Gleichstellung von Hort und OGS im Rahmen der Geschwisterermäßigung

Der Kreistag hat mit einer Änderung der „Satzung des Kreis Stormarns für eine Sozialstaffel“ beschlossen, Hort und offene Ganztagsschulen (OGS) im Rahmen der Geschwisterermäßigung gleichzustellen.
Die Berücksichtigung der OGS für die Sozialstaffel erfolgt ab dem 01.08.2022.
Die Kommunen begrüßen dies ausdrücklich. In der „Fachplanungsgruppe II“ wurden die Regelungen einvernehmlich entwickelt und finden sich nun in § 6 Absatz 2 der geänderten Satzung wieder.

Was bedeutet das für uns Eltern?

Ab dem 01.08.2022 erstreckt sich die Möglichkeit der Beitragsermäßigung ab dem 2. Kind nicht nur auf Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sondern auch auf Offene Ganztagsschulen.

Voraussetzungen für die Berücksichtigung der schulpflichtigen Kinder, die in der OGS betreut werden sind: 

  • mindestens 10 Stunden OGS-Förderung an 5 Tagen pro Woche,
  • die OGS bietet eine Mittagsverpflegung an,
  • ein Betreuungsangebot für die Hälfte der Ferienzeit und
  • ein Fachkräfteschlüssel von 1,0 und ein Kräfteschlüssel von mind. 1,5 für max. 22 Kinder muss eingehalten werden.

 
Hier findet Ihr den Beschluss, den Wortlaut der 3. Satzungsänderung und die Satzung für die Sozialstaffel im Überblick.
 

Eure Kreiseltern- vertretung für:
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