AKTUELLES ZUR BEANTRAGUNG DER SOZIALSTAFFEL- UND GESCHWISTERERMÄSSIGUNG

Auf Grund der Vielzahl der Erst- und Folgeanträge auf Ermäßigung der Kitabeiträge, die derzeit beim Fachdienst Familie und Schule (bit.ly/Familie_Schule) des Kreis Stormarn eingehen, kommt es zu einem Rückstau in der Bearbeitung von bis zu zwei Monaten. Der Kreis Stormarn hatte darauf in seiner Mitteilung vom 7. August 2020 (bit.ly/Rückststau_Antragsbearbeitung) hingewiesen und die Eltern gebeten, nach Möglichkeit erst dann die Anträge zu stellen, wenn alle zur Antragstellung benötigten Unterlagen vorliegen. Darüber hinaus wurde eine verlängerte Antragsfrist, abweichend von der in der entsprechenden Satzung genannten, bis Ende Oktober eingeräumt.

Bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Mitarbeiter*innen bei der Bewältigung der Antragsflut, sahen wir als Kreiselternvertretung (KEV) Stormarn diese Praxis als problematisch, da sie eine Rechtsunsicherheit mit der Möglichkeit des Verlustes berechtigter Ansprüche darstellte. Insbesondere, da die Kreisverwaltung die Erstellung von Eingangsbestätigungen zu den Anträgen zunächst rundweg ablehnte.

Es freut uns, dass die Kreisverwaltung unserer Forderung nach schriftlicher Bestätigung des Antragseingangs nun nachkommt. Somit wird es den Anspruchsberechtigten zumindest möglich auf die Träger zu zugehen, um mit diesen eine Regelung zur Aussetzung oder Stundung der Elternbeiträge bis zum vorliegen des entsprechenden Bescheides zu vereinbaren.

Aus unserer Praxis wissen wir von Familien, deren Träger die vollen Elternbeiträge, ohne Berücksichtigung eventueller Ermäßigungsansprüche, entweder in Rechnung stellen oder sogar ohne Ankündigung einfach eingezogen haben.

Ein Beispiel aus Hamberge wurde kürzlich in den Lübecker Nachrichten Stormarn berichtet: bit.ly/Kitabeiträge_falsch

Solltet Ihr anspruchsberechtigt sein, möchten wir Euch empfehlen, falls dies nicht schon geschehen ist, schnellstmöglich Kontakt mit Eurem Träger aufzunehmen. Informiert Ihn über die Situation und besprecht ein für Euch akzeptables Vorgehen.

AUF KEINEN FALL SOLLEN DIE VERZÖGERUNG BEI DER BEARBEITUNG ZU LASTEN DER ANSPRUCHSBERECHTIGTEN GEHEN. Die Eltern und Familien haben die Gründe dafür nicht zu verantworten!

Falls ihr noch keine aktuellen Gebührenbescheide ab 1. August 2020 erhalten habt, bittet Euren Träger darum und verweist darauf, dass ohne diesen ein Antrag auf Ermäßigung nicht bearbeitet werden kann. Besorgt alle nötigen Unterlagen für den Antrag und versendet die Unterlagen dann komplett an die Kreisverwaltung. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

Bitte beachtet, dass die Kulanz für die verspätete Abgabe der ERSTANTRÄGE drei Monate beträgt. Somit müssen diese bis spätestens 31. Oktober 2020 gestellt worden sein. Bei Folgeanträgen gilt die Dreimonatsfrist bereits durch die Satzung.

Solltet ihr Probleme bei der Antragstellung oder mit Eurem Träger haben, meldet Euch bei uns (kev-stormarn@kita-eltern-sh.de)

Eure Kreiselternvertretung Stormarn

Antragsdokumente Geschwisterermäßigung und Sozialstaffel - Kreis Stormarn
Eure Kreiseltern- vertretung für:
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