„Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen in KiTas“

Kinder werden aktuell von der Infektionsschutzstrategie ausgegrenzt

Das Landesjugendamt hat mit Wirkung zum 3. Februar 2022 das Schutzkonzept für Kita und Kindertagespflege aktualisiert und wesentliche Punkte zum Schutz der Kinder in KiTas verändert.

Die Landeselternvertretung (LEV) begrüßt das Ziel des Landes, den Kindern weiterhin den Besuch ihrer Kita oder Kindertagespflegestelle zu ermöglichen.

Allerdings sind die Bedürfnisse der Eltern, ihre KiTa-Kinder in einer Zeit ausufernder Infektionszahlen ausreichend zu schützen, sehr unterschiedlich. Covid-19-Erkrankungs- und Todesfälle unter Kindern sind bereits validiert. Babys und Kinder sind eine besonders vulnerable Personengruppe, weil sie die Einzigen sind, deren Infektionsschutzmaßnahmen komplett durch Dritte aufgebaut, sichergestellt und aufrechterhalten werden müssen.  Da dies von Niemandem lückenlos gewährleistet werden kann und die Verantwortung in der Umwelt des Kindes sehr differenziert wahrgenommen und umgesetzt wird, bleiben Kinder eine vulnerable Einheit von Schutzbedürftigen. Die Unwissenheit über mögliche Long-Covid-Folgen bei Kindern im KiTa-Alter ist ein Risikofaktor, der Berücksichtigung finden muss.

Das Für und Wider von Kohorten-Regelungen als „Soll-Vorschrift“ wurde intensiv besprochen und führte im Austausch aller Beteiligten zum Beibehalten einer „dringenden Empfehlung“. Die Sicherstellung der Betreuungszeiten blieb letztendlich im Vordergrund.  

Um vor Ort für Kinder, Einrichtung und Eltern gute Lösungen im Umgang mit der Betreuung unter Pandemiebedingungen zu finden, empfiehlt sich eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden der KiTas und Eltern sowie auch zwischen den KiTa-Leitungen und Elternvertretungen. Die Beteiligung der Elternvertretungen vor Ort ist ein gutes Fundament für mehr Klarheit und ein gesteigertes Einvernehmen bezüglich der Entscheidungen zum Schutz der Kinder und KiTa-Mitarbeitenden.

Die LEV befürwortet eine durch das Land organisierte Erhöhung der Testkapazitäten bei Mitarbeitenden in KiTas. Dies sollte, von Seiten der KiTa-Mitarbeitenden, zu einer Verminderung des Durchseuchungspotenzials beitragen.

Trotz des Ziels, dass der Schutz für unsere KiTa-Kinder entsprechend des schnell wachsenden Infektionsgeschehens erhöht werden sollte, spricht die LEV sich deutlich gegen die regelmäßige Testpflicht bei Kindern mit nasalen Tests aus. Die Etablierung von PCR-Lolli-Tests wird von den Eltern weiterhin als Goldstandard bewertet. Da die Verfügbarkeit von PCR-Lolli-Tests für eine routinierte Anwendung bei KiTa-Kindern zu gering sei, stünden nur noch die nasalen Tests für eine geeignete Testung der KiTa-Kinder zur Verfügung.

Bereits in der Stellungnahme der LEV zum Eckpunktepapier "Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen in KiTas" weist die LEV deutlich auf Folgendes hin: "Aus den bisherigen Gesprächen mit Eltern ist hervorgegangen, dass die wöchentlich-dreimalige Testoption der KiTa-Kinder (durch vom Land zur Verfügung gestellte Tests) erhalten bleiben soll. Somit würde es bei der Testpflicht für Eltern auch um eine schutzerweiternde Maßnahme gehen, statt um eine Ersatzmaßnahme. Für diese Testoption der Kinder sollten weiterhin die Tests mit der höchsten Qualifikation, Infektionen bei den Kindern zu erkennen, gewählt werden. Dazu zählt die LEV auch, dass die Einführung von Lolli-Tests für KiTa-Kinder, die nasale Tests für sich ausschließen, weiterhin umgesetzt und angestrebt werden soll. Qualifikation für Kinder bedeutet mehr als die wissenschaftliche Analyse der Sensitivität – es bedeutet auch verträglich, praktizierbare Anwendbarkeit für Kinder und Eltern. Des Weiteren sollte den Einrichtungen eine Überkapazität an Testkits zur Verfügung gestellt werden, damit durch das Gesundheitsamt angeordnete Testungen der Kinder im Infektionsfall unverzüglich vorgenommen werden können."

Bezüglich der Quarantäneregelungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung begrüßt die LEV das Vorgehen des zuständigen Ministeriums, den Einrichtungen durch konkrete Beispielaufzählungen Handlungsorientierung und -sicherheit zu geben. Auch hier ist erkannt worden, dass eine „zuverlässige Einbindung der Elternvertretungen eine zentrale Rolle fürs Gelingen“ (MSGJFS – „Kinderbetreuung unter Pandemiebedingungen sicher umsetzen vom 1.2.2022) vor Ort darstellt. 

Mit Bedauern mussten wir bei Veröffentlichung der geänderten Teststrategie feststellen, dass trotz des entsprechenden Hinweises in der Stellungnahme der LEV einem Bedürfnis nach finanzieller Unterstützung nicht entsprochen wird – ganz im Gegenteil wird mitgeteilt, dass ohne Quarantäneanordnung kein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht. Mögliche Beitragsrückerstattungen auf Grund massiver Betreuungsausfälle bleiben gänzlich unerwähnt.

Vor dem Hintergrund, dass Kinder seit nunmehr zwei Jahren sämtliche Entscheidungen zum Wohle der v. a. vulnerablen Bevölkerungsgruppe und daraus resultierende Einschränkungen mittragen, erscheint dieses Vorgehen für die LEV nicht vertretbar. Die Stellungnahme der LEV zu den geplanten Änderungen der Infektionsschutzstrategie umfasste diesbezüglich folgenden Wortlaut: „Um Familien die Möglichkeit der anlassbezogenen Kontaktreduzierung zu ermöglichen, soll - analog zur aktuell angeordneten Aussetzung der Präsenzpflicht in der Schule bei Vorliegen eines Infektionsfalls - in der KiTa ebenfalls, gemäß Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG), eine behördliche Empfehlung, im Falle einer Positiv-Testung im KiTa-Setting, vom Besuch der Betreuungseinrichtung abzusehen, automatisch angeordnet sein.“

Die mehrheitliche Wahrnehmung der Eltern ist, dass Kinder aktuell von der Infektionsschutzstrategie ausgegrenzt werden. Die Folgen einer Corona-Infektion mit möglichen Langzeitfolgen und / oder einer verkürzten Lebenserwartung, vor allem bei Kindern mit Vorerkrankung, bleiben unreflektiert. 

Es fehlen optionale Maßnahmen, um der Fürsorgepflicht unseren Kindern gegenüber, ausreichend gerecht werden zu können.

Es wird von Entscheidungsträger*innen öffentlich mehr über die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur diskutiert als über die zu erfüllenden Bedarfe zur Gesunderhaltung unserer Kinder. Schutzoptionen werden lediglich ausgetauscht anstatt erweitert.

Positionspapier der Landeselternvertretung zur „Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen in KiTas“

Infektionsschutz von KiTa-Kindern

 

Die Landeselternvertretung hat in intensiver Zusammenarbeit mit den Kreiselternvertretungen ein Positionspapier zur "Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen in KiTas" verfasst.

zum vollständigen Positionspapier

Auszug:

Einführung in die Ausgangslage

Es wird von Entscheidungsträger*innen öffentlich mehr über die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur diskutiert als über die zu erfüllenden Bedarfe zur Gesunderhaltung unserer Kinder. Schutzoptionen wurden ausgetauscht anstatt erweitert.

Im Folgenden möchte die LEV ihre Position zu der aktuellen Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen in KiTas darstellen. Darüber hinaus wird auch ein Einblick in die Perspektive der KiTa-Eltern gegeben, wie schutzerweiternde Maßnahmen, mit Fokus auf den Interessen der Kinder sowie auf der Fürsorgepflicht aller Bildungs- und Erziehungspartner*innen, vollzogen werden könnten.

Kinder haben einen sehr hohen Schutzbedarf, dem die aktuelle Entwicklung immer nur stellenweise gerecht wird.

Die Landeselternvertretung dankt ausdrücklich allen Bildungs- und Erziehungspartner*innen, die diese pandemische Lage gemeinsam durchleben und aus diesen widrigen Umständen heraus ein angenehmes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsklima für unsere Kinder aufrechterhalten. Die Dankbarkeit der Eltern ist darüber hinaus auch an die vielen Menschen gerichtet, die sich sehr liebevoll und fürsorglich um die testmedizinischen Handlungsfelder und um die gesundheitlichen Behandlungen im Falle einer Erkrankung kümmern. All diese Menschen geben auch Eltern Kraft und Zuversicht auf dem Weg zu einer hoffentlich so schnell wie möglich eintretenden endemischen Lage.

Zusammengefasste Zielsetzung

Zusammenfassend ergeben sich für die Landeselternvertretung Forderungen und Bedarfe für den Erhalt und Ausbau des bestmöglichen Infektionsschutzes der KiTa-Kinder sowie für die Entlastung von Familien. Das Ziel, Infektionen in KiTas aufzuspüren und Infektionsketten zu unterbrechen, hat dabei eine hohe Priorität. Wichtig ist hierbei, dass die die Bedarfe des Kindes im Fokus von Entscheidungen stehen.

Konkret gestalten sich die Forderungen der Landeselternvertretung wie folgt:

  • Eine "Umfeld-Teststrategie" ist wichtig, bedarf aber dennoch der zusätzlichen kostenfreien Testmöglichkeit für KiTa Kinder:
    • COVID-19-Tests sollten sowohl für KiTa-Kinder als auch für KiTa-Eltern immer kostenfrei sein
    • KiTas sollen allen engeren Bezugspersonen im privaten Umfeld des Kindes (alle Elternteile, Großeltern usw.) 3 x wöchentlich Tests zur Verfügung stellen.
    • KiTas sollen für den Fall, dass eine Person innerhalb einer Kohorte / Gruppe / KiTa (bei offener Betreuung) / engem Kontaktbereich positiv getestet ist, Tests für 5 aufeinanderfolgende Tage zur Verfügung stellen.
    • Für alle Personen um Kinder mit Vorerkrankungen herum müssen täglich kostenfrei COVID-19-Tests zur Verfügung stehen.
    • Für Kohorten / Gruppen / KiTas (bei offener Betreuung) muss es eine, für das jeweilige Kind passende und in dem Umfeld akzeptierte, Teststrategie geben, z. B. sollen 3 x wöchentlich Schnelltests, ggf. bei Nicht-Akzeptanz von Nasal-Test alternativ Lolli-Tests, zur Verfügung stehen, unabhängig vom Impfstatus des Kindes.
    • PCR-Lollitests sollen als angestrebter Gold-Standard v. a. für KiTa-Kinder bei COVID-19-relevanten Symptomen und nach einem positiven Schnelltestergebnis zur Verfügung stehen.
    • Für Kohorten / Gruppen / KiTas (bei offener Betreuung) mit Kindern, die von Vorerkrankungen betroffen sind, muss es für alle Personen im KiTa Umfeld ein PCR-Lolli-Pool-Test Angebot geben.
    • Für KiTa-Eltern soll das Testangebot 3 x wöchentlich bestehen – eine Pflicht ist auszuschließen.
       
  • Die Infektionsschutz-Strategie bei einem bestätigten COVID-19-Fall innerhalb einer Kohorte / Gruppe / KiTa (bei offener Betreuung) sollte für die übrigen Kinder der Kohorte wie folgt aussehen: (behördliche) Empfehlung, das Kind zu Hause zu lassen bei voller Lohnfortzahlung.
     
  • Kinder sollen bei einem bestätigten COVID-19-Fall innerhalb einer Kohorte / Gruppe / KiTa (bei offener Betreuung) weiterhin betreut werden können.
     
  • Sonderanordnungen der Gesundheitsämter sollen bei einer festgelegten Anzahl von COVID-19-Fällen für einem festgelegtem Zeitraum innerhalb einer Kohorte / Gruppe / KiTa (bei offener Betreuung) erfolgen.
     
  • Eine digitale Unterschrift sowie die anschließende Versendung der qualifizierten Selbstauskunft per E-Mail soll ausreichend sein, sodass in der KiTa kein Ausdruck erforderlich ist und eine Aufbewahrung der E-Mails für einen festgelegten Zeitraum ausreichend ist.
     
  • KiTa-Leitungen sollen eine klare Handlungsempfehlung bekommen, wie sie mit Verdachtsfällen von Teststrategie-Verweigerer*innen (z. B. öffentliche Äußerung und / oder fehlende Selbstauskunft) umgehen sollen.
     
  • Kinderkranktage müssen für Privatversicherte zu gleichen Bedingungen ermöglicht werden, wie für gesetzlich Krankenversicherte - dies über den 18.03.2022 hinausgehend.
     
  • Eine Entschädigung bei Verdienstausfall muss auch erfolgen, wenn Eltern ihre Kinder aus einer Selbstverantwortung heraus zu Hause lassen (ggf. ohne behördliche Quarantäne Anordnung).
     
  • Familien, die mehr als ein Kind haben, müssen für eine höhere Wochenanzahl eine Entschädigung zur Verfügung gestellt bekommen.
     
  • Wenn KiTa Kinder der KiTa pflichtgemäß aufgrund pandemie- oder personalbedingter Betreuungszeitausfälle fernbleiben, muss der Elternbeitrag für KiTa-Kosten verhältnismäßig um die gleiche Menge reduziert werden.

zum vollständigen Positionspapier

Die Presse sucht den Kontakt zu Eltern, Elternvertretungen, aber auch Entscheidungsträger*innen der Landespolitik aktiv. Wenngleich die Landeselternvertretung hin und wieder eine andere Kernbotschaft anvisiert hat, ist es alles in allem schön wahrzunehmen, dass Eltern gefragt und gehört werden und somit noch mehr Wirkungsräume erhalten.

Die Rückmeldung seitens des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) auf die Stellungnahme der LEV zum "Eckpunktepapier zur Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen in KiTas" (Eckpunkte zu geplanten Änderungen der Infektionsschutzstrategie) war eine sehr dankende, positive Rückmeldung. Zu sehen, was im Endeffekt von den Interessenschwerpunkten der Landeselternvertretung umgesetzt wurde bzw. wie es umgesetzt wurde, ist enttäuschend.

Als Landeselternvertretung setzen wir uns weiterhin dafür ein, das bestmögliche aus den Situationen zu machen. Wir sind die Fachexpert*innen für unsere kleinen Schützlinge und auch wenn wir an dieser Stelle mit unseren Bedarfen partiell zurückgelassen worden sind, geben wir alle unser Bestes, um unseren Kindern die Sicherheit zu erhalten bzw. zu erschaffen, die sie brauchen. Das kann für jedes Kind etwas anderes bedeuten, aber es gibt natürlich auch eine große gemeinsame Schnittmenge. Die zu definieren, ist in der Tat eine Herausforderung, der wir uns stellen. 

Wann immer jemand das Gefühl hat, dass die Außendarstellung einer bestimmten inhaltlichen Position wichtig sein könnte, schreibt uns sehr gerne an:

vorstand@kita-eltern-sh.de

Haltet die Ohren steif und bleibt der sichere Hafen, den unsere Kinder brauchen.

Eure Kreiseltern- vertretung für:
Eure Kreiseltern- vertretung für: