Lockerungsschritte für die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein ab dem 20. März 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

das dritte Frühjahr der Corona-Pandemie steht vor der Tür. Seit nunmehr über zwei

Jahren haben wir nach einer recht kurzen Zeit der Notbetreuung die Kitas und Kindertagespflegestellen trotz der Corona-Pandemie für alle Kinder zugänglich halten können.

Dies haben wir vor allem Ihrem großen Engagement und ihrer tatkräftigen Unterstützung zu verdanken – Sie haben keine Mühen gescheut und die zahlreichen Unwägbarkeiten, Ad-hoc-Anforderungen und Anstrengungen gemeistert. Damit haben Sie den Kindern ermöglicht, teilzuhaben an der frühkindlichen Bildung und Betreuung. An dieser Stelle möchte ich mich hierfür einmal mehr ausdrücklich bei Ihnen bedanken!

Heute kann ich Sie darüber informieren, in welchen nächsten Lockerungsschritten wir die Kindertagesbetreuung in den kommenden Wochen umsetzen möchten. Das beschriebene Vorgehen wurde vorab mit den Vertretungen der Kommunen, der Träger sowie der Eltern gemeinsam beraten.

Im Ergebnis geht es darum, wichtige Normalität zurückzugewinnen und einzumünden in einen Alltag, der endlich wieder sehr viel weniger von der Corona-Pandemie geprägt sein soll als in den vergangenen Jahren. Gleichwohl wird ein notwendiges Schutzniveau erhalten bleiben.

1. Ein Vorgehen in zwei sicheren Stufen

In den kommenden Wochen wird es gezielt darauf ankommen, zurückzufinden zu einer vergleichsweise normalen Kindertagesbetreuung. Dies kann nicht von heute auf morgen passieren, sondern soll in jedem Fall behutsam und ausgewogen erfolgen. Die Sicherheit aller Beteiligten ist dabei auch weiterhin von besonderer Bedeutung – der bestehende Schutzschirm wird nicht schlagartig aufgehoben, sondern in transparenten Schritten werden die geltenden Regelungen angepasst:

Stufe 1: Die Maskenpflicht und die Empfehlung zur Kohortenregelung entfällt, die Testpflicht bleibt erhalten

Ab dem 20. März wird die Maskenpflicht vollständig aufgehoben. So können die Betreuungskräfte die Kinder nicht nur im Außenbereich, sondern ebenso in den Innenräumen ohne einen Mund-Nasen-Schutz pädagogisch begleiten und fördern. Gleichwohl können Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen entscheiden, dennoch eine Maske tragen zu wollen. Dies erfolgt für den Fall vollständig auf freiwilliger Basis und kann situationsbedingt – z.B. im Kontext einer Erkältungswelle – zeitweise durchaus sinnvoll sein.

Zudem wird die derzeit geltende Empfehlung des Landesjugendamtes, die Kinder möglichst in getrennten Gruppen zu betreuen und die Kinder nicht zu durchmischen, ebenfalls entfallen. So ist es für die Einrichtungen besonders wichtig, möglichst flexibel arbeiten zu können und auch hier mit einem hohem Maß Normalität und auch den Bedürfnissen der Kinder entsprechend zu handeln.

An der Testpflicht als wichtige Schutzmaßnahme für Mitarbeitende, Kindertagespflegeper-sonen und Eltern wird gleichwohl vorerst festgehalten. So müssen sich diese Personen auch weiterhin 3 x wöchentlich testen und eine entsprechende Selbsterklärung bei ihrer Kita oder Kindertagespflegestelle abgeben. Das Land stellt auch weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung.

Darüber hinaus können Eltern selbstverständlich entscheiden, auch ihre Kinder zu testen und hierfür bei Bedarf die vom Land zur Verfügung gestellten Tests nutzen – wenn sie auf anderem Wege ausreichend Tests für die eigene Testung zur Verfügung haben, z.B. Arbeitgebertests.

Stufe 2: Testpflicht entfällt aber regelmäßiges Testen bleibt möglich

Ab dem 19. April 2022 wird nach der Maskenpflicht und der Empfehlung zur Kohortenregelung dann auch die Testpflicht für Mitarbeitende und Eltern aufgehoben.

Gleichwohl möchte das Land für eine Übergangszeit das regelmäßige Testen weiterhin ermöglichen. Deshalb werden auch über den 19. April hinaus Antigen-Selbsttests für Eltern und Mitarbeitenden sowie Kindertagespflegepersonen zur Verfügung stehen. Dabei können die Eltern entscheiden, ob sie sich selbst oder ihre Kinder testen möchten. Die zur Verfügung gestellten Tests werden in Abhängigkeit der Inanspruchnahme dann noch einmal für gut einen weiteren Monat ausreichend sein und sollen von den Einrichtungen nach Bedarf eingesetzt und verteilt werden.

Somit sorgt das Land für einen fließenden Übergang vom regelmäßigen Testen hin zu einer Zeit, in der das Testen vollständig entfallen kann.

 

2. Normalität zurückgewinnen – weshalb Lockerungen aus Expertensicht folgerichtig und vertretbar sind

Die Planungen zu dem beschriebenen stufenweisen Vorgehen und den damit verbundenen Lockerungen bezogen auf die Umfeldtestung, Tragen einer Maske sowie der Kohortenregelung sind in ausführlicher Beratung mit den ausgewiesenen Gesundheitsex-perten Prof. Dr. Jan Rupp, Prof. Dr. Philip Rosenstiel sowie Dr. Anne Marcic erfolgt. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse lässt sich ein solches Vorgehen wie folgt begründen:

Die Umfeldtestung bis zum 19.04.2022 ist laut der Experten ein adäquates Vorgehen, da Infektionen häufig familiär übertragen werden und bei Kindern in der Regel im familiären Kontext auftreten. Sofern bei den Eltern eines Kindes keine Infektion nachgewiesen wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Gefahr des Viruseintrags durch das Kind gering ist. Damit ist ein Schutz im Sinne einer Risikominimierung gegeben.

Die weiteren Lockerungsschritte sind in der jetzigen Phase der Pandemie folgerichtig und vertretbar: So finden weiterhin Virusübertragungen statt, es sind jedoch zahlreiche Infektionsverläufe mit wenigen Symptomen oder auch ohne Symptome zu verzeichnen. Die mit der Omikron-Variante einhergehenden milderen Krankheitsverläufe und der bestehende Impfschutz in der erwachsenen Bevölkerung führen dazu, dass die Infektionsfolgen weit überwiegend nicht mehr gravierend sind. Einschränkende Regelungen sind vor diesem Hintergrund nicht mehr zu rechtfertigen. Daher werden die bestehenden Maßnahmen schrittweise zurückgenommen. Die Testpflicht wird in diesem Zusammen-hang beendet, wenn der übliche saisonale Effekt Mitte April bei Atemwegserkrankungen die Ansteckungsraten zurückgehen lässt. Die Folgenminderung und der Übergang zur Normalität mit einer Stärkung der Eigenverantwortung stehen dann im Vordergrund der verbliebenen Maßnahmen.

 

3. Weiterhin notwendige Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen und Kindertagespflegestellen

Auch wenn die Verpflichtungen und wichtigen Empfehlungen somit Stück für Stück entfallen werden, gilt es auch weiterhin darauf zu achten, dass die Kitas als Gemeinschaftseinrichtungen ein hohes Schutzniveau halten. Dies gilt grundsätzlich und somit nicht ausschließlich in Zeiten der Coronapandemie: So sieht das Infektionsschutzgesetz mit dem § 36 IfSG seit über 20 Jahren vor, dass jede Kita und Kindertagespflegestelle einen Infektionsplan vorhalten muss.

Diese Pläne gelten als Arbeitsanweisungen, die die jeweiligen baulichen, funktionellen und organisatorischen Gegebenheiten sowie die möglichen Infektionsrisiken berücksichtigen. Hier ist beschrieben, welche Maßnahmen die jeweilige Einrichtung ergreift, um einen insgesamt notwendigen Hygienestandard zu gewährleisten, Infektionen und ihre Ausbreitung zu vermeiden und wie im Falle einer Infektion gehandelt wird. Bei diesem Plan ist es nicht damit getan, dass er einmal erstellt wird und damit vorliegt. Statt-dessen lebt sein Nutzen davon, dass er kontinuierlich auf seine Aktualität und Pass-genauigkeit hin überprüft und in Verantwortung der Einrichtungsleitung gemeinsam im Team und unter Einbezug der Elternschaft weiterentwickelt wird. Hierzu kann z.B. auch zählen, dass unter bestimmten Rahmenbedingungen Mund-Nasen-Schutz getragen wird – z.B., wenn eine Erkältungs- oder sogar Grippewelle umgeht.

Somit kann der Hygieneplan von der Einrichtung zukünftig verstärkt als Instrument genutzt werden, um allen Beteiligten in Pandemiezeiten und zudem die notwendige Sicherheit am Arbeitsplatz und in der Betreuung zu bieten.

Darüber hinaus wird es jedoch vor allem auch weiterhin darauf ankommen, dass alle Beteiligten im engen Austausch stehen, Vorstellungen und Einschätzungen gegenseitig ernstnehmen und dabei stets das gemeinsame Ziel im Blick behalten: Eine gelingende Umsetzung der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

Ich hoffe sehr, dass wir die nun anstehenden Wochen hinein in den Frühling nutzen, um Stück für Stück zurück in die Normalität zu finden.

Vielen Dank und bleiben Sie weiter gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Wilke

Leiter des Landesjugendamtes

Eure Kreiseltern- vertretung für:
Eure Kreiseltern- vertretung für: