Wahl der Kreiselternvertretung am 16.10.2024 um 18:30 Uhr
Liebe Eltern, liebe KEV-Delegierte,
wir möchten euch herzlich auf der Website der Kreiselternvertretung begrüßen.
Auf dieser Seite widmen wir uns vor allem dem Thema "Wahl der Kreiselternvertretung in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein".
Um offene Fragen zu beantworten, haben wir verschiedene Informationen bereitgestellt.
Die Einladung zur Wahlversammlung werdet ihr von den Kreiselternvertretungen und über eure Kita-Leitung, von eurer Tagespflegeperson erhalten.
Was ist eine Kreiselternvertretung (KEV)?
Mit dem Eintritt in Kindertageseinrichtungen oder in die Kindertagespflege treffen Kinder in den meisten Fällen das erste Mal auf eine institutionalisierte Form gesellschaftlicher Sozialisation und Erziehung. Die pädagogische Förderung und Begleitung der Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege sollen die Erziehung in den Familien unterstützen und ergänzen.
Zur optimalen Gestaltung dieser Aufgabe ist es notwendig, dass Eltern, deren demokratisch gewählten Vertretungen, die Mitarbeiter*innen der Kindertageseinrichtungen bzw. der Kindertagespflege, die Träger und Trägerverbände, Verwaltungsangestellte und die politischen Vertreter*innen konstruktiv zusammenarbeiten.
Die Kreiselternvertretungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten (KEV) Schleswig-Holsteins vertreten per Gesetz alle Eltern von Kindern, die an der frühkindlichen Bildung in Form einer Betreuung in KiTas im Bundesland Schleswig-Holstein teilnehmen. Darüber hinaus vertreten die Kreiselternvertretungen auch alle Eltern von Kindern, die einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung durch die Betreuung in KiTas in Schleswig-Holstein gemäß § 24 SGB VIII haben, diesen aber noch nicht in Anspruch nehmen oder nehmen können.
Was macht eine KEV? Und überhaupt: Wer gehört zur KEV?
Die Antworten auf diese Fragen lassen sich nicht nur einem Satz zusammenfassen und auch diese Zusammenfassungen können nicht annähernd abbilden, welche Chancen und welche Möglichkeiten sich in der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Kreiselternvertretung der KiTas in Schleswig-Holstein ergeben und warum es so wichtig ist, diese Chancen der ElternMitWirkung zu nutzen.
Mitwirkung – Elternrechte – Ernährung – KiTa-Plätze - Übergang KiTa-Schule – Partizipation – Digitalisierung – Corona-Maßnahmen und Verordnungen – KiTa-Gesetz – Lobbyarbeit – Elternvertretung – Kita-Beirat – Multiplikator*innen – Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege – Schließzeiten - Inklusion – Inklusionszentren – Qualität – Elternbeiträge – Sozialstaffel – Netzwerk – Geschwisterermäßigung – Kinderrechte – Jugendhilfeausschuss – Verpflegungskosten – Landeselternvertretung – Arbeitsgruppen – Bundeselternvertretung – Gespräch mit Parteifraktionen – Lokalpolitik – Erziehungspartner*innen – KiTa-Alltag – Interessenvertretung – Kampagnen – Veranstaltungen ...
All dies können Themen sein, denen sich eine Kreiselternvertretung widmet.
Der KEV gehören ausschließlich Eltern mit mindestens einem Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege an, die sich ehrenamtlich engagieren.
Jedes Mitglied bringt sich mit den Ressourcen und Möglichkeiten ein, die er oder sie aufbringen kann.
Dabei setzt jedes Mitglied die ihm eigenen Stärken, Ideen und Kompetenzen dazu ein, die Interessen aller Eltern auf Kreisebene zu vertreten.
Die Mitglieder der KEV verbinden der Wunsch und die Freude daran, KiTa aktiv mitzugestalten, unseren Kindern eine bestmögliche frühkindliche Bildung und Betreuung zu ermöglichen und die Gesellschaft ein Stück weit positiv zu verändern.
Ausführliche Informationen rund um die Themen Kreiselternvertretung, deren Aufgaben, und das Wahlverfahren findet ihr hier weiter unten.
Informiert euch!
Beteiligt euch!
Gestaltet KiTa in eurem Kreis aktiv mit!
Wahl der Kreiselternvertretung
Für die Wahlen der Kreiselternvertretungen sind im Herbst diesen Jahres neue Delegierte in den Kindertagesenrichtungen gewählt worden, je Gruppe einer. (Elternvertreter*innen einer Gruppe können zugleich auch Delegierte der Gruppe sein.)
Die Delegierten wählen die Kreiselternvertretungen und sind selbst zur KEV wählbar. (siehe §4 Abs.1 KiTaG). Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) organisiert die Wahl der Kreiselternvertretung und benötigt ebenfalls die Kontaktdaten der KEV-Delegierten zur Versendung der Einladungen.
Was machen wir?
Wir sind Eltern aus unterschiedlichen Gemeinden Pinnebergs und stellen die KreisElternVertretung (KEV) für ein Kindergartenjahr.
Neben dem Engagement in der KEV, der LandesElternVertretung (LEV) und dem Jugendhilfeausschuss des Kreises, sind einige unserer Mitglieder auch in Elterninitiativen aktiv gewesen.
Beteiligt euch und gestaltet aktiv mit!
Wir freuen uns, euch kennenzulernen und mit euch zusammen viel für die Eltern von Kindern in KiTas in Pinneberg zu erreichen.
Eure amtierende Kreiselternvertretung Pinneberg