Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein ab dem 19. April 2022

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Ende des Frühjahrs 2022 ist nach über zwei Jahre Corona-Pandemie der Zeitpunkt gekommen, an dem ich Ihnen mitteilen kann, dass Sie in ihrer Arbeit in der Kindertages-betreuung fast zur Normalität zurückkehren können. Und noch einmal ist mir wichtig, Ihnen für Ihre Flexibilität, Ihr Engagement und auch Kreativität zu danken, mit der Sie die frühkindliche Bildung und Betreuung der Kinder unter diesen widrigen Umständen und über so einen so langen Zeitraum ermöglicht haben. Wie geht es nun mit den „Corona-Regeln“ weiter?

Testpflicht entfällt, aber regelmäßiges Testen bleibt möglich

Ab dem 19. April 2022 wird nach der Maskenpflicht und der Empfehlung zur Kohortenregelung die Testpflicht für Mitarbeitende und Eltern aufgehoben.

Dennoch wird das Land für eine Übergangszeit das regelmäßige Testen weiterhin ermöglichen und auch über den 19. April hinaus Antigen-Selbsttests für Eltern und Mitarbeitende sowie Kindertagespflegepersonen zur Verfügung stellen. Dabei können die Eltern entscheiden, ob sie sich selbst oder ihre Kinder testen möchten. Die Tests werden in Abhängigkeit der Inanspruchnahme dann vermutlich noch einmal für gut einen weiteren Monat ausreichend sein und sollen von den Einrichtungen nach Bedarf eingesetzt und verteilt werden.

Das Land möchte somit für einen fließenden Übergang sorgen vom regelmäßigen Testen hin zu einer Zeit, in der das Testen vollständig entfallen kann.

Weiterhin notwendige Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen und Kindertagespflegestellen

Auch wenn die Verpflichtungen ab dem 19. April entfallen wird es auch weiterhin wichtig sein, dass die Kitas als Gemeinschaftseinrichtungen ein hohes Schutzniveau halten. Dies gilt grundsätzlich und somit nicht ausschließlich in Zeiten der Corona-Pandemie: Das Infektionsschutzgesetz mit dem § 36 IfSG sieht seit über 20 Jahren vor, dass jede Kita und Kindertagespflegestelle einen Infektionsplan vorhalten muss.

Diese Pläne sind als Arbeitsanweisungen zu bewerten, die die jeweiligen baulichen, funktionellen und organisatorischen Gegebenheiten sowie die möglichen Infektionsrisiken berücksichtigen. Hier ist beschrieben, welche Maßnahmen die jeweilige Einrichtung ergreift, um einen insgesamt notwendigen Hygienestandard zu gewährleisten, Infektionen und ihre Ausbreitung zu vermeiden und wie im Falle einer Infektion gehandelt wird. Dessen Nutzen ist davon abhängig, dass er kontinuierlich auf seine Aktualität und Passgenauigkeit hin überprüft und in Verantwortung der Einrichtungsleitung gemeinsam im Team und unter Einbezug der Elternschaft weiterentwickelt wird. Hierzu kann z.B. auch zählen, dass unter bestimmten Rahmenbedingungen Mund-Nasen-Schutz getragen wird – z.B., wenn eine Erkältungs- oder Grippewelle umgeht.

Der Hygieneplan kann künftig von der Einrichtung verstärkt als Instrument genutzt werden, um allen Akteuren nicht nur in Pandemiezeiten Sicherheit am Arbeitsplatz und in der Betreuung zu bieten. Zudem wird es weiterhin darauf ankommen, dass alle Beteiligten im engen Austausch stehen, Vorstellungen und Einschätzungen gegenseitig ernstnehmen und dabei stets das gemeinsame Ziel im Blick behalten: Eine gelingende Umsetzung der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

Vielen Dank und bleiben Sie weiter gesund!

Mit freundlichen Grüßen Andrea Wilke-Wolff

Stellvertretende Leiterin des Landesjugendamtes

Eure Kreiseltern- vertretung für:
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