Kurz erklärt wer wir sind

Die Kreiselternvertretung (KEV) Flensburg besteht aus engagierten Eltern mit mindestens einem Kind in einer Flensburger KiTa (Kindertageseinrichtung und/oder Kindertagespflegestelle).

Ihre ehrenamtliche Arbeit basiert auf dem "§ 4 Kreiselternvertretungen und Landeselternvertretung - Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG)", das den Eltern ein gesetzliches Mitspracherecht einräumt.

Die KEV-Mitglieder werden jährlich bis zum 31. OKTOBER für die Dauer eines KiTa-Jahres gewählt. Die KEV-Mitglieder setzen sich für die Belange der Kinder, Eltern und Eltern­vertretungen der Stadt Flensburg ein und vertreten deren Interessen gegenüber der Verwaltung, Politik und den Wohlfahrtsverbänden. 

Die Kreiselternvertretung gibt sich eine Geschäftsordnung. Darüber hinaus benennt sie aus ihrer Mitte zwei Co-Vorsitzende, zwei Delegierte für die Wahlversammlung der Landeselternvertretung (LEV) in Schleswig-Holstein, sowie Vertreter*innen für den Jugendhilfeausschuss und für die Kita-Fachplanungsgruppe der Stadt Flensburg. 

Die KEV ist aktuell ein gut eingespieltes Team und freut sich auf Nachwuchs. Die KEV darf aus bis zu 12 KEV-Mitgliedern bestehen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 4 KitaG).

 

Schaubild - Wie wird auf KiTa-/ Kreis-/ Landes-Ebene gewählt?

Viele spannende Arbeitsräume, die zu einer positiven Entwicklung der Kindertagesbetreuung beitragen!