KINDER KÖNNEN BEI EINER INFEKTION DER ELTERN WEITERHIN IN DIE KITA GEHEN?

Land passt Absonderungsregeln entsprechend den Empfehlungen des RKI an: Verkürzung der Absonderung auf fünf Tage

Quarantänepflicht von Haushaltsangehörigen wird aufgehoben

Zur Medieninformation des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

https://www.hl-live.de/text.php?id=151454

Gemäß Lübecker Nachrichten plant das Kieler Gesundheitsministerium, Absonderungsregeln Schleswig-Holsteins entsprechend der Vorgaben des RKI im Laufe der aktuellen Woche anzupassen.

 

Das Bundesgesundheitsministerium hat hierzu veröffentlicht:

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html#c23063)

02.05.2022

Empfehlung: Isolationspflicht wird verkürzt

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich auch künftig auf Anordnung des Gesundheitsamtes isolieren. Allerdings kann die Isolation nach fünf Tagen beendet werden. Das sehen die neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und BMG vor. „Sie sind Ausdruck unserer wissenschaftlichen Einschätzung, dass Corona gefährlich bleibt, dass aber nach Ansteckung mit einer Omikron-Variante die Inkubationszeiten und die Krankheitsverläufe kürzer sind“, sagte Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Die weiterhin geltende Isolationspflicht sei Ausdruck dafür, dass eine Corona-Infektion eine lebensgefährliche Erkrankungen auslösen könne und keine einfache Grippe sei.

„Die neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen sind eine Lösung mit Augenmaß. Damit kombinieren wir notwendige Vorsicht mit möglichen Erleichterungen.“ (Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach)

Die Empfehlungen basieren auf Beschlüssen von Bund und Ländern. Sie gelten als einheitlicher Mindeststandard, an dem sich die Länder orientieren.

Neue Isolations- und Quarantäneempfehlungen im tabellarischen Überblick (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/2_5_2022_Quarantaene-Isolierungsdauer.pdf)

Eure Kreiseltern- vertretung für:
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