Sozialminister Garg im Landtag: Land schafft bestmögliche Rahmenbedingungen für schutzsuchende Familien aus der Ukraine

KIEL. Anlässlich der Landtagsbefassung zu den TOPs „Zweite Lesung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes sowie Geflüchtete ukrainische Familien mit Kleinkindern in gemeinsamer Verantwortung unterstützen – niedrigschwellige, frühpädagogische Betreuungsangebote schaffen sowie eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen ermöglichen“ betont Sozialminister Heiner Garg: „Das Land wird alle Anstrengungen unternehmen, damit die schutzsuchenden Menschen gut versorgt und betreut werden. Wir werden dafür Rahmenbedingungen in den unterschiedlichen Formen der Betreuung und Begleitung ukrainischer Familien schaffen.“

Zur Situation in der Ukraine und der Schutzsuchenden sagt Garg: „Die Lage in der Ukraine ist und bleibt dramatisch. Über zwei Monate nach dem Beginn des russischen Überfalls liegen Teile des Landes in Trümmern. Die russische Armee verübt Kriegsverbrechen gegen die ukrainische Zivilbevölkerung, für die die Situation immer schlimmer wird. Mehr als fünf Millionen Menschen sind wegen des Krieges bereits aus der Ukraine geflüchtet. Schätzungsweise mehr als 360.000 Schutzsuchende sind zu uns nach Deutschland und auch nach Schleswig-Holstein gekommen. Es sind in erster Linie Frauen und ihre Kinder, die bei uns Schutz suchen. Viele Frauen haben nahezu alles verloren und mussten ihre Partner, Freunde und Verwandte zurücklassen. Sie und die Kinder sind aus ihrer vertrauten Umgebung herausgerissen worden und haben während des Krieges oder auf ihrer Flucht unter Umständen grausame und traumatisierende Erfahrungen gemacht.“

Zu den niedrigschwelligen Maßnahmen des Landes zur Unterstützung schutzsuchender ukrainischer Familien folgender Überblick:

  • Das Land wird niedrigschwellige Maßnahmen für Familien mit Kindern ausbauen. Dafür stellt der Landtag 15 Millionen Euro bereit. „Mit diesen Mitteln legen wir ein umfassendes Förderprogramm für die örtlichen Träger der Jugendhilfe auf. Wir unterstützen sie dabei, mit geeigneten Einrichtungen wie den Familienzentren und Frühen Hilfen, Verbänden oder Sportvereinen in den Gemeinden vor Ort eine breit aufgestellte und am Bedarf orientierte Unterstützungslandschaft aufzubauen und weiterzuentwickeln“, kündigt Minister Garg an. Zu den Angeboten für Frauen mit kleinen Kindern gehören zum Beispiel Spielkreise und Eltern-Kind-Angebote, die eine gute Möglichkeit sein können, Kinder an die Kindertagesbetreuung heranzuführen. „Diese Angebote sind ganz bewusst als erste Phase und erster Anlaufpunkt für die Kinderbetreuung gedacht, denn diese Form des niedrigschwelligen Zugangs brauchen die Familien jetzt“, sagt Garg.

  • Das Land hat daher eine Richtlinie erarbeitet, die nach der bereits abgeschlossenen Anhörung zeitnah veröffentlicht wird. Aus dieser können Maßnahmen gefördert werden, die seit dem 1. März gestartet sind.

  • Es ist vorgesehen, dass die örtlichen Träger bei der Verteilung der Mittel besonders berücksichtigt werden, in deren Gebiet schutzsuchende Familien in Landesunterkünften untergekommen sind. Geplant ist angesichts der dynamischen Lage ein sehr flexibles und schnell umsetzbares Verfahren mit großen Spielräumen vor Ort. Die Kommunen können am besten entscheiden, welche Bedarfe bei ihnen bestehen und mit welchen Akteuren sie diese Strukturen schnell etablieren können.

  • Weiterhin sollen Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und Angebote zur Unterstützung zu den Regelsystemen gefördert werden. „Gerade die psychosoziale Unterstützung von schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine ist aufgrund ihrer möglicherweise traumatischen Erfahrungen sehr wichtig“, betont der Minister.

Zu den Maßnahmen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen folgender Überblick:

  • „Die schutzsuchenden Familien haben nach drei Monaten in Deutschland einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder der Kindertagespflege wie hier bereits lebende Familien. Was die Kitas oder Kindertagespflegestellen angeht, werden wir die Kommunen und freien Träger ebenfalls umfassend dabei unterstützen, die Betreuung der schutzsuchenden Kita-Kinder sicherzustellen“, sagt Minister Garg.

  • Befristet bis zum 31. Juli 2023 wird auf Antrag die Möglichkeit zugelassen, dass die Einrichtungen ihre Gruppen im Einzelfall um bis zu drei Plätze aufstocken können. „Bewusst haben wir die dazu notwendige gesetzliche Änderung befristet angelegt. Wir möchten damit deutlich machen, dass die qualitativen Errungenschaften der Kitareform dauerhaft erhalten bleiben“, betont Garg.

  • Die Entscheidung zur Erhöhung der Gruppengröße trifft der Einrichtungsträger vor Ort freiwillig. Er kann eine Ausnahmegenehmigung beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen. Zu beteiligen ist dabei unter anderem die Elternvertretung.

  • Die Platzzahlerhöhung wird an weitere Kriterien geknüpft: So prüft die Einrichtungsaufsicht vor der Zulassung je nach Einzelfall, ob die räumlichen Kapazitäten vorhanden sind und zusätzliche Kinder aufgenommen werden können. Der örtliche Träger prüft zudem, ob die Kinder in anderen Einrichtungen vor Ort untergebracht werden können und deshalb auf eine Ausweitung der Gruppengröße verzichtet werden kann. Zudem ist eine Aufstockung in Integrationsgruppen und Elementargruppen, in denen bereits mit einem abgesenkten Betreuungsschlüssel von 1,5 oder 1,75 Fachkräften im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung betreut wird, nicht möglich.

  • Um die Belastung für die Fachkräfte abzufedern, besteht eine weitere Bedingung darin, dass bei einer Erhöhung der Gruppengröße im Elementarbereich eine zusätzliche Kraft für mindestens die Hälfte der wöchentlichen Öffnungszeit der Gruppe beschäftigt werden muss. Diese „Helfende Hand“ soll die pädagogischen Fachkräfte entlasten.

  • „Die personelle Verstärkung ist in dieser Situation von sehr hoher Bedeutung. Denn das pädagogische Personal ist durch die Pandemie, die noch nicht vorbei ist, bereits sehr stark belastet. Deshalb ist es auch besonders wichtig, keinen Zwang auszuüben, sondern hier lediglich einen Möglichkeitsrahmen zu schaffen. Die Kitas verdienen unsere Wertschätzung für die bisherigen Anstrengungen und niemand sollte sich in dieser Situation rechtfertigen müssen, wenn von den Ausnahmen kein Gebrauch gemacht wird. Aber diejenigen, die auch noch diesen Beitrag leisten wollen, verdienen weitere Unterstützung und Wertschätzung“, erklärt Minister Garg.

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