Informationen der Kreiselternvertretung Stormarn zum Kita-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

+++ Vorliegende Informationen des Gesundheitsamtes zum Kita-Betrieb unter Pandemiebedingungen haben ausschließlich empfehlenden Charakter und sind rechtlich nicht verbindlich +++
 

Seit dem 19. Mai 2021 sorgte die „Information zur Regelung Kita-Betreuung gemäß „Perspektivplan Kita“ des Landes SH vom 17.05.2021“ (kev.link/Info_19Mai21) , herausgegeben vom Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn (Gesundheitsamt) , für vielfältige Irritationen und Fragen.
 
Da diese zunächst unbeantwortet blieben, ergaben sich seither auch zahlreiche und teilweise weitreichende Konsequenzen aus der individuellen Auslegung und deren Umsetzungen dieser Fachinformation.
 
Die Einordnung der Information durch die Kreiselternvertretung Stormarn (KEV) war von Anfang an, dass es sich dabei ausschließlich um Empfehlungen handelte, welche KEINEN rechtlich bindenden Charakter besitzen. Leider war die Art und Weise, in der die Information abgefasst war denkbar ungeeignet um diesem empfehlenden Charakter Ausdruck zu verleihen. Vielmehr mussten viele Empfänger der Informationen, auf Grund des weisungsartigen Charakters der verwendeten Formulierungen, davon ausgehen, dass die beschriebenen Vorgehensweisen unmittelbar umzusetzen seien. In der Folge kam es zu drastischen Auswirkungen, die weder mit dem aktuellen Infektionsgeschehen noch mit der seit vielen Monaten verantwortungsvollen Ausgestaltung und Anwendung bestehender Hygienekonzepte in der absolut überwiegenden Anzahl der Stormarner Kindertageseinrichtungen in Einklang zu bringen sind. Unter anderem wurden Randzeitenbetreuungsangebote in Einrichtungen, wo diese nur gruppenübergreifend möglich sind, mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, obwohl die zugehörigen Kohorten bereits seit vielen Wochen oder gar Monaten in dieser Konstellation betreut wurden. In der Konsequenz mussten Familien der betroffenen Kinder nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten suchen. Wobei für viele erschwerend hinzukam, dass bei fehlender Alternativbetreuung, die Möglichkeiten zur Kompensation von Verdienstausfällen oder zur eigenständigen Betreuung nicht in Anspruch genommen werden konnten, da es sich bei der Information des Gesundheitsamtes um KEINE behördliche Anordnung handelt.
 
Dabei erscheint uns dieses Vorgehen offensichtlich auch nicht abgestimmt. Anders können wir uns weder den Zeitpunkt der Veröffentlichung noch deren Art und Weise erklären. So gab es, gerade in den Stormarner Kindertageseinrichtungen während der gesamten Pandemie nur sehr vereinzelte Covid-19-Ausbrüche und in den zurückliegenden Wochen überhaupt nur noch einzelne Infektionen, welche auf das häusliche bzw. familiäre Umfeld zurückzuführen waren. Dies ist uns Beleg dafür, dass die von den Einrichtungen und Trägern entwickelten Hygienekonzepte wirksam sind und eingehalten werden. Auch die Eltern zeigten sich während der gesamten Zeit zum weit überwiegenden Teil außerordentlich verantwortungsvoll und haben die Bemühungen für eine nachhaltige Eindämmung des Infektionsgeschehens stets unterstützt.
 
Da wir zunächst weder das Gesundheitsamt noch den für KiTas zuständigen Fachbereich der Kreisverwaltung Stormarn für eine Stellungnahme bzw. Einschätzung erreichen konnten, haben wir uns am zurückliegenden Pfingstmontag an den Kreis Stormarn und das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren gewendet (kev.link/Anfrage_KEV_24Mai21) . Bereits am folgenden Tag wurde uns von dort signalisiert, dass man unserer Einschätzung sowohl in Bezug auf den ausschließlich empfehlenden als auch den rechtlich unverbindlichen Charakter der Information des Fachdienstes Gesundheit folgen würde. Diese Einschätzung wurde uns dann am Mittwoch zusätzlich schriftlich übermittelt (kev.link/Antwort_SozMin_26Mai21) .
 
Nach einem vorausgegangenen Telefongespräch mit der Leiterin des Gesundheitsamtes Stormarn erhielten wir am Mittwochnachmittag die „Aktualisierte Information zur Regelung Kita-Betreuung gemäß „Perspektivplan Kita“ des Landes SH vom 17.05.2021“ des Gesundheitsamtes (kev.link/Info_26Mai21) . In einigen von uns angesprochenen Punkten wurde diese Information im Vergleich zum Original entschärft. So lautet die Empfehlung nun, bei den Kontaktbeschränkungen unter anderem, dass die Betreuung, wo möglich , in festen Gruppen, stattfinden darf und das Personal möglichst in festen Gruppen tätig sein soll. Im Vergleich dazu waren diese Vorgehensweisen in der ursprünglichen Information noch ausgeschlossen worden. Darüber hinaus ist die „Empfehlung“, dass gruppenübergreifende Randzeitenbetreuung nicht gestattet sei, nicht mehr enthalten.
 
Hingegen blieben die Aussagen zu Abschlussveranstaltungen und Sonderveranstaltungen unverändert. Zu letzteren wird weiterhin an der Aussage festgehalten, dass diese unzulässig sind.
 
Weiterhin vermissen wir die deutliche Klarstellung, dass es sich bei ALLEN Aussagen, auch des aktualisierten Informationsschreibens, ausschließlich um Empfehlungen ohne rechtlich verbindlichen Charakter handelt. Daher möchten wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen.
 
Somit liegt es, wie bereits in den vergangenen Monaten, in der Verantwortung und Zuständigkeit der Einrichtungen und Träger, geeignete infektionshygienische Maßnahmen festzulegen und für die Einhaltung zu sorgen, damit ein gesicherter KiTa-Betrieb gewährleistet werden kann. Dies gilt unserer Ansicht nach gleichermaßen für mögliche Sonder- oder Abschlussveranstaltungen, welche in den KiTas durchgeführt werden könnten. Insbesondere in Anbetracht der weiteren Öffnungsschritte in Schleswig-Holstein ab dem 31. Mai 2021 (kev.link/Regeln_31Mai21) , vor allem auch im Schul-, Freizeit- und Sportbereich, halten wir es für möglich und verantwortbar, dass Einrichtungen derartige Veranstaltungen durchführen. Es ist aus unserer Sicht nicht vermittelbar, dass für Kinder und Jugendliche, bis 25 Anwesende, Sport im Innenraum und, unabhängig vom Alter, bis 50 Anwesende im Freien ganz ohne Testpflicht möglich sein wird und Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 125, im Außenbereich sogar mit bis zu 250 Personen erlaubt sind, wenn diese Sitzplätze innehaben, ein Zirkusprojekt oder ein „Schuki-Rausschmiss“ dagegen weiterhin unzulässig sein sollen, auch wenn sich dabei an die gleichen Regeln gehalten wird. Dabei gehen wir davon aus und setzen darauf, dass bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung, wie in der Vergangenheit, die infektionshygienischen Maßnahmen vollumfänglich und verantwortungsvoll berücksichtigt werden. Hilfestellung kann hier sicher auch das Veranstaltungsstufenkonzept des Landes geben (kev.link/Stufenkonzept_27Mai21) . Wir empfehlen, wo immer möglich, derartige Aktivitäten in den Außenbereich zu verlegen, die Veranstaltungsdauer und die Teilnehmerzahl auf ein Mindestmaß zu beschränken und im Vorfeld die einzuhaltenden Regeln allen Teilnehmern rechtzeitig bekannt zu geben.
 
Uns ist bewusst, dass die Pandemie, trotz sinkender Inzidenz, nicht vorbei ist. Gerade Familien mit Kindern ist es besonders wichtig, dass es, durch ein erneut ansteigendes Infektionsgeschehen, nicht wieder zu Einschränkungen der frühkindlichen Bildung kommt. Deshalb sollte selbstverständlich vor jeder Veranstaltung auch überlegt und abgewogen werden, ob diese überhaupt oder nicht zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann. Nichtsdestotrotz ist es, aus unserer Sicht, NICHT erforderlich, generell alle Aktivitäten zu unterlassen. Wir vertrauen hier auch weiterhin auf die verantwortungsvolle Vorgehensweise der Einrichtungen und Einrichtungsträger in enger Abstimmung mit den Eltern in den Kindertageseinrichtungen.
 
Künftig wünschen wir uns von den Verantwortlichen im Kreis, dass derart weitreichende Informationen im Vorfeld mit allen zuständigen Institutionen und, wenn möglich, mit den Interessenvertretungen der Betroffenen abgestimmt werden, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen, wie im vorliegenden Fall, zu vermeiden.
 

Eure Kreiseltern- vertretung für:
Eure Kreiseltern- vertretung für: