu führen dürfen, dass Schülerinnen und Schüler von Angeboten ausgeschlossen werden. Sozialstaffeln und Geschwisterermäßigungen sollen gerade kinderreichen Familien zugutekommen.
Vor diesem Hintergrund betrachten wir es als verfehlt, die schulische Betreuung finanziell stärker von Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege abzukoppeln. Wenn der Ganztag politisch und gesellschaftlich an Bedeutung gewinnt, müssen auch die Entlastungsregelungen die Lebensrealität der Familien berücksichtigen.
Unsere Bewertung als Kreiselternvertretung
Die Kreiselternvertretung Steinburg sieht die Änderung der Geschwisterermäßigung kritisch.
Wir erkennen an, dass finanzielle Rahmenbedingungen bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig sind Investitionen in Familien, Bildung und Betreuung aus unserer Sicht keine reine Kostenfrage. Sie sind eine wichtige Grundlage für Vereinbarkeit, Teilhabe und Chancengerechtigkeit.
Gerade Familien mit mehreren Kindern dürfen durch unterschiedliche Betreuungssysteme nicht schlechter gestellt werden. Eine Familie bleibt eine Familie, unabhängig davon, ob die Kinder in Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder schulischer Betreuung betreut werden.
Die bisherige Regelung ist aus unserer Sicht familienfreundlicher, gerechter und näher an der tatsächlichen Lebensrealität der Eltern im Kreis Steinburg.
Betreuungskosten sind ein fester Bestandteil der monatlichen Haushaltsplanung. Wenn sich Ermäßigungen verändern oder wegfallen, brauchen Familien frühzeitig verlässliche Informationen.
Gerade weil die Entscheidung nach den uns vorliegenden Informationen bereits am 19. März 2026 getroffen wurde und die Änderung zum 01. August 2026 greifen soll, ist eine klare und öffentliche Kommunikation aus unserer Sicht dringend erforderlich.
Kritisch sehen wir außerdem, dass Familien und Einrichtungen bislang keine ausreichende öffentliche Grundlage finden, um die Änderung und ihre Folgen nachvollziehen zu können.
Wichtig: Ermäßigungsmöglichkeiten prüfen
Unabhängig von der Änderung bei der Geschwisterermäßigung sollten Familien prüfen, ob sie Anspruch auf eine soziale Ermäßigung des Elternbeitrags haben.
Nach dem Merkblatt des Kreises Steinburg kann eine vollständige Ermäßigung möglich sein, wenn Familien bestimmte Sozialleistungen beziehen. Dazu gehören unter anderem Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Auch bei geringem Einkommen kann eine prozentuale Ermäßigung möglich sein.
Anträge auf Ermäßigung sind bei der zuständigen Amts- oder Stadtverwaltung einzureichen. Bis zur Entscheidung über den Antrag ist der Beitrag zunächst in voller Höhe zu zahlen.
Unser Hinweis: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Anspruch haben, wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Amts- oder Stadtverwaltung und lassen Sie prüfen, welche Ermäßigungsmöglichkeiten für Ihre Familie bestehen.
Rückmeldungen betroffener Familien
Die konkreten Auswirkungen der neuen Regelung hängen von der individuellen Betreuungssituation ab. Deshalb ist es wichtig, Rückmeldungen aus den Familien und Einrichtungen im Kreis Steinburg zu sammeln.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn:
- Sie von der Änderung betroffen sein könnten
- Sie bereits Informationen aus Ihrer Einrichtung erhalten haben
- sich Ihre Betreuungskosten ab dem 01. August 2026 verändern könnten
- Sie Fragen zur neuen Regelung haben
- Ihre Einrichtung bereits Rückmeldungen von Eltern erhält
Ihre Erfahrungen helfen uns dabei, die Auswirkungen der neuen Regelung sichtbar zu machen und die Interessen der Eltern im Kreis Steinburg weiterhin deutlich zu vertreten.
Quellen und Grundlage dieses Beitrags
Grundlage dieses Beitrags sind die der Kreiselternvertretung Steinburg vorliegenden Informationen zur Ermäßigung von Elternbeiträgen in schulischen Betreuungsangeboten ab dem 01. August 2026. Da die neuen Richtlinien und Beschlussunterlagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht öffentlich auffindbar sind, verweisen wir an dieser Stelle nicht auf diese Unterlagen.
Für die Einordnung zur Situation kinderreicher Familien wurde der Bericht der Landesregierung Schleswig Holstein zur Situation kinderreicher Familien in Schleswig Holstein berücksichtigt. Der Bericht wurde als Landtagsdrucksache 20/3360 am 02. Juli 2025 veröffentlicht.
Zusätzlich wurden öffentlich verfügbare Informationen zur politischen Beratung des Tagesordnungspunktes 15 im Kreistag Steinburg herangezogen.
07.02.2026 Investitionspaket "Kita für alle": Einordnung der Kreiselternvertretung Steinburg
Das Land Schleswig-Holstein hat am 5. Februar 2026 das Investitionspaket "Kita für alle" vorgestellt. Ziel des Programms ist es, den Zugang zu Kita-Plätzen zu verbessern und insbesondere Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf stärker zu fördern.
Die Kreiselternvertretung Steinburg hat die Inhalte dieses Artikels geprüft und aus Elternsicht eingeordnet.
Unsere Einordnung in Kürze
Wir begrüßen grundsätzlich, dass das Land zusätzliche Mittel für den Kita-Bereich bereitstellt. Mehr Plätze, zusätzliche Personalressourcen und der Ausbau von Familienzentren können zur Entlastung der Kitas beitragen.
Gleichzeitig sehen wir aus Elternsicht wichtige Punkte, die bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen – insbesondere im ländlich geprägten Kreis Steinburg. Dazu gehören:
- eine faire Verteilung der Mittel auch außerhalb größerer Städte,
- die Berücksichtigung langer Wege und eingeschränkter Verkehrsverbindungen,
- die Sicherstellung ausreichenden und qualifizierten Fachpersonals,
- sowie Transparenz darüber, wie die Gelder konkret eingesetzt werden.
Inklusion bedeutet für uns mehr als ein schnellerer Zugang zu einem Kita-Platz. Sie setzt gute Rahmenbedingungen, stabile Betreuung und qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit voraus.
Ausführliche Stellungnahme als PDF
Unsere vollständige Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf die Inhalte des oben verlinkten Artikels und ordnet diese aus Elternsicht ein.
- Stellungnahme der Kreiselternvertretung Steinburg (PDF) [PDF herunterladen]
Dialog ausdrücklich erwünscht
Als Kreiselternvertretung Steinburg stehen wir für einen konstruktiven Austausch bereit. Wir möchten die Umsetzung des Programms im Sinne der Kinder, Familien und Fachkräfte kritisch begleiten und unsere Erfahrungen aus der Elternarbeit einbringen.
Eltern, Träger, Kommunen sowie politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger können sich jederzeit an uns wenden.
26.01.2026 Deutscher Kita-Preis 2026 Engagement sichtbar machen
Kitas leisten jeden Tag Großartiges: Sie begleiten Kinder beim Aufwachsen, stärken Familien und gestalten gute frühe Bildung vor Ort. Dieses Engagement verdient Anerkennung.
Mit dem Deutschen Kita-Preis 2026 werden erneut Kindertageseinrichtungen und lokale Bündnisse ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise für Qualität und Weiterentwicklung in der frühen Bildung einsetzen. Der Preis wird vom Bundesministerium für Bildung gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung vergeben und geht in diesem Jahr bereits in die neunte Runde.
Eine Teilnahme bietet die Chance,
- die eigene pädagogische Arbeit gemeinsam im Team zu reflektieren,
- Wertschätzung und öffentliche Sichtbarkeit zu erhalten,
- und ein Preisgeld von bis zu 25.000€ zu gewinnen.
Bewerben können sich:
- Kitas in der Kategorie „Kita des Jahres“
- Kooperationen aus mindestens drei Partnern zusätzlich in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ – mit doppelter Gewinnchance.
Bewerbungszeitraum: 20. Januar bis 20. März 2026
Die Bewerbung ist bewusst niedrigschwellig und besteht aus wenigen Angaben zur Einrichtung sowie einem Motivationsschreiben.
Für Interessierte findet außerdem eine digitale Infoveranstaltung am 27. Januar online statt, bei der Preisträger aus den Vorjahren berichten und Fragen beantwortet werden.
- Weitere Informationen zum deutschen Kita-Preis finden Sie unter
deutscher-kita-preis.de.
20.12.2025 Für alle Eltern im Kreis Steinburg, deren Kinder eine Kita, Krippe oder Tagespflege besuchen: Unsere Kreiselternvertretung sucht Verstärkung
In einem aktuellen Artikel auf shz.de wird über die Arbeit der Kreiselternvertretung Steinburg berichtet und aufgezeigt, vor welchen Herausforderungen Eltern, Kitas und die Kindertagespflege im Kreis stehen. Der Beitrag macht deutlich, wie wichtig eine starke Elternvertretung auf Kreisebene ist.
Ein besonderer Fokus liegt für uns dabei auf der Kindertagespflege. Eltern von Tagespflegekindern sind in der Kreiselternvertretung derzeit nicht vertreten, obwohl auch in diesem Bereich viele Themen eine Rolle spielen - von Betreuungssicherheit über Rahmenbedingungen bis hin zu Vertretungsmodellen.
Wenn Sie sich für Elternrechte, gute Betreuungsbedingungen und einen aktiven Austausch einsetzen möchten, lohnt sich ein Blick in den Artikel.
- Hier geht’s zum Beitrag auf shz.de: Kreiselternvertretung sucht Verstärkung
07.12.2025 Ihre Stimme zählt: Austausch zur Situation kinderreicher Familien in Schleswig-Holstein
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat einen aktuellen Bericht zur Lebenssituation kinderreicher Familien veröffentlicht. Dieser Bericht macht deutlich, wie bedeutend Familien mit 3 oder mehr Kindern für die gesellschaftliche und demografische Entwicklung sind. Gleichzeitig zeigt er, dass viele Herausforderungen bestehen bleiben - trotz bestehender Unterstützungsangebote.
Die Landeselternvertretung möchte zu diesem Bericht eine Stellungnahme einreichen und dabei gezielt die Stimmen der Eltern berücksichtigen, die diese Lebensrealität täglich erleben. Damit die Perspektiven aus dem Kreis Steinburg sichtbar werden, möchten wir Sie herzlich einladen, Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen.
Warum Ihre Rückmeldung so wichtig ist
Kinderreiche Familien tragen maßgeblich zur Stabilität und Vielfalt unserer Gesellschaft bei. Sie prägen das soziale Miteinander, stärken die Gemeinden und sichern langfristig die demografische Entwicklung. Die Landesregierung hebt hervor, dass diese Familien nicht in eine finanzielle Schieflage geraten dürfen und dass ihre Rahmenbedingungen verbessert werden müssen.
Es gibt bereits verschiedene Entlastungen, darunter gedeckelte Kita-Beiträge, Ermäßigungen für Geschwisterkinder und die Förderung von Freizeitangeboten. Dennoch zeigt der Bericht deutlich, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die tatsächlichen Belastungen vieler Familien aufzufangen.
Besonders kritisch sind Bereiche wie:
Wohnraum: Familien mit mehreren Kindern haben oft Schwierigkeiten, bezahlbaren und ausreichend großen Wohnraum zu finden.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Arbeitszeiten, Betreuungsangebote und Alltagsterminierung passen häufig nicht zusammen.
Mobilität: Öffentliche Verkehrsmittel, Wege zur Kita oder Schule und die Organisation alltäglicher Fahrten sind für große Familien oft mit zusätzlichen Kosten oder Zeitaufwand verbunden.
Finanzielle Belastungen: Lebensmittel, Kleidung, Freizeitgestaltung und Bildungsausgaben summieren sich schnell. Nachhaltige Verbesserungen sind deshalb oft nur möglich, wenn auch bundesweit gesetzliche Regelungen angepasst werden.
Ihre Erfahrungen helfen uns zu zeigen, wo die Strukturen bereits gut funktionieren und wo Familien konkret Unterstützung benötigen. Ohne authentische Rückmeldungen bleiben viele dieser Punkte unsichtbar.
Was wir von Ihnen erfahren möchten
Wir möchten ein realistisches Bild der Lebenssituation kinderreicher Familien im Kreis Steinburg zeichnen. Dabei sind wir offen für alle Themen, die Ihren Alltag prägen. Sie können uns berichten:
- welche Entlastungen für Sie besonders hilfreich sind
- wo Sie Unterstützung vermissen
- welche Hürden Sie im Alltag erleben
- was gut funktioniert und weiter gestärkt werden sollte
- wie sich politische Maßnahmen in Ihrer Lebenswirklichkeit auswirken
Ihre Rückmeldungen müssen nicht lang oder ausgearbeitet sein. Auch kurze Hinweise oder einzelne Beispiele helfen uns sehr weiter. Jede Stimme trägt zu einem umfassenderen Gesamtbild bei.
Ihre Kontaktmöglichkeiten
Damit Sie möglichst unkompliziert mit uns in Verbindung treten können, haben Sie mehrere Wege zur Auswahl:
Hinweis zur Teilnahme:
Bitte senden Sie Ihre Rückmeldung bis zum 31.12., damit wir sie in die Stellungnahme aufnehmen können.
Kontakt zur Kreiselternvertretung Steinburg
📧 KEV-E-Mail
Wir freuen uns über offene oder anonymisierte Rückmeldungen. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch können wir gemeinsam ein kurzes Gespräch führen, telefonisch oder online.
Kontakt zur Landeselternvertretung Schleswig-Holstein
📧 LEV-E-Mail
Auch eine direkte Rückmeldung an die LEV ist möglich, wenn Sie Ihre Perspektive dort einbringen möchten.
Wenn Sie ein persönliches Austauschformat bevorzugen, richten wir gern ein gemeinsames Gespräch ein, in dem Sie Ihre Erfahrungen in ruhigem Rahmen teilen können.
Gemeinsam Perspektiven stärken
Die Lebenssituation kinderreicher Familien ist vielfältig, anspruchsvoll und reich an Erfahrungen, die viel zu selten in politischen Entscheidungen sichtbar werden. Mit Ihrer Unterstützung können wir genau das ändern. Je mehr Stimmen sich einbringen, desto klarer wird sichtbar, was Familien im Land stärkt und wo sie echte Verbesserungen brauchen.
Wir danken Ihnen herzlich dafür, dass Sie Ihre Zeit und Ihre Erfahrungen zur Verfügung stellen. Jede Rückmeldung ist ein wertvoller Beitrag.
10.01.23 Stellungnahme des Sozialministeriums zur "Augustlücke"
Im Dezember 2022 stellte der SPD-Abgeordnete Martin Habersaat eine kleine Anfrage im Schleswig-Holsteinischen Landtag zum Übergang zwischen Kita und Grundschule. Grundlage dafür war eine bisher nicht gelöste Betreuungslücke im August, die sogenannte "Augustlücke". Da 2023 und in den kommenden Jahren die Sommerferien sehr spät enden, stehen viele Familien ab dem 01.08. eines Jahres ohne Betreuung da, wenn ihr Kind im Anschluss die Grundschule besucht, da die meisten Verträge mit den Kitaträgern bereits zum 31.07. auslaufen.
Sehen Sie hier im Detail, wie das Sozialministerium die Fragen beantwortete.
Zusammenfassung:
- es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Betreuung bis zum Schulbeginn (Tag der Einschulung)
- der örtliche Träger (in der Regel des Kreisjugendamt) steht in der Verantwortung, bei Bedarf einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen
Konsequenzen:
- bei Bedarfg sollten Eltern rechtzeitig (mind. 3 Monate vorher) einen Antrag an den Kreis stellen und den Bedarf beim Kitaportal angeben
- unter Umständen müssen Eingewöhnungen nach hinten verschoben werden, da die Plätze noch bis Schulbeginn belegt sind
- die Kreise müssen ein Betreuungskonzept entwickeln
- die Landespolitik prüft, ob Betreuungsverträge bis zum Schulbeginn gesetzlich verpflichtend gemacht werden können
22.12.2022 Informationsschreiben des Sozialministeriums zur Anpassung des Kitagesetzes
Von Januar bis Juli 2023 werden die Kitabeiträge für Familien mit geringem Einkommen gekürzt. Dafür istz aber ein Antrag der Eltern nötig.
Nach Absprache mit dem Kreis Steinburg empfehlen wir den folgenden Personengruppen, einen Antrag für Sozialermäßigung so schnell wie möglich zu stellen:
- Haushalte mit geringem Einkommen ohne Sozialleistungen
- Alleinerziehende mit einer Anstellung in Teilzeit
- Haushalte, deren Antrag in der Vergangenheit aufgrund eines bis zu 300€ zu hohen Einkommens abgelehnt wurde
Prinzipiell kann es nicht schaden, diesen Antrag möglichst zeitnah zu stellen, da die Bezeichnung "geringes Einkommen" von der Verwaltung nicht genauer definiert wurde.
Die Ermäßigung kann rückwirkend maximal bis zum Tag der Antragstellung gewährleistet werden. Deshalb sollte der Antrag noch möglichst Anfang Januar 2023 eingereicht werden!!!