+++ Sozialministerin Aminata Touré kündigt finanzielle Entlastungen für KiTa-Familien an +++ WAS BLEIBT AM ENDE ÜBRIG?

Grundlegend begrüßt die Landeselternvertretung Schleswig Holstein (LEV) jedwede Art der finanziellen Familienentlastung, allerdings ist eine Entlastung für ALLE KITA-FAMILIEN wünschenswert.

In dem von Ministerin Touré vorgestellten Entlastungspaket profitieren Familien mit geringem Einkommen – eingestuft nach gesetzlichen Sozialstaffelregelungen.

Die Entlastungen für den Mittelstand sind für die LEV nur sehr unklar erkennbar, da die Einkommensgrenzen für die Berechtigung von Sozialstaffelleistungen nicht verschoben werden. Wer unterstützt die Familien, die, ggf. knapp, über den regional unterschiedlich liegenden Bemessungsgrenzen liegen?

Es wird sich also erst nach Ablauf der Gewährungsfrist (6 Monate) zeigen, wie viele Familie v. a. mit einem „mittleren Einkommen“ tatsächlich entlastet werden.

Ebenfalls erschließt es sich nicht, warum die Entlastungen für Familien bis zum 30.6. befristet werden und die zusätzliche finanzielle Förderung der Träger, Einrichtungen und Tagespflegepersonen bis zum 31.12.2023 läuft. Warum wird an dieser Stelle ein UNGLEICH BEHANDELT.

Viele Fragen bleiben unbeantwortet:

So zum Beispiel, was mit dem Rest der 20 Mio. Euro geschieht, die nicht über die zeitlich befristete Anpassung der Sozialstaffelregelung ausgeschöpft werden?

Bereits Gelder, welche im Haushalt für das Corona-Aufholpaket und § 59 KiTaG eingestellt sind, werden wohl bei weitem nicht vollständig abgerufen.

BLEIBT DAS GELD IM KITA-SYSTEM?

„Hoffentlich findet sich nach Ablauf der Genehmigungsfristen für das erwartungsgemäß nicht beanspruchte Geld tatsächlich eine Möglichkeit, „ALLE KITA-FAMILIEN“ zu entlasten. Immerhin tragen ja auch „ALLE KITA-FAMILIEN“ die weiterhin stark steigenden, gesamtgesellschaftlich bedingten, Lebenshaltungskosten.“ (Kerstin Hinsch, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung Schleswig Holstein)

Eure Kreiseltern- vertretung für:
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