Elternschreiben zur Erstattung

Wenn Betreuungseinrichtungen / Tagespflegestellen bzw. Gruppen aufgrund von Personalmangel oder Erkrankung des Personals schließen müssen, können Sie als Eltern eine Gebührenerstattung bekommen; wenn Ihr Kind nicht oder nur eingeschränkt in der KiTa oder Tagespflegestelle betreut wurden.

Bitte dokumentieren Sie die Ausfallzeiten im laufenden Kita- bzw. Schuljahr. Dies gilt auch, wenn Kindertagespflegepersonen die Betreuung nicht oder nur teilweise aufrechterhalten können.