Aktuelle Informationen zu einer Anpassung der Quarantäneregelung sowie der Regelungen zum Testen in Kita und Kindertagespflege

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des aktuell angestiegenen Infektionsgeschehens in Kita und Kindertagespflege hat die Landesregierung das Schutzkonzept für Kita und Kindertagespflege aktualisiert.
Hierzu werden am Donnerstag, den 3. Februar eine aktualisierte Landesverordnung sowie ein neu gefasster Absonderungserlass in Kraft treten. Es geht insbesondere um eine Testverpflichtung für Mitarbeitende und Eltern, eine Anpassung der landeseinheitlichen Quarantäneregelung sowie der weiterhin geltenden dringenden Empfehlung zur Kohortenbildung.

In den Anlagen finden Sie alle wichtigen Informationen rund um diese Neuregelungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, verteilen Sie insbesondere die Kurzfassung der
Neuregelungen, das Schaubild sowie das Formular einer Selbstauskunft an die Eltern und hängen sie die Informationen auch gerne in Ihren Einrichtungen gut sichtbar aus. Das Formular für die Selbstauskunft wird in Kürze auch auf der Homepage des Landesjugendamtes zur Verfügung stehen.

Selbstverständlich steht das Landesjugendamt Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Anfragen, die über die Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe hinausgehen oder diese nicht betreffen, richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse buergerfragen.coronavirus@sozmi.landsh.de.

Die jeweils aktuelle Landesverordnung und Erlasse finden Sie hier. Zudem finden Sie hier eine umfangreiche FAQ-Liste.

Abschließend möchte ich mich erneut ausdrücklich für Ihre Unterstützung und Ihr andauerndes Engagement bei der Eindämmung der Corona-Pandemie bedanken!

 

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Wilke

Leiter des Landesjugendamtes

Eure Kreiseltern- vertretung für:
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