Pressemitteilung der Kreis- und Stadtelternvertretung Lübeck
25. Juli 202
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Neue Entgeltsatzung für Kitas und Kindertagespflege in Lübeck ab 1. August – Elternvertretung kritisiert unzureichende Kommunikation und mangelnde soziale Ausgewogenheit
Zum 1. August 2025 tritt in Lübeck eine neue Entgeltsatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Kraft. Die Kreis- und Stadtelternvertretung Lübeck sieht diese Entwicklung mit großer Sorge und übt deutliche Kritik an mehreren Punkten der Neuregelung.
Mit der Einführung des sogenannten Lübecker Beitragsdeckels zahlen Familien nun pauschal maximal 5 Euro pro gebuchter Wochenstunde Betreuung – unabhängig von Träger oder Einrichtungsart. Gleichzeitig wurde jedoch der bisherige Verpflegungskostenzuschuss gestrichen. Das führt dazu, dass Eltern die gestiegenen Essensgeldkosten nun vollständig selbst tragen müssen, was insbesondere Familien mit mehreren Kindern spürbar belastet.
„Während die Beitragsdeckelung auf den ersten Blick nach Entlastung aussieht, entpuppt sie sich bei näherem Hinsehen für die meisten Familien als das Gegenteil“, erklärt Elisabeth Plesmann, eine betroffene Mutter. Vor allem bei den Verpflegungskosten greifen keine Geschwisterermäßigungen mehr, sodass gerade kinderreiche Familien finanziell benachteiligt werden.
Völlige Intransparenz über tatsächliche Kosten ab August
Besonders kritisch bewertet die Elternvertretung, dass viele Eltern bis heute keine verbindliche Information erhalten haben, wie hoch ihre monatlichen Beiträge ab August tatsächlich sein werden. Auch in bestehenden Verträgen seien die neuen Kostenregelungen noch nicht nachvollziehbar abgebildet.
> „Eltern stehen kurz vor dem Monatswechsel im Ungewissen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Familien im Sommerurlaub oder in der Ferienzeit darüber rätseln müssen, wie viel sie ab 1. August für die Betreuung ihrer Kinder zahlen sollen.“ –so Mascha Benecke-Benbouabdellah, Co-Vorsitzende der Kreis- und Stadtelternvertretung.
Sozialstaffel bleibt intransparent – Gebührenrechner nicht verfügbar
Zwar existiert weiterhin eine einkommensabhängige Sozialstaffel, über deren genaue Wirkung jedoch keine Transparenz besteht. Ab welchem Einkommen eine Ermäßigung tatsächlich greift, sei unklar. Die Elternvertretenden raten daher allen Familien, vorsorglich einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen.
Der von der Stadt angekündigte Gebührenrechner, der Eltern einen schnellen Überblick über ihre zu erwartenden Kosten ermöglichen sollte, ist bis heute nicht online verfügbar. Ein wichtiges Hilfsmittel für betroffene Familien kommt damit zu spät.
„Diese Kita-Politik zeigt leider einmal mehr, welchen Stellenwert Familien in unserer Stadtpolitik derzeit genießen“, so die Kreis- und Stadtelternvertretung abschließend.