Der dritte Herbst mit Corona – bestmögliche Sicherheit und Schutz in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung
6. Oktober 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch nach über zwei Jahren ist das Corona-Virus nicht aus unserem Alltag verschwunden. Es erschwert weiterhin insbesondere das Zusammensein in den Gemeinschaftseinrichtungen und verlangt von uns besondere Aufmerksamkeit und Anstrengungen.
Gleichwohl haben wir in der Bekämpfung dieses Virus viel erreicht: Ein Großteil der Erwachsenen und auch Kinder sind zwischenzeitlich vollständig geimpft, auch haben wir notwendige Hygiene- und Schutzmaßnahmen gut eingeübt. Deshalb ist es uns nun möglich, trotz Infektionen die Kinderbetreuung im Land insgesamt aufrechtzuerhalten. Sorgen und Ängste nehmen wir dennoch sehr ernst. So haben Sie als Eltern, Fach- und
Leitungskräfte zuletzt auf dem KiTa-Gipfel am 19. August in Neumünster sehr deutlich gemacht, dass Sie auch weiterhin ein hohes Schutzniveau fordern – dabei haben einige ihren Wunsch geäußert, erneut Antigen-Selbsttests zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Deshalb ist es uns sehr wichtig, Ihnen auch weiterhin die bestmögliche Handlungssicherheit zu bieten. Dabei sehen wir es als unsere Verantwortung, in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium und unter Berücksichtigung des heute vorliegenden Expert*innen-Wissens im Folgenden zu erläutern, mit welchen Maßnahmen wir am besten im Herbst und Winter vorgehen, damit wir die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein weiterhin sicher umsetzen können.
Ein gelingender Übergang von der Pandemie in die endemische Phase
Aktuell befinden wir uns in einem Übergang von der Pandemie in eine endemische Phase. Von einer Endemie spricht man in der Medizin, wenn die Krankheit fortwährend auftritt. Die Krankheit – in diesem Fall Covid-19 – verschwindet also nicht mehr vollstän-dig, sondern kann immer wieder aufkommen, wie zum Beispiel auch die Grippe. Dabei trifft das Virus allerdings mittlerweile auf eine weitgehend immunisierte Bevölkerung, die zum Großteil geimpft, genesen oder beides ist.
Die Berücksichtigung dieser Tatsache ist wichtig bei der Entscheidung darüber, welche Maßnahmen nun die richtigen sind. Aktuell ist nicht mehr die reine Infektionszahl ent-scheidend, sondern die Schwere der Erkrankungen und vor allem der Schutz vulnerab-ler Gruppen. Zu vulnerablen Gruppen gehören Personen, die aufgrund ihres Alters oder bestehender Vorerkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Deshalb braucht es auch weiterhin besondere Schutzmaßnahmen für den Pflege- und Eingliederungshilfebereich.
In den Kitas verhält es sich anders: In diesem Bereich geht es ganz vorrangig um eine verbindliche Prävention. Hierzu zählen die etablierten Hygienemaßnahmen wie u.a. das regelmäßige Händewaschen, die Oberflächendesinfektion und das Einhalten der Nie-setikette. Zudem ist eine verbindliche Weiterentwicklung und Berücksichtigung des ein-richtungsspezifischen Hygieneplans der Kita – als gesetzlich geregelte Anforderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – sehr wichtig. Und ganz besonders kommt es darauf an, dass die Erwachsenen sowie Kinder über fünf Jahre sich impfen lassen – eine Imp-fung ist weiterhin sehr wichtig, um das Risiko eine Ansteckung zu reduzieren und vor allem schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden.
Nur mit dieser Strategie können schwerwiegende Auswirkungen von Infektionserkrankungen wie Covid-19 verhindert werden.
Gezieltes Testen
Anlasslose, flächendeckende Testungen sind laut der Expert*innen auch für KiTa keine wirksame Schutzmaßnahme. Deshalb sollte davon abgesehen werden. Stattdessen ist ausschließlich ein zielgerichtetes, einzelfallbezogenes Testen, also vorrangig bei Symp-tomen und einem Ansteckungsverdacht, angezeigt – und am besten durch eine Ärztin / einen Arzt. Es geht also aktuell nicht mehr darum, jede einzelne Infektion zu erkennen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Hierfür hat sich zuletzt auch einhellig der Corona-Expertenrat ausgesprochen. Aus diesem Grund wird das Land auch keine weiteren Antigen-Selbsttests zur Verfügung stellen.
Anpassung des Schnupfenplans
Der sogenannte Schnupfenplan hat in den vergangenen zwei Jahren als wichtige Empfehlung des Landes dazu beigetragen, den Einrichtungen, Kindertagespflegestellen und Eltern bestmögliche Handlungssicherheit zu bieten.
Auf Grund der geänderten Lage ist dieser aber nicht mehr passend und deshalb ent-behrlich. Vielmehr sind bei Krankheitssymptomen folgende drei Grundsätze zu beachten:
- Grundsätzlich gilt: Kinder, die akut erkrankt sind, gehören nicht in ihre Kita oder Kindertagespflegestelle.
- Es ist eine Entscheidung der Eltern, ob und wann sie ihre Kinder bei einer Ärz-tin/ einem Arzt vorstellen.
- Es ist eine Entscheidung der Ärztin/ des Arztes, ob und welche Diagnostik sie veranlassen.
Diese einfachen Grundsätze passen zu den weiter oben ausgeführten Vorgehensweisen und sollen den Fachkräften und Eltern eine gute Orientierung im Alltag bieten. Dabei klappt der Umgang vor Ort mit einer (möglichen) Infektion sicherlich dort am besten, wo Fachkräfte und Eltern gut im Gespräch sind und sich im jeweiligen Einzelfall auf ein ge-meinsames Vorgehen verständigen.
Ich hoffe sehr, dass diese Informationen hilfreich sind für Sie. Sollte es zu Veränderungen kommen, z.B. durch eine neue Virusvariante, werden wir Sie, wie gehabt, umgehend über notwendige Planänderungen und mögliche Anpassungen informieren.
Abschließend möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen für Ihr großes Engagement bei der Umsetzung der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in besonderen Zeiten bedanken – ich bin sehr zuversichtlich, dass wir auch weiterhin die großen Herausforderungen gemeinsam erfolgreich meistern werden.
Bitte stellen Sie diese Informationen unbedingt auch den Eltern zur Verfügung, zum Beispiel durch Aushang oder Verteilung an die Eltern per E-Mail.
Vielen Dank und bleiben Sie weiter gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Wilke
Leiter des Landesjugendamtes