Das Kitawerk ist einer der größten Kitaträger in Lübeck und hat nun angekündigt, die Kernzeit der Betreuung für die betreuten Kinder auf 07.30 -15.30 zu verschieben. Dies bringt für einige der betroffenen Familien in große Schwierigkeiten, da in mindestens einer der Einrichtungen keine Randzeitenbetreuung mehr angeboten wird.
„Für mich bedeutet das Vorgehen des Kitawerkes den Verlust meines derzeitigen Arbeitsplatzes und für meinen Arbeitgeber den Verlust einer pädagogischen Fachkraft“, berichtet Tanja Friede, Co-Vorsitzende der Kreis- und Stadtelternvertretung Lübeck und betroffene Mutter. Sie ergänzt: „Wären ausreichend Kitaplätze vorhanden, dann hätten wir für unser Kind zumindest noch die Möglichkeit, eine andere Kita auszuwählen, die mit meinem Job als Leiterin eines Ganztags an Schule vereinbar ist. Da die geplante Veränderung aber erst im Januar angekündigt wurde, sind alle Plätze vergeben. Es gibt keine Kita mit passenden Betreuungszeiten, die unser Kind ab Sommer 23 aufnehmen kann.“
Mit der Familie von Tanja Friede sind mindestens 6 weitere Familien dazu gezwungen, sich ab Sommer einen neuen Kitaplatz für ihre Kinder zu suchen, da die Betreuungszeiten nicht mehr mit ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren sind. Eine alleinerziehende Mutter von 4 Kindern muss aus diesem Grund die Wiederaufnahme ihrer Berufstätigkeit verschieben.
„Kinder und Eltern haben einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuung, die sichergestellt werden muss. Uns ist bewusst, dass die verschiedenen Betreuungszeitbedarfe von Eltern in der Organisation eine logistische, personelle und auch finanzielle Herausforderung darstellen.“, so Tanja Friede. „Wir brauchen einen großen Wurf, um die Probleme der Finanzierung von Kinderbetreuung in dieser Stadt zu lösen. Die Verantwortung Familien zu entlasten, tragen alle politisch Handelnden, insbesondere auch das Land Schleswig-Holstein. Nicht hinnehmbar ist es, dass Eltern die Lasten einer verfehlten Kitapolitik allein schultern sollen“, so Mascha Benecke-Benbouabdellah.
Eltern des Kitawerkes sollten ihre ab August 2023 geltenden Verträge überprüfen und ggf. Klauseln, die eine Rückerstattung von Kitagebühren bei Ausfällen der Betreuung ausschließen oder keine Randzeitenbetreuung enthalten, widersprechen. (KEV/SEV)