Warum ist eine Beitragsrückerstattung gerecht und rechtens?

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Ausschussmitglieder, liebe Gäste,

mein Name ist Kerstin Hinsch und ich bin beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss für die Kreiselternvertretung Stormarn. Mein fast 6jähriger Sohn erfährt eine Kürzung seines bedarfsgerechten Betreuungsumfangs von täglich zwei Stunden. Ich spreche aber nicht nur für meine Familie oder die meiner Kollegen in der Kreiselternvertretung, sondern ich spreche auch für die zahlreichen Familien in Stormarn, die ebenfalls von massiven Betreuungseinschränkungen unverschuldet betroffen sind.

Sehr geehrter Herr Lauterbach, Sie haben im Rahmen ihrer Funktion mitgeteilt, dass alle für eine Beitragsrückerstattung zuständig seien, nur nicht der Kreis. Auch haben Sie die Kreiselternvertretung aufgefordert, konkrete Daten vorzulegen, damit Sie die Notlage der Eltern beurteilen könnten. Dies möchten wir an dieser Stelle gern tun.

Seit Jahren wirkt sich ein Fachkräftemangel massiv auf die Betreuungssituation aus. Mit Freude hat die Kreiselternvertretung den Dringlichkeitsantrag der CDU für die heutige Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen. Mittel- und langfristig mag dieser Vorschlag die Nachwuchsgewinnung unterstützen. Initiativen, die jetzt entwickelt werden, greifen jedoch frühestens in zweieinhalb Jahren, wenn die PiA-Fachkräfte ihre Anerkennung als sozialpädagogische Assistenten erhalten. Eine kurzfristige Verbesserung der Betreuungssituation ist somit nicht absehbar.

So hat eine aktuelle Datenerhebung der Kreiselternvertretung Stormarn unter 942 Befragten aus 139 Kindertageseinrichtungen in Stormarn ergeben, dass der durchschnittliche Betreuungsausfall pro Kind bei 3,42 Wochenstunden liegt. Dies entspricht Stand 2021 einer durchschnittlichen Überzahlung für ausgefallene Kita-Betreuung im Krippenbereich von jährlich 295,80 Euro bzw. für den Elementarbereich von jährlich 232,20 Euro.

Per Kita-Gesetz ist geregelt, dass ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0 verpflichtend einzuhalten ist. Wenn notwendig kann eine Absenkung auf 1,75 bzw. 1,5 beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden. Von dieser Möglichkeit machen jedoch laut aktueller Bedarfsplanung des Kreises Stormarn lediglich 36 von möglichen 455 Kita-Gruppen Gebrauch.

Das Ziel jeglicher Bemühungen ist eine bedarfsorientierte, verlässliche Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder.

Seit fast einem Jahr steht die Kreiselternvertretung stellvertretend für die Stormarner Kita-Eltern mit Ihnen als Entscheidungsträger*innen in Austausch zum Thema Beitragsrückerstattung für ausgefallene Betreuungszeit. Es ist noch immer nichts passiert. Der Anspruch, bestmögliche Bedingungen für unsere Kinder zu schaffen, wurde und wird nicht erfüllt. Deswegen stellen sich die Eltern mittlerweile die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Politik.

Ich möchte drei Punkte aufzeigen, die sich auf das Thema Beitragsrückerstattung beziehen.

Als erstes möchte ich darauf zu sprechen kommen, warum eine Beitragsrückerstattung gerecht und rechtens ist. Ich möchte als zweites darlegen, warum diese eine wichtige Anreizwirkung hat und ich möchte als Drittes ausführen, warum die bisherigen Einwände unzutreffend sind.

Es ist ein Prinzip der Gerechtigkeit, dass wenn nicht geliefert wird, auch nicht gezahlt werden muss.

Es gibt einen klaren Rechtsanspruch gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und der sieht im Zweifel eine Kompensation bei Nichterfüllung vor. So stellt eine Beitragsrückerstattung eine Anreizwirkung dar, denn das kostet jetzt erstmal eine Menge Geld, aber es sorgt auch für einen nötigen Handlungsdruck. Und das Ziel ist nicht die Beitragsrückerstattung an sich, sondern die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Bildung und Betreuung unserer Kita-Kinder. Und genau dafür braucht es diesen finanziellen Schmerzpunkt.

Warum sind die bisherigen Einwände unzutreffend? Die finanzielle Lage des Kreises Stormarn stellt sich gut dar, immerhin hat die Politik eine Absenkung der Kreisumlage beschließen können.

Der Betreuungsanspruch richtet sich gegen den Kreis als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe: Immerhin “bestellt” der Kreis bei den Trägern Betreuung für die Stormarner Kinder, und diese “Bestellung” sollte nicht auf die Familien abgewälzt werden und diese überfordern. Hier wird den Eltern Bildung und Betreuung ihrer Kinder vorenthalten und zugleich abverlangt. Das geht so nicht und schafft massive Unzufriedenheit bei den betroffenen Familien.

Die Kreiselternvertretung Stormarn fordert Sie als Entscheidungsträger*innen auf, sowohl ausreichend personelle Ressourcen beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu schaffen, um den Erfordernissen des Kindertagesförderungsgesetzes in vollem Umfang gerecht werden zu können, als auch eine Beitragsrückerstattung für ausgefallene Kita-Betreuung rückwirkend zum 01.01.2021 im Umfang eines durchschnittlichen Betreuungsausfalls von 3,42 Wochenstunden je Stormarner Kita-Kind zu leisten.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass eine qualitätsvolle frühkindliche Bildung einen gelingenden Übergang in die schulische Ausbildung fördert. Somit werden sowohl bewährte Werte wie Sicherheit, Stabilität und Familie bewahrt, als auch für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit gesorgt.

Für Nachfragen steht Ihnen die Kreiselternvertretung jederzeit zur Verfügung, denn wir werden beim Thema bedarfsgerechte Kita-Betreuung und Beitragsrückerstattung bei Nichterfüllung dranbleiben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Hamburger Abendblatt vom 15. Februar 2023

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Eure Kreiseltern- vertretung für:
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