Klarstellung zur Gleichstellung von Hort und OGS im Rahmen der Geschwisterermäßigung

Die Kreiselternvertretung hat lange dafür gekämpft, dass auch Schulkinder in der OGS bei der Geschwisterermäßigung anerkannt werden. Der Kreis Stormarn hat nach langen Diskussionen zugestimmt, die Ungerechtigkeit bei der Geschwisterermäßigung zu beheben und eine entsprechende Verordnung erlassen, die die OGS-Kinder den Hortkindern gleichermaßen berücksichtigt. Wie auch im Hort und in den Kindertagesstätten ist dem Kreis eine qualitative Betreuung und Förderung der Kinder wichtig. Daher wurde in der Fachplanungsgruppe entschieden, dass es auch für die OGS einen Mindeststandard in der Kinderbetreuung geben muss. 

Diese Mindestanforderung an die Kommunen sieht vor, dass pro Gruppe bis zu 22 Kinder mit einem Fachkräfteschlüssel von 1,0 betreut werden bzw. 1,5 bei „sonstigen Kräften“. Dies ist annähernd vergleichbar mit den Anforderungen an Kita und Hort. 

Seit Anfang Juni mehren sich die Rückmeldungen von Eltern aus einzelnen Kommunen, dass Ihnen die Berücksichtigung der Geschwisterkinder in Hort- und OGS verweigert wird. Der Grund dafür ist, dass die jeweilige OGS der Kommune die Mindestanforderungen nicht erfüllt und entweder zu große Schülergruppen oder zu wenige Fachkräfte hat. 

Das Problem liegt hier nicht an dem von Kreis vorgegeben Mindeststandard bei der Fürsorge und Betreuung unserer Kinder, sondern an der Fehlplanung und Fehlentwicklung in den jeweiligen Kommunen. Dort wurde in der Vergangenheit zu wenig in die Hort- und OGS-Betreuung investiert und „günstigere Nichtfachkräfte“ für große Gruppen eingestellt bzw. wurde nicht ausreichend versucht, offene Stellen nachzubesetzen. 

Der anhaltende Fachkräftemangel und die Nachwirkungen der Pandemie machen diese Versäumnisse nun deutlich.  

Betroffene Eltern sollten sich unbedingt an Ihre Kommune wenden (ggf. auch mit Hilfe der Elternvertreter der OGS) und dort die Problematik deutlich machen. 

Eure Kreiseltern- vertretung für:
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