Liebe Eltern in Schleswig-Holstein, aufgepasst!
In den nächsten Jahren könnten späte Einschulungstermine und früh endende Kita-Verträge dazu führen, dass Dein Kind von der sogenannten „Augustlücke“ betroffen ist. Trotz des gesetzlichen Rechts auf einen Kita-Platz bis zum Schuleintritt, kann hier eine Betreuungslücke entstehen.
Aber keine Sorge, Du kannst etwas tun! Nimm das Gespräch mit der Leitung Deiner Kita auf und weise auf diese Situation hin. Bitte um eine Vertragsanpassung und bestehe auf einer schriftlichen Bestätigung. Informiere auch den zuständigen Kreis frühzeitig, idealerweise bis Mitte Februar, über Deinen Betreuungsbedarf, um sicherzustellen, dass Dein Kind seinen Platz behält: Bedarfsmeldung Kreis Stormarn.
Gute Nachrichten kommen aus der Gesetzgebung: Neue Regelungen im Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG SH) gewährleisten nun die Kita-Betreuung Deines Kindes bis zum ersten Schultag, selbst wenn dieser erst nach den Sommerferien liegt.
Ab Sommer 2024 sind alle Kitas dazu verpflichtet, diese erweiterte Betreuung anzubieten.
So gibt es Hoffnung am Horizont - bleib informiert und handle proaktiv!