Kreiselternvertretung

Die KEV-Mitglieder werden jährlich bis zum 31. OKTOBER für die Dauer eines KiTa-Jahres von den mitgeteilten Delegierten der Kindertageseinrichtungen gewählt. 

Die KEV darf aus bis zu 12 KEV-Mitgliedern bestehen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 4 KitaG).

Die KEV-Mitglieder setzen sich für die Belange der Kinder, Eltern und Eltern­vertretungen ein und vertreten deren Interessen gegenüber der Verwaltung, Politik und den Wohlfahrtsverbänden. Ihre ehrenamtliche Arbeit basiert auf dem "§ 4 Kreiselternvertretungen und Landeselternvertretung - Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG)", das den Eltern ein gesetzliches Mitspracherecht einräumt.

Die KEV benennt in der konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte zwei Co-Vorsitzende, zwei Delegierte für die Wahlversammlung der Landeselternvertretung (LEV) in Schleswig-Holstein, sowie Vertreter*innen für den Jugendhilfeausschuss, Arbeitsgruppe Finanz und für den Teilfachplanungsausschuss.

Die KEV ist aktuell ein gut eingespieltes Team und freut sich auf Nachwuchs.