Unsere Antwort auf die Pressemitteilung des Kreises Stormarn vom 07.08.2020 - Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen - Rückstau bei der Antragsbearbeitung

Als Kreiselternvertretung Stormarn haben wir Verständnis dafür, dass es in der derzeitigen Situation zu Verzögerungen bei der Abarbeitung der Anträge kommen kann.

Allerdings ist die Situation für viele Betroffene und Anspruchsberechtigte aus unserer Sicht deutlich schwieriger.

So hat sich zum Einen das Antragsverfahren für die Sozialstaffel komplett geändert. Anderseits müssen zur Beantragung Unterlagen beigebracht werden, welche den Anspruchsberechtigten teilweise noch gar nicht vorliegen konnten. So zum Beispiel die Gebührenbescheide der Träger.

Selbst auf konkrete Nachfrage wurde vielen Betroffenen von den Trägern mitgeteilt, dass diese erst noch erstellt werden müssten. Durch die Überschneidung des Inkrafttretens der neuen Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung am 1. August mit allen damit verbundenen Änderungen und dem, auf Grund des Bearbeitungsstaus beim Kreis Stormarn, Nichtvorliegen entsprechender Kostenübernahmebescheide kam es in zahlreichen Fällen bereits zur Abbuchung der nicht ermäßigten Elternbeiträge bzw. wurden die Betroffenen aufgefordert, die nicht ermäßigten Beiträge zu zahlen.

Da aus Sicht des Kreises diese Entwicklung bereits spätestens ab dem 19. Juni diesen Jahres abzusehen gewesen ist, hätten wir als Kreiselternvertretung Stormarn uns deutlich früher Gespräche zu diesem Thema mit den Trägern im Kreis gewünscht. Auch die Kommunikation und vor allem der Zeitpunkt wann diese erfolgte lässt einiges zu Wünschen übrig!

Zwar schreibt der Kreis Stormarn auf seiner eigens zum Thema eingerichteten Webseite

sohub.io/socz,

dass auf Grund "der dreimonatigen Kulanz bei Erstanträgen" "ein verspäteter Antragseingang unerheblich" sei, jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass dies zur Wahrung der Ansprüche der Betroffenen juristisch in keinem Fall ausreichend sein dürfte. Daher können wir allen Betroffenen und potentiell Anspruchsberechtigten nur dringend empfehlen, sämtliche Anträge auf Sozialstaffel- bzw. Geschwisterermäßigungen so früh wie möglich zu stellen, allerdings Erstanträge in jedem Fall bis spätestens zum Ablauf des Monats, in dem die Betreuung des Kindes VERTRAGLICH beginnt und Folgeanträge bis spätestens zum Ablauf des dritten Monats nach Ende des vorherigen Bewilligungszeitraums.

Anspruchsberechtigte sollen sich auch nicht davon abhalten lassen, Anträge zu stellen, weil Ihnen die Gebührenbescheide der Träger zur Antragstellung noch nicht vorliegen. Gleichzeitig sollten es Antragsteller nicht versäumen, den Träger der Tageseinrichtung oder die Tagespflegeperson über die Antragstellung zu informieren und um eine Aussetzung der Zahlung bis zum Bescheid durch den Kreis Stormarn bitten.

Bei weiteren Fragen steht Euch Eure Kreiselternvertretung Stormarn gerne zur Seite. Weitere Infos zum Thema findet Ihr auf unserer Seite.

Gerne schickt uns auch eine Nachricht an

kev-stormarn@kita-eltern-sh.de

Eure Kreiseltern- vertretung für:
Eure Kreiseltern- vertretung für: