Das neue KitaG und der Fachkraft-Kind-Schlüssel - Fachinformation des Landesjugendamts vom 29.10.2021 

Der im KitaG genannte „Personalschlüssel 2,0“ (§ 26 KiTaG) ist, vereinfacht gesagt, die Regelung, dass jede Regelgruppe pro Tag durchgehend von 2 Fachkräften betreut werden muss. Dabei werden allerdings nicht die tatsächlich anwesenden Kinder berücksichtigt, sondern die für die Gruppe gemeldeten Kinder.

Diese Regelung soll für unsere Kinder eine qualitativ gute Betreuung garantieren und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte der Kita verbessern.

Durch Fachkräftemangel und Erkrankungen von Fachkräften ergeben sich für die Kitas große Herausforderungen bei der Umsetzung.
 

Was passiert, wenn nicht genug Fachkräfte in der Kita vorhanden sind?

Das KitaG ist ein Fördergesetz. Das heißt, die im Gesetz genannten Bestimmungen müssen erfüllt werden, damit die Kita bzw. der Träger der Kita Fördermittel (Gelder) zur Finanzierung der Kita erhält. Diese Gelder werden vom Land an die jeweilige Standortgemeinde ausgezahlt, die wiederum das Geld an die Einrichtung weiterleitet.

Wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden, kann das Land Schleswig-Holstein die Fördermittel kürzen oder streichen, was dazu führt, dass u. U. die Kosten für den Kitabetrieb nicht mehr gedeckt sind.

Weitere Regelungen, wie zum Beispiel, dass eine Kita geschlossen werden muss, wenn die Voraussetzungen für die Fördermittel nicht erfüllt sind, sind nicht im KitaG genannt.
 

Warum werden die Kita oder die Gruppe meines Kindes geschlossen?

Keine Kindertageseinrichtung bzw. keine Gruppe der Kita muss automatisch schließen, wenn sich z.B. eine Fachkraft krankmeldet und deshalb zeitweise der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten werden kann.

Die Kitaleitung bzw. der Träger der Kita muss aber gewährleisten, dass aus Sicherheitsgründen eine Mindestanzahl von Fachkräften vor Ort ist und die Aufsichtspflicht über die Kinder weiterhin gewahrt bleibt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die zuständige Aufsichtsbehörde informiert und die Kita bzw. die betroffene Gruppe ggf. vorübergehend geschlossen werden (Diese Regelung stammt aus dem Sozialgesetzbuch und galt schon vor dem KitaG).

Um der teilweise schwierigen Personalsituation gerecht zu werden, wurden im KitaG Ausnahmen genannt, damit die Fördermittel weiterhin gezahlt werden können:

  1. Ausnahme bei einer kurzfristigen Unterschreitung des Betreuungsschlüssels
    Für jede Gruppe der Kita gilt, dass der Betreuungsschlüssel von 2 Fachkräften pro Gruppe im Jahr für 15 % der Öffnungstage unterschritten werden darf, ohne dass es zu finanziellen Konsequenzen kommt. Bei z. B. 200 Öffnungstagen pro Jahr entspricht dies 30 Tagen, an denen die Kinder im Notfall mit weniger als 2 Fachkräften pro Gruppe betreut werden dürfen. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, bei Kitas mit mehreren Gruppen, die Fachkräfte so einzusetzen, dass sich die Unterschreitung gleichmäßiger verteilt und somit keine Gruppe von mehr als 15 % betroffen ist.
     
  2. Ausnahme bei einer längerfristigen Unterschreitung des Betreuungsschlüssels
    Bei langfristigem Fachkräftemangel (wenn z. B. nicht ausreichend Personal vor Ort zur Verfügung steht), besteht die Möglichkeit für die Kita-Einrichtung, eine Ausnahmegenehmigung für Elementar- und Hortgruppen beim Kreis zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung beinhaltet, dass ein Personaleinsatz von 1,5 Fachkräften anstatt 2 Fachkräften ausreichend für die Betreuung ist (diese Fachkräfteregelung entspricht derer vor Inkrafttreten des Kindertagesförderungsgesetztes). Voraussetzung ist, dass die Kita sich weiterhin bemüht, die offenen Stellen zu besetzen.


Betreuung in der sogenannten Randzeit

Neben den Regelgruppen zu den gängigen Kernzeiten (z. B. 8 - 16 Uhr) kann die Kita auch „Ergänzungs- und Randzeitengruppen“ (z. B. 7 - 8 Uhr oder 16 - 17 Uhr) einrichten. Hier werden Kinder individuell gefördert und die reguläre Gruppenzugehörigkeit ist aufgehoben. Für diese Gruppen gelten die gleichen (Förder-)Regeln wie für die „normalen“ Gruppen.

Bei einem Fachkräftemangel kann die Kita die Randzeitgruppen nutzen, um den Personalschlüssel nicht zu unterschreiten.

Stellt die Kita bzw. der Träger fest, dass zu bestimmten Uhrzeiten deutlich weniger Kinder in den Stammgruppen der Kita betreut werden als geplant, kann der Träger in Absprache mit der Gemeinde beim Kreis beantragen, dass für diese Kinder eine (gruppenübergreifende) Randzeitengruppe gebildet wird. So kann das Personal für mehrere Gruppen eingespart werden.

Bei dauerhaftem Personalmangel kann die Ausnahmegenehmigung für einen Personalschlüssel von 1,5 Fachkräften auch nur für die Randzeiten beantragt werden.

Die Kita kann neben den Randzeitgruppen auch „flexible Randzeitenangebote“ einrichten. Hier wird es der Kita ermöglicht, Kinder individuell zu fördern. Der Umfang ist auf 5 Wochenstunden begrenzt und soll helfen, kurzfristig auf einen veränderten Betreuungsbedarf der Eltern zu reagieren. Eine Genehmigung durch den Kreis ist hierfür nicht notwendig.

Für je 10 Kinder muss eine Fachkraft anwesend sein, wobei Kinder unter 3 doppelt und Kinder unter neun Monaten vierfach zählen. Die Fachkräfteanzahl wird also an die tatsächliche Kinderanzahl angepasst.

Sind weniger als 10 Kinder anwesend genügt altersunabhängig eine Fachkraft zur Betreuung der Kinder. Es muss lediglich eine weitere Betreuungskraft (ohne vorgeschriebene Qualifikation) in der Einrichtung anwesend sein.

Bildungsnotstand droht - Eltern und Gewerkschaften machen sich gemeinsam stark für bessere Arbeitsbedingungen in der frühkindlichen Bildung

Pressemitteilung der LEV KiTa SH und ver.di Nord

Ein Spitzengespräch zwischen der Landeselternvertretung (LEV) und den Spitzen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) fördert gemeinsame Ziele zutage und beendet eine alte Debatte.

Es muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden, im Bereich frühkindlicher Bildung die höchstmögliche Qualität zur Verfügung zu stellen und den beteiligten Fachkräften ein gutes Arbeitsumfeld zu bieten, welches gleichzeitig den Bedürfnissen der Kinder entspricht. Stressfrei, liebevoll, zuverlässig mit ausreichend Zeit für Zuwendung - um den Kindern das Ur-Vertrauen, welches sie so dringend benötigen, auch zu gewähren.
Hierzu gibt es volle Einigkeit zwischen den Elternvertreter*innen und der Gewerkschaft.

"Für uns ist klar, Kinder sind unser wertvollstes Geschenk. Und unsere Zukunft. Für sie darf nur das Beste gut genug sein!" so Yvonne Leidner, Co-Vorsitzende der LEV.

„Bildung muss kostenfrei für die Familien sein. Nicht nur in Schule und Uni", so Axel Briege, Co-Vorsitzender der LEV. „Einen Zusammenhang zwischen Qualität und Elternbeitrag gibt es nicht! Sonst müssten Schule und Uni ja auch schlecht sein! Das ist also Quatsch!" Auch insoweit besteht nun Konsens im Gespräch zwischen Elternvertreter*innen und der Gewerkschaft.

In der Kinder- und Jugendhilfe werden dringend Fachkräfte benötigt. Dafür müssen die bestehenden Ausbildungssysteme sowie die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen deutlich attraktiver gestaltet werden. Statt hier die richtigen Weichen zu stellen, sollen nun in Schleswig-Holstein Vorgaben für das Fachpersonal in Kitas gelockert und Anlern-Kurse installiert werden.

„Diese falschen Entwicklungen müssen umgehend gestoppt werden. Sie gehen am langen Ende zu Lasten der Kinder, der Eltern und des Fachpersonals. Das können und wollen wir nicht akzeptieren" so Susanne Schöttke, Landesleiterin von ver.di Nord.

„Wir brauchen einen großen Wurf und nicht ein solch hilfloses Kleinklein der Politik, die zudem meint, in wichtigen Planungsrunden Eltern und Gewerkschaften außen vor lassen zu können. Als ver.di stehen wir mit den Elternvertretungen Seite an Seite und sind bereit, mit der Politik und allen Beteiligten den vielen strukturellen Mängeln den Kampf anzusagen. Die berechtigten Interessen von Kindern, Eltern und Fachkräften gehen Hand in Hand" so Schöttke weiter.

Auf dieser Basis werden die Eltern mit Unterstützung von ver.di Nord am 18.11.21 gemeinsam auf die Straße gehen, um mit und für ihre Fachkräfte die Stimme zu erheben.

Kita-Fachkräfte sind trotz ihrer hohen Motivation mit ihren Arbeitsbedingungen unzufrieden und drohen in andere Bereiche abzuwandern, wenn es zum Dauerzustand wird, dass Fachkräfte für zu viele Kinder zuständig sind. Aus Sicht von ver.di besteht dringender Handlungsbedarf. Anlern-Kurse sind hierbei der falsche Weg. Es braucht eine einschlägige Ausbildung, um qualifizierte pädagogische Arbeit leisten und dem Anspruch auf eine hochwertige Bildungs- und Erziehungsarbeit gerecht werden zu können. ver.di macht sich für die Neugestaltung der Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in stark und hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet für ein bundesweit einheitliches Ausbildungsgesetz für den Beruf staatlich anerkannte*r Erzieher*in.

Die Bildungsarbeit mit unseren Kindern braucht eine fundierte Ausbildung. Allerdings stehen sowohl Eltern als auch Arbeitnehmervertreter*innen jederzeit zu Gesprächen bereit, um gemeinsam einen Mittelweg und Bereiche, in denen Unterstützung gewährt werden kann, zu finden.

Das System wird ohne schnelles Handeln implodieren: Mit unvorhersehbaren katastrophalen Folgen für Gesellschaft, Familien und last but not least für die Wirtschaft.

Die Landesregierung, Trägerverbände und Kommunen sind gut beraten, dieses Angebot in den anstehenden Gesprächen zu nutzen und nicht in alte Muster zu verfallen und nur diejenigen an den Tisch zu bitten, die unsere Steuergelder verwalten. Kernpunkt aller Gedankenspiele müssen die Bedürfnisse unserer Kinder im Einklang mit guten Arbeitsbedingungen für unsere Fachkräfte sein.

Im Auftrag für die LEV S-H Yvonne Leidner und Axel Briege Vorsitz LEV S-H

Für verdi.Nord Frank Schischefsky – Pressesprecher - ver.di Landesbezirk Nord

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Habt ihr Fragen oder möchtet ihr von euren Erfahrungen berichten, schreibt uns gern eine E-Mail an newsletter@kita-eltern-sh.de.

 

Hier findet ihr eure Kreiselternvertretungen:
Hier findet ihr eure Kreiselternvertretungen:

In vielen Einrichtungen mussten Betreuungszeiten wegen Fachkräftemangel eingeschränkt bzw. dauerhaft eingekürzt werden!

Die Umfrage ist bereits am 1.12.2021 erstmalig auf Grundlage der bis dahin vorhandenen Daten ausgewertet worden. Trotzdem nehmt bitte an unserer Umfrage teil, damit wir als eure Elternvertreter*innen auf Landesebene auch weiterhin ein Bild der aktuellen Situation in Schleswig-Holstein erhalten.

Die Antworten interessieren uns brennend, denn damit können wir in die Gespräche mit den Entscheidungsträger*innen in Schleswig-Holstein gehen.

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