Was ist der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz wert?

Kristina Schröder beruhigt im Beckmann-Interview die Eltern mit dem RECHTSANSPRUCH auf einen Krippenplatz ab 2013!

Was ist dieser Anspruch wert? Die Qualität der U3-Förderung ist in den Bundesländern duch räumliche, personelle und inhaltliche Mindestanforderungen festgeschrieben. In SH gelten die Bildungsleitlinien www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Kindertageseinrichtungen/Bildungsauftrag/Leitlinien/Leitlinien_node.html . Diese sind von mind .1,5 Erzieherinnen in Krippengruppen von max. 10 Kindern umzusetzen. Hinzu kommen Raum- und Ausstattungsvorgaben, die die Entwicklung der Kinder positiv unterstützen.

Wie sieht die "bedarfsgerechte Planung" für 2013 aus?

Fast im ganzen Land übernimmt man (trotz Bedarfsabfragen, Wartelisten etc.) die Bundesplanung von 35 %. Aber selbst dafür ist, aufgrund der hohen Folgekosten für die Kommunen, die Ausbaugeschwindigkeit verhalten.

Wir schreiben den 1. Januar 2013 - was passiert?

Szenario I Alle Eltern, die für ihr Kind einen Krippenplatz nachfragen, erhalten (wohnortnah) einen Platz, und alle sind glücklich. Bei einer Planungsgröße von 35 % und einer städtischen Nachfrage von heute nahezu 60%, scheint diese Umsetzung eher theoretisch.

Szenario II Eltern erhalten keinen (wohnortnahen) Krippenplatz für ihr Kind. Sie machen ihren Rechtsanspruch geltend und die Kommune weist ihnen einen Platz zu. Damit dieses reibungslos klappt, muss unterstellt werden, dass irgendwo jemand zu viele Krippenplätze plant (?)- bei den damit verbundenen Kosten auch eher ein theoretsicher Ansatz!

Szenario III Es werden weitaus mehr Krippenplätze nachgefragt, als "geplant"/ eingerichtet - ELTERN fordern ihren Rechtsanspruch ein - bei engagierten Eltern b.B. per Klage!

Wer aber fordert den Rechtsanspruch für die bildungs- und förderbedürftigen Kinder ein, deren Eltern nicht in der Lage sind zu klagen - vielleicht das Jugendamt? Und dann?

Es werden kurzfristig zusätzliche Krippenplätze geschaffen, die vermutlich - bestehende Gruppen vergrößern, oder - vorhandene Plätze tageweise (zumindest auf dem Papier) teilen, oder - in ungeeignete Räume ausweichen und nicht sachgerecht ausgestattet sind, und - keine geeigneten Fachkräfte am Markt mehr finden bzw. in denen unterqualifiziertes Personal zum Einsatz kommt (KitaG??), oder - sie werden besonders teuer für Eltern gemacht, damit sie unattrakltiv werden!

FAZIT: Der Bildungsauftrag bleibt auf der Strecke und Kinder mit besonderem Förder- und Integrsationbedarf bleiben Zuhause oder werden schon in der Krippe zurück gelassen.

Ist eine Standardunterschreitung mit der Begründunge "Erfüllungspflicht des Rechtsanspruches" rechtmäßig?

Nein! Die Aussicht, dass unter diesen "unerwarteten Bedingungen" die gesetzl. Mindeststandards eingehalten werden, hat zunächst die "Heimaufsicht" des Kreises. Sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestünden, wäre der Landrat und /oder die Kommunalaufsicht zuständig http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/KommunalesSport/Kommunalrecht/Kommunalaufsicht/Kommunalaufsicht_node.html

Können Eltern "Schadensersatz" geltend machen, wenn sie keinen Platz bekommen oder der Platz den gesetzl. Qualitätsansprüchen nicht entspricht?

Anspruch auf Schadenserstatz entsteht "nur bei der sogenannten Amtshaftung. Hat also eine Behörde eine vorwerfbare Fehlentscheidung getroffen, haftet der Staat." (Quelle: http://www.fr-online.de/politik/kommunen-muessen-kita-platz-zuweisen/-/1472596/4504260/-/index.html)

Wenn allerdings eine Gemeinde/kreisfreie Stadt - die heutigen Bedarfe kennend - wider ihres Wissens eine zu niedrige Planung vornimmt, wird es spannend sein, ob das nicht eine Amtshaftung wäre. Heute wäre ja noch knapp die Zeit, sich auf das drohende Chaos vorzubereiten!

(siehe auch)