Hier möchten wir die wichtigsten Neuigkeiten im Kitabereich an die Eltern weitergeben
21.08.2026 93-Prozent-Regel im KiTaG: Was bedeutet sie für Familien?
Mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Schleswig-Holstein, kurz KiTaG, verändert sich auch die Planung und Förderung von Kita-Gruppen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte 93-Prozent-Regel.
Für Eltern klingt das zunächst technisch. Die Regel kann aber konkrete Folgen haben. Sie betrifft die Frage, wie lange Kita-Gruppen verlässlich gefördert werden und wie schnell auf sinkende Belegungszahlen reagiert werden muss.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Bedarfsplanung. Sie legt mit fest, wie viele Kita-Plätze und Gruppen benötigt werden und welche Angebote öffentlich gefördert werden.
! Bedarfsplanung
Kreise müssen sicherstellen, dass ausreichend passende Betreuungsplätze vorhanden sind. Dafür wird geplant, wie viele Kita-Plätze und Gruppen benötigt werden, wo diese angeboten werden und welche Betreuungszeiten erforderlich sind.
Diese Planung nennt sich Bedarfsplanung. Sie ist eine wichtige Grundlage dafür, welche Kita-Gruppen öffentlich gefördert werden.
Dabei darf es nicht allein um die Zahl freier Plätze gehen. Das KiTaG sieht vor, dass auch die tatsächlichen Bedürfnisse von Familien berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem Betreuungszeiten, Wohnortnähe, Arbeitsplatznähe und unterschiedliche Betreuungsbedarfe.
Was ändert sich?
Bisher beträgt der Förderungszeitraum für Stammgruppen grundsätzlich mindestens drei Jahre betragen. Künftig wird dieser Zeitraum auf zwei Jahre verkürzt.
Zusätzlich kommt die 93-Prozent-Regel hinzu. Liegt die Auslastung der Stammgruppen eines Einrichtungsträgers in einem Gebiet unter 93 Prozent, können sich die entsprechenden Fristen auf ein Jahr verkürzen. Entscheidungen über die weitere Förderung können dadurch schneller getroffen werden.
Für die zuständigen Stellen entsteht mehr Flexibilität. Für Einrichtungen, Personal und Familien sinkt gleichzeitig die Planungssicherheit.
! Stammgruppe
Eine Stammgruppe ist die reguläre Kita-Gruppe, der ein Kind im Alltag hauptsächlich zugeordnet ist. Das kann eine Krippengruppe, eine Elementargruppe oder eine altersgemischte Gruppe sein.
Entscheidend ist nicht nur die einzelne Kita
Für die 93-Prozent-Grenze wird nicht ausschließlich auf eine einzelne Einrichtung geschaut. Betreibt ein Träger im betrachteten Gebiet mehrere Kitas, wird die Auslastung seiner Stammgruppen gemeinsam betrachtet.
Ein Beispiel: Ein Träger betreibt in einer Kommune drei Kitas. Die erste Kita ist voll ausgelastet, die zweite fast voll, in der dritten sind mehrere Plätze frei. Für die Berechnung wird nicht nur betrachtet, ob die erste Kita voll ist. Entscheidend ist die gemeinsame Auslastung der betrachteten Stammgruppen dieses Trägers.
Liegt sie insgesamt unter 93 Prozent, greift die verkürzte Frist. Das gilt auch dann, wenn eine einzelne Kita vollständig ausgelastet ist.
Eine volle Kita bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die 93-Prozent-Regel für ihren Träger keine Rolle spielt.
Unter 93 Prozent bedeutet nicht automatisch Gruppenschließung
Wird die Grenze unterschritten, muss nicht automatisch eine Gruppe geschlossen werden. Verkürzt werden zunächst die Fristen, innerhalb derer Entscheidungen über die weitere Förderung getroffen werden können.
Ob eine Gruppe verkleinert, verändert oder nicht weitergeführt wird, muss weiterhin im Rahmen der Bedarfsplanung entschieden werden. Genau deshalb ist wichtig, welche Kriterien bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden.
Ein freier Platz ist nicht automatisch ein passender Platz
Für Familien reicht es nicht, dass rechnerisch ein Betreuungsplatz frei ist. Ein Platz kann vorhanden sein und trotzdem keine geeignete Alternative darstellen.
Das kann der Fall sein, wenn die Einrichtung weiter entfernt liegt, die Öffnungszeiten nicht zu den Arbeitszeiten passen, Geschwister nicht gemeinsam betreut werden können oder der Betreuungsumfang nicht ausreicht.
Gerade im ländlichen Raum, wie im Kreis Steinburg, kann ein freier Platz in einer anderen Einrichtung tägliche mehrere Kilometer zusätzliche Fahrten bedeuten. Ein Platz mit kürzeren Öffnungszeiten hilft einer Familie nicht, wenn die benötigte Betreuung damit nicht abgedeckt werden kann.
Deshalb darf eine rechnerisch vorhandene Alternative nicht automatisch als gleichwertiger Betreuungsplatz gelten.
Das KiTaG verlangt mehr als Belegungszahlen
Das KiTaG berücksichtigt bei der Bedarfsplanung mehr als die reine Auslastung. Einbezogen werden sollen unter anderem aktuelle und zukünftige Betreuungsbedarfe, gewünschte Betreuungszeiten, pädagogische Ausrichtungen und Präferenzen der Eltern.
Betreuungsangebote sollen zudem möglichst wohnungs- oder arbeitsplatznah zur Verfügung stehen. Auch für unvorhergesehenen Betreuungsbedarfe soll Vorsorge getroffen werden.
Das ist notwendig, weil sich Betreuungsbedarfe verändern. Familien ziehen um, Eltern kehren aus der Elternzeit zurück, Arbeitszeiten ändern sich oder Geschwisterkinder benötigen einen Betreuungsplatz. Auch Geburtsjahrgänge fallen unterschiedlich stark aus.
Freie Plätze bedeuten deshalb nicht automatisch, dass sie dauerhaft nicht mehr gebraucht werden.
Warum wir die Regelung kritisch sehen
Dass auf dauerhaft sinkende Kinderzahlen reagiert werden muss, ist nachvollziehbar. Eine gute Betreuungslandschaft muss bedarfsgerecht geplant und finanziert werden.
Kritisch wird es, wenn eine Auslastungsquote zu viel Gewicht erhält. Die 93-Prozent-Quote zeigt, dass sich die Belegung verändert. Sie sagt aber nicht, warum Plätze frei sind, wo sie liegen und ob sie für Familien tatsächlich nutzbar sind.
Gerade kleinere Kitas, ländliche Standorte oder besondere Betreuungsangebote können stärker unter Druck geraten. Wald- und Naturgruppen, kleine Einrichtungen oder besondere pädagogische Konzepte lassen sich nicht immer durch einen freien Platz an einem anderen Standort ersetzen.
Fällt ein Angebot weg, kann das für Familien längere Wege, weniger Auswahl und schlechter passende Betreuungszeiten bedeuten.
Weniger Kinder können auch eine Chance sein
Sinkende Kinderzahlen müssen nicht automatisch dazu führen, dass Gruppen möglichst schnell verkleinert oder geschlossen werden.
Wenn weniger Kinder betreut werden, sollte auch geprüft werden, ob frei werdende Kapazitäten genutzt werden können, um die Qualität der Betreuung zu verbessern. Möglich wären kleinere Gruppen, bessere Fachkraft-Kind-Relationen, mehr Zeit für pädagogische Arbeit und stabilere Rahmenbedingungen.
Die Frage darf deshalb nicht nur lauten:
Wo können Plätze eingespart werden?
Ebenso wichtig ist:
Wo können frei werdende Kapazitäten genutzt werden, um die Qualität der Betreuung zu verbessern?
Eltern müssen frühzeitig beteiligt werden
Bedarfsplanung findet für viele Familien im Hintergrund statt. Häufig erfahren Eltern erst von Veränderungen, wenn eine Verkleinerung oder Schließung bereits konkret diskutiert wird.
Aus unserer Sicht muss Beteiligung früher beginnen. Eltern und Elternvertretungen sollten nachvollziehen können, welche Veränderungen geplant werden, warum sie notwendig sein sollen und welche Alternativen geprüft wurden.
Auch Einrichtungen, Träger und betroffene Gemeinden müssen frühzeitig eingebunden werden.
Eine Entscheidung über Bedarfsplanung betrifft am Ende nicht nur Zahlen und Fördermittel. Sie verändert den Alltag von Familien.
Unsere Position
Die 93-Prozent-Regel darf nicht zum alleinigen Maßstab für die Zukunft von Kita-Angeboten werden.
Eine Auslastungsquote kann zeigen, dass sich der Bedarf verändert. Sie kann Anlass für eine genauere Prüfung sein. Sie ersetzt diese Prüfung nicht.
Bevor Gruppen verkleinert oder nicht weitergeführt werden, muss geprüft werden, welche Folgen das vor Ort hat. Gibt es erreichbare Alternativen? Passen deren Öffnungszeiten? Können Geschwister weiterhin gemeinsam betreut werden? Welche zusätzlichen Wege entstehen? Bleiben unterschiedliche Betreuungsangebote erhalten?
Sinkende Kinderzahlen müssen berücksichtigt werden. Sie bieten aber auch die Möglichkeit, frei werdende Kapazitäten für bessere Betreuungsbedingungen zu nutzen.
Für uns als Kreiselternvertretung bleibt deshalb klar:
Eine Kita-Gruppe ist mehr als eine Zahl in einer Statistik. Ein rechnerisch freier Platz in einer anderen Einrichtung bedeutet nicht automatisch, dass eine Familie vor Ort gut mit Betreuung versorgt ist.
Zum Nachlesen
11.06.2026 Geschwisterermäßigung: Wichtige Entwicklung für Familien im Kreis Steinburg
In unserem vorherigen Beitrag (Neue Regelung zur Geschwisterermäßigung ab August 2026) haben wir über die geplante Änderung bei der Geschwisterermäßigung im Kreis Steinburg informiert. Nach der ursprünglich vorgesehenen Regelung wären Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege weiterhin gemeinsam berücksichtigt worden. Kinder in schulischen Betreuungsangeboten wären davon jedoch getrennt betrachtet worden.
Für Familien hätte das bedeutet: Besucht ein Kind eine Kindertagesstätte und ein weiteres Kind die schulische Betreuung, wären diese Kinder bei der Geschwisterermäßigung künftig nicht mehr gemeinsam berücksichtigt worden.
Aus Sicht der Kreiselternvertretung Steinburg war genau das problematisch. Familien organisieren ihren Alltag nicht nach Betreuungssystemen oder Zuständigkeiten. Betreuungskosten entstehen in einer Familie gemeinsam – unabhängig davon, ob ein Kind in der Kita, in der Kindertagespflege oder in der schulischen Betreuung betreut wird.
Nun gibt es eine wichtige und erfreuliche Entwicklung.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg hat am 03.06.2026 einen gemeinsamen Änderungsantrag der Kreistagsfraktionen von CDU, BLS, Bündnis 90/Die Grünen und SPD einstimmig angenommen.
Mit diesem Änderungsantrag soll die ursprünglich vorgesehene Einschränkung angepasst werden. Kinder, die ein schulisches Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, sollen künftig wieder bei der Geschwisterermäßigung für Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege berücksichtigt werden, sofern ein entsprechender Betreuungsbedarf nachgewiesen werden kann.
Was bedeutet das für Familien?
Für Familien mit mehreren Kindern in unterschiedlichen Betreuungsformen ist das eine wichtige Nachricht.
Besucht zum Beispiel ein Kind eine Kindertagesstätte und ein weiteres Kind die schulische Betreuung, sollen beide Kinder künftig wieder gemeinsam bei der Geschwisterermäßigung berücksichtigt werden können, wenn der entsprechende Betreuungsbedarf vorliegt.
Damit wird ein zentraler Punkt aufgegriffen, den viele Eltern in den vergangenen Wochen deutlich gemacht haben:
Eine Familie bleibt eine Familie.
Es macht im Familienalltag keinen Unterschied, ob Betreuungskosten durch Kita, Kindertagespflege oder schulische Betreuung entstehen. Entscheidend ist, was Familien insgesamt zahlen müssen.
Gerade mit Blick auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ist diese Frage wichtig. Schulische Betreuungsangebote werden für viele Familien weiter an Bedeutung gewinnen. Für viele Eltern sind sie eine wichtige Voraussetzung, um Familie, Beruf und Alltag miteinander vereinbaren zu können.
Wenn schulische Betreuung immer wichtiger wird, müssen auch die Entlastungsregelungen dazu passen.
Familien stehen bereits unter Druck
Der Änderungsantrag ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass viele Familien im Kreis Steinburg bereits jetzt finanziell belastet sind.
Steigende Lebenshaltungskosten, Betreuungskosten, Beiträge, Fahrtkosten und weitere Ausgaben kommen an vielen Stellen gleichzeitig zusammen. Gerade Familien mit mehreren Kindern merken solche Belastungen besonders deutlich.
Deshalb ist es richtig, bei politischen Entscheidungen genau hinzusehen, ob zusätzliche Belastungen entstehen und ob bestehende Entlastungen erhalten bleiben können.
Aus unserer Sicht ist die Anpassung der geplanten Regelung deshalb ein wichtiger Schritt. Sie verhindert zusätzliche Belastungen und sorgt dafür, dass die Geschwisterermäßigung näher an der tatsächlichen Familiensituation bleibt.
Rückmeldungen aus der Elternschaft haben Wirkung gezeigt
Für uns als Kreiselternvertretung Steinburg zeigt diese Entwicklung auch, wie wichtig die Rückmeldungen aus der Elternschaft waren.
Viele Eltern haben uns ihre persönliche Situation geschildert, ihre Betreuungssituation erklärt und deutlich gemacht, welche zusätzliche Belastung durch die ursprünglich geplante Regelung auf sie zugekommen wäre.
Diese Rückmeldungen haben sichtbar gemacht, was eine abstrakte Regelung konkret im Familienalltag bedeuten kann. Aus einem Satz in einer Richtlinie wird für Eltern schnell eine echte finanzielle Belastung.
Auch die aus der Elternschaft gestartete Petition hat dazu beigetragen, das Thema sichtbar zu machen.
Dafür möchten wir uns ausdrücklich bedanken.
Danke an alle Eltern, die sich bei uns gemeldet, ihre Erfahrungen geteilt, Gespräche geführt, Nachrichten geschrieben oder das Thema öffentlich begleitet haben.
Warum diese Anpassung richtig ist
Die ursprünglich vorgesehene Trennung der Systeme hätte viele Familien schlechter gestellt, obwohl sich an ihrer tatsächlichen Familiensituation nichts geändert hätte.
Betreuungskosten entstehen nicht getrennt nach Verwaltungszuständigkeiten. Sie entstehen in einer Familie. Deshalb muss auch die Entlastung so gestaltet sein, dass sie diese Familiensituation berücksichtigt.
Gerade Familien mit mehreren Kindern brauchen verlässliche, nachvollziehbare und faire Regelungen. Die bisherige gemeinsame Betrachtung von Kita, Kindertagespflege und schulischer Betreuung war aus unserer Sicht näher an der Lebensrealität der Familien.
Deshalb begrüßen wir, dass die praktischen Auswirkungen auf Familien nun stärker berücksichtigt werden sollen.
Positiv ist auch, dass der Änderungsantrag von mehreren Fraktionen gemeinsam eingebracht und im Jugendhilfeausschuss einstimmig angenommen wurde. Das zeigt, dass das Thema ernst genommen wurde.
Wie geht es weiter?
Die einstimmige Empfehlung des Jugendhilfeausschusses ist ein wichtiger Schritt. Abschließend muss jedoch noch der Kreistag über die Richtlinie entscheiden.
Wir werden den weiteren Verlauf aufmerksam begleiten und transparent darüber informieren, sobald eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Für Familien ist wichtig: Nach aktuellem Stand gibt es eine klare politische Empfehlung, die ursprünglich vorgesehene Einschränkung der Geschwisterermäßigung anzupassen. Kinder in schulischer Betreuung sollen künftig wieder bei der Geschwisterermäßigung für Kinder in Kita und Kindertagespflege berücksichtigt werden können, wenn ein entsprechender Betreuungsbedarf nachgewiesen ist.
Das ist eine gute Nachricht für viele Familien im Kreis Steinburg.
Für uns als Kreiselternvertretung bleibt klar: Familien brauchen faire, verlässliche und verständliche Entlastungsregelungen. Die Geschwisterermäßigung muss sich an der tatsächlichen Familiensituation orientieren und nicht daran, welchem Betreuungssystem ein Kind zugeordnet ist.
14.05.2026 Neue Regelung zur Geschwisterermäßigung ab August 2026: Was sich für Familien im Kreis Steinburg ändert
Der Kreistag Steinburg hat am 19. März 2026 eine Änderung bei der Ermäßigung von Elternbeiträgen in der Geschwisterermäßigung beschlossen. Die neue Regelung soll ab dem Betreuungsjahr 2026/2027 gelten und betrifft damit Betreuungsangebote ab dem 01. August 2026.
Aus Sicht der Kreiselternvertretung Steinburg ist diese Änderung für viele Familien von großer Bedeutung. Besonders betroffen können Familien sein, die mehrere Kinder in unterschiedlichen Betreuungssystemen haben, zum Beispiel ein Kind in der Kindertagesstätte und ein weiteres Kind in der schulischen Betreuung.
Hinweis zur Informationslage:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind die neuen Richtlinien und Beschlussunterlagen noch nicht öffentlich auffindbar. Eltern finden bei eigener Recherche daher möglicherweise noch die bisherigen Regelungen. Die Kreiselternvertretung informiert auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen, da die Änderung ab dem 01. August 2026 für viele Familien relevant werden kann.
Was bisher gilt
Bisher werden im Kreis Steinburg bei der Geschwisterermäßigung alle Kinder einer Familie gemeinsam berücksichtigt. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Kinder eine Kindertagesstätte, eine Kindertagespflege oder ein schulisches Betreuungsangebot besuchen.
Für Familien bedeutet das eine systemübergreifende Entlastung. Entscheidend ist die tatsächliche Familiensituation und nicht die Frage, in welchem Betreuungssystem sich das jeweilige Kind befindet.
Ein Beispiel:
Besucht ein Kind eine Kindertagesstätte und ein älteres Geschwisterkind die schulische Betreuung, werden beide Kinder bislang gemeinsam für die Geschwisterermäßigung berücksichtigt.
Was sich ab dem 01. August 2026 ändert
Ab dem Betreuungsjahr 2026/2027 wird diese gemeinsame Betrachtung geändert.
Künftig gilt nach den uns vorliegenden Informationen:
- Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege werden weiterhin gemeinsam berücksichtigt.
- Kinder in schulischen Betreuungsangeboten werden davon getrennt betrachtet.
- Ein Kita-Kind und ein Geschwisterkind in schulischer Betreuung zählen künftig nicht mehr gemeinsam für die Geschwisterermäßigung.
Für viele Familien wird dies zu höheren Betreuungskosten führen. Wie stark eine Familie betroffen ist, hängt von der jeweiligen Betreuungssituation, der Anzahl der Kinder und den konkret anfallenden Beiträgen ab.
Warum diese Änderung Familien besonders trifft
Familien organisieren ihren Alltag nicht getrennt nach Zuständigkeiten oder Betreuungssystemen. Sie tragen alle Betreuungskosten gemeinsam.
Dabei können die Beiträge je nach Betreuungsform unterschiedlich hoch sein. Für die monatliche Haushaltsplanung macht es aber keinen Unterschied, ob die Kosten durch Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder schulische Betreuung entstehen. Entscheidend ist, welche Gesamtsumme eine Familie am Ende zahlen muss.
Aus Elternsicht ist deshalb wichtig:
Wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden, sollte eine Familie als Einheit betrachtet werden. Die Entlastung sollte sich an der tatsächlichen Familiensituation orientieren und nicht daran, welchem Betreuungssystem ein Kind zugeordnet ist.
Gerade Familien mit mehreren Kindern brauchen verlässliche, nachvollziehbare und faire Entlastungen. Die bisherige, institutionsübergreifende Geschwisterermäßigung hat die Lebensrealität vieler Familien besser abgebildet.
Bedeutung für kinderreiche Familien im Kreis Steinburg
Familien mit mehreren Kindern tragen häufig gleichzeitig mehrere Betreuungskosten. Gerade dann ist eine verlässliche Geschwisterermäßigung wichtig.
Ein Bericht der Landesregierung Schleswig Holstein zur Situation kinderreicher Familien zeigt, dass Familien mit drei oder mehr Kindern finanziell häufiger stärker belastet sind als Familien mit einem oder zwei Kindern.
Auch für den Kreis Steinburg enthält der Bericht konkrete Zahlen. Im Jahr 2023 gab es im Kreis Steinburg 1.501 Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern. Davon waren 361 Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern. Das waren 24,1 Prozent aller Familien mit minderjährigen Kindern im Kreis Steinburg. Damit liegt Steinburg leicht über dem landesweiten Durchschnitt.
Diese Zahlen machen deutlich:
- Entlastungen für Familien mit mehreren Kindern sind kein Randthema.
- Viele Familien mit mehreren Kindern stehen finanziell besonders unter Druck.
- Zusätzliche Betreuungskosten können für diese Familien spürbare Auswirkungen haben.
Aus Sicht der Kreiselternvertretung sollte eine Familie als Ganzes betrachtet werden. Ob ein Kind in der Kindertagesstätte, in der Kindertagespflege oder in der schulischen Betreuung ist, ändert nichts daran, dass die Kosten gemeinsam von derselben Familie getragen werden.
Geschwisterermäßigung ist ein wichtiges Instrument
Der Bericht der Landesregierung stellt ausdrücklich dar, dass insbesondere kinderreiche Familien von Geschwisterermäßigungen profitieren. Gleichzeitig wird beschrieben, dass örtliche Träger über die gesetzliche Regelung hinausgehende Ermäßigungen treffen können, die auch schulpflichtige Kinder berücksichtigen.
Genau eine solche weitergehende Regelung gab es bisher im Kreis Steinburg. Die institutionenübergreifende Berücksichtigung von Kindern in Kindertagesstätte, Kindertagespflege und schulischer Betreuung war aus Sicht der Kreiselternvertretung ein familienfreundlicher und lebensnaher Ansatz.
Mit der nun beschlossenen Änderung wird diese gemeinsame Betrachtung eingeschränkt. Das bewerten wir kritisch.
Einordnung mit Blick auf den Ganztagsanspruch
Ab August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Zunächst betrifft dies Kinder der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch jeweils um eine Klassenstufe erweitert, sodass ab August 2029 alle Grundschulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben.
Damit werden schulische Betreuungsangebote für Familien künftig noch wichtiger.
Ganztags- und Betreuungsangebote sind für viele Eltern keine freiwillige Zusatzleistung. Sie sind eine wichtige Voraussetzung dafür, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.
Sie leisten außerdem einen wichtigen Beitrag zu:
- sozialer Teilhabe
- Bildungschancen
- Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Verlässlichkeit im Familienalltag
Der Bericht der Landesregierung betont außerdem, dass Elternbeiträge nicht dazu führen dürfen, dass Schülerinnen und Schüler von Angeboten ausgeschlossen werden. Sozialstaffeln und Geschwisterermäßigungen sollen gerade kinderreichen Familien zugutekommen.
Vor diesem Hintergrund betrachten wir es als verfehlt, die schulische Betreuung finanziell stärker von Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege abzukoppeln. Wenn der Ganztag politisch und gesellschaftlich an Bedeutung gewinnt, müssen auch die Entlastungsregelungen die Lebensrealität der Familien berücksichtigen.
Unsere Bewertung als Kreiselternvertretung
Die Kreiselternvertretung Steinburg sieht die Änderung der Geschwisterermäßigung kritisch.
Wir erkennen an, dass finanzielle Rahmenbedingungen bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig sind Investitionen in Familien, Bildung und Betreuung aus unserer Sicht keine reine Kostenfrage. Sie sind eine wichtige Grundlage für Vereinbarkeit, Teilhabe und Chancengerechtigkeit.
Gerade Familien mit mehreren Kindern dürfen durch unterschiedliche Betreuungssysteme nicht schlechter gestellt werden. Eine Familie bleibt eine Familie, unabhängig davon, ob die Kinder in Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder schulischer Betreuung betreut werden.
Die bisherige Regelung ist aus unserer Sicht familienfreundlicher, gerechter und näher an der tatsächlichen Lebensrealität der Eltern im Kreis Steinburg.
Betreuungskosten sind ein fester Bestandteil der monatlichen Haushaltsplanung. Wenn sich Ermäßigungen verändern oder wegfallen, brauchen Familien frühzeitig verlässliche Informationen.
Gerade weil die Entscheidung nach den uns vorliegenden Informationen bereits am 19. März 2026 getroffen wurde und die Änderung zum 01. August 2026 greifen soll, ist eine klare und öffentliche Kommunikation aus unserer Sicht dringend erforderlich.
Kritisch sehen wir außerdem, dass Familien und Einrichtungen bislang keine ausreichende öffentliche Grundlage finden, um die Änderung und ihre Folgen nachvollziehen zu können.
Wichtig: Ermäßigungsmöglichkeiten prüfen
Unabhängig von der Änderung bei der Geschwisterermäßigung sollten Familien prüfen, ob sie Anspruch auf eine soziale Ermäßigung des Elternbeitrags haben.
Nach dem Merkblatt des Kreises Steinburg kann eine vollständige Ermäßigung möglich sein, wenn Familien bestimmte Sozialleistungen beziehen. Dazu gehören unter anderem Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Auch bei geringem Einkommen kann eine prozentuale Ermäßigung möglich sein.
Anträge auf Ermäßigung sind bei der zuständigen Amts- oder Stadtverwaltung einzureichen. Bis zur Entscheidung über den Antrag ist der Beitrag zunächst in voller Höhe zu zahlen.
Unser Hinweis: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Anspruch haben, wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Amts- oder Stadtverwaltung und lassen Sie prüfen, welche Ermäßigungsmöglichkeiten für Ihre Familie bestehen.
Rückmeldungen betroffener Familien
Die konkreten Auswirkungen der neuen Regelung hängen von der individuellen Betreuungssituation ab. Deshalb ist es wichtig, Rückmeldungen aus den Familien und Einrichtungen im Kreis Steinburg zu sammeln.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn:
- Sie von der Änderung betroffen sein könnten
- Sie bereits Informationen aus Ihrer Einrichtung erhalten haben
- sich Ihre Betreuungskosten ab dem 01. August 2026 verändern könnten
- Sie Fragen zur neuen Regelung haben
- Ihre Einrichtung bereits Rückmeldungen von Eltern erhält
Ihre Erfahrungen helfen uns dabei, die Auswirkungen der neuen Regelung sichtbar zu machen und die Interessen der Eltern im Kreis Steinburg weiterhin deutlich zu vertreten.
Quellen und Grundlage dieses Beitrags
Grundlage dieses Beitrags sind die der Kreiselternvertretung Steinburg vorliegenden Informationen zur Ermäßigung von Elternbeiträgen in schulischen Betreuungsangeboten ab dem 01. August 2026. Da die neuen Richtlinien und Beschlussunterlagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht öffentlich auffindbar sind, verweisen wir an dieser Stelle nicht auf diese Unterlagen.
Für die Einordnung zur Situation kinderreicher Familien wurde der Bericht der Landesregierung Schleswig Holstein zur Situation kinderreicher Familien in Schleswig Holstein berücksichtigt. Der Bericht wurde als Landtagsdrucksache 20/3360 am 02. Juli 2025 veröffentlicht.
Zusätzlich wurden öffentlich verfügbare Informationen zur politischen Beratung des Tagesordnungspunktes 15 im Kreistag Steinburg herangezogen.