Aktuelle Informationen zu den neuen Quarantäneregelungen hier: Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe und die Kindertagesbetreuung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 12. Januar 2022 angekündigt habe, informiere ich Sie hiermit nunmehr über die geänderten Quarantäneregelungen in Schleswig-Holstein. Die Anpassung ist auf der Grundlage der am 14. Januar 2022 vom Bundesrat beschlossenen und damit bundesweit geltenden „Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung“ sowie der veränderten „Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Umsetzung von Quarantänemaßnahmen“ erfolgt. Die Regelungen treten am 15. Januar 2022 in Kraft und werden durch Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte umgesetzt.

Im Folgenden stelle ich gerne die zentralen Änderungen dar, die sowohl für die Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Kindertagesbetreuung sowie für die Kindertagespflegepersonen als auch für die Kinder und Jugendlichen selbst bedeutsam sind:

Neue Quarantänezeiten und Anforderung an die Beendigung
Die Anordnung des Gesundheitsamtes zur Absonderung endet bei quarantänepflichtigen Kontaktpersonen und nachweislich infizierten Personen zukünftig automatisch spätestens nach zehn Tagen. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes bedarf es hierfür nicht mehr.


Nach sieben Tagen besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung durch PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes bedarf es hierfür nicht. Das negative Testergebnis ist jedoch auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen.

Weitergehende Ausnahmen von einer Quarantäne
Enge Kontaktpersonen müssen nun nicht mehr in Quarantäne, wenn sie

  • einen vollständigen Impfschutz inklusive einer Auffrischungsimpfung vorweisen, oder
  • doppelt geimpft und darüber hinaus genesen sind (und umgekehrt), oder
  • doppelt geimpft sind und ihre Impfung weniger als drei Monate zurückliegt, oder
  • genesen sind und ihre Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt im Sinne der Begriffsbestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Neue Regelungen für Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden, kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden.

Zudem sind Ausnahmen von der Quarantäne für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Einzelfall bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen oder bei Maskenpflicht) nach einer Ermessensentscheidung des Gesundheitsamtes möglich.

Die Option der früheren Beendigung der Absonderung nach fünf Tagen gilt jedoch nicht für infizierte Personen. Hier gilt der Grundsatz der Beendigung der Absonderung nach sieben Tagen durch PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest.

In der Anlage finden Sie eine schematische Darstellung (Verhaltensdiagramm) des Mi-nisteriums. Verwenden Sie diesen bitte gerne in Ihrer Einrichtung und nutzen ihn als Grundlage für weitergehende Informationen ihrerseits, z.B. an Eltern.

Zudem finden Sie in der Anlage zur weitergehenden Information den vollständigen „Absonderungserlass“, wie er heute an die Gesundheitsämter erlassen wurde.
Ich hoffe sehr, dass diese neuen Regelungen weiter zur Handlungssicherheit beitra-gen und dabei unterstützen, mit der aktuellen Situation gut zurecht zu kommen.

Selbstverständlich steht das Landesjugendamt Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Anfragen, die über die Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe hinausgehen oder diese nicht betreffen, richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse buergerfragen.coronavirus@sozmi.landsh.de.

Die jeweils aktuelle Landesverordnung und Erlasse finden Sie hier. Zudem finden Sie hier eine umfangreiche FAQ-Liste.

Abschließend möchte ich mich erneut ausdrücklich für Ihre Unterstützung und Ihr andauerndes Engagement bei der Eindämmung der Corona-Pandemie bedanken!

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Wilke

Leiter des Landesjugendamtes

Eure Kreiseltern- vertretung für:
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