Hier möchten wir die wichtigsten Neuigkeiten im Kitabereich an die Eltern weitergeben

10.01.23 Stellungnahme des Sozialministeriums zur "Augustlücke"

Im Dezember 2022 stellte der SPD-Abgeordnete Martin Habersaat eine kleine Anfrage im Schleswig-Holsteinischen Landtag zum Übergang zwischen Kita und Grundschule. Grundlage dafür war eine bisher nicht gelöste Betreuungslücke im August, die sogenannte "Augustlücke". Da 2023 und in den kommenden Jahren die Sommerferien sehr spät enden, stehen viele Familien ab dem 01.08. eines Jahres ohne Betreuung da, wenn ihr Kind im Anschluss die Grundschule besucht, da die meisten Verträge mit den Kitaträgern bereits zum 31.07. auslaufen.

Sehen Sie hier im Detail, wie das Sozialministerium die Fragen beantwortete.

 

Zusammenfassung:

- es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Betreuung bis zum Schulbeginn (Tag der Einschulung)

- der örtliche Träger (in der Regel des Kreisjugendamt) steht in der Verantwortung, bei Bedarf einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen

Konsequenzen:

- bei Bedarfg sollten Eltern rechtzeitig (mind. 3 Monate vorher) einen Antrag an den Kreis stellen und den Bedarf beim Kitaportal angeben

- unter Umständen müssen Eingewöhnungen nach hinten verschoben werden, da die Plätze noch bis Schulbeginn belegt sind

- die Kreise müssen ein Betreuungskonzept entwickeln

- die Landespolitik prüft, ob Betreuungsverträge bis zum Schulbeginn gesetzlich verpflichtend gemacht werden können

22.12.2022 Informationsschreiben des Sozialministeriums zur Anpassung des Kitagesetzes

Von Januar bis Juli 2023 werden die Kitabeiträge für Familien mit geringem Einkommen gekürzt. Dafür istz aber ein Antrag der Eltern nötig.

Nach Absprache mit dem Kreis Steinburg empfehlen wir den folgenden Personengruppen, einen Antrag für Sozialermäßigung so schnell wie möglich zu stellen:

  1. Haushalte mit geringem Einkommen ohne Sozialleistungen
  2. Alleinerziehende mit einer Anstellung in Teilzeit
  3. Haushalte, deren Antrag in der Vergangenheit aufgrund eines bis zu 300€ zu hohen Einkommens abgelehnt wurde

Prinzipiell kann es nicht schaden, diesen Antrag möglichst zeitnah zu stellen, da die Bezeichnung "geringes Einkommen" von der Verwaltung nicht genauer definiert wurde.

Die Ermäßigung kann rückwirkend maximal bis zum Tag der Antragstellung gewährleistet werden. Deshalb sollte der Antrag noch möglichst Anfang Januar 2023  eingereicht werden!!!

Es folgen die nötigen Links:

 

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