Offener Brief bezüglich einer kreisweiten Beitragsrückerstattung bei Fachkräftemangel-bedingten Betreuungsausfällen in KiTas im Kreis Stormarn

Quelle: Pixabay

Sehr geehrter Herr Lauterbach, 

sehr geehrte Mitglieder im Jugendhilfeausschuss, 

sehr geehrte Fraktionsvorsitzende, 

 

der Fachkräftemangel in sozialen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten ist in ganz Schleswig-Holstein eklatant. Das im Jugendhilfeausschuss vom 28.02.2022 vorgestellte Schreiben an Dr. Heiner Garg ist Ausdruck dessen und spiegelt die Hilflosigkeit der Einrichtungen und Träger wider, eine pädagogisch wertvolle frühkindliche Bildung unserer Kinder zu gewährleisten. 

Seit Jahren wirkt sich dieser Fachkräftemangel massiv auf die Betreuungssituation, vor allem ab Herbst jeden Jahres, aus. Regelmäßige Fachkräfteausfälle bedingen eine massive Überlastung der noch vor Ort tätigen Fachkräfte. Diese kommen an ihre persönlichen Grenzen, genauso wie die Eltern - kurzfristig kommuniziert, stellen diese Betreuungsausfälle alle Beteiligten vor enorme organisatorische und ggf. auch finanzielle Herausforderungen. 

Die Ausbildung der Kitafachkräfte, seien es Erzieher*innen, sozialpädagogische Assistent*innen oder Heilpädagog*innen, nimmt mehrere Jahre in Anspruch. Eine Erleichterung der Arbeitssituation ist somit erst langfristig absehbar und nur, wenn ausreichende Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Berufsbilds (wie auch immer diese aussehen werden) erfolgen. 

In diesem Zeitabschnitt der „Attraktivitätssteigerung“ ist somit mit einer weiteren Verschärfung der Fachkräftesituation zu rechnen – sei es durch Abwanderung in andere Berufszweige, Zwangspausen (z. B. Burnout) oder der wohlverdiente Ruhestand, in den die Mitarbeitenden gehen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Beruf der Kita-Fachkraft Frauen-dominiert ist, darf nicht vernachlässigt werden, dass ein hoher Anteil von jungen Fachkräften ggf. auch durch Schwangerschaft und Elternzeit mittelfristig ersetzt werden muss. 

Auf zunehmenden Druck von Einrichtungen, Trägern, Gewerkschaften aber auch Eltern(vertretungen) wird das Thema Fachkräftemangel mittlerweile auch in der Landesverwaltung bzw. Landespolitik beraten – eine kurzfristige Verbesserung ist jedoch nicht absehbar – die Betreuungsausfälle sind massiv.  

Somit ist für die Eltern die Belastungsgrenze nicht nur erreicht, sondern sogar überschritten - sowohl organisatorisch als auch finanziell.  

Mittlerweile erhält die Kreiselternvertretung Stormarn zahlreiche Anfragen von betroffenen Eltern, die um Informationen bitten, wie Elternbeiträge für ausgefallene Betreuungszeiten erstattungsfähig sind. 

In der Regel haben die Träger in ihren Betreuungsverträgen bzw. (bei kommunalen Trägern) in den Satzungen eine Klausel implementiert, die bei außerordentlichen Schließungen (wie z. B. Krankheit) keine Beitragsrückerstattung vorsehen. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es in den meisten Einrichtungen so, dass der Stellenplan nicht vollbesetzt werden kann und somit Betreuungsausfälle bei krankheitsbedingtem Fachpersonal vorprogrammiert sind. Insofern kann nicht mehr von "außerordentlich", sondern von "voraussichtlich" gesprochen werden. Dies bildet viel Diskussions- und Eskalationsgrundlage vor Ort in den Einrichtungen. 

Die Stadt Kiel hat für den Fall von Betreuungseinschränkungen aufgrund von Personalmangel / Erkrankung des Personals / der Tagespflegeperson eine flächendeckende Regelung zur Gebührenerstattung getroffen.  

„(...) 

  1. Betreuungseinschränkungen aufgrund von Personalmangel / Erkrankung des Personals / der Tagespflegeperson: 
    Wenn Betreuungseinrichtungen / Tagespflegestellen bzw. Gruppen aufgrund von Personalmangel oder aufgrund von Erkrankung des Personals schließen müssen, können Sie als Eltern eine Gebührenerstattung bekommen, wenn Ihr Kind nicht oder nur eingeschränkt in der KiTa oder der Tagespflegestelle betreut wurde. Bitte dokumentieren Sie die Ausfallzeiten im laufenden Kitajahr bzw. Schuljahr. Dies gilt auch, wenn Kindertagespflegepersonen die Betreuung nicht oder nur teilweise aufrechterhalten können. 
     
  2. Erlass von Verpflegungskosten:
    Darüber hinaus können Sie auch einen Erlass der Verpflegungskosten beantragen, wenn ein Kind an mehr als 20 aufeinanderfolgenden Tagen nicht am Essen teilnimmt. Den dafür erforderlichen Antrag erhalten Sie in Ihrer Betreuungseinrichtung und bei Ihrer Tagespflegeperson. 

    Wenn Sie einen Antrag auf eine Gebührenerstattung stellen möchten, erhalten Sie das dafür notwendige Formular in Ihrer Einrichtung oder bei Ihrer Kindertagespflegeperson. Auf diesem Antragsformular müssen Sie alle Ausfallzeiten dokumentieren und nach Ende des Kindergarten- bzw. Schuljahres von Ihrer Einrichtungsleitung / Tagespflegeperson bestätigen lassen. Wenn das erfolgt ist, senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag direkt an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter in der Kita-Gebührenberechnung. 

    Wir haben dieses Verfahren gewählt, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Daher wird die Erstattung nicht monatlich, sondern einmalig für den gesamten Zeitraum nach Ende des Kita- bzw. Schuljahres erfolgen können. 

(...)“ (Entsprechende Dokumente hierzu befinden sich im Anhang dieser E-Mail.)

Diese Regelungen ersetzen nicht die fehlende frühkindliche Bildung und die sozialen Kontakte, die für die Kinder so wichtig sind, jedoch schafft diese Regelung zumindest eine finanzielle Entlastung der Eltern, die in Anbetracht der aktuellen gesellschaftlichen Gesamtsituation dringend geboten ist. 

Wir möchten Sie als Entscheidungsträger*innen bitten, eine solche Gebührenerstattung gemäß dem bereits etablierten Verfahren in Kiel auf Kreisebene in Stormarn zur Entlastung der Träger, Einrichtungen und Eltern zu prüfen, zu beraten und umzusetzen. 

 

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und verbleiben

 

Freundliche Grüße

 

Maria Ahrends & Marco Heidorn

Eure Kreiseltern- vertretung für:
Eure Kreiseltern- vertretung für: